10. Mai 2026 13:00

Gewaltschutzgesetz Gewaltschutzgesetz: Was die Fußfessel bringen soll

Schutz vor häuslicher Gewalt

von Kaspar Rosenbaum drucken

Gewaltschutz: Elektronische Fußfessel als Maßnahme
Bildquelle: Redaktion Gewaltschutz: Elektronische Fußfessel als Maßnahme

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit ein reformiertes Gewaltschutzgesetz beschlossen, das Gerichten künftig erlaubt, mutmaßliche Gewalttäter per elektronischer Fußfessel auf Abstand zu halten. Die Maßnahme soll Annäherungen an Opfer erkennen, diese warnen und zugleich die Polizei alarmieren. Zusätzlich sind längere Strafen bei Verstößen, verpflichtende Handys für Täter sowie soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatung vorgesehen. Die Regeln sollen vor allem Frauen vor häuslicher Gewalt und Femiziden besser schützen.

Das klingt nach technokratischer Tatkraft: ein Gerät am Knöchel, ein Piepen beim Näherkommen, dazu die beruhigende Illusion, der Gewaltmensch werde durch etwas Elektronik plötzlich zivilisiert. So verkauft man Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert: als Mischung aus Tracking, Alarmanlage und moralischem Daumenschrauben-Update.

Wer Gewalt verhindern will, sollte allerdings nicht so tun, als ließe sich ein brutaler Charakter per Gesetzes-App verwalten. Die Fußfessel mag in einzelnen Hochrisikofällen nützlich sein, wenn es darum geht, einen Täter fernzuhalten. Als große Lösung taugt sie wenig. Gewalt entsteht nicht, weil ein Formular im Gerichtsbüro noch eine Fußfessel vermisst. Sie entsteht, weil Menschen Grenzen missachten und weil der Alltag vieler Opfer bereits von Abhängigkeit, Angst und sozialer Isolation geprägt ist.

Besonders hübsch ist der Gedanke, dass der Staat nun auch gegen den erklärten Willen des Opfers eine Fußfessel anordnen darf. Begründung: Der Täter könnte Druck ausüben, damit es nicht dazu kommt. Das ist zwar plausibel, zeigt aber auch die ganze Tragik dieser Ordnung: Man nimmt Betroffenen die Entscheidung ab, weil man ihnen im selben Atemzug nicht zutraut, frei von Zwang zu handeln. Schutz wird hier schnell zur bevormundenden Fernsteuerung.

Auch die Idee, ein Mobiltelefon vorzuschreiben, damit eine Koordinierungsstelle den Täter jederzeit kontaktieren kann, hat ihren eigenen Witz. Als ob zentraler Zugriff auf einen Menschen die Antwort auf Gewalt wäre. Wenn schon, dann konsequent: Nummer anlegen, Bewegungsprofil speichern, Alarmkette schließen, fertig ist die Verwaltungsromantik.

Dass Spanien als Vorbild herangezogen wird, passt ins Bild. Dort, heißt es, sei kein Opfer getötet worden, wenn es das Zweitgerät bei sich trug. Eine starke Zahl, gewiss. Aber selbst wenn das Verfahren in Hochrisikofällen schützt, bleibt es ein Notbehelf. Der Kern des Problems ist nicht zu wenig Überwachung, sondern zu wenig echte Selbstbestimmung und zu viel Abhängigkeit von Institutionen, die erst nach dem Schaden auftauchen.

Statt immer neue Pflichtprogramme und Strafrahmen hochzudrehen, braucht es Räume, in denen Betroffene schneller unabhängig werden können: privat organisierte Hilfe, Schutz durch Familie, Freunde, Nachbarn, gemeinnützige Initiativen. Nicht das nächste Instrument aus dem juristischen Werkzeugkasten rettet Leben, sondern konkrete Nähe, schnelle Hilfe und die Möglichkeit, gefährliche Beziehungen zu verlassen. Die Fußfessel mag gelegentlich nützen. Die große Freiheitslösung ist sie nicht.


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