Regulierung: EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Teile und herrsche!
Folgen für Investitionen und Betriebsfrieden
von Andreas Tögel drucken
Was könnte die Bereitschaft, neue Unternehmen zu gründen, oder die Investitionsfreudigkeit nachhaltiger dämpfen, als eine erdrückende Fülle hoheitlicher Regulative? Richtig – höhere Steuern und Abgaben, die deshalb erhoben werden, um die vielen beamteten Regulatoren und Überwachungsagenten zu bezahlen, die die vielen Regulative ins Werk setzen. Euroland, in dem inzwischen selbst die banalsten Kleinigkeiten – wie etwa die Beschaffenheit von Verschlüssen für Kunststoffflaschen – von der Zentralbürokratie diktiert werden, ist gleichermaßen zu einer Regulierungswüste und einer Steuerhölle verkommen. „Steueroasen“ – also Orte, an denen es den Menschen erlaubt ist, den Großteil der Früchte ihrer Arbeit zu behalten – werden, anstatt gefeiert zu werden, von der herrschenden Kamarilla und den ihr willfährigen Massenmedien zu Feindbildern erklärt. Folgerichtig ergreifen die Produktiven und Leistungsfähigen in zunehmendem Maße die Flucht, während die Sozialsysteme der Union mit immer mehr un(aus)gebildeten, für die Wirtschaft unbrauchbaren Migranten geflutet werden und die Zahl der Bürokraten unaufhörlich zunimmt.
„Teile und herrsche!“ So lautet die seit der Antike gültige, goldene Regel jeder Obrigkeit: Treibe Keile in die Gesellschaft; spiele Gruppe A gegen Gruppe B aus; schüre den Klassenkampf – sorge für Zerwürfnisse zwischen Arbeitgebern und ‑nehmern und zwischen Familienmitgliedern und Freunden; entfache Panik (Covid-19, „Russengefahr“), erfinde Gefahren, wo keine sind („Reichsbürger“, Identitäre), und befeuere Neidaffekte, wo immer es geht („Wo es zuhauf Milliardäre gibt, da läuft in der Politik etwas schief.“ © Leonore Gewessler, Chefin der austriakischen Grünen).
Wer in einer durch diese bösartige Politik atomisierten Gesellschaft lebt, ist geneigt, die Regierung für seinen Freund zu halten und ihren Anordnungen widerspruchslos zu gehorchen – insbesondere dann, wenn die Massenmedien sich nicht auf kritische Distanz zur Obrigkeit begeben, sondern permanent die Opposition dämonisieren, die angeblich eine Gefahr für „unsere“ Demokratie darstellt.
Mediales Dauerfeuer bewirkt eine Gehirnwäsche. Wer seine Informationen bevorzugt von regierungsaffinen Zeitungen und öffentlich-rechtlichen Sendern bezieht, hält den gebotenen Einheitsbrei letztlich für relevant und glaubwürdig. Die fatale Wirkung von Dauerpropaganda ist indes durch einige historische Beispiele (Sowjetunion, NS-Staat, Rotchina, Kuba oder Nordkorea) bestens belegt. Wer nichts anderes hört, als dass „Kulaken“ nichtswürdige Parasiten, Juden Untermenschen und Unternehmer Ausbeuterschweine sind, glaubt das am Ende auch.
Wer einwendet, dass es sich ja ausschließlich um totalitäre Systeme handelte oder handelt, die Propagandaapparate unterhalten, hat nur insofern recht, als es heute gar keiner erzwungenen Gleichschaltung der Meinungsbildner mehr bedarf – ein „Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda“, der die Medien auf Kurs bringt, ist entbehrlich geworden. Die „Schere im Kopf“, ein immer enger werdender Korridor des Denk- und Sagbaren, und eine rigorose Selbstzensur sind nicht weniger wirksam.
Soeben schickt die EU sich an, den nächsten Schritt zur Aufstachelung von Neid und zum Schüren innerbetrieblicher Konflikte umzusetzen. Es handelt sich dabei um die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970. Sie soll – vorgeblich – Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern abbauen und verpflichtet die Arbeitgeber zu mehr Transparenz bei Löhnen, Einstiegsgehältern und Entgeltstrukturen. Die Richtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und muss bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Natürlich gibt es keine wirtschaftsfeindlichen Regulative, bei denen Sozialisten und Gewerkschaften nicht an vorderster Front mitmischen. Im Fall der „Transparenzrichtlinie“ verhält es sich nicht anders. Es wird daher niemanden wundern, dass Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), die, wie ihre deutsche Amtskollegin Bärbel Bas (SPD), keinen Tag ihres Lebens wertschöpfend und unter Marktbedingungen in der Privatwirtschaft tätig war, einen Narren an diesem unerhörten Eingriff in die Unternehmerautonomie und Vertragsfreiheit gefressen hat.
Dazu ein paar Fragen: Gestützt auf welche Evidenz maßen Bürokraten sich an, „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ vorzuschreiben, ohne eine Ahnung davon zu haben, worauf es in der Privatwirtschaft ankommt? Wie können sie nur auf die Idee kommen, dass es außerhalb ihres Elfenbeinturmes so etwas wie „gleiche Leistung“ überhaupt gibt? Als jemand, der sein Lebtag lang im Verkauf tätig war, mache ich mich anheischig, Brüsseler Gesellschaftsklempnern, roten Ministerinnen und deren Handlangern zu erklären, dass „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nichts weiter ist als eine inhaltsleere Phrase. Es gibt nämlich gute und schlechte, fleißige und faule, gescheite und weniger gescheite Dienstnehmer. Menschen sind nämlich – horribile dictu – verschieden! Wo herrscht da Gleichheit? Und aus welchem Grund sollten dann alle den gleichen Lohn erhalten?
Am Ende wird die Umsetzung dieses Bürokratiemonstrums nichts anderes bewirken, als Spannungen unter Kollegen, Streitigkeiten zwischen Unternehmensführungen und Angestellten und ungerechtfertigte Lohnsteigerungen für die bislang „Benachteiligten“. Letztere werden zu einer Verringerung der Arbeitsproduktivität beitragen.
Was damit nicht gelingen wird, ist, einen bereits mit dem Gedanken an eine Betriebsverlagerung ins unternehmerfreundlichere Ausland jenseits der EU-Grenzen spielenden Entrepreneur von seinen diesbezüglichen Plänen abzubringen. Noch weniger ist zu erwarten, dass dadurch ein Investor von außerhalb dazu animiert wird, sein Kapital in Euroland anzulegen.
Fazit: Ein weiterer Schuss ins Knie des produktiven Sektors. Wie immer steht für die herrschende Nomenklatura auch bei dieser Richtlinie eine abstrakte Vorstellung von vermeintlicher „Gerechtigkeit“ im Fokus. Dagegen wird auf die Produktion oder deren Steigerung – einmal mehr – kein Gedanke verschwendet.
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