Die RKI-Leaks: Wo ist jetzt der Skandal?
Was wir dank des RKI-Whistleblowers jetzt sicher wissen
von Oliver Gorus
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Die große Nachricht der letzten Tage war der Leak der vollständigen und ungeschwärzten Krisen-Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) durch einen Whistleblower aus dem RKI. Nachvollziehen lässt sich jetzt, dass es dem RKI und damit der Regierung bekannt war, dass es von 2020 bis 2022 keine Pandemie im ursprünglichen Sinne gab, weil zum Beispiel mit den Belegungszahlen der Intensivstationen „noch lange nicht die ITS-Auslastung früherer starker Grippewellen erreicht wurden“, wie das RKI am 24. Januar 2022 protokollierte. Die Behauptung einer Pandemie gründete alleine auf Testergebnissen, obwohl den Fachleuten klar war, dass massenhaftes anlassloses Testen wissenschaftlich unsinnig war, keinerlei Aufschluss über das wahre Infektionsgeschehen gab und alleine aus politischen Gründen durchgeführt wurde.
Wir wissen nun auch, dass das RKI und damit die Regierung wusste, dass es keine „Pandemie der Ungeimpften“ gab, denn das RKI protokollierte am 5. November 2021, dass ebendas „aus fachlicher Sicht nicht korrekt“ sei, vielmehr: „Gesamtbevölkerung trägt bei“. Belegt ist auch, dass das RKI beschloss, das nicht richtigzustellen, weil der Bundesgesundheitsminister das ja ganz bewusst öffentlich sage. Das RKI entschloss sich also, eine folgenschwere Lüge der Politiker durch Schweigen zu unterstützen.
Des Weiteren ist durch die RKI-Protokolle nun belegt, dass die 2G/3G-Regeln, also die Diskriminierung Ungeimpfter, auf keiner fachlichen beziehungsweise wissenschaftlichen Grundlage beschlossen wurden, sondern politische Entscheidungen waren. Mit anderen Worten: Das RKI und damit die Regierung wusste, „es gibt keine Anzeichen, dass Impfungen an Ausscheidungen etwas ändern“, wie das RKI am 12. Oktober 2022 protokollierte.
Mit dieser letztgenannten Protokollierung ist auch klar, dass wegen des fehlenden Fremdschutzes der mRNA-Injektionen nicht nur die 2G-Verordnungen, sondern auch der Impfzwang in Medizin und Bundeswehr rechtswidrig waren. Die Regierung wusste das und führte diese Grundrechtseinschränkungen dennoch durch.
Auch das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es die einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtfertigte, beruhte alleine auf den „sehr hohen“ Risikoabschätzungen des RKI und der Behauptung eines Fremdschutzes, den es nicht gab.
Das RKI wusste selbst, dass diese Einschätzungen falsch und lediglich von der Regierung diktiert worden waren, denn die „fachlichen Empfehlungen werden beibehalten, solange es keine anderslautenden Anweisungen vom BMG gibt“.
Also: Die medizinische Zwangsbehandlung von Personal in Gesundheitswesen und Militär basierte auf bewussten Lügen von Politikern über den Fremdschutz der mRNA-Injektionen, die vom RKI wider besseres Wissen nicht richtiggestellt wurden – und die Protokolle beweisen nun mal, dass dies dem RKI und damit der Regierung bekannt und bewusst war.
In den Protokollen findet sich noch viel mehr, beispielsweise dass die Nutzlosigkeit der Maßnahmen, mit denen Kinder und Jugendliche geschädigt wurden, dem RKI und damit der Regierung sehr wohl bekannt waren.
Und nun fragen die ertappten Täter und Mitwisser in Politik und Medien allen Ernstes: „Wo ist jetzt der Skandal?“
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