Der zivilisierte Mensch, Teil 5: Die Tauschregel
Wie Reziprozität und nichtzwangausübende Macht Gesellschaften ordnen
Gießt man in der Schwerelosigkeit Wasser aus, so wird dieses ein Objekt bilden, welches sich immer mehr einer Kugel annähert. Warum verteilt das Wasser sich nicht fein im Raum? Warum bricht auf der Erde eine Wasserwelle nicht sofort aufgrund der Schwerkraft in sich zusammen? Es gibt offenbar eine ordnende Kraft, die Oberflächenspannung des Wassers. Welches aber ist die „Kraft“, die menschliche Gesellschaften zusammenhält und ordnet?
Das Bestreben des Menschen, sich selbst als die Ursache seiner Handlung zu erleben, also frei zu sein, ist in der besonderen Biologie seines In-der-Welt-Seins verankert. Der Mensch ist auch fähig, Aggression gegen seinesgleichen auszuüben und somit zunächst die Anderen und am Ende sich selbst unfrei zu machen. Es ist nicht erkennbar, wie diese beiden „Kräfte“ zu größeren, geordneten Gesellschaften führen könnten. Um dies zu verstehen, müssen wir eine weitere Eigenschaft der Conditio humana betrachten: Neben Freiheit und Aggression gegen seinesgleichen seine grundlegende Abhängigkeit von seinesgleichen.
Der Mensch ist aus mehreren biologischen Gründen abhängig. Er ist als Säugetier noch länger als andere Säugetiere von der Versorgung durch eine soziale Gruppe abhängig. Das Selbstbild des Menschen, welches sich in der Kindheit herausbildet, ist in hohem Maße von den Bewertungen anderer Menschen, insbesondere der Eltern, abhängig. Auch als Erwachsener bleibt das Individuum abhängig von der sozialen Gruppe, weil ihn seine Natur für die Kooperation mit anderen Menschen ausgestattet hat und nicht für das Alleinleben. Zwar beweisen Eremiten, dass der Mensch im Extremfall auch alleine leben kann, jedoch wäre ein erzwungener Ausschluss aus der Gruppe, der ein Individuum sich zugehörig fühlt, eine sehr schwere Strafe, die gegebenenfalls mit Gewalt oder ihrer Androhung durchgesetzt werden müsste. Das menschliche Verlangen nach Zugehörigkeit ermöglicht deshalb eine Drohung, die unbewusst bleibt und keine äußeren Anzeichen von Zwang zeigt. Sie ist eine nichtzwangausübende Macht.
Es gibt einen weiteren Sachverhalt, der ebenfalls unbewusst wirkt und ebenfalls eine nichtzwangausübende Macht entfaltet. Alle empirischen Befunde sprechen dafür, dass einige Säugetiere dazu neigen, für eine Leistung eine Gegenleistung zu erbringen, um so das Geben zu belohnen. Das hat sich als evolutionär erfolgreich erwiesen und ist deshalb ein evolutionsbiologisches Prinzip: Reziprozität. Es zeigt sich zum Beispiel bei der Nahrungsteilung von Fledermäusen und gegenseitiger Fellpflege bei Primaten. Geben aktiviert das Belohnungszentrum (Nucleus accumbens) im Gehirn, und Cortisol (Stresshormon) wird vermindert, Oxytocin (Bindungshormon) erhöht. Bei den Primaten tritt derartiges Verhalten stark hervor. Schimpansen tauschen Fleisch gegen Sex, Bonobos nutzen Nahrungsweitergabe zur Konfliktlösung. Kinder teilen spontan bereits mit zwölf bis 18 Monaten. Ab zwei Jahren beginnen sie, anderen gezielt Dinge zu geben, um positive Reaktionen zu erzeugen. Die Erwartung von Gegenseitigkeit entwickelt sich also, bevor kulturelle Normen überhaupt mit circa drei Jahren verstanden werden können. Was wir Altruismus nennen, ist faktisch immer ein Tausch, nur als normatives Konzept wird es meist anders dargestellt.
Der Ethnologe Marcel Mauss hat das Prinzip der Reziprozität in menschlichen Gesellschaften in seinem Werk „Die Gabe“ (Suhrkamp 1968) beschrieben. Er zeigt anhand vieler ethnologischer Studien, dass es schon bevor sich ein institutionalisierter Markt herausgebildet hatte, Formen des Austausches in archaischen Gesellschaften gegeben hat. Diese stellen eine kulturelle Vorform des Marktes dar. Mauss möchte zeigen, dass der moderne „berechnende“ Markt demgegenüber eine moralische Rückentwicklung sei. Sein Denkansatz ist konstruktivistisch, weil er die sich aus dem Austausch erfolgenden wechselseitigen Verpflichtungen als „Vertrag“ interpretiert. Tatsächlich hat, wie die moderne Verhaltensbiologie zeigt, der von ihm beschriebene Austausch biologische Wurzeln, die kulturell überformt sind.
Laut Mauss gelten in frühen Gesellschaften drei Prinzipien: Geben, Annehmen, Erwidern, wobei letzteres zeitlich versetzt erfolgt. Zusammen bilden sie die Tauschregel. Der Punkt ist, dass diese nicht freiwillig im Sinne von unsanktioniert ist. Verstieße ein Individuum dagegen, verlöre es sein Gesicht, seine Ehre. Das Annehmen führt zu einer moralischen Verpflichtung, die zu einer Schuld würde, wenn ihr nicht nachgekommen würde. Schuld entsteht durch die Verletzung der Tauschregel. Mauss sieht einen „Vertrag“ wegen „der absoluten Verpflichtung, die Gaben zu erwidern, bei Strafe […] Autorität, Talisman und Quelle des Reichtums […] zu verlieren“ (ebd. S. 28). „Der Nehmer gerät gegenüber dem Geber in einen Zustand der Abhängigkeit“ (ebd. S. 146f). „Die Sanktion der Erwiderungspflicht ist Schuldknechtschaft“ (ebd. S. 101). Eine Gabe kann auch dazu dienen, einen anderen zu demütigen; ein Geber kann seinen Reichtum „nur dadurch beweisen, daß er ihn ausgibt […] und damit die anderen demütigt, sie »in den Schatten seines Namens« stellt“ (ebd. S. 92).
Es ist sehr plausibel, dass dies innerhalb kleiner Gruppen ein friedliches Zusammenleben unterstützt hat, wenngleich es nicht ausschließt, dass es zu aggressiven Handlungen gekommen sein mag, wenn ein Individuum seiner Erwiderungspflicht nicht nachkam. Noch wichtiger wird das Prinzip aber, wenn es dazu dient, ein friedliches Zusammenleben zwischen benachbarten Gruppen zu erreichen. Mauss berichtet, dass Gaben zwischen Gruppen zirkulierten, was dazu führte, dass diese praktisch permanent gegenüber einer anderen Gruppe verpflichtet waren. Das führte zu häufigen friedlichen Begegnungen, in denen Beschenkungen rituell zelebriert wurden, mit der starken Tendenz, die Größe der vorangegangenen Gabe zu übertreffen. Der Ethnologe Pierre Clastres (s. u.) zeigte, dass der gruppenübergreifende Gabentausch auch den Heiratstausch umfasste.
Sowohl Mauss als auch Clastres zeigen, dass insbesondere die Häuptlinge, die in diesen Gesellschaften über keine „zwangausübende Macht“ (Clastres) verfügen und deren Hauptaufgabe es ist, Streit zu schlichten, zu Gaben verpflichtet sind. Clastres stellt fest, „daß die Schenkungspflicht, der der Häuptling unterliegt, […] in Wahrheit als eine Art Recht erfahren wird, ihn permanent auszuplündern“ (Staatsfeinde, Konstanz University Press 2020, S. 25, Originalausgabe Suhrkamp 1976). Doch worin besteht die Reziprozität? Der Häuptling gewinnt an „nichtzwangausübender Macht“, wie Clastres es nennt, die ihm einen Sonderstatus verleiht, der sich zum Beispiel darin äußern kann, dass es ihm als Einzigem erlaubt ist, mehrere Frauen zu heiraten. Der Häuptling kann seine nichtzwangausübende nicht in zwangausübende Macht umwandeln, weil er von der Zustimmung der Gruppe im gleichen Ausmaß abhängig bleibt wie diese von ihm, wenn sie sich zum Beispiel in Notzeiten völlig auf die Versorgung durch den Häuptling verlässt. „Es scheint, als hinge die Gruppe in diesem Fall, da sie den Häuptling nicht entbehren kann, vollständig von ihm ab. Doch diese Unterordnung ist nur eine scheinbare: sie verhüllt in Wahrheit eine Art Erpressung, welche die Gruppe auf den Häuptling ausübt. Denn wenn dieser nicht tut, was man von ihm erwartet, läßt ihn sein Dorf oder seine Horde ganz einfach im Stich, um sich einem pflichtgetreueren Anführer anzuschließen“ (ebd. S. 37).
Auf diese Weise gelang es archaischen Gesellschaften, größere soziale Einheiten ohne zwangausübende Macht nach innen zu bilden. Clastres sieht das als Beweis, dass es eines Staates nicht bedürfe, der Staat nichts weiter als das Versagen dieser ursprünglicheren Abhängigkeitsbeziehungen sei. Aber warum versagen sie?
Kommentare
Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.
Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.

