02. Dezember 2024 11:00

Gestahlfedert: Staatsterror (Teil 2) Totaltotalitarismus hoch 188

Neues aus der „gay and retarded Regenbogen-DDR“

von Michael Werner

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Bildquelle: Shutterstock Zahlt brav Steuern und hat das Maul zu halten: Der perfekte BRD-Untertan

Da ich mir keine prophetische Ader anmaßen will, habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach den Verdacht geäußert, dass meine Kolumne nicht nur die Freunde der Freiheit anzieht, sondern auch ihre Feinde, die sich hier offensichtlich eine ganz besondere Art von „Inspiration“ holen: So manch blöder Witz von mir wurde nur wenige Tage später schon zur bitteren Wahrheit. Dabei müsste es doch vollends ausreichen, dass sie George Orwells „1984“ Kapitel für Kapitel umsetzen, weil sie es offensichtlich als Anleitung zur Installation eines totalitären Systems missverstehen – spätestens seit Robert Habeck das Vorwort zur Neuauflage geschrieben hat. (Sollte es noch jemanden geben, der das jetzt für einen meiner schlechteren Gags hält: Nein, auf so etwas Absurdes käme selbst ich noch nicht mal nach zwei Flaschen Wein und fünf Nasen Koks – der hat wirklich das Vorwort dazu geschrieben!)

Nun schaffe ich es wohl mal wieder, die Vorlage für die nächste irre Anbahnung des Totaltotalitarismus zu liefern – und das ganz ohne das Vorwort irgendeines professionellen Schwachkopfs: In meiner letzten Kolumne habe ich aus aktuellem Anlass darüber referiert, dass sämtliche bisherige Verfahren wegen des „Majestätsbeleidigungs-Paragraphen“ 188 Strafgesetzbuch eigentlich am Tatbestandsmerkmal – „…ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren…“ – scheitern müssten, insbesondere am Wörtchen „erheblich“. Das setzt nämlich laut ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Betroffene durch die Beleidigung quasi daran gehindert sein könnte, sein Amt weiter auszuführen.

Vor der Erweiterung des Straftatbestands um die Beleidigung in den letzten Tagen der Großen Koalition zwischen der Merkel-CDU und der Scholz-SPD galt dieser Paragraph nur für Verleumdungen und üble Nachrede. Und was damit gemeint war, kann anhand eines einfachen Beispiels recht gut nachvollzogen werden: Man stelle sich einfach mal vor, in den 1950ern hätte eine Zeitung gemeldet, Bundeskanzler Konrad Adenauer hätte eine Affäre mit seiner 23-jährigen Sekretärin – der Mann wäre erledigt gewesen und hätte zurücktreten müssen. Auch wenn sich eine Woche später herausgestellt hätte, dass an der Geschichte gar nichts dran war.

Und nun versuche man sich mal vorzustellen, welche Beleidigung – also welch schlimmes Wort, mit dem ein Politiker beschimpft wird – tatsächlich in der Lage wäre, ähnlich massive Auswirkungen auf die Möglichkeit, sein Amt weiter auszuüben, haben könnte. Fällt Ihnen eine ein? Na, sehen Sie – mir auch nicht. Es dürfte keine geben.

Insofern ist der Straftatbestand des Paragraphen 188 Strafgesetzbuch in Bezug auf die Beleidigung gar nicht erfüllbar, und somit dürften sämtliche Verurteilungen deswegen rechtswidrig sein und müssten spätestens vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Falls die Verschärfung an sich sogar nicht schon verfassungswidrig ist, da es ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, dass Politiker mehr zu ertragen haben als Ottonormalbürger; eben aufgrund des Machtgefälles, das den Bürger zum wehrlosen Opfer einer jedweden politischen Entscheidung macht und dieser daher auch seinem Verdruss polemischer Luft machen darf als gegenüber einem Gleichgestellten.

Und siehe da: Kaum war meine Kolumne veröffentlicht, schlug die niedersächsische „Justizministerin“ Kathrin Wahlmann von der SPD vor, genau diesen Passus – „…ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren…“ – ersatzlos aus dem Paragraphen zu streichen, so dass fortan bereits die bloße Beleidigung eines Politikers wesentlich härter bestraft werden kann als die eines einfachen Steuersklaven, selbst wenn der betroffene Politiker (oder sonst irgendjemand) noch nicht einmal etwas davon mitbekommen hat, dass er Opfer eine Verbalinjurie wurde.

De facto würde damit die Ehre von Politikern höher bewertet als die der „Untertanen“, was im eklatanten Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht.

Und da wir bei den Freiheitsfunken gemeinsam losschlagen und gerne auch mal in dieselben Kerben hauen, hat mein großartiger Kollege Sascha Koll ebenfalls einen sehr lesenswerten Beitrag zu diesem Thema geschrieben, der unten verlinkt ist.

Notabene: Bis kurz vor der Verschärfung von Paragraph 188 Strafgesetzbuch gab es übrigens bereits einen „Majestätsbeleidungs-Paragraphen“, das war der Paragraph 103 Strafgesetzbuch, der die „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ unter Strafe stellte. Der Hintergrund dieses Delikts war, dass man keine internationalen diplomatischen Krisen riskieren wollte, weil hier irgendein Spaßvogel mal das Maul zu weit aufgerissen hat. Als dann der Systemclown Jan Böhmermann 2016 in der zwangsgebührenfinanzierten Staatspropaganda-Lügenglotze ein Spottgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan zum Vortrage brachte, worin er diesen übelst beschimpfte, unter anderem als „Ziegenficker“, und deshalb ein bisschen Ärger bekam, um es mal vorsichtig auszudrücken, woraufhin der kleine Pisser sich feige bei Mutti Merkel unterm Rock versteckte, wurde dieser Paragraph extra seinetwegen schleunigst aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Was doppelt praktisch war, weil Donald Trump just seine erste Amtszeit als US-Präsident antrat und so gleichermaßen gefahrlos beschimpft werden durfte. Gleiches gilt seit Anfang 2022 für Vladimir Putin und ab Januar 2025 dann auch wieder für Trump.

Dass kurz darauf, mitten in der Zeit der Clownsgrippe, als Politiker-Beleidigung Hochkonjunktur hatte, und das völlig zurecht, von derselben Bundesregierung ein neuer derartiger Straftatbestand geschaffen wurde, der allerdings nur inländische Politiker vor Wortverbrechen schützt, und das bis in die kommunale Ebene, hat da sicher ein Geschmäckle. Aber ein Böhmermännchen, das bis zum Anschlag im Rektum der Macht steckt, wird das sicher nicht weiter stören.

Auch wenn es einem beim bloßen Gedanken an die vorgeschlagene Verschärfung der Verschärfung eigentlich gruseln müsste, so sehe ich solche Vorstöße positiv: Es sind die irren letzten Zuckungen einer völlig durchgeknallten Pseudo-Elite, die längst mit dem nackten Arsch an der Wand steht und bei der sich der Kackstift bereits auf großer Hafenrundfahrt befindet, weil sie weiß, dass ihr letztes Stündlein in absehbarer Zeit schlagen wird. In einer solchen Situation vergeht halt kein Tag, an dem nicht irgendeinem Schwachkopf irgendein Schwachsinn entfleucht: Die Feinde der Meinungsfreiheit sitzen links, der Tugend-Terror bricht sich da früher oder später stets die Bahn, und mit Kritik können sie nicht umgehen, weil ihnen die Argumente fehlen. Neu ist das nicht, auch nicht das Ausmaß des Wahnsinns – in Deutschland kennen wir das aus dem Dritten Reich und der DDR, und jetzt erleben wir es in der BRD, die mein geschätzter Kumpel, der erfolgreiche Kölner Podcaster Christian Schneider unlängst so treffend als „gay and retarded Regenbogen-DDR“ bezeichnet hat.

Chapeau!

Quellen:

Das wahre Problem hinter „Schwachkopf-Gate“ (Michael Werner, Freiheitsfunken)

§ 188 StGB „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ („Gesetze im Internet“ – Website des Bundesministeriums der Justiz)

SPD will Grenzen der Strafbarkeit der Beleidigung von Politikern absenken (Website von „Tichys Einblick“)

Wo endet guter Geschmack, wo beginnt Strafbarkeit? (Sascha Koll, Freiheitsfunken)

Böhmermann-Affäre (Wikipedia)


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