Mobilität: Die Bahn greift durch
Kritiker warnen vor Umgehung und Symbolpolitik
von Klaus Peter Krause drucken
Wo ihr Alkoholverbot ganz sicher nicht hilft – Ein Verbot, das zum Umgehen geradezu einlädt – Wie die Alkoholverdächtigen ausfindig machen? – Als im alten Preußen die Kaffeeriecher unterwegs waren – Wenn die Realität stärker ist als staatliche Regulierungswillkür
Lächerlich machen kann man sich auf so manche Weise. Die Deutsche Bahn (DB) tut es auf die ihre Weise. Für Säufer brechen auf rund 5.400 Bahnhöfen in Deutschland schwere Zeiten an und für jene, die, bevor sie den Zug besteigen, noch schnell einen Schluck aus der Pulle nehmen wollen, um sich Mut anzutrinken vor der beim Transport drohenden Gefahr, von Messerstechern und anderem Gesindel bedrängt zu werden, ebenfalls. Die Bahn-Chefin Evelyn Palla nämlich hat führungsstark mitteilen lassen, wenn auch wohl kaum im Alleingang, sondern zusammen mit ihren Gremien, den Konsum von Alkohol in den Bahnhofshallen und auf den Bahnsteigen zu verbieten. Und warum? „Zu oft“, so verlautbarte sie, „mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“ Doch ob dieser Begründung kommt man schnell ins Grübeln.
Wo ein Alkoholverbot ganz sicher nicht hilft
Klar, Gewalt vermeiden ist ein wohlgefälliges, hehres Ziel. Aber wie viel Gewalttaten in Bahnhöfen und Zügen gehen denn auf Alkoholkonsum überhaupt zurück, zumal auf übermäßigen? Wie viele sind bisher ganz ohne Alkoholeinfluss geschehen und nur aus Fanatismus – welcher Art auch immer? Oder aus Aggressivität und Rache wegen aussichtsloser Lage? Bei solchen Fällen wird ein Alkoholverbot ganz sicher nicht helfen. Und die Säufer unter den potentiellen Messerstechern? Sie werden ihr gefährliches Handwerk nun sehr, sehr nüchtern verrichten müssen. Andererseits können sie sich woanders volllaufen lassen. Denn vom Verbot ausgenommen sind der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie sowie das Mitführen von originalverschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen. Ebenfalls nicht verboten ist, Alkohol wie Bier, Wein und Schnaps im Zug zu trinken. In ihren Fernzügen verkauft die Bahn Alkohol auch selbst.
Ein Verbot, das zum Umgehen geradezu einlädt
Wer also nur unter Alkohol andere Bahnhofsbesucher zu attackieren vermag, tankt ihn vorher in der Bahnhofsgastronomie. Und wer Zuginsassen nur dann niedermetzeln kann, wenn er sich alkoholisch aufgemuntert hat, packt sich eine ungeöffnete Flasche Schnaps in die Tasche und kippt sich das Zeug hinter die Binde, sobald er unbehelligt im Zug sitzt. Oder er tankt seinen Betriebsstoff, bevor er den Bahnhof betritt, und bemüht sich dort dann um Unauffälligkeit. Verbote, die man derart leicht umgehen kann, laden zum Umgehen geradezu ein.
Wie die Alkoholverdächtigen ausfindig machen?
Zudem, wer Verbote verhängt, muss auch überwachen, dass sie eingehalten werden. Tun sollen das die DB-Sicherheitskräfte und die Bundespolizei. Die müssen dann ja wohl verstärkt werden. Also wieder ein paar unproduktive Bürokraten mehr, die sich zwar nicht über amtliche Schreibtische beugen, sondern sich auf Bahnhöfen tummeln. Und wie sollen sie ausfindig machen, wer von den vielen möglichen Verdächtigen auf den großen Bahnhöfen Alkohol trotz Verbot intus hat, sollen also beschnüffeln, ob jene eine Alkoholwolke umgibt?
Als im alten Preußen die Kaffeeriecher unterwegs waren
Das erinnert sehr stark daran, dass im alten Preußen unter Friedrich dem Großen mal Kaffeeriecher unterwegs gewesen sind. Der „Alte Fritz“ hatte 1781 das Rösten von Kaffee verboten und unter Strafe gestellt, um in Preußen den Konsum von Kaffee, weil er – Stichwort Merkantilismus – importiert werden musste, zu unterbinden, jedenfalls den für das gewöhnliche Volk. Kaffee rösten durfte nur seine staatliche Rösterei, und die verkaufte ihn als Monopolist zu Preisen, die sich das einfache Volk nicht leisten konnte, nur als Luxusgut die Reichen und Adligen. Auch Friedrich selbst sprach dem Muselman-Trank gerne zu.
Wenn die Realität stärker ist als staatliche Regulierungswillkür
Doch was verboten, monopolisiert und künstlich verteuert wird, bringt ein anderes Gewerbe zur Blüte: den Schmuggel. So auch damals. Der geschmuggelte Kaffee war für bürgerliche Kreise erschwinglicher als der legale aus Staatshand. Also rösteten diese Bürger nun heimlich in den eigenen vier Wänden, was die königlichen Kaffeeriecher, meist Kriegsinvaliden, erschnüffeln und unterbinden sollten. Aber wie das so ist, wenn die Realität stärker ist als staatliche Regulierungswillkür: Erfolg war der Kaffeeriecherei nicht beschieden, und so verpuffte, was Friedrich II. hatte erreichen wollen, und sein Nachfolger schaffte das Kaffeemonopol wieder ab.
Warnung oder Spott?
Später dann ist der bekannte dreistimmige Kanon C-A-F-F-E-E trink nicht so viel Kaffee**) entstanden, getextet und vertont von Carl Gottlieb Hering (1766–1853), Oberlehrer im sächsischen Zittau. Sein Text liest sich zwar als Warnung vorm Kaffeetrinken, das nichts für Kinder sei, mag aber auch als später Spott gegen den „Alten Fritz“ zu verstehen sein.***)
Nun also auf deutschen Bahnhöfen die Alkoholriecher der Dame Palla von der Deutschen Bahn. Ihr Alkoholverbot wird genauso in die Hosen gehen wie beim – Gott hab’ ihn selig – Alten Fritz. Ohnehin drohen bei Verstößen nur Platzverweise und Hausverbot. Es darf gelacht werden.
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*) Über den Siegeszug des Kaffees in Europa, ausgehend vom Königreich Kaffa, einst gelegen im Südwesten des heutigen Äthiopien, siehe hier
**) C-A-F-F-E-E
trink nicht so viel Caffee.
Nicht für Kinder ist der Türkentrank,
schwächt die Nerven,
macht dich blass und krank.
Sei doch kein Muselman,
der ihn nicht lassen kann.
***) Mit humorvoller Ironie hat sich vor Hering schon Johann Sebastian Bach mit seiner Kaffeekantate von 1734 (BWV 211) über die sich damals ausbreitende Kaffeesucht hergemacht („Schweigt stille, plaudert nicht“). Näheres hier.
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