05. Mai 2025 11:00

Gestahlfedert: Verfassungsschmutz (Teil 4) Gesichert dummextrem (Teil 2)

Fancy Naeser’s last dance with the Devil

von Michael Werner

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Bildquelle: Corinna Haselmayer / Shutterstock.com Fanatischer Eifer bei der Ausschaltung der Opposition: Willkommen im Totalitarismus

Bei einer Wahlumfrage am 2. März 2021 zur damals geplanten Landtags-Neuwahl in Thüringen holte die AfD sensationelle 23 Prozent. Damit war sie nach der viermal umbenannten Stasi- und Mauermörderpartei SED, derzeit firmierend als „Die Linke“ und seinerzeit in Thüringen gegen das Ergebnis einer par ordre de Mutti rückgängig gemachten demokratischen Wahl regierend, zweitstärkste Partei und lag mit einem Prozent vor der CDU. Im selben Monat noch erklärte das Amt für „Verfassungsschutz“ des Freistaats Thüringen den dortigen AfD-Landesverband für „gesichert rechtsextremistisch“.

Am 24. Oktober 2023 zog die AfD bei einer Wahlumfrage zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 33 Prozent knapp an der dort regierenden CDU vorbei und war damit stärkste Partei. Nur wenige Tage später, am 7. November, erklärte die Landesbehörde für „Verfassungsschutz“ des Landes Sachsen-Anhalt den dortigen AfD-Landesverband für „gesichert rechtsextremistisch“.

Am 4. Dezember 2023 konnte die AfD bei einer Wahlumfrage zur Landtagswahl in Sachsen schlagartig drei Prozent hinzugewinnen und lag damit bei 33 Prozent, gleichauf mit der in Sachsen regierenden CDU, die ein Prozent verlor. Nur vier Tage später erklärte das Landesamt für „Verfassungsschutz“ Sachsen den dortigen AfD-Landesverband für „gesichert rechtsextremistisch“.

Seit zwei Wochen liegt die AfD nun bei Wahlumfragen bundesweit auf dem ersten Platz und hat Fotzenfritzens Wahlbetrüger- und Umfaller-Union inzwischen hinter sich gelassen. Am vergangenen Freitag, dem 2. Mai, trat nun unsere noch wenige Tage geschäftsführende Innenministerin Nancy Faeser, die gerichtsbekannt größte Verfechterin der Meinungsfreiheit seit dem Urknall, vor die versammelte Journaille und verkündete freudig ihr Abschiedsgeschenk an „unsere Demokratie“, nämlich die Einstufung der gesamten AfD durch das Bundesamt für „Verfassungsschutz“ als „gesichert rechtsextremistisch“.

Achtung: Wer darin ein Muster zu erkennen glaubt, ist übrigens auch gesichert rechtsextremistisch. Mit anderen Worten: Willkommen im Club!

Hierzu muss man ein paar Dinge wissen und vor allem auch differenzieren. Stellen wir uns also mal ganz dumm und tun so, als wüssten wir nicht, was eine Dampfmaschine, ähem, Dampfnudel, ähem, sorry, was „gesichert rechtsextremistisch“ ist. Und jetzt halten Sie sich fest: Wenn Sie das nicht wissen, dann sind Sie damit nicht allein, denn das weiß niemand so richtig! Es gibt da ein kleines, schmutziges Geheimnis zu diesem Begriff, nämlich dass eine offizielle Definition – also eine Legaldefinition – dazu nicht existiert! Im Gegensatz zu anderen Rechtsbegriffen gibt es weder ein Gesetz, das diese Worthülse mit Leben füllt, noch hat der Bundesgerichtshof oder gar das Bundesverfassungsgericht jemals höchstrichterlich festgelegt, was darunter zu verstehen ist – oder aber auch nicht.

Das Wort „rechtsextrem“ ist – genauso wie sein Pendant „linksextrem“ – letztendlich nichts anderes als eine Wertung und damit eine reine Meinungsäußerung. Und diese steht jedem über jeden zu – dem „Verfassungsschutz“ genauso wie Ihnen oder mir. Und der Gag ist: Ihre oder meine Meinungsäußerung dazu ist genauso viel oder wenig wert wie die des „Verfassungsschutzes“ – nämlich absolut nichts!

Daher kann ich jetzt eine Nancy Faeser, aus deren Perspektive alles ab dem Seeheimer Kreis der SPD als „rechtsextrem“ gilt, als „gesichert linksextrem“ bezeichnen. Zumal ihr gesamtes Wirken als Bundesinnenministerin zusammengefasst nichts anderes war als ein permanenter Amts- und Machtmissbrauch, um politische Gegner mit Staatsmitteln zu bekämpfen, Journalisten sowohl mit „Lawfare“ (Bendels) als auch mit rechtswidrigen Maßnahmen („Compact“) zum Schweigen zu bringen und einfache Bürger einzuschüchtern, während sie gleichzeitig ihre tatsächliche Kernaufgabe (innere Sicherheit) geradezu sträflich vernachlässigt hat. Aber wann will man sich auch um so Petitessen wie die Bekämpfung der überbordenden Gewaltkriminalität kümmern, wenn man mit der politischen Verfolgung Andersdenkender bereits rund um die Uhr ausgelastet ist?

Die nicht nur erlaubte, sondern laut Bundesverfassungsgericht für eine Demokratie sogar konstitutionell begründend notwendige Machtkritik hat Faeser als „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ gelabelt, sowie als „Hass und Hetze“ pseudo-kriminalisiert. Wer den Staat verhöhnt, sollte es mit einem „starken Staat“ zu tun kriegen. Und wer gegen die Regierung demonstrieren will, kann das ja auch zuhause auf der Couch machen, dafür muss man doch nicht das Haus verlassen. Außer es wird aufgrund des von einer steuerfinanzierten „NGO“ frei erfundenen Lügenmärchens von einer angeblichen „Wannseekonferenz 2.0“, die nie stattgefunden hat, gegen rrrääächz demonstriert – da müssen natürlich alle Staatstittensauger samt angeschlossenen Endverblödeten sofort auf die Straße, Stichwort „Zivilgesellschaft“ und „unsere Demokratie“.

Aber gut, nun wissen wir endlich, dass nicht nur einige östliche Ausläufer der AfD, sondern die ganze Partei „gesichert rechtsextremistisch“ ist. Wie sich das in „unserer Demokratie“ und überhaupt in einem Rechtsstaat so gehört, wird sowas natürlich nicht einfach nur so daher gesagt, sondern fundiert und zweifelsfrei begründet, und zwar gleich auf rund 1.100 Seiten. Wer will da schon widersprechen?

Tja, widersprechen wollen sicher einige, zuvorderst die rund fünfzigtausend Mitglieder der AfD und höchstwahrscheinlich auch mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten, die dieser Partei derzeit ihre Stimme geben würden. Aber leider können sie nicht widersprechen, zumindest nicht allzu substantiiert, denn besagte umfangreiche Begründung ist nur für den internen behördlichen Gebrauch bestimmt und wird daher vorsichtshalber nicht veröffentlicht.

Stellen Sie sich nun folgenden Dialog vor:
„Hey, Ihre Partei ist ab jetzt gesichert rechtsextrem!“
„Warum das denn?“
„Weil wir das so sagen!“
„Können Sie das denn auch inhaltlich begründen oder gar belegen?“
„Ja klar!“
„Dann lassen Sie doch mal hören und zeigen Sie mal her!“
„Nö. Ist geheim. Ätschibätschi!“
„Aber wir haben doch ein Recht auf eine fundierte Begründung für eine solch einschneidende Maßnahme!“
„Mir doch egal. Gibt’s nicht, basta. Und jetzt halten Sie gefälligst den Mund, Sie Rechtsextremist!“

Klingt schwer nach Rechtsstaat, gelle? Vielleicht klingt es auch eher nach „wir haben alles an Äußerungen zusammengetragen, was wir voll gemein finden, dazu noch irgendwelches Stammtischgeschwätz irgendwelcher Ortsgruppen-Randfiguren, und als Sahnehäubchen noch ein paar depperte Parolen von irgendwelchen Einzelspinnern, die wir selbst in die Partei eingeschleust haben, damit sie ein bisschen abhitlern, aber weil nichts davon wirklich brauchbar ist, kompensieren wir das mit Masse, denn alles über tausend Seiten wirkt überzeugend“…

Eine Handvoll dieser ach-so-bösen Zitate geistern als angeblicher Leak durch die Medien, jedoch will ich darauf nicht näher eingehen, weil sie eben nicht gesichert sind. Nur so viel: Es waren alles Aussagen, wie sie im politischen Meinungskampf völlig normal sind. Alles, was ich hier jede Woche raushaue, ist wesentlich heftiger.

Widmen wir uns lieber dem, was wir tatsächlich vorliegen haben, und das ist der Wortlaut von Nancy Faesers Presseerklärung:

„Vielen Dank und guten Morgen. Die neue Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist klar und eindeutig. Die AfD ist als gesichert rechtsextremistische Partei einzustufen. Denn die AfD verfolgt erwiesenermaßen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.“

Selbst wenn wir den Umstand, dass die oft kolportierte Behauptung, die AfD verfolge „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“, bisher noch nie konkret begründet, geschweige denn belegt wurde, völlig außen vorlassen, so ist diese einleitende Aussage Faesers in sich bereits blanker Unsinn: Das Verfolgen von „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ begründet per se keinen Rechtsextremismus, da auch Linksextremisten solche Bestrebungen verfolgen – erinnern wir uns nur an die R.A.F.!

„Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden.“

Keine Ahnung, woher Frau Faeser das hat. In ihrem aktuellen Programm zur Bundestagswahl 2025 fordert die AfD zwar die Wiedereinführung des Abstammungsprinzips („ius sanguinis“), befürwortet aber auch Ermessenseinbürgerungen bei besonders erfolgreicher Integration. Wenn die Bevorzugung des Abstammungsprinzips „diskriminierend“ ist und einen daher „gesichert rechtsextremistisch“ macht, dann sei angemerkt, dass hierzulande das Abstammungsprinzip bis zum Jahre 2000 galt. Die Bundesrepublik Deutschland war demnach also die ersten rund 50 Jahre ihrer Existenz ein „gesichert rechtsextremistischer“ Staat! Das gilt dann aktuell auch für zahlreiche andere Länder dieser Welt: Italien, Polen, Ungarn, Griechenland, Irland, Österreich, Schweiz, Spanien, Portugal, Japan, Südkorea, China, Indien, Vietnam, Thailand, Ägypten, Marokko, Algerien, Tunesien, Südafrika, Kanada, USA, Brasilien, Argentinien, Chile, Peru, Australien, Neuseeland und – Achtung, jetzt wird’s lustig – Israel! Wenn das der Führer wüsste…

Nicht minder lustig ist in dem Zusammenhang, dass die meisten Herkunftsländer unserer „Neubürger“ ziemliche Hardliner des Abstammungsrechts sind und teilweise sogar einen Volkszugehörigkeitsbegriff pflegen, den sich selbst die strammsten AfD-Rechtsausleger noch nicht einmal heimlich zu denken wagen.

„Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte werden als Deutsche zweiter Klasse behandelt.“

Das ist ebenfalls völliger Unsinn: Die AfD kann niemanden irgendwie „behandeln“, da sie mangels Regierungsverantwortung dazu gar nicht die Macht hat. Sie kann Menschen allenfalls als irgendwas „betrachten“, aber nicht „behandeln“. Und selbst dabei gilt, dass die AfD ausweislich ihres Programms die Art, wie Zuwanderer zu „betrachten“ und meinetwegen auch zu „behandeln“ sind, maßgeblich davon abhängig machen will, wie diese sich hier verhalten. In Deppenland gilt also etwas, das in jedem anderen Land der Welt völlig selbstverständlich ist, als „gesichert rechtsextremistisch“.

„Das widerspricht klar der Menschenwürdegarantie des Artikel 1 des Grundgesetzes.“

Und wieder erzählt Frau Faeser hanebüchenen Unsinn, was besonders peinlich ist, da sie das allein schon als Volljuristin mit zwei Staatsexamina eigentlich besser wissen müsste, jedoch erst recht durch ihren Aufgabenbereich als „Verfassungsministerin“:

Der Begriff der „Menschenwürde“ aus Artikel 1 des Grundgesetzes ist zunächst einmal nur eine leere Worthülse und wird erst durch die in den folgenden Artikeln formulierten und garantierten Grundrechte, bei denen es sich um Abwehrrechte gegen den Staat handelt, mit Leben gefüllt. Nur der Staat – sprich: die Staatsmacht, also die Regierung – kann gegen die Menschenwürde verstoßen, entweder nach der „Objektformel“ des Bundesverfassungsgerichts, indem der Mensch zum reinen Objekt staatlichen Handelns degradiert wird, oder indem ihm seine garantierten Grundrechte nicht gewährt werden. Auch hier gilt: Da die AfD nirgends in Regierungsverantwortung ist, kann sie auch niemandem die Grundrechte verwehren oder ihn gar zum reinen Objekt staatlichen Handelns degradieren. Übrigens: Wer war es doch gleich, der während der Clownsgrippe mal eben fast sämtliche Grundrechte einfach aussetzte und damit die Menschenwürde der Betroffenen mit Füßen trat? Soweit ich mich erinnere, war es jedenfalls nicht die AfD!

Zudem gibt es kein Grundrecht auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für jeden, der diese gerne hätte. Würde es der Menschenwürdegarantie des Artikel 1 des Grundgesetzes widersprechen, nur bestimmten Bewerbern unter bestimmten Kriterien die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen zu wollen, dann hieße das mit anderen Worten, dass letztendlich nur Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft ein Leben in Menschenwürde führen könnten. Will sich Deutschland ernsthaft wieder auf diese Weise über alle anderen Länder und Völker erheben? Hoffentlich nicht!

„Ihre völkische Haltung zeigt sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime.“

Und wieder eine Behauptung mit zahlreichen Ungereimtheiten: Die Präferenz des Abstammungsrechts wird zur „völkischen Haltung“ erklärt, und angebliche „rassistische Äußerungen“ stammen dann ja nicht von der Partei, wie der Satz suggerieren soll, sondern allenfalls von einzelnen Mitgliedern oder Sympathisanten. Das sind also Einzelmeinungen, die man nicht einfach zur Parteilinie erklären kann, wenn sich nichts Derartiges im Parteiprogramm wiederfindet.

Abgesehen davon, dass auch hier mal wieder kein einziges konkretes Beispiel einer solchen „rassistischen Äußerung“ zur Hand ist, stellt sich die Frage, was überhaupt „rassistisch“ ist. Ursprünglich bedeutete Rassismus die pauschale Abwertung von ganzen Menschengruppen aufgrund herkunftsbedingter unveränderlicher äußerer Merkmale, meistens die Hautfarbe. Früher war alles einfacher: Wer als Weißer der Ansicht war, dass Schwarze minderwertige Menschen seien, war ein Rassist. Inzwischen wurde dieser Begriff jedoch bis zur Beliebigkeit aufgeweicht, um als Totschlagargument gegen alles und jeden herhalten zu können. Rassist ist heute sogar schon, wer jemanden, der eindeutig erkennbar aus einem anderen Kulturkreis stammt, aus aufrichtigem Interesse nach diesem befragt. Dann erfand man den „positiven Rassismus“: Wer bloß auf statistische Tatsachen hinweist, beispielsweise dass Juden unter den Nobelpreisträgern weit überrepräsentiert sind, dass Asiaten besser rechnen können als unsere verblödeten PISA-Opfer, oder dass Afrikaner in zahlreichen Leistungssportarten besonders erfolgreich sind, gilt als Rassist.

Wenn diese Statistiken dann auch noch von der Polizei stammen und etwas über das Lagebild Gewaltkriminalität aussagen, ist alles vorbei – das ist Rassismus pur! Um den öffentlichen Diskurs über den Zusammenhang zwischen Zuwanderung und Kriminalität gleich doppelt zu verhindern, erfand man dazu noch den „antimuslimischen Rassismus“, den es gar nicht geben kann, da der Islam keine Rasse, sondern eine Religion ist. Wie absurd dieses Gedankenkonstrukt tatsächlich ist, wird erst klar, wenn man es einfach mal mit ausgetauschter Religion durchspielt: Können Sie sich vorstellen, dass sich jemand für seine Abneigung gegen Katholiken dem Vorwurf des Rassismus ausgesetzt sieht? Der größte Witz daran ist allerdings, dass die meisten der „armen Opfer“ (die es nicht gibt) des „antimuslimischen Rassismus“ (den es ebenfalls nicht gibt) selbst beinharte Antisemiten sind und das hierzulande im öffentlichen Raum auch immer hemmungsloser offen ausleben. Doch wer das kritisiert, so wie das häufig seitens der AfD geschieht, ist natürlich ein Rassist!

Lange Rede, kurzer Sinn: Dieser Satz von Nancy Faeser hat eine Aussagekraft von minus Unendlich. Doch auch das schaffte sie noch zu steigern mit der finalen Aussage ihrer kurzen Ansprache, bevor sie auf Fragen der anwesenden Journalisten einging:

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen. Und dabei arbeitet es eigenständig.“

Das ist so dumm und falsch, dass noch nicht mal das glatte Gegenteil schlau und richtig wäre. Hier wundert man sich zunächst, ob Faeser einfach nur lügt, also wider besseres Wissen falsche Dinge sagt, oder ob sie den Unsinn, den sie da verzapft, selbst glaubt. Letzteres fällt angesichts des Umstands, dass Faeser Juristin ist und zudem seit drei Jahren die Dienst- und Fachaufsicht über das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ innehat, schwer zu glauben. Jedenfalls hat der Verfassungsschutz mitnichten einen gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen. Diese Behörde ist ein reiner Inlands-Nachrichtendienst und hat als solcher nur eine einzige Aufgabe: Informationen und Daten zu sammeln und auszuwerten, unter Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel (V-Männer, Abhören, Obervieren – oder wie es bei den Kollegen von der Stasi hieß: horch und guck). Diese Daten samt fachlicher Einschätzung liefert der Dienst dann bei seinem Dienstherrn ab, also beim Bundesinnenminister, und der überlegt und entscheidet dann, was konkret zu tun ist.

Der Verfassungsschutz selbst hat keinerlei polizeiliche Vollzugsbefugnisse, darf also gar nicht „gegen Extremismus“ vorgehen oder sonst irgendwie handeln oder gestaltend eingreifen. Daher war im Juni 2023 die Aussage des letzten Präsidenten der Behörde, Thomas „Mecki“ Haltungszwang, nicht allein der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken, auch hochproblematisch. Zumindest hätte sie hochproblematisch sein sollen, denn sie beinhaltet einen Rechtsbruch mit Ansage, von der Neutralitätspflicht einer solchen Behörde mal ganz zu schweigen. In einem funktionierenden Rechtsstaat mit einer Presse, die es sich nicht im Anus der Macht bequem gemacht hat, sondern sich den Ehrentitel der „Vierten Gewalt“ redlich verdient, wäre der Mann noch am selben Tag mit Schimpf und Schande aus dem Amt gejagt und seine Behörde vom Kopf auf die Füße gestellt worden – oder als echte Gefahr für die Demokratie gleich dichtgemacht worden. Zumal sich keine andere westliche Demokratie eine Armada von viereinhalbtausend Gesinnungsschnüfflern zum Ausspionieren der eigenen Bevölkerung leistet; sowas kennt man sonst nur aus den hinterletzten totalitären Shitholes.

Und dass wir inzwischen auch ein totalitäres Shithole sind, erkannte man daran, dass Haldenwang (dessen Vorgänger Dr. Hans-Georg Maaßen noch wegen des Aussprechens einer unerwünschten Wahrheit gefeuert wurde) den Spruch nicht nur unbeschadet überlebt hat, sondern dafür auch noch mit Lob überschüttet und als Held gefeiert wurde (außer von der AfD). Das hat bei ihm vermutlich einen Schub Größenwahn ausgelöst, so dass er nach dem natürlichen Ende seiner Amtszeit eine zweite große Karriere in der Politik machen wollte und bei der Bundestagswahl im Februar 2025 als Direktkandidat der CDU im Wahlkreis Dortmund I antrat. Das lief allerdings eher suboptimal für ihn, er kackte gnadenlos ab gegen einen Mitbewerber von trauriger Prominenz, dessen Namen man aus unerfindlichen Gründen angezeigt bekommt, wenn man bei Google „der Mongo von der SPD“ eingibt. Seitdem ist es glücklicherweise ruhig geworden um diesen willfährigen Handlanger des Unrechts, und im Bundesamt für Verfassungsschutz herrscht derzeit – ähnlich wie im Vatikan – eine Sedisvakanz, denn es wird nur kommissarisch von zwei Vizepräsidenten (Sinan Selen und Silke Willems) geleitet; die Chefstelle wird wohl erst von der neuen Bundesregierung wieder besetzt. Das von Faeser ins Feld geführte AfD-Gutachten ist allerdings noch die letzte Amtshandlung ihres treuesten Schoßhündchens.

Die Behauptung, der Verfassungsschutz arbeite „eigenständig“, ist ebenfalls Unsinn. Der Laden ist weisungsgebunden, die Dienst- und Fachaufsicht hat der Bundesinnenminister. Natürlich kann der Verfassungsschutz theoretisch eigenständig arbeiten, was aber voraussetzt, dass der oberste Dienstherr ihn machen lässt. Nun kann sich jeder die Frage selbst beantworten, wie wahrscheinlich es wohl ist, dass eine fanatische Linksextremistin wie Nancy Faeser, die ihr Amt und ihre Macht permanent zur Drangsalierung Andersdenkender missbrauchte, gegenüber dem ihr unterstehenden Verfassungsschutz keinen Gebrauch von ihrem Weisungsrecht gemacht hat, damit ihr die Schlapphüte exakt das gewünschte Ergebnis liefern, nämlich dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist.

Kommen wir nun zur Frage, welche Auswirkungen diese Einstufung für die AfD hat: Rein rechtlich gesehen keine, außer dass sie jetzt weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert werden darf. Und weil das so ist, dass es keinerlei Konsequenzen hat, ist man damit ja auch an die Medien gegangen. Was früher unüblich war, denn bei diesen Einstufungen von Gruppierungen durch den Verfassungsschutz handelt es sich nämlich um so etwas wie einen behördeninternen Vermerk, der eigentlich gar nicht öffentlich kommuniziert gehört. Was sogar einleuchtend ist, denn man kann eine Gruppierung wesentlich leichter beobachten und ausspionieren, wenn diese gar keine Ahnung hat, dass sie unter Beobachtung steht.

Immer wenn etwas plötzlich deutlich anders gemacht wird als üblich, dann ist Vorsicht geboten, denn das ist ein sicheres Zeichen dafür, dass es um etwas völlig anderes geht als das, wonach es aussehen soll.

Nein, es geht nicht darum, die Bevölkerung vor einer gefährlichen Extremisten-Partei zu warnen, die ernsthaft die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen oder gar Auschwitz wieder in Betrieb nehmen will. Das ist eine Lüge. Wäre die AfD eine solche Partei, gäbe es sie längst nicht mehr, und sie würde es sicher nicht auf eine bundesweite Zustimmung von momentan rund 26 Prozent bringen. Tatsächlich will die AfD sogar mehr Demokratie als die anderen, denn sie ist die einzige größere Partei, die mehr direkte Demokratie und Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild fordert. Daher ist sie auch nicht anti-demokratisch, wie immer behauptet wird – ganz im Gegenteil, hier ruft mal wieder der Dieb „Haltet den Dieb!“, denn die anderen mögen Demokratie nur, solange da alles so läuft, wie sie es gewohnt sind.

Daher reden sie auch ständig von „unserer Demokratie“. Das Possessivpronomen lässt ungewollt ehrlich durchblicken, was sie damit meinen, denn ihnen geht gerade der Kackstift, dass sie ihre goldene Eier legende Wollmilchsau, den Staat, den sie sich längst zur Beute gemacht haben, verlieren könnten: Überflüssige Ministerien, hunderte gleichermaßen überflüssige wie bis zum Platzen aufgeblasene Behörden zur Verwaltung sinnloser Dinge, der milliardenschwere NGO-Sumpf, der Abermilliarden schwere Klima-Kappes, die für die Günstlinge des Umverteilungsstaates äußerst lukrative Asyl-Industrie – die Liste ist schier endlos. Sie alle haben panische Angst, dass die AfD an die Macht kommen könnte und ihnen den Geldhahn zudreht und den Stecker zieht. Und alles, was gerade passiert, passiert einzig und allein aufgrund dieser Angst.

Damit will ich nicht sagen, dass die AfD tatsächlich die Lösung der meisten Probleme dieses Landes wäre, denn ich glaube nicht an die Reformierbarkeit des Systems, oder um es klarer zu sagen, ich glaube nicht an dieses System. Ich will mit diesem Artikel nur einen Erklärungsansatz anbieten für das, was gerade passiert, warum es passiert und warum es nicht das ist, was man uns glauben machen will.

Was nun geschehen wird:

Die Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ wird von den linken Staats- und Systemmedien jetzt rauf und runter thematisiert. Allerdings nicht kritisch oder ausgewogen: Dass es für „rechtsextremistisch“ keine offizielle Definition gibt, dass der Verfassungsschutz keineswegs neutral und unabhängig, sondern eine weisungsgebundene politische Behörde ist, dass das Abstammungsrecht im Großteil der Welt eine ganz normale Sache ist und dass „Rassismus“ nur noch ein völlig sinnentleerter, entkernter ideologischer Kampfbegriff ist, beliebig für alles und jeden verwendbar, werden Sie dort nirgends hören oder lesen – das gibt’s nur in den freien Medien, so wie hier.

Ab sofort kommt der Parteiname in den etablierten Medien nur noch formvollendet samt Gütesiegel daher, es wird heißen „die vom Verfassungsschutz insgesamt als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD“, und so manche Nachrichtensendung könnte allein dadurch künftig zwei Minuten länger ausfallen. Ziel des medialen Dauerfeuers: Menschen einschüchtern und davon abhalten, auch nur daran zu denken, die AfD zu wählen, wenn sie nicht selbst als „gesichert rechtsextremistisch“ gelten wollen, und ihnen damit indirekt Angst vor Ausgrenzung oder gar vor möglicher Strafverfolgung machen. Von den mutigen Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld offen dazu gestanden haben, AfD-Wähler, -Anhänger oder gar -Mitglied zu sein, werden viele zur Rede gestellt und unter Druck gesetzt werden, sich loszusagen. Ähnlich wie bei Corona werden Freundschaften und sogar Familien zerbrechen, Jobs werden gekündigt, Existenzen vernichtet, und die Gesellschaft wird noch mehr gespalten als sie eh schon ist, und sich am Ende noch unversöhnlicher gegenüberstehen, denn man kriegt über ein Viertel der Wähler nicht mal eben unter den Teppich gekehrt oder ignoriert. Was glauben die Mächtigen denn, was diese Menschen jetzt tun werden? Reumütig wieder die CDU wählen, weil die Einstufung einer von ihnen eh als korrupt empfundenen Behörde sie nun überzeugt hat? Oder gar Selbstgeißelung im Opus-Dei-Style betreiben und zu den Grünen rübermachen?

Im Osten hat es nicht viel gebracht, die dortigen AfD-Landesverbände als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Der Westen ist zwar weniger resilient, aber auf Dauer wird sich der „Verfassungsschutz“-Hammer auch dort abnutzen. Außerdem wird die AfD nicht in erster Linie gewählt, weil alle sie so toll finden, sondern weil die anderen so unfassbar scheiße sind. Und daran wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern – ganz im Gegenteil, es könnte unter Fotzenfritz in mancherlei Hinsicht sogar noch schlimmer kommen als unter der Ampel, denn Habeck wurde wenigstens noch von der Schuldenbremse eingehegt. Der Hauptgrund, AfD zu wählen, bleibt also bestehen, und je schlimmer die Schmerzen werden, desto wirkungsloser verpufft das Rechtsextremismus-Stigma.

Die nächste Eskalationsstufe dürfte dann die Einleitung des Verbotsverfahrens werden. Ob es tatsächlich dazu kommen wird, also zum Verbotsantrag, weiß ich nicht. Daher werde ich das erst kommentieren, wenn es wirklich losgetreten wurde.

Die AfD wird nun sicherlich juristisch gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes vorgehen. Das wäre eine Klage vorm Verwaltungsgericht Köln, weil der Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Die zweite Instanz wäre die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, und dann gäbe es noch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sollte das alles nicht helfen, bliebe noch die Verfassungsbeschwerde vorm Bundesverfassungsgericht. Und ja, darüber gibt es immer noch den Europäischen Gerichtshof! Da solche Hauptsacheverfahren sehr langwierig sind (das wird sich über Jahre hinziehen) und hier durchaus ein Interesse der AfD an vorläufigem Rechtsschutz begründbar sein dürfte, böte sich parallel ein Eilverfahren zur Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung an, wie Jürgen Elsässer das bei Faesers „Compact“-Verbot erfolgreich durchgezogen hat.

Bisher ist die AfD mit sämtlichen Verfahren gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ vor den angerufenen der genannten Gerichte gescheitert. Das kann, muss aber kein Indikator für die kommenden Verfahren sein, denn bei der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ handelt es sich um eine völlig andere Baustelle als beim „Verdachtsfall“: Hier werden wesentlich höhere Anforderungen an die vorgelegten Beweise gestellt als bei einem bloßen Verdacht.

Und damit steht und fällt alles mit der Qualität des Materials, das die Gesinnungsschnüffler aus Köln-Chorweiler zusammengetragen haben. Also mit den 1.100 Seiten voller Hass und Hetze. Das nenne ich mal ganze Arbeit – „Mein Kampf“ bringt es nur auf läppische 782 Seiten!

Ich gehe davon aus, dass dieses Pamphlet früher oder später dasselbe Schicksal wie die RKI-Files ereilen wird und es komplett und ungeschwärzt durchgestoßen wird. Aufgrund der aktuellen Brisanz des Themas und vieler dankbarer Abnehmer vielleicht sogar schon in den nächsten Tagen. Grundsätzlich halte ich mich mit Prognosen lieber zurück, doch in diesem Fall wage ich mal eine: Wir werden dann sehr viel zu lachen kriegen!


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