Innenpolitik-Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
Begründung nennt Parolen gegen Migranten und Muslime
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD in Bayern weiter beobachten darf. Das Gericht bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Begründet wird das unter anderem mit Äußerungen und Parteipositionen zur „Remigration“, zu Menschen mit Migrationshintergrund und muslimischem Glauben sowie mit dem Vorwurf verfassungsfeindlicher Bestrebungen.
Natürlich nur zu unserem Besten. Wenn eine Behörde mit nachrichtendienstlichen Mitteln eine Partei durchleuchtet, heißt das im offiziellen Sprachgebrauch „Demokratie schützen“. In der Praxis heißt es: Der Staat beobachtet mit großem Ernst jene, die seine eigene Macht in Frage stellen oder unangenehm werden. Man nennt es Schutz. Gemeint ist Kontrolle. Und wenn die Kontrolle erst einmal läuft, liefert sie sich selbst die Bestätigung gleich mit.
Der Witz an der Sache ist alt: Eine Institution, die existiert, um Gefahren zu erkennen, entdeckt fast immer welche. Je mehr Akten, Posts und Chatprotokolle durchsiebt werden, desto sicherer wirkt die eigene Unentbehrlichkeit. Der Bürger darf frei entscheiden, solange er richtig entscheidet. Wer politisch querliegt, bekommt dann nicht bloß Widerspruch, sondern den ganzen Apparat auf den Hals.
Problematisch ist weniger, dass einzelne Aussagen einer Partei kritisch geprüft werden. Problematisch ist die Machtlogik dahinter. Eine Behörde sammelt Material, bewertet politische Tendenzen und erhält damit ein Werkzeug, das sich gegen unliebsame Opposition fast beliebig scharf stellen lässt. Heute trifft es eine Partei mit radikalen Parolen. Morgen genügt vielleicht schon die falsche Tonlage. Der freiheitliche Grundsatz, dass Meinungen auch dann geschützt bleiben, wenn sie unbequem sind, verschwindet dabei zwischen Aktenordnern und Schlagworten wie „wehrhafte Demokratie“.
Auch die Berufung auf den Rechtsstaat klingt in diesem Zusammenhang wie eine höfliche Verbeugung vor dem eigenen Alarmismus. Wenn Richter bestätigen, dass die Beobachtung verhältnismäßig sei, wird daraus noch lange kein Qualitätsausweis für einen ausgedehnten Überwachungsstaat. Es bleibt eine Wahrheit, die in solchen Fällen gern untergeht: Macht, die sich selbst kontrolliert, kontrolliert vor allem die anderen.
Wer politische Radikalisierung kritisieren will, soll das offen tun. Wer aber ein Nachrichtendienstsystem verteidigt, das politische Konkurrenz durchleuchtet und damit den Normalzustand des Misstrauens pflegt, sollte sich nicht wundern, wenn am Ende nicht mehr Freiheit übrig bleibt, sondern nur noch der passende Vermerk in der Akte.
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