05. Mai 2025 21:00

„Gesichert rechtsextremistisch“ Absurdistan Deutschland

Nicht die AfD ist die Gefahr für unser Land, sondern dieser Verfassungsschutz

von Klaus Peter Krause

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Bildquelle: AndriiKoval / Shutterstock AfD – oder nicht eher der Verfassungsschutz: Wer ist die eigentliche Gefahr?

Noch absurder kann es doch gar nicht mehr werden, denkt man. Doch es kann. Was sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit seinem Verdikt gegen die AfD leistet, ist eine solche Steigerung geworden – schnell noch rausgehauen, weil die abgewählte alte Regierung nur noch wenige Tage amtsführend tätig ist, bis die neue alles übernimmt. Die AfD als Gesamtpartei soll überall im Land „gesichert rechtsextremistisch“ sein. Diesen Schwachsinn behauptet das Amt, als sei er Tatsache und bewiesen. Ist er aber nicht, auch wenn das Amt 1.100 (!) Seiten darauf verwendet, zusammenzutragen, was es für rechtsextremistisch hält. Behaupten, behaupten, behaupten, bis es – eingesickert in die Köpfe durch stetes Wiederholen – vielleicht dann doch alle als Wahrheit glauben. Nicht die AfD ist die Gefahr, die Gefahr für unser Land sind dieser Verfassungsschutz und diese politische Führung. Nicht die AfD ist extremistisch, der Verfassungsschutz selbst ist es und die politische Führung, die ihm nicht in den Arm fällt, sondern ihn grundgesetzwidrig instrumentalisiert und dazu ermuntert. Es ist Extremismus pur.

Unter Merz ein „Weiter wie bisher“, verspottet als Merzel-Politik

Absurdistan Deutschland – mit diesem Spott wird immer wieder bedacht, was seine politische Führung anrichtet und sein Volk in bisheriger Mehrheit lammfromm über sich ergehen ließ. Immerhin, diese Mehrheit wird kleiner und die AfD stärker. In den Umfragen ist sie inzwischen die wählerstärkste Partei, im Ergebnis der jüngsten Bundestagswahl schon die zweitstärkste, aber auch nur erst die zweitstärkste. Die Altparteien sehen ihre Felle davonschwimmen, vor allem die kleine Koalition aus CDU/CSU und SPD. Sie bekämpft die AfD bis aufs Messer, aber nicht mit einem anderen Programm, sondern mit einem „Weiter wie bisher“. Auch das wird längst verspottet: als Merzel-Politik. Alles wie gehabt, nur mit ein paar anderen Figuren an der Spitze. Der Personalwechsel ist gründlich misslungen. Das steht schon jetzt fest.

Die AfD verbieten? Als sei das Problem damit gelöst

Statt der AfD programmatisch zu Leibe zu rücken und dem Volk eine bessere Alternative schmackhaft zu machen, ist ebendies nicht gewollt und aus Unfähigkeit noch nicht einmal gekonnt. Daher wird der Verfassungsschutz auf die AfD und ihre Anhänger gehetzt, daher wird ernsthaft betrieben, die AfD zu verbieten. Verbieten, was Millionen Wähler unterstützen? Als sei das Problem damit gelöst. Wie undemokratisch, wie totalitär, wie stumpfsinnig, wie verblödet müssen diese scheindemokratischen Figuren sein, muss dieses unser Dienstpersonal sein, um mit solchen Methoden Erfolg zu haben glauben? Es sei denn, sie streben ein totalitäres Staatswesen an. Eben darauf wird es hinauslaufen. Gewarnt wird davor längst, nicht erst jetzt.

Die AfD reagiert prompt und lässt den Verfassungsschutz abmahnen

Die AfD-Bundespartei ist gegen den Spuk sofort juristisch vorgegangen. In ihrem Auftrag hat die Kanzlei Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M. (London) dem Bundesamt für Verfassungsschutz mit Datum vom 2. Mai eine 48 Seiten lange Abmahnung geschickt. Darin zerpflückt sie die Behauptungen der Behörde und fordert sie zur Unterlassung und zum Widerruf auf. Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ sowie die Bekanntgabe dieses Umstands seien offensichtlich rechtswidrig. Gleiches gelte für die abermaligen Indiskretionen des Amtes, „da Medien bereits etwa die Anzahl der Seiten Ihres ‚Gutachtens‘ kennen oder hieraus sogar zitieren“. Ferner heißt es in der Abmahnung: „Zur Vermeidung eines (weiteren) Gerichtsverfahrens geben wir Ihnen daher hiermit die Möglichkeit zur außergerichtlichen Bereinigung dieser Angelegenheit.“

Die Abmahnung setzt dem Verfassungsschutzamt eine Frist bis zum 5. Mai

Im Namen der AfD fordert der Anwalt das Amt dazu auf, die zuvor von ihm beschriebenen Handlungen einzustellen und künftig zu unterlassen, die entsprechenden Mitteilungen zu löschen und stattdessen entsprechende Korrekturmeldungen zu veröffentlichen. „Dies haben Sie unverzüglich, spätestens aber bis Montag, den 05. Mai 2025, 08:00 Uhr, zu machen und jeweils entsprechend rechtsverbindlich zu erklären.“ Hierzu könne sich das Amt gerne des Musterformulars bedienen, das die Kanzlei entworfen und der Abmahnung beigefügt hat. Abschließend schreibt sie: „Sollte eine entsprechende Erklärung nicht erfolgen, werden wir unserer Mandantin anraten, ein weiteres gerichtliches Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anzustreben.“

Dass das Amt die Abmahnung mit Sicherheit links liegen lassen und ihr nicht folgen wird, ist absehbar.

Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Blog des Autors.


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