Österreich: Verschärfung waffengesetzlicher Bestimmungen
Kommentar zur geplanten Verschärfung des Waffengesetzes nach dem Schulmassaker in Graz
von Andreas Tögel drucken
Es ist etwas passiert, also muss etwas geschehen! So lautet das unveränderliche Motto des Gesetzgebers, wenn bei einer Bluttat eine Schusswaffe im Spiel war. Presse, Funk und Fernsehen machen gegen den privaten Waffenbesitz Stimmung, worauf die Politik sich unter Zugzwang sieht. Erfolgt nicht augenblicklich eine Restriktion des Schusswaffenbesitzes (obwohl in achtzig Prozent aller Bluttaten Blankwaffen zum Einsatz kommen und in den wenigen Fällen, in denen Feuerwaffen verwendet werden, diese großteils illegal beschafft sind), ist beim nächsten Zwischenfall die mediale Hinrichtung der verantwortlichen Politiker und Bürokraten garantiert. Daher setzt man lieber auf untaugliche Maßnahmen, als gar nicht zu handeln.
Anlass für die ab November 2025 in Umsetzung befindliche Verschärfung des österreichischen Waffengesetzes bildet ein am 10. Juni in Graz verübtes Schulmassaker, bei dem ein einundzwanzigjähriger Täter neun Schüler und eine Lehrerin ermordete, ehe er Suizid beging. Wie sich herausstellte, war der Mann wegen „psychischer Instabilität“ bei der Musterung zum Wehrdienst für untauglich befunden worden, was Grund genug gewesen wäre, ihm die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments zu verweigern und ein Waffenverbot auszusprechen. Allerdings wurde die dafür zuständige Behörde vom Militär nicht informiert. So konnte sich der Mann seine Tatmittel legal besorgen. Die Folgen dieses Staatsversagens tragen nun diejenigen Bürger, die sich gesetzeskonform verhalten und die waffengesetzlichen Bocksprünge des Gesetzgebers immer brav mitgemacht haben.
Die aktuellen Änderungen entbehren erwartungsgemäß jeder Logik. Die willkürliche Anhebung der Altersschranke für den Erwerb von Waffen der Kategorie B (Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) auf fünfundzwanzig Jahre erscheint im Lichte der Tatsache, dass sechzehnjährige das Wahlrecht genießen und achtzehnjährige Grundwehrdiener an vollautomatischen Waffen ausgebildet werden, grotesk. Ähnliches gilt für die Anhebung des Erwerbsalters für Waffen der Kategorie C von achtzehn auf einundzwanzig Jahre.
Auch das Verbot von Waffenverkäufen von Privat zu Privat ist nicht vernünftig zu begründen. Denn ab sofort wird es ohne Vermittlung des Waffenfachhandels nicht mehr gehen, der damit als verlängerte Werkbank des Innenministeriums fungiert. Den privaten Verkäufern und Käufern entstehen dadurch Kosten, da die Gewerbetreibenden ihre Dienstleistungen ja nicht für Gotteslohn erbringen werden.
Ein besonders perfides Element der Novelle ist indes die nun geltende WBK-Pflichtigkeit für Waffen der Kategorie C, die bislang lediglich im „zentralen Waffenregister“ (ZWR) gemeldet werden mussten. Per April 2025 belief sich deren Bestand auf rund 830.000 Stück. Ein Teil davon befindet sich in den Händen von Bürgern, die bereits über eine WBK verfügen. Auf den vermutlich größeren Teil trifft dies aber nicht zu. Das wird im Vollzug zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
Markus Fritsch, Geschäftsführer des Waffenfachhandels „Austria Arms“, stellt in einer Stellungnahme zur Waffengesetzänderung fest: „Für die Ausstellung der Waffenbesitzkarten sind in Österreich neunundsiebzig Bezirkshauptmannschaften und in den Städten die Polizeiinspektionen zuständig. Verwaltungstechnisch müssten demnach pro Behörde circa achttausend Kat. C Waffen in bestehende und neu auszustellende Waffenbesitzkarten eingetragen werden.“ Wie soll dieser Zusatzaufwand mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden? Dient die Novelle am Ende gar als Vorwand für die weitere Aufstockung unproduktiver Dienstposten in der Staatsverwaltung?
Abgesehen davon, dass nun plötzlich zehntausende zusätzliche WBK ausgestellt werden müssen, ist mit der Neuregelung ein rückwirkender Eingriff in bestehende Rechte verbunden. Denn wie soll mit unter einundzwanzigjährigen verfahren werden, die bereits legal Waffen der Kategorie C besitzen? Wie mit unter fünfundzwanzigjährigen, die B-Waffen ihr Eigen nennen? Sollen die zur Abgabe ihrer Waffen gezwungen werden? Das würde mit Sicherheit verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. Falls aber für diese Personen eine Ausnahmeregelung getroffen werden sollte – führte das die ganze Chose nicht völlig ad absurdum?
Fest steht, dass mit keiner der nun anstehenden Gesetzesverschärfungen etwas anderes bewirkt wird, als gesetzestreue Bürger zu schikanieren und mit unnötigen Kosten zu belasten. Ein konsequenter Vollzug des bisher geltenden Gesetzes und die Kooperation von Behörden, die verschiedenen Ministerien unterstehen, hätten ausgereicht, um das Grazer Schulmassaker zu verhindern, das jetzt als Vorwand für diesen Anschlag auf die Interessen der Legalwaffenbesitzer dient. Der Sicherheit im Lande wird damit garantiert nicht gedient!
Man darf darauf gespannt sein, wie der Gesetzgeber auf die nächste Bluttat reagiert, sofern diese mit einer illegal beschafften Schusswaffe ausgeführt wird. Wird es dann – in Fortsetzung der krausen Logik der aktuellen Novelle – zu einem totalen Waffenverbot wie in Großbritannien anno 1997 kommen?
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