Meinungsfreiheit: Insa-Umfrage: Mehrheit will Politiker-Beleidigungsparagraf abschaffen
Stärker ablehnend bei Männern, Jüngeren und AfD/FDP-Wählern
von Yorck Tomkyle drucken
Eine Insa-Umfrage zeigt eine Mehrheit für die Abschaffung des Paragraphen 188 StGB. 43 Prozent der Befragten wollen die Sonderregelung für Personen des politischen Lebens streichen, 32 Prozent möchten sie behalten. Die Ablehnung ist besonders bei Männern, jüngeren Befragten, Wählern von FDP und AfD sowie im Osten stärker ausgeprägt; bei CDU/CSU- und Grünen-Anhängern überwiegt dagegen eher der Wunsch nach Erhalt.
Der Befund ist klarer, als es das juristische Feuilleton gern hätte: Viele Menschen spüren noch, dass ein politisches Amt kein Schutzschild gegen harte Worte sein darf. Wer regiert, verwaltet, entscheidet und beansprucht Autorität, muss Kritik, Spott und auch scharfe Zurückweisung aushalten. Sonderstrafrecht für politische Akteure schafft keine Würde, es schafft Distanz. Es erklärt den Funktionsträger zum empfindlichen Sonderfall und den Bürger zum potenziellen Untertanen mit begrenztem Redeumfang.
Gerade darin liegt der kulturpolitische Verfall. Früher galt öffentliche Kritik als notwendiger Preis der Macht. Heute wächst die Versuchung, Macht mit juristischen Schonräumen zu umgeben. Was als Schutz vor Beleidigung verkauft wird, wirkt in der Praxis oft wie ein Disziplinierungsinstrument gegen unbotmäßige Sprache. Der Staat tritt dann nicht mehr nur als Ordnungsmacht auf, sondern als Wächter über den Tonfall seiner Kritiker. Aus Meinungsfreiheit wird eine erlaubte Meinungsfreiheit, die nur so lange gilt, wie sie niemanden oben verärgert.
Dass ausgerechnet eine Mehrheit der Jüngeren und derjenigen rechts der Mitte die Abschaffung will, zeigt mehr als ein Stimmungsbild. Es zeigt Misstrauen gegen eine politische Klasse, die immer empfindlicher auf Worte reagiert und immer weniger auf Widerspruch vorbereitet wirkt. Eine freie Gesellschaft braucht keine privilegierten Egos im Verwaltungsapparat. Sie braucht die Gelassenheit, öffentliche Macht öffentlich angreifen zu dürfen. Wer das als Zumutung empfindet, hat das Wesen politischer Herrschaft nicht verstanden.
Paragraph 188 StGB gehört abgeschafft. Nicht, weil Beleidigung ein Edelverhalten wäre, sondern weil die Lösung für schlechte Rede nicht die Sonderbehandlung der Mächtigen sein kann. Eine müde Republik verrät sich daran, dass sie Kritik juristisch zähmen will, statt sie auszuhalten. Das ist kein Zeichen von Stärke, sondern von Nervosität.
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