Stellungskrieg: Verweigerung des Rundfunkzwangsbeitrags
Zwischenbericht zur Auseinandersetzung mit dem Bayerischen Staatsfunk
von Christian Paulwitz drucken

Mit der „Freiheitskanzlei“ hat der Rechtsanwalt Markus Bönig in den letzten Jahren Stück für Stück eine Plattform aufgebaut, die es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen ermöglicht, sich gegen bestimmte staatlich organisierte Zwänge mit relativ geringem Aufwand juristisch zu wehren. Siehe dazu auch das Ferngespräch, das Andreas Tank in Folge 114 mit Markus Bönig geführt hat. Ich bin Anfang letzten Jahres auf seinen „Beitragsblocker“ für den Widerspruch gegen die Rundfunk-Zwangsgebühren – mittlerweile „Beitragsstopper“ – aufmerksam geworden und auf diesem Weg derzeit bei einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht, die dort mittlerweile auch schon bald ein Jahr liegt. Langfristiges Ziel ist es, den Rundfunkbeitrag zu kippen. In dieser Kolumne habe ich bereits mehrfach über meine Erfahrungen berichtet.
Kern des Vorgehens ist, nicht zu zahlen und jedem Festsetzungsbescheid des Rundfunks innerhalb von vier Wochen zu widersprechen, damit er nicht vollstreckungsfähig wird. Der Aufwand für den Widerspruch mit Hilfe der über den Beitragsstopper automatisiert vorformulierten Schreiben ist relativ gering. Allerdings darf man die Fristen nicht verpassen. Leider ist mir bei diesem Ping-Pong-Spiel im Frühjahr dieses Jahres ein Fehler passiert und ein Schreiben irgendwie durchgerutscht. Ein ärgerlicher Rückschlag für mich durch eigenes Versäumnis. Das Geschäftsmodell des Zwangsgebührenrundfunks läuft so, dass Gebühren für Leistungen, die niemals bestellt wurden, beschieden werden, und wird dem nicht fristgerecht widersprochen, sind sie dann vollstreckbar. Die darauffolgenden Sanktionen stehen dann für das Erpressungsopfer in keinem Verhältnis mehr, so dass einem vernünftigerweise nichts mehr anderes übrigbleibt als zu zahlen.
Immerhin: Praktisch die Gebührensumme eines Jahres erst in der Mitte des Folgejahres gezahlt; der verursachte Aufwand zur Eintreibung ist auch schon etwas wert.
Mittlerweile liegt mir ein neuer Festsetzungsbescheid vor, datiert am 1. August, also ziemlich zu Beginn der bayerischen Sommerferien und der Sommerurlaubsperiode. Bei mir im Briefkasten lag er nicht früher als am 14. August. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Gut, dass ich außerhalb der Zeiten in den Urlaub fahre, zu denen sonst alle unterwegs sind. Widerspruch ist also wieder rechtzeitig rausgegangen. Meine Dokumentation ein- und ausgegangener Schreiben habe ich verbessert, damit mir nicht wieder ein Lapsus passiert. Ich empfehle, möglichst von Beginn an nicht nur alles einzuscannen und abzulegen, sondern auch eine Excel-Tabelle der Ein- und Ausgänge zu führen, um den Überblick nicht zu verlieren. Immerhin liegen zwischen den Schreiben doch immer einige Wochen oder Monate, bis man sich wieder kurz mit dem beschäftigt, was gerade anliegt, dann ruht alles wieder. An Motivation weiterzumachen, fehlt es jedenfalls nicht.
Da wäre zum Beispiel der Fall Michael Ballweg, der Querdenker-Gründer, der neun Monate in Haft gehalten wurde, bevor ihn das Landgericht Stuttgart von den Vorwürfen des Betrugs in 9450 Fällen freigesprochen hat. Der Skandal der politischen Verfolgung durch eine Staatsanwaltschaft unter politischer Einflussnahme – siehe hierzu den Bericht auf „Haintz.media“ – ist die eine Sache. Den Anstoß dazu hatte offenbar eine Sendung des ZDF-Politaktivisten Jan Böhmermann gegeben, in der Ballweg verleumdet wurde. Welche Konsequenzen hat nun die politische Verfolgung eines Unschuldigen – 279 Tage Einzelhaft in Stammheim, rechtswidrige Verhörmethoden, Zerstörung der sozialen und ökonomischen Existenz et cetera et cetera – durch Behörden und Justiz?
Rücktritte etwa von Ministern oder Staatssekretären? Bisher nicht erkennbar.
Und wäre das alles nicht schon schlimm genug, bringt das ZDF, das in Mittäterschaft der politischen Verfolgung steht, ungerührt eine verzerrte Darstellung zum Freispruch. „Das Landgericht Stuttgart sprach die Galionsfigur der Proteste gegen staatliche Corona-Maßnahmen vom Vorwurf des Betrugs frei, sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung schuldig – und verwarnte ihn.“
Kein Wort, dass es bei der vorgeblichen Steuerhinterziehung um belanglose Beträge ging, dafür heißt es stattdessen über die Vorwürfe der – überspitzt gesagt – vom ZDF selbst motivierten Staatsanwaltschaft: „Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für ,Querdenken‘ eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro soll er demnach für private Zwecke verwendet haben. Belegt sind laut Akten Ausgaben für ,Querdenken‘ in Höhe von 843.111,68 Euro für die Bewegung.“
Große Zahlen, wenig Kontext, und ein unerklärlicher Kommentar der Staatsanwaltschaft zum Prozessausgang: „Für uns ist es keine Niederlage.“ Verlogene Framing-Propaganda eines politischen Schmierenschundfunks. Es widert einen nur noch an.
Umso mehr freut mich das offenbar erfolgreiche Modell von Markus Bönigs Freiheitskanzlei. Er scheint dabei nicht nur viele Menschen zu verbinden, den Druck gegen die Rundfunkerpressung zu erhöhen, sondern dabei in bestem unternehmerischen Sinne auch wirtschaftlich erfolgreich zu sein. So erfolgreich, dass er über die Initiative der „Freiheitsbotschafter“ mit dem Beitragsblocker Mittel investieren kann, um weitere Breite zu bekommen. Doch über die Freiheitskanzlei wurden mittlerweile noch weitere Initiativen installiert, wie der „Masern-Impfblocker“, der „Kriegsdienstblocker“, das „Knöllchen-Storno“ oder der „Grundsteuer-Express“. Da kann man nur viel Erfolg wünschen.
Quellen:
Propaganda per Zwangsgebühr – Der Kampf gegen den ÖRR (Freiheitsfunken)
Michael Ballweg: Ein Freispruch, der den Staat entlarvt (haintz.media)
Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen (zdfheute)
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