26. Januar 2026 21:00

Energiewende Warum die Energiewende nicht gelingen kann

Die fünf entscheidenden Gründe gegen Strom aus Windkraft und Sonnenschein

von Klaus Peter Krause drucken

Energiewende: Herausforderungen und Kritik
Bildquelle: e-Redaktion Energiewende: Herausforderungen und Kritik

Warum die Energiewende nicht gelingen kann

Die fünf entscheidenden Gründe gegen Strom aus Windkraft und Sonnenschein – Sie sind physikalisch-technischer Natur und daher unabänderlich – Es sind inhärente und immanente Mängel: zu geringe Energiedichte, zu geringer Nutzungsgrad, zu unzuverlässig, zu schlecht regelbar, nicht direkt speicherbar – Dazu kommen sieben weitere wichtige Mängel

Wir wissen seit langem: Naturgesetzliche und wirtschaftliche Tatsachen kommen bei den Betreibern der Energiewende nicht an, bringen sie nicht ins Wanken. In Deutschland schon mal gar nicht. Die Anhänger der Grünen-Partei, die sich als Umwelt- und Klimaschützer aufspielen, sind bis zur Kenntlichkeit verbohrt und damit unheilbar krank. Ihnen ist der Umweltschutz völlig gleichgültig, wenn es gilt, ihre neurotische Klimaschutz-Ideologie durchzusetzen. Die Medien des politischen Hauptstroms fallen für Tatsachenaufklärung und als Korrektiv für Fehlinformationen aus, denn ihre Redaktionen werden beherrscht vom grün- und linksindoktrinierten Journalistennachwuchs. Die politische Führung gibt den Klimaschutz nur vor, stützt sich dabei auf die Fehlinformationen der Hauptstrom-Medien und verfolgt mit ihrem vorgeblichen Klimaschutz ganz andere Ziele. Die politischen Parteien (Ausnahme AfD) folgen blind dem, was die Hauptstrom-Medien vermitteln, und eine Wählermehrheit glaubt denen; Parteien und ihr Führungspersonal wollen (wieder)gewählt werden. Die (ebenfalls unterwanderte) Justiz muss sich an Gesetzestexte auch dann halten, wenn sie Schaden anrichten, und ist ohnehin gerne zu obrigkeitshörig.

Ökonomen und Unternehmen mit ihren Verbänden als „die Wirtschaft“ trauen sich nicht zum offenen Widerstand, der sich erst seit jüngster Zeit bemerkbar zu machen beginnt, aber massiv und breit werden müsste. Unternehmen und Verbände, soweit sie vom subventionierten Klimaschutz profitieren, preisen ihn und halten sonst natürlich ihren Mund. Und „das Volk“, die Bürger? Eine Mehrheit von ihnen nimmt das ruinöse Geschehen desinformiert immer noch staatsgläubig hin. Folglich ist eine Wende der klimaschutzbedingten Energiewende auf demokratisch friedliche Weise vor dem Eintritt des wirtschaftlichen Ruins Deutschlands aussichtslos. Trotzdem sind die sachlich unabweisbaren Argumente immer wieder ins Bewusstsein zu bringen. Helfen kann nur eine andere politische Mehrheit. Die aber ist ohne ständige und sich wiederholende Aufklärung nicht zu erreichen. Daher wiederhole ich, was ich schon dargestellt habe, auch wenn die, die sich aufklären lassen müssten, auf diesen Text gar nicht stoßen. Aber er kann die Energiewende-Kritiker in ihrer Ablehnung argumentativ bestärken und die Erkenntniswilligen zum Erkenntnisgewinn verhelfen.

Die fünf entscheidenden Gründe

Der Strom aus Wind, Sonnenlicht und Pflanzenvergärung („Biogas“) hat ganz entscheidende Nachteile. Sie sind physikalisch-technisch bedingt, unabänderlich, unwiderlegbar und daher inhärente, immanente Mängel. Es sind diese fünf:

1. Wind und Sonnenlicht haben eine viel zu geringe Energiedichte. Das heißt: Um sie zu nutzen, ist zwangsläufig ein riesiger Flächenbedarf nötig mit zigtausenden Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen. Das gilt ebenso für den Energiepflanzenanbau zur Herstellung von „Biogas“.

2. Strom aus Wind und Sonnenlicht ist unzuverlässig. Denn Wind und Sonne scheinen, wann sie wollen, und nicht, wann sie sollen. Sie erzeugen daher nur wetterabhängigen Zufallsstrom. Wasserkraft liefert Strom zwar zuverlässig, solange genug Wasser vorhanden ist, macht in Deutschland aber nur 3 bis 4 Prozent der Bruttostromerzeugung aus, und ein weiterer Ausbau ist in Deutschland aus vor allem topographischen Gründen nicht möglich.

3. Wetterabhängiger Zufallsstrom bedeutet schlechte Regelbarkeit. Dadurch kann man mit ihm die erforderliche Netzstabilität nicht sicherstellen – im Gegensatz zu Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken. Nur diese drei Letztgenannten vermögen es, die Soll-Netzfrequenz von 50 Hertz stabil zu halten. Schon bei einer Abweichung von 0,2 Hertz von der Sollfrequenz besteht die Stromausfallgefahr, kann es zappenduster werden. Den Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen fehlen die großen Schwungmassen, über die Kohle- und Gaskraftwerke verfügen. Das sind die schweren rotierenden Synchrongeneratoren, die kurzfristig als physikalischer Energiespeicher dienen, als sogenannte Momentanreserve. Sie stabilisieren die Netzfrequenz von 50 Hz, indem sie bei plötzlichen Laständerungen oder Erzeugungsausfällen kinetische Energie zur Verfügung stellen. Dies ist entscheidend, um Netzschwankungen sofort auszugleichen und einen Zusammenbruch zu verhindern. Daher ist Zufallsstrom nicht grundlastfähig, also nicht in der Lage, den ständigen Strombedarf jederzeit sicherzustellen.

4. Der Nutzungsgrad oder Wirkungsgrad von Wind- und Solarstrom ist zu gering. Bei Windkraftanlagen liegt er in Deutschland typischerweise bei etwa 20 bis 25 Prozent ihrer Nennleistung im Jahresdurchschnitt, bei Solaranlagen (Fotovoltaik) mit kommerziellen Siliziumzellen als Standard zwischen 14 und 20 Prozent (bei polykristallinen Modulen) und 18 bis 24 Prozent (bei modernen monokristallinen Modulen). Das heißt: Diese „Stromfabriken“ stehen zwischen 76 und 86 Prozent der Zeit eines Jahres still. Anlagen mit Dünnschichtzellen rangieren mit 10 bis 18 Prozent meist noch darunter. Das ist Verschwendung pur.

5. Strom ist in der nötigen Größenordnung nicht direkt speicherbar. Was die Verbraucher an Strom gerade abfordern, muss sekundengenau in der gleichen Menge auch erzeugt werden. Oder umgekehrt formuliert: Strom muss, sobald erzeugt, auch sofort, also sekundenschnell verbraucht werden. Wenn Wind und Sonne mehr Strom erzeugen, als gerade benötigt wird, und der Überschuss nicht im Ausland unterzubringen ist, müssen die Anlagen abgestellt werden. Technische Tricks, diesen Strom indirekt zu speichern, indem man die elektrische Energie zum Beispiel in gasförmige Energie (Methan, Wasserstoff) umwandelt (Power-to-Gas-Verfahren), haben einen extrem schlechten Wirkungsgrad, bei dem drei Viertel der Energie verloren gehen. Sie sind daher unglaublich teuer, also sehr unwirtschaftlich. Rein technisch ist zwar vieles möglich, aber nicht alles technisch Mögliche ist auch sinnvoll und bezahlbar.

Diese fünf Mängel sind naturgesetzlich bedingt. Sie hängen dem Strom aus Wind und Sonnenschein unausweichlich und unwiderleglich an. Es sind daher inhärente, immanente Mängel. Schon sie allein genügen, um von der Stromerzeugung mittels Wind und Sonne die Finger zu lassen. Trotzdem tun deren Verfechter so, als gäbe es diese Naturgesetzlichkeit nicht. An dieser Missachtung wird die Energiewende letztlich auch scheitern. Längst zeichnet sich ab: Der regulatorische Aufwand mit seiner aufgeblähten Bürokratie, die Subventionierung nicht bedachter schwerwiegender Folgen und der zunehmende drastische Preisanstieg für Strom werden untragbar.

Sieben weitere wichtige Mängel dieses Zufallsstroms

Doch neben den fünf naturgesetzlich bedingten Mängeln gibt es noch sieben weitere wichtige Mängel des Zufallsstroms:

1. Der Zufallsstrom zwingt eine doppelte Stromerzeugungskapazität auf. Warum? Deutschland benötigt je nach Zeitpunkt eine Leistung zwischen rund 40 und über 80 Gigawatt (GW), wobei die Grundlast, also der konstante Grundbedarf, bei 40 bis 60 GW liegt und die Spitzenlast über 80 GW erreichen kann. Also ist, wenn Wind und Sonne ausfallen, in der Spitze eine Leistungskapazität von rund 80 Gigawatt vorzuhalten – also zusätzlich zu den installierten (und subventionierten) Windkraft- und Fotovoltaikanlagen. Das ist die Größenordnung, wie sie Deutschland für seine Hochleistungswirtschaft und den hohen Lebensstandard seiner Bürger in den Wintermonaten benötigt. Diese Kapazität übersteigen die bisher installierten Zufallsstrom-Anlagen längst, liefern mit ihr an Strom aber nur einen Bruchteil davon (14 bis 25 Prozent). Selbst dann aber, wenn man deren Kapazität darüber hinaus (wie es noch immer geschieht) durch immer mehr Windkraft- und Solaranlagen ausbauen würde, wären daneben die herkömmlichen Kraftwerke in der Größenordnung von rund 80 Gigawatt nach wie vor notwendig.) Sie werden gebraucht, um die Sicherheit der Stromversorgung zu jeder Zeit aufrechtzuerhalten. Denn es kommen Wetterlagen vor, bei denen sämtliche Zufallsstromanlagen über längere Zeit ausfallen, teils sogar europaweit: die sogenannte Dunkelflaute. Dann müssen die herkömmlichen Kraftwerke sofort einspringen können. Längerfristig muss Deutschland (wegen der gewollten Elektrifizierung) mit deutlich mehr Leistungskapazität rechnen (bis zu rund 100 bis 110 GW gesamt), um die wetterabhängige Stromerzeugung aus Wind und Sonnenschein auszugleichen und die Netzsicherheit zu bewahren. Deutschland leistet sich also in seiner Stromerzeugung eine Doppelkapazität. Das ist Luxus pur. Aber der Zufallsstrom erzwingt sie.

2. Zufallsstrom ist höchst unwirtschaftlich. Wegen der Unbeständigkeit von Wind und Sonne erzeugen die Anlagen Strom im Durchschnitt mit nur einem sehr geringen Teil ihrer Nennleistung. Ihre Erzeugung schwankt ständig zwischen Null und der Nennleistung (s. o.). Stets also müssen herkömmliche Kraftwerke nebenher mitlaufen, um sofort Strom zu liefern, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen oder ganz versagen. Doch damit wird ihr Betrieb, weil nur im Ersatzlauf, unrentabel. Deshalb müssen sie, weil sie notwendig sind, finanziell gestützt, also subventioniert werden. Es entstehen zusätzliche Kosten, die völlig unnötig sind. Sie verteuern den Strom und werden abgewälzt auf die Verbraucher. Ohnehin können die herkömmlichen Kraftwerke, was an Strom gebraucht wird, ganz allein liefern – zuverlässig, zu jeder Zeit und weitaus billiger. Sie haben das in den Jahren vor der „Energiewende“ bewiesen. Wind- und Solarstrom-Anlagen können das nicht. Aber jede Anlage, die zusätzlich in Betrieb geht, verteuert die Stromerzeugung wegen der inhärenten Mängel und der gezahlten Subventionen weiter.

3. Zufallsstrom ist nicht wettbewerbsfähig. Freiwillig würde ihn kein Mensch kaufen. Denn er ist aus physikalisch-technischen Gründen teurer als herkömmlicher Strom aus Kohle, Kernbrennstoff, Gas, Öl und Wasserkraft. Daher drücken ihn gesetzliche Regelungen der Altparteien den Bürgern zwangsweise auf. Die Stromnetzbetreiber müssen ihn mit Vorrang abnehmen (Abnahmezwang) und den Zufallsstromerzeugern eine festgelegte Vergütung zahlen (Zwangsabnahmepreis, Garantiepreis). Beides ist eine versteckte staatliche Subvention. Nur mit dieser Subvention sind Banken und Unternehmen überhaupt bereit, Zufallsstromanlagen zu finanzieren, zu bauen und diesen Strom herzustellen. Den Betreibern der Anlagen wird dieser Preis zwanzig Jahre lang garantiert. Für jede erzeugte Menge und unabhängig davon, ob dieser Strom gebraucht wird oder nicht. Für die Betreiber sind die Anlagen dank der Zwangsabnahme und des staatlichen Garantiepreises zu Gelddruckmaschinen geworden. Folglich werden immer mehr solche Anlagen errichtet.

4. Zufallsstrom ist eine verkappte, unsoziale Umverteilung. Die Profiteure dieser Strom-Subventionierung sind Wohlhabende, die Verlierer sind alle übrigen Bürger, besonders die finanziell Schwachen. Es handelt sich um eine von den Altparteien herbeigeführte Umverteilung von unten nach oben, von „Arm“ zu „Reich“. Sie steht damit im Gegensatz und Widerspruch zur sonst üblichen und im Grundsatz gerechtfertigten Umverteilung, bei der es umgekehrt zugehen sollte: von Wohlhabenden zu unverschuldet Bedürftigen, von „Reich“ zu „Arm“. Einigen 100.000 Haushalten ist der Strom sogar abgeschaltet, weil sie ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können. Nach der jüngsten verfügbaren Statistik haben 2024 rund 4,2 Millionen Menschen in Deutschland ihre Strom- oder Gasrechnung nicht rechtzeitig oder gar nicht bezahlt bzw. zu bezahlen nicht vermocht (Quelle hier). Zu den Gewinnlern gehören auch Landwirte, die ihr Land als Stellfläche für Windkraftanlagen an die Betreiber verpachten. Je Anlage erhalten sie eine jährliche Pacht zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Es können je nach Standort (Windanfall), Anlagengröße und Vertragsgestaltung sogar bis zu 135.000 oder mehr sein, oft aufgeteilt in Grundpacht und Ertragsbeteiligung. Diese Pachtbeträge sind 10- bis 30-mal so hoch wie eine sonst übliche Pacht zum Pflanzenanbau. Windkraftanlagen verdrängen also auf ihren Stellflächen tendenziell die deutsche Eigenerzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln.

5. Zufallsstrom schadet Flora, Fauna, der Gesundheit, der Regenhäufigkeit und dem Landschaftsbild. Windkraftanlagen zerschlagen Vögel, dezimieren Insekten, töten Fledermäuse und belasten durch ihren Infraschall die Gesundheit, wenn sie in der Nähe von Wohngebieten stehen. Mit ihrer Konzentrierung auf Teilflächen (schönfärberisch „Windparks“ genannt) und mit ihrer zunehmenden Massierung zerstören diese Industrieanlagen gebietsweise das Erscheinungsbild ganzer Landstriche. Flächen mit Windkraftanlagen sind der Agrarproduktion entzogen. Das geschieht zwar auch mit der Bebauung agrarischer Flächen in Ortsrandlagen, aber mit Windkraftanlagen findet das in der sonst freien Landschaft statt. Strom aus „Biogas“ (durch Vergären von Pflanzenmasse, vorwiegend von Grünmais) entzieht wichtige agrarische Rohstoffe der deutschen Eigenversorgung mit Futter- und Nahrungsmitteln, macht sie prinzipiell knapper und teurer. Die vor allem auf Teilflächen konzentrierten Windkraftanlagen verhindern mit ihren Rotorblättern durch Luftverwirbelungen bis weit hinter diesen „Parks“ zuvor dort übliche Regenfälle und Regenmengen. Nötiger Regen fehlt, der Boden wird zu trocken, die agrarische Bewirtschaftung belastet.

6. Haben die Windkraftanlagen ausgedient, wird es zu einem großen Problem, sie abzureißen („Rückbau“) und sie zu entsorgen. Die Kosten dafür variieren stark und liegen im sechs- bis siebenstelligen Euro-Bereich. Oft werden die tatsächlichen Rückbaukosten deutlich unterschätzt. Schon der Abriss einer nur mittelgroßen Anlage wie der 3-Megawatt-Klasse kostet über 1 Million Euro, eine Schätzung aus der Zeit 2019/2023. Es wird inzwischen noch mehr sein, denn im Zeitablauf nehmen die Kosten zu. Zum Rückbau verpflichtet gegenüber dem Bodeneigentümer, dem meist landwirtschaftlichen Verpächter, ist der Pächter der Stellfläche, im Regelfall also der Betreiber oder die Betreibergesellschaft der Anlage. Er muss dem Eigentümer die Fläche in ihrem Ausgangszustand zurückgeben.

Beseitigen muss er auch das gewaltige Fundament, das unsichtbar im Boden liegt. Üblicherweise sind es zwischen 800 und 1.300 Kubikmeter Beton mit enormen Gewichten von oft 2.000 bis 4.000 Tonnen. Dass dafür mehr als 100 bis über 300 Betonmischer-Fahrten nötig gewesen sind, gibt von der Größe dieser Masse eine Vorstellung. Wegen dieser hohen Abrisskosten muss der Pächter dem Verpächter finanzielle Sicherheiten hinterlegen. Eine davon ist die Rückbaubürgschaft. Sie dient dem Grundstückseigentümer als Garantie, dass der Pächter seine Rückbaupflicht einhält oder, falls nicht, für die Rückbaukosten aufkommt. Ist der Pächter aufgrund von Insolvenz zahlungsunfähig, übernimmt die Versicherung die Kosten (in Höhe der Bürgschaftssumme). In früheren Jahren haben die Betreiber diese finanzielle Abrissbelastung in ihren Kosten nicht berücksichtigt. Konnten oder wollten sie die Abrisskosten für das Fundament nicht zahlen, flüchteten sie in die Insolvenz. Dann blieb das Fundament entweder im Boden oder die Entsorgungskosten übernahm die jeweilige Versicherung beziehungsweise die Allgemeinheit. Es fällt auf, dass in den Medien Meldungen oder Reportagen von Windkraftanlagen-Abrissen so gut wie nicht zu finden sind.

7. Vor allem aber: Die Energiewende ist eine ungeheure finanzielle Belastung und volkswirtschaftliche Verschwendung. Wenn es mit ihr wie geplant weitergeht, kann sie Deutschland kumuliert bis 2050 über 5 Billionen (5.000 Milliarden) Euro kosten.) Das entspricht auf einen Vier-Personenhaushalt bezogen 9.000 Euro im Jahr, 35 Jahre lang. So hat es eine Prognoserechnung aus dem Jahr 2015 ergeben. Jetzt, zehn Jahre später, wird sich daran prinzipiell nichts verändert haben. Die kumulierten Kosten streben keinem Endwert zu, sondern steigen immer weiter (Näheres hier). Jene 5 Billionen sind bei weitem mehr als die Haftungssumme Deutschlands als Folge der Euro-Rettungsmaßnahmen (rund 533 Milliarden Euro, ebenfalls nach dem Stand von 2015).

Erneuerbar ist Energie nicht, nur umwandelbar in eine andere

Zur Aufklärung gehört auch, dass Energie nicht erneuerbar ist, sondern nur umwandelbar in andere Energieformen. Windenergie zum Beispiel wird in elektrische Energie umgewandelt und elektrische Energie in Bewegungsenergie (Motor) oder in Wärmeenergie (Heizung). Der Begriff „Erneuerbare“ Energien ist physikalisch falsch. Daher sollte man richtiger von „Alternativen Energien“ sprechen. Aber der Begriff „Erneuerbare Energien“ hat sich eingebürgert, so dass man schwerlich umhinkommt, ihn zu verwenden. In der Diskussion sollte man aber auf die falsche Bezeichnung hinweisen. Mit diesen Energien gemeint ist hauptsächlich Strom aus Wind, Sonne (Fotovoltaik) und Pflanzenmasse („Biogas“ aus Vergärung). Richtig sollte man ihn Alternativ-Strom, zutreffender noch: Zufallsstrom nennen, wie ich es in diesem Beitrag tue. Auch Strom aus Wasserkraft gehört zu den Alternativen Energien, ist aber der Menge nach zu unbedeutend und daher zu vernachlässigen.

Was ist Strom? Lediglich eine Form, um Energie zu transportieren

Strom ist lediglich eine Form, um Energie zu transportieren. Er wird am Entstehungsort aus einer anderen Energieart erzeugt und am Verbrauchsort wieder in die gewünschte Energie umgewandelt. Speichern im nennenswerten Umfang kann man nur mechanische Energie (Beispiel: Pumpspeicherwerke), chemische Energie (Beispiel: Batterien, Brennstoffe) und Wärmeenergie (Thermosgefäße). Daher muss Strom im Zeitpunkt seiner Erzeugung auch sofort verwendet werden.

Das Ergebnis

Die Energiewende-Politik ist ein verantwortungsloses, geradezu kriminelles Abenteuer, das von der einst verlässlichen und preiswerten Stromerzeugung in eine zunehmend instabile, überregulierte, unwirtschaftliche und für die Stromverbraucher viel zu teure Stromerzeugung schon jetzt geführt hat. Der staatlich aufgezwungene Zufallsstrom ist für ein Land wie Deutschland unbrauchbar, nutzlos, wertlos und hochgefährlich, die Energiewende-Politik ein folgenschwerer Irrweg, ein Scheitern letztlich unabwendbar. Sie nur einen Schildbürgerstreich zu nennen, hieße, sie zu verharmlosen. Dazu kommen die vielen Kollateralschäden, darunter die Zerstörung von Landschaften und Küstengewässern, von Vögeln, Insekten und Fledermäusen sowie die Belastung von Wohngebieten und vieler Menschen, denen die Windkraftanlagen trotz hunderter Bürger-Initiativen vor die Nase gesetzt werden. Politiker, Profiteure und die ihnen folgsamen, kritiklosen Medien führen die Menschen an der Nase herum. Sie und ihre gläubige Gefolgschaft handeln nach einem Bonmot, das Robert Lembke einmal so von sich gab: „Wenn man sich eine Meinung schon gebildet hat, sollte man sich von Tatsachen nicht irritieren lassen.“ Zu solchen Typen gehört Bundeskanzler Merz. Für Montag, den 26. März, hat er zu einem Gipfeltreffen der Nordsee-Anrainer-Staaten nach Hamburg eingeladen. Er will „ambitioniert“ und grenzüberschreitend noch mehr Windkraftanlagen in die Nordsee stellen und dieses dicht befahrene Gewässer zum „größten Reservoir für saubere Energie weltweit“ machen.) O, heilige Einfalt. Womit haben wir die verdient. Merz sollte sich seinen Amtseid noch einmal genau anschauen.

Natürlich sind Windkraft und Fotovoltaik nicht per se zu verdammen. Sie können sehr nützlich sein. Sie müssen sich aber selbst durchsetzen, sich am freien Markt bewähren, sich wirtschaftlich behaupten, ohne staatliche Subventionen, ohne Geld der Steuerzahler, ohne Zwang, durch freiwillige Anwendung, durch eigene Kraft, ohne unvertretbare Kollateralschäden, nicht als ideologische Waffe gegen CO2 als vorgeblichen „Klimakiller“. Dann sind sie willkommen.

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) Nach offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur werden derzeit bis 2030 Reservekraftwerke mit nur bis zu 35,5 Gigawatt an steuerbaren Kapazitäten benötigt und an Ersatzstromsystemen („Backup-Systemen“) bis 2035 zusätzliche Kapazitäten von 12,5 bis 25,6 Gigawatt.

) Die Prognoserechnung stammt von dem Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik Klaus-K. Maier in Bad Nauheim. Untersucht hat Maier die Kosten, die bis zum Jahr 2050 drohen, wenn bis dahin – das ist die Annahme – alles wie geplant so weiterläuft. Er stützt sich auf öffentlich verfügbare Daten und versucht die Kostenentwicklung abzuschätzen. Dabei unterstellt er, dass die Politik den Kurs auf die Ziele (Stromgewinnung mit mindestens 80 Prozent „Erneuerbare Energien“ bis 2050) unbeirrt weiterverfolgt. Er nimmt zunächst die zu erwartende EEG-Umlageentwicklung ins Visier. Dem folgt eine Hochrechnung der Zusatzkosten, die durch die notwendigen Speicher entstehen und die er für die jeweils unterschiedlichen Speichervarianten ausweist. Abschließend geht er auf die Möglichkeiten der Sparpotenziale am Stromverbrauch und im „Strom-Management“ ein. Wert legt er auf die folgende Feststellung: „Diese Studie ist keine Auftragsarbeit. Der Autor ist frei von wirtschaftlichen Abhängigkeiten und spricht im eigenen Namen.“ 

) Lübecker Nachrichten vom 24. Januar 2026, Seite 7.

Quellen:

Enabling progress. With evidence. - Prognos

LN - Lübecker Nachrichten


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