Gestahlfedert: Verfassungsschmutz (Teil 5): Germany‘s Biggest Nothingburger
Das AfD-Gutachten – von der Verschlusssache zur Verdrusssache

Vor exakt zwei Wochen behandelte meine Kolumne Nancy Faesers noch taufrische Verkündung der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, gestützt auf einem über tausend Seiten umfassenden Gutachten, das jedoch geheim bleiben sollte, weil sich darin unter anderem sensible Daten befänden, die Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Arbeitsweise oder gar (verdeckte) Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zuließen.
Mein Artikel endete mit folgendem Satz:
„Ich gehe davon aus, dass dieses Pamphlet früher oder später dasselbe Schicksal wie die RKI-Files ereilen wird und es komplett und ungeschwärzt durchgestoßen wird. Aufgrund der aktuellen Brisanz des Themas und vieler dankbarer Abnehmer vielleicht sogar schon in den nächsten Tagen. Grundsätzlich halte ich mich mit Prognosen lieber zurück, doch in diesem Fall wage ich mal eine: Wir werden dann sehr viel zu lachen kriegen!“
Exakt so kam es, sogar schneller als gedacht. Vielleicht sollte ich doch endlich beruflich auf Prophet umsatteln, oder zumindest auf Rummelplatzwahrsager. Ach was, seien wir ehrlich: All das hätte problemlos jeder voraussagen können, der sich erfolgreich dem ÖRR-Brainwash entzogen hat.
Zahlreiche Medien, darunter „Der Spiegel“, „Bild“ und eben auch der ÖRR, hatten das Gutachten längst vorliegen, taten aber einen Teufel, es zu veröffentlichen, und haben damit als „Vierte Gewalt im Staate“ mal wieder vollumfänglich versagt. „Cicero“ und „Nius“ waren am 14. Mai die ersten, die das komplette Gutachten für jedermann zum Herunterladen ins Internet stellten.
Es folgte die erste „Enttäuschung“, allerdings nur für Vollverstrahlte, die der Regierung noch irgendwas glauben: Was auch immer die Gründe für die Geheimhaltung waren, der kolportierte „Datenschutz“ war es definitiv nicht, denn alles, was im Gutachten an „Belegen“ angeführt und an Aussagen zitiert wird, stammt aus allgemein zugänglichen Quellen, also öffentlich gehaltenen Reden oder Beiträgen auf den Plattformen der sozialen Medien. Es befindet sich darin nicht eine einzige Information, die nicht von jedem Hilfsschüler im Internet hätte zusammengegoogelt werden können, sondern mit nachrichtendienstlichen Methoden hätte ermittelt werden müssen. Das kann zweierlei bedeuten: Entweder hat der Verfassungsschutz keine V-Leute in der AfD, obwohl er sie längst als „Verdachtsfall“ eingestuft hatte, oder diese V-Leute konnten bis dato absolut nichts Verwertbares finden, was irgendwie auch Bände spricht.
Fakt ist: Über den Grund der Geheimhaltung wurden die Bürger dreist belogen, namentlich von Frau Faeser sowie allen anderen, die irgendwas von „Datenschutz“ fabulierten. Und damit ist über diese Gestalten auch schon alles gesagt, was man über sie wissen muss.
Als Nancy Faeser in der Pressekonferenz am 2. Mai von einem Gutachten mit mehr als tausend Seiten sprach, waren sich die meisten Juristen, die sich dazu öffentlich äußerten, bereits einig: Hier dürfte Klasse durch Masse ersetzt worden sein, denn für eine juristisch fundierte Begründung hätten weniger als zehn Seiten gereicht. Und auch sie lagen richtig, denn das gesamte Gutachten besteht letztendlich nur aus Zitaten von Einzelpersonen plus behördlicher Einordnung. Viel Jura ist nicht dabei, zumindest nicht viel Fundiertes, dafür aber umso mehr Politikwissenschaft.
Was sogar folgerichtig ist, denn – auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, aber man kann es nicht oft genug sagen – „rechtsextremistisch“ ist nur ein Begriff aus der Politikwissenschaft. Juristisch gibt es dieses Wort nicht: Es existiert keine Legaldefinition, also weder ein Gesetz, das die dazu notwendigen Merkmale festlegt, noch einschlägige Rechtsprechung von Obergerichten oder gar vom Bundesverfassungsgericht.
Es gibt lediglich eine behördeninterne Definition des Verfassungsschutzes, und diese ist in der letzten Zeit still und heimlich so oft geändert worden, bis sie endlich auf die AfD zutraf. Der Begriff „rechtsextremistisch“ ist also kein Anzug von der Stange, der einem entweder passt oder nicht, sondern ein Maßanzug, zugeschnitten auf die AfD.
Insofern hätte die Einstufung des Verfassungsschutzes selbst für den Fall, dass diese gerichtlich bestätigt wird, keinerlei Aussagekraft, sondern ist und bleibt nur ein durchschaubares, politisch motiviertes Manöver einer weisungsgebundenen Behörde, ihrem Weisungsgeber die lästige Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Das ist so brüllend offensichtlich, dass inzwischen sogar Bundeskanzler Friedrich Merz davon abgeraten hat, diesen Weg weiterzugehen, also diese Einstufung nun als Ouvertüre für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zu betrachten. Zudem ist der Mann immerhin Jurist und dürfte daher wissen, dass diese Deppen-Aktion krachend scheitern und nach hinten losgehen wird, denn am Ende würde die AfD als die einzig wirklich demokratische und verfassungstreue Partei mit Gütesiegel aus Karlsruhe aus der Nummer herausgehen. Damit wäre das einzige „Argument“, welches das Altparteien-Kartell seit zehn Jahren gegen die AfD ins Feld führt, offiziell toter als der Zentralfriedhof von Chicago, und man müsste sich endlich inhaltlich mit den Blauen auseinandersetzen. Das jedoch fürchtet man quer durch alle Parteien mehr als der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser. Also: Besser mal seinlassen!
Apropos „Altparteienkartell“: Durch die Verwendung dieses Wortes dürfte auch ich nun „gesichert rechtsextremistisch“ sein. Glauben Sie nicht? Ist aber so! Hier hat der Verfassungsschutz ganze Arbeit geleistet: Er hat bestimmte Begriffe herausgearbeitet, die gerne von AfD-Politikern verwendet werden, zum Beispiel „Altparteien“, „Kartellparteien“, „Umvolkung“, „Messermigration“ et cetera. Das, was man als „AfD-Sprech“ oder „AfD-Lingo“ kennt. Dann hat man diese Begriffe zum „Hinweis auf ein rechtsextremistisches Weltbild“ erklärt, und jetzt ist die AfD halt „rechtsextremistisch“, weil sie AfD-Sprech verwendet. Das ist der genialste Zirkelschluss, seit der Dichter Erich Fried über die Liebe sagte: „Es ist, was es ist.“
Exakt dieses Niveau setzt sich quer durch das gesamte Gutachten konsequent fort. Zumal es auch nur um (vermeintliche!) Wortverbrechen geht, da keine Taten vorliegen. Noch nicht einmal die Androhung von Taten. Was bis vor kurzem einmal Mindestvoraussetzung für handfesten Extremismus war.
Eins der schlimmsten Wortverbrechen in Deutschland ist – historisch nachvollziehbar – verbaler Antisemitismus. Deshalb widmet sich auch ein ganzes Kapitel des Gutachtens dem „Antisemitismus der AfD“. Ich fand eine einzige tatsächlich antisemitische Äußerung in dem Gutachten – doch seien Sie beruhigt, nix mit Vergasen oder so, sondern nur der altbekannte Weltfinanzjudentum-Verschwörungs-Bullshit. Gäääähn…
Ansonsten ist es eher konstruierter oder interpretierter Antisemitismus: Kritik an George Soros ist Antisemitismus. Auch wenn man ihn gar nicht kritisiert, weil er Jude ist, sondern weil er mit seinem vielen Geld etliche äußerst unschöne Dinge anrichtet. Aber das meint man ja gar nicht so, sondern sagt es nur als Vorwand, um nicht direkt als Antisemit aufzufallen. Was der Verfassungsschutz natürlich genau weiß, weil er Gedanken lesen kann.
Kritik an Bill Gates ist übrigens auch Antisemitismus. Ebenso wie Kritik an Klaus Schwab. Falls Sie jetzt einwenden wollen, dass beide Männer gar keine Juden sind: Egal! Dann werden sie halt „jüdisch gelesen“. Zumindest vom Verfassungsschutz, denn sonst kenne ich niemanden, der Bill Gates oder Klaus Schwab für Juden hält. Aber der Verfassungsschutz meint, weil Bill Gates ein Superreicher und Klaus Schwab ein internationaler Strippenzieher ist, wird man in der AfD wohl davon ausgehen, dass beide nur Juden sein können. Weil Jude gleich reich, Geld scheffeln und Strippen ziehen, Weltverschwörung – Sie verstehen schon! Vielleicht sollte man mal ein Gutachten über den Antisemitismus des Verfassungsschutzes in Auftrag geben…
So wird dann alle Kritik an Reichen und Großindustriellen, insbesondere wenn sie weltweit vernetzt sind und international agieren („Globalisten“), vom Verfassungsschutz antisemitisch ausgelegt. Natürlich nur bei der AfD! Wenn bei der viermal umbenannten Stasi- und Mauermörderpartei SED gefordert wird, Milliardäre „abzuschaffen“ oder gleich zu erschießen oder ersatzweise „einer gemeinnützigen Arbeit zuzuführen“ (welcome to Gulag!), dann ist das natürlich nicht antisemitisch. Selbst dann nicht, wenn drei Sekunden später Israel als Apartheitsstaat oder Kindermörder gebrandmarkt wird und man sich mit denen solidarisiert, die sich die Vernichtung der Juden in die Satzung geschrieben haben, from the river to the sea.
Dummerweise gibt es die Bundesvereinigung „Juden in der AfD e.V.“, über die der Verfassungsschutz – wie er selbst zugibt – aber rein zufällig so gut wie nichts weiß. Nur eins weiß er ganz genau: Aus demselben Grund, aus dem es auch Migrationshintergründler und sogar ein paar Schwarze in der AfD gibt, sind auch die Juden nur ein „Feigenblatt“, damit die AfD sagen kann: „Da, schaut her, wir sind doch gar keine Antisemiten, wir haben sogar Juden in der Partei!“ Denn das sagt jemand, der es wissen muss, nämlich Josef Schuster, seines Zeichens Präsident des „Zentralrats der Juden in Deutschland“. Und das sagt der ganz sicher nicht, weil er nicht ganz so unabhängig ist, wie er eigentlich sein sollte, da sein Zentralrat von deutschen Steuergeldern bezahlt wird und somit am Fliegenfänger der Regierung klebt. Und das sagt er ganz sicher auch nicht, weil die „Juden in der AfD“ den Zentralrat gerne mal dafür kritisieren, nicht die Interessen der in Deutschland lebenden Juden zu vertreten, sondern der Regierung, die sie finanziert, die politisch erwünschten Statements zu liefern, sprich: Lautstark die Gefahr von „rrrääächz“ herbeizuhalluzinieren und sich zum real existierenden, existenziell bedrohlichen Problem für jüdisches Leben in Deutschland in brüllend lautes Schweigen zu hüllen.
So bastelt sich der Verfassungsschutz also seine Antisemiten: Wer in der AfD nix gegen Juden sagt, ist trotzdem ein Antisemit, weil er ja nur aus taktischen Gründen nix gegen Juden sagt. Und selbst die AfD-Juden sind auch nur verkappte Nazis und daher nichts anderes als seinerzeit die „Edeljuden“ des Führers. Damit hätten wir das geklärt!
Doch selbst wenn jemand tatsächlich ein Antisemit ist, was sagt das dann über den? Allenfalls, dass er ein dummes Arschloch ist, aber ganz sicher nicht „gesichert rechtsextremistisch“, da es Antisemitismus längst schon viel häufiger von links gibt, wie man – wie soeben erwähnt – an der umbenannten SED unschwer erkennen kann. Und natürlich von friedensreligiöser Seite, wie man an zertrümmerten Universitäten und den Polizeiautos, die 24/7 vor jüdischen Einrichtungen in Deutschland stehen, noch wesentlich unschwerer erkennen kann.
Apropos „Friedensreligion“: Die ist natürlich sakrosankt! Wer die kritisiert, ist gleich in Himmlers Himmel! Da hilft auch jedweder Sachbezug nichts: Egal, ob Sie Koranstellen zitieren, sich auf historische Ereignisse beziehen oder die aktuellen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken ins Feld führen – Fakten sind eh rrrääächz, und wer den Islam kritisch sieht, ist ein Vollnazi. Okay, die echten Nazis damals fanden den Islam eher cool, der Adolf hat sich mit der SS-Division Handschar sogar seine „Muselgermanen“ gehalten und sich mit dem Großmufti von Jerusalem verbündet, da man schließlich denselben Feind hatte – aber das sind Fakten, und Fakten sind rrräächz! Und wenn Sie dann auch noch argumentieren, dass die illegale Masseneinwanderung aus islamisch geprägten Kulturen zu einer Bedrohung für die hier lebenden Juden wird, dann haben Sie gleich doppelt verloren: Erstens sind sie dann muslimfeindlich (also „gesichert rechtsextremistisch“), und zweitens auch noch antisemitisch (also ebenfalls „gesichert rechtsextremistisch“), da Sie ja nur so tun, als lägen Ihnen die Juden am Herzen, obwohl Sie es in Wahrheit gar nicht erwarten können, Auschwitz endlich wieder in Betrieb zu nehmen. Damit wäre auch das geklärt.
Diese Masche zieht sich übrigens wie ein roter Faden durch das gesamte Gutachten, das letztendlich nichts als eine Zitatensammlung ist, die so aussieht, als wäre sie von zwei Schülerpraktikanten in drei Wochen zusammengeklöppelt und dann mit ein bisschen Behörden-Blabla garniert worden. Es liefert auf über tausend Seiten rein gar nichts außer gerade mal einer Handvoll grenzwertig geschmackloser Aussagen, die eindeutig verbale Entgleisungen und zudem nur Einzelmeinungen von Nebenfiguren sind, aber definitiv nicht Parteilinie. Und selbst der gröbste Unsinn, der sich darin findet, ist trotzdem noch von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) gedeckt. Alles andere ist völlig normale Partei-Prosa und Wahlkampf-Polemik, wie sie nun einmal integraler Bestandteil des politischen Wettbewerbs in einer Demokratie ist. Ich konnte noch nicht mal etwas Strafbares finden. Und bis auf ganz wenige Ausnahmen auch nichts, was ich selbst in einer hitzigen Diskussion nicht jederzeit raushauen würde.
Daher begibt man sich aus lauter Verzweiflung auf die Interpretationsebene und driftet dort gerne mal ins Abenteuerliche und Absurde ab, was ich anhand einiger plakativer Beispiele – zugegebenermaßen etwas ironisch-überspitzt – verdeutlichen will:
Irgendjemand von der AfD sagt „Zigeunerschnitzel“ oder „Negerkuss“: Das ist natürlich nur eine Chiffre dafür, dass man am liebsten alle Rotationseuropäer und alle Schwarzen ausrotten möchte.
Die AfD benutzt im Wahlkampf den Slogan „Alice für Deutschland“, der phonetisch fast identisch mit der verbotenen SA-Parole „Alles für Deutschland“ ist: Damit zeigt sie klar ihre nationalsozialistische Gesinnung, und wir alle sollten wissen, wohin nach der Machtergreifung die Züge rollen! Dass es sich – abgesehen davon, dass daran nichts illegal ist – dabei nur um eine – gleichermaßen provokante wie originelle – kritische Auseinandersetzung mit dem hochnotpeinlichen Lawfare gegen Björn Höcke handelt, konnte der Verfassungsschutz auch hier wieder komplett ausblenden.
Die AfD kritisiert andere Parteien: Damit will sie in Wahrheit ausdrücken, dass sie vorhat, nach einem Wahlsieg (dass man nicht gleich „Machtergreifung“ geschrieben hat, ist alles) alle anderen Parteien zu verbieten und damit die Demokratie abzuschaffen. Dass es in Wahrheit genau umgekehrt ist und alle anderen Parteien am liebsten die AfD verbieten würden, konnte der Verfassungsschutz dabei komplett ausblenden.
Die AfD kritisiert staatliche Einrichtungen wie Ministerien, Behörden oder Gerichte: Damit will sie in Wahrheit den Staat delegitimieren und durchblicken lassen, dass sie diese Einrichtungen nach einem Wahlsieg gleich beseitigen würde. Dass die AfD – anders als wir Libertären – diese Institutionen gar nicht für ihr Sein, sondern nur für ihr Handeln kritisiert, konnte der Verfassungsschutz auch dabei komplett ausblenden.
Was der Verfassungsschutz hingegen nicht ausblenden kann: Dass die AfD den Verfassungsschutz kritisch sieht und sogar einzelne Stimmen für dessen Abschaffung laut werden. Dass der Verfassungsschutz auf diese Bedrohung seiner Existenz ähnlich reagiert wie der Staatsfunk, dem die AfD bekanntlich auch den Stecker ziehen will, nämlich mit AfD-Bashing, ist so ziemlich das einzig Logische an der gesamten Geschichte.
In dem Stil gestaltet sich der Großteil des Gutachtens. In jedem anderen Fall würde man von „Schwurbelei“ reden und den Verfassern (oder Auftraggebern) eine so handfeste Wahn-Psychose attestieren, dass sogar eine Zwangseinweisung nach PsychKG in Betracht gezogen werden könnte. Aber wenn es um die AfD geht, ist nichts zu dumm, nichts zu schmutzig und nichts zu offensichtlich falsch und widersprüchlich.
Zur Verdeutlichung der Absurdität dieser Argumentationslinie, damit es jeder nachvollziehen kann: Stellen Sie sich vor, Sie gehen bei Grün über eine Ampel und kriegen dann von der Polizei einen Strafzettel wegen eines Rotlichtverstoßes (so nennt man juristisch das Überqueren einer roten Ampel). Auf Ihren Einwand hin, Sie seien doch gar nicht bei Rot, sondern eindeutig bei Grün über die Ampel gegangen, sagt man Ihnen dann: „Das mag zwar sein, aber Sie sind ja nur zur Tarnung bei Grün über die Ampel gegangen, denn eigentlich wollten Sie doch bei Rot gehen, da Sie sich letzte Woche in den sozialen Medien kritisch über die Verkehrspolitik in dieser Stadt geäußert haben. Eigentlich wollten Sie die Ampel sogar in die Luft sprengen, daher nehmen wir Sie jetzt sicherheitshalber gleich mal mit auf die Wache.“
Für alle, die den Film „Minority Report“ kennen: Der Verfassungsschutz spielt hier „Precog“ für Arme.
Trotz alledem muss man im Gutachten explizit einräumen, dass weder mit Gewissheit festgestellt werden kann, dass die AfD antisemitisch ist (Seiten 532, 949 und 1034), noch dass sie keine ausreichende Distanz zum Nationalsozialismus hat (Seiten 697 und 1038), noch dass sie das Demokratieprinzip (Seiten 651 und 1035) oder das Rechtsstaatssystem (Seiten 667, 974 und 1037/38) ablehnt.
Nur in einem einzigen Punkt kommt man zu folgendem Resümee: „Die voranstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Menschenwürde aufgrund eines ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs, ergänzt durch fremden- und minderheitenfeindliche, inklusive spezifisch muslimfeindliche Äußerungen, zur Gewissheit verdichtet haben.“
Was damit gesagt werden soll: Nur noch Menschen einbürgern zu wollen, die wenigstens mal vor drei Generationen von einem deutschen Schäferhund gebissen wurden, ist „gegen die Menschenwürde“. Hier wird also die Menschenwürde an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geknüpft, und ohne deutschen Pass ist man dann wohl bloß ein Untermensch. Daher hat eigentlich jeder auf Gottes schöner Erde das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft, denn nur so kann am doitschen Wesen nun doch endlich die Welt genesen. Euer Ernst, Verfassungsschutz?
Meine Mutmaßung, die ich bereits mehrfach geäußert habe, hat sich bestätigt: Mangels echten Materials machen sie das Gütesiegel „rechtsextremistisch“ letztendlich nur am ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff fest, weil das alles ist, was sie haben, abgesehen von purer Verzweiflung.
Wobei dieser Begriff eigentlich das Normalste auf der Welt ist und ein Volk überhaupt erst definiert. Oder war die Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 2000 ein rechtsextremes Land, ebenso wie derzeit zahlreiche andere Länder dieser Welt, insbesondere die USA und Israel? Na, Verfassungsschutz, habt ihr das den Juden und den Amis schon vor den Latz geballert? Noch nicht? Na, dann lasst das mal besser bleiben, sonst gibt es von CIA und Mossad keine wertvollen Tipps mehr, um hierzulande echte Anschläge von echten Gefährdern zu verhindern. Das gelang bisher fast immer nur „with a little help from my friends“, denn ihr mehr als viertausend Schlapphüte seid ja völlig ausgelastet damit, den Wiedergänger der CDU von 2002 im Internet zu stalken, weshalb ihr es noch nicht mal mitbekämt, wenn jemand mit Pally-Lappen und offen getragenem Sprengstoffgürtel vor eurer Haustür in Köln-Chorweiler stundenlang den Allahu-Akbar tanzt.
Abschließend muss ich Nancy Faeser ausnahmsweise mal in Schutz nehmen, denn an ihrer Stelle hätte ich dieses „Gutachten“ auch geheim gehalten. Allerdings aus Scham. Und dann hätte ich diese tausend Seiten Papier genommen und sie den Verantwortlichen in der Behörde in feinster Klaus-Kinski-Manier in die Fresse gehauen. Weil sie nämlich absolut nichts wert sind und Deutschland inzwischen weltweit zu einer noch größeren Lachnummer gemacht haben als drei Jahre Baerbock.
Es heißt immer, die Demokratie muss sich an ihrem Umgang mit der Opposition messen lassen. Damit wäre über die Demokratie alles gesagt, was man über sie wissen muss. Vor allem über „unsere“ Demokratie!
Quellen:
Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz über die AfD (Download-Server des Medienportals „NIUS“)
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