21. September 2026 21:00

Staatsfinanzen Gute und böse Schulden

Bund droht in Schuldenfalle durch Sondervermögen und Zinslast

von Klaus Peter Krause drucken

Staatsfinanzen: Unsichtbare Schulden wachsen
Bildquelle: e-Redaktion Staatsfinanzen: Unsichtbare Schulden wachsen

Gute und böse Schulden

Es kommt darauf an, wofür der Staat seine Kreditaufnahmen ausgibt – Schulden können zusätzliche Freiräume schaffen – oder auch nicht – Deutschlands ausgewiesene Staatsverschuldung schon 2,7 Billionen Euro – Dazu kommen 16,8 Billionen Euro unsichtbar gemachte Verschuldung – Für die unsichtbaren Schulden müsste der Staat Rückstellungen bilden, tut er aber nicht – Die nicht ausgewiesenen Staatsschulden sichtbar machen – Der zentrale Konstruktionsfehler der deutschen Haushaltspolitik – Die Schuldenquote ist ökonomisch aussagekräftiger – Die Schuldenquote im Vertrag von Maastricht 1992 – Die Tragfähigkeit von Verschuldung und die Schuldenfalle. Der Warnruf des Bundesrechnungshofes – Eine Schuldenfalle, aus der das Entkommen immer schwieriger wird – Eine „akute Gefahr für die Stabilität der Bundesfinanzen“: die Bereichsausnahmen und Sondervermögen – Die Verschuldung des Bundes droht schneller zu steigen als das Bruttoinlandsprodukt

Mit Schulden sollte man nur Investitionen finanzieren, keinen Konsum. Gemeint sind Schulden, die sich auszahlen, sich rentieren, rentabel sind, die Erträge abwerfen oder mit denen langfristiger Gebrauchsnutzen entsteht: durch das Bilden von Sachkapital, also den Bau und Erhalt von Straßen, Brücken, Schienennetzen, Schulgebäuden, sonstiger Infrastruktur und von Wohneigentum. Aufrüstung, um Krieg zu führen, gehört nicht dazu, erst recht nicht die Kriegsunterstützung für die Ukraine; sie ist eine Fehlinvestition. Rüstung für die eigene Verteidigung kann dagegen durchaus eine sinnvolle Investition sein. Schulden sind nicht dafür da, verfrühstückt zu werden, sondern um Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, um dauerhafte (oder zumindest langfristig bestehende) Vermögenswerte aufzubauen und die Zukunft sichern zu helfen.

Während sich die soliden Bürger zu ihrer eigenen Sicherheit an diese Grundsätze halten, tut es der Staat in zu vielen Fällen nicht. Er verschuldet sich auch, um Ideologien (Ideenlehren) zu päppeln und durchzusetzen sowie Wählergruppen bei Wahllaune zu halten und so die Posten seiner Führungstruppe abzusichern. Schuldenmachen ist üblicherweise einfacher, als Staatsausgaben zu streichen, was sofort auf Proteste der Streichungsopfer stößt. Auf diese Weise hat der deutsche Staat einen riesigen Schuldenberg aufgetürmt und die Schuldenbremse so gut wie ausgehebelt.

Deutschlands ausgewiesene Staatsverschuldung schon 2,7 Billionen Euro

Am Jahresende 2025 belief sich die deutsche Staatsverschuldung1) auf über 2,661 Billionen Euro. Davon entfielen auf den Bund gerundet 69 Prozent, auf die Bundesländer 24 Prozent und auf die Gemeinden samt Sozialversicherung 7 Prozent. Am Ende des ersten Quartals 2026 sind aus den 2,661 Billionen 2,726 Billionen geworden. Für das zweite und dritte Quartal liegen die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) noch nicht vor. Die Marke von 2 Billionen hat Deutschlands gesamte ausgewiesene Staatsverschuldung erstmals schon 2010 überschritten, also vor sechzehn Jahren. Damals, am 31. Dezember 2010, waren es 2,011 Billionen. (Quelle hier).

Dazu kommen 16,8 Billionen Euro unsichtbar gemachte Verschuldung

Doch sind dies nur die offen ausgewiesenen, die „expliziten“ Schulden; hinzukommen die „impliziten“. Der größte Teil der Staatsschulden ist nämlich in den 2,661 und 2,726 Billionen Euro gar nicht enthalten. Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen (Universität Freiburg) und seine Mitautoren haben für die Stiftung Marktwirtschaft in ihrem Update 2025 der Generationenbilanz eine gesamte deutsche Staatsverschuldung aus expliziten und impliziten Schulden von 19,5 Billionen Euro errechnet.2) Davon seien rund 16,8 Billionen implizite Schulden. Es sind unsichtbar gemachte Schulden. Schuldenbremse und Maastricht-Kriterien klammern implizite Schulden vollständig aus: Pensionszusagen, Rentenansprüche und Pflegelasten tauchen in keiner offiziellen Schuldenstatistik auf.

Für die unsichtbaren Schulden müsste der Staat Rückstellungen bilden, tut er aber nicht

Diese unsichtbaren Schulden sind also mehr als sechsmal so hoch wie die ausgewiesenen. Sie stellen die Verpflichtungen aus zukünftigen Haushaltsdefiziten dar, von Ökonomen als Nachhaltigkeitslücke bezeichnet. Die Lücke gibt an, welche Rückstellungen der Staat bilden müsste, um die langfristigen Leistungsversprechen etwa bei der Rente, den Pensionen, im Gesundheitswesen oder in der Pflege zu erfüllen, ohne die Steuern und Abgaben zu erhöhen. Oder anders formuliert: Welchen Betrag müsste der Staat heute zur Seite legen, damit er alle künftigen Verpflichtungen ohne Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen erfüllen kann? Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem tatsächlich vorhandenen Vermögen ist die Nachhaltigkeitslücke als Kern der impliziten Staatsschuld. Rückstellungen als Finanzreserven bildet der Staat also nicht. Die jeweiligen Ausgaben bezahlt er mit dem, was er (einschließlich der aufgenommenen Kredite) einnimmt; er lebt also von der Hand in den Mund.

So sind die impliziten staatlichen Schulden definiert

Die Website „Staatsverschuldung“ (hier) beschreibt die implizite Staatsverschuldung als „alle künftigen Zahlungsverpflichtungen des Staates, die keine Schuld in der Bilanz darstellen, aber durch Gesetze und demografische Entwicklungen bereits so gut wie festgeschrieben sind“. Dazu zählten vor allem Rentenansprüche aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung, Pensionsansprüche von Beamtinnen und Beamten, Beihilfezusagen sowie die absehbaren Mehrausgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung. Der entscheidende Unterschied zur expliziten Verschuldung sei: „Staatsanleihen, Kassenkredite und Bürgschaften sind vertraglich fixiert und werden in der amtlichen Schuldenstatistik nach Maastricht-Kriterien (ESVG 2010) erfasst. Implizite Verpflichtungen dagegen entstehen aus Gesetzen und demographischen Tatsachen – sie sind nicht weniger real, aber statistisch unsichtbar.“ Weitere Einzelheiten zu den impliziten Schulden finden sich ebenfalls auf dieser Website.

Die nicht ausgewiesenen Staatsschulden sichtbar machen

Der Staat hat also Schulden, die er ausweist (explizite Schulden), und Schulden, die er nicht ausweist (implizite Schulden). Die nicht ausgewiesenen Staatsschulden sind sichtbar zu machen. Jeder Kaufmann und jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, für Zahlungsverpflichtungen, die in der Zukunft fällig werden, Rückstellungen zu bilden und diese in der Bilanz auszuweisen, und macht sich andernfalls strafbar. Auch für die Pensionsversprechen an ihre Mitarbeiter bilden sie Rückstellungen. Der Staat mit seinen Politikern, von dessen Finanzgebaren Wohl und Wehe aller Bürger abhängt, tut dies nicht. Gerade die implizite Staatsschuld ist offen zu benennen. Dazu gehört, dass die Bürger ihre Ansprüche an den Staat zurücknehmen und wieder zu mehr Eigenverantwortung und mehr Freiheit in den persönlichen Lebensverhältnissen zurückkehren. Aber ihre Bereitschaft dafür ist alles andere als groß. Oder brutal gesagt: Sie ist null.

Der zentrale Konstruktionsfehler der deutschen Haushaltspolitik

Wie schon erwähnt, klammern die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse (Art. 109 und 115 GG) sowie die Maastricht-Kriterien implizite Schulden vollständig aus. Das sei, so ist auf staatsverschuldung.de zu lesen, kein Versehen, sondern Systemlogik: „Beide Regelwerke wurden entwickelt, um die laufende Kreditaufnahme zu begrenzen, nicht um künftige Lastverschiebungen zu erfassen. Das Ergebnis: Politiker können offizielle Schulden senken, reale Lasten erhöhen – ganz legal, durch Rentenpaket-Beschlüsse statt durch Anleiheemissionen.“ Das sei der zentrale Konstruktionsfehler der deutschen Haushaltspolitik. Die Schuldenbremse schütze vor kurzfristiger Defizitfinanzierung, aber nicht vor der schleichenden Ausdehnung des Sozialstaats auf Kosten künftiger Generationen.

Der Unterschied zwischen impliziter und verdeckter Staatsverschuldung

Der Autor von staatsverschuldung.de macht auch auf den Unterschied zwischen impliziter und verdeckter Staatsverschuldung aufmerksam. Beide zu verwechseln, sei in der Berichterstattung ein weit verbreiteter Fehler. Entscheidend sei die Unterscheidung, weil sie die Debatte um Sondervermögen und Haushaltspolitik häufig verwirre: „Sondervermögen wie der frühere Klima- und Transformationsfonds (KTF) oder das Sondervermögen Bundeswehr sind kreditfinanziert und ausgelagert – aber sie stellen explizite, vertraglich fixierte Schulden dar. Sie fehlen in der Kernhaushaltsstatistik, nicht jedoch in der Gesamtschuldenrechnung nach Maastricht. Es handelt sich um verdeckte Schulden, nicht um implizite.“ (Der Unterschied zwischen Sondervermögen und regulären Haushaltspositionen ist hier erklärt, und wer wissen möchte, warum solche Konstruktionen die Schuldenbremse umgehen können, findet dazu mehr Hintergrund hier).

Die Schuldenquote – sie ist ökonomisch aussagekräftiger

Rund 2,7 Billionen Euro explizite Schulden? Und dann noch die sechsmal so hohen impliziten obendrauf? Galt Deutschland bisher nicht immer als finanziell solider Staat? Mit höchster Bonität, höchster Einstufung (Rating)? Gewiss, 2,7 Billionen sind ein erschreckend hoher Betrag – zunächst. Denn ob Schulden für den Staat tragbar sind, ob er sie sich leisten kann, hängt davon ab, wie stark die Wirtschaftskraft des Landes ist, ausgedrückt in seinem Bruttoinlandsprodukt, abgekürzt BIP, und ob sie wächst. Deshalb wird seine Verschuldung zum BIP ins Verhältnis gesetzt und für die mögliche Verschuldungshöhe als Maßstab verwendet – allerdings nur die explizite Verschuldung, die implizite bleibt immer unbeachtet. Diese Relation zwischen Verschuldung und Wirtschaftsleistung heißt Schuldenquote und ist aussagekräftiger. Einfaches Beispiel: Für einen Mini-Jobber sind 10.000 Euro Schulden schwer, wenn überhaupt, zu begleichen; wer dagegen monatlich 20.000 oder mehr verdient, hat mit der Tilgung prinzipiell kein Problem. Die Schuldenquote erleichtert es auch, die Verschuldung und Bonität verschiedener Staaten nach diesem einheitlichen Maßstab zu vergleichen.

Die Schuldenquote im Vertrag von Maastricht 1992

Der Schuldenquote kommt im Vertrag von Maastricht 1992 eine wichtige Rolle zu. Offiziell heißt er „Vertrag über die Europäische Union“, ist seit dem 1. November 1993 in Kraft und enthält den Beschluss zur gemeinsamen Euro-Währung ab dem 1. Januar 1999. Der tägliche Zahlungsverkehr mit Banknoten und Münzen in Euro folgte am 1. Januar 2002. Um sicherzustellen, dass die Euro-Mitgliedstaaten wirtschaftlich stabil genug sind, um die gemeinsame Währung einzuführen und sie nicht zu einer Weichwährung verkommen zu lassen, müssen die Euro-Staaten eine Reihe wirtschaftlicher Bedingungen erfüllen, die sogenannten Konvergenzkriterien. Diese Kriterien betreffen Inflation, Haushaltsdefizit, Staatsschulden und Wechselkursstabilität.

Die Schuldenquote soll 60 Prozent des BIP nicht überschreiten. Das tut sie aber längst

Eines davon ist die Schuldenquote. Sie soll 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Das tut sie aber längst, teils von Anfang an. Auch in Deutschland liegt sie schon seit Jahren darüber. Ende März 2026 betrug sie laut Eurostat (hier) rund 64 Prozent. Aber im Vergleich mit anderen EU-Staaten wie Griechenland (gerundet 143 Prozent), Italien (139), Frankreich (118) und Spanien (102) kann Deutschland formal noch als solide gelten. Andere EU-Länder glänzen jedoch mit deutlich geringeren Schuldenquoten, darunter Estland mit 25 Prozent, Dänemark mit 27, Bulgarien mit 28, Luxemburg mit 29, Schweden mit 35 und Irland mit 37 Prozent. Aber die 60 Prozent sind nur ein EU-Referenzwert und kein Kreditdeckel, der weitere Verschuldung automatisch ausschließt. Sie dienen beim Überschreiten eher als Warnung; sie funktionieren nicht wie ein Kreditkartenlimit. EU-Länder können darüber liegen, wenn ihre Schulden glaubwürdig sinken. Im globalen Schuldenvergleich liegt Deutschland im Mittelfeld.

Die Tragfähigkeit von Verschuldung und die Schuldenfalle. Der Warnruf des Bundesrechnungshofes

Schulden müssen auch tragfähig sein. Der Staat muss den Schuldendienst leisten können, also die fälligen Zinszahlungen und Tilgungen aufbringen können. Kann er das nicht mehr, sitzt er in der Schuldenfalle.3) In einem Brief an den Haushaltsausschuss des Bundestages in der ersten Septemberwoche hat der Bundesrechnungshof vor einer „Schuldenfalle“ gewarnt.4) Laut Finanzplanungen würden die Schulden des Bundes bis 2030 auf 3 Billionen Euro zunehmen. Ende 2020 habe der Schuldenstand des Bundes 1,5 Billionen Euro betragen. Allein in der laufenden Legislaturperiode (2026 bis 2030) wäre das ein Zuwachs von fast 1 Billion. Zum Ende der Periode würden die Einnahmen des Bundes, wie aus den Projektionen hervorgehe, gerade noch ausreichen, um die Sozialausgaben, den Verteidigungsetat sowie die Zinsverpflichtungen für die Schuldenlast zu finanzieren. Der Schuldendienst werde 2030 nach den Planungen des Bundesfinanzministeriums rund 80 Milliarden Euro betragen. Das wäre eine Verdopplung gegenüber dem, was für 2027 erwartet werde. Bei den derzeit steigenden Zinsen könnten es noch mehr als 80 Milliarden werden.

Eine Schuldenfalle, aus der das Entkommen immer schwieriger wird

Der Anteil der Zinsausgaben am Gesamthaushalt verdoppelt sich nach Darstellung des Rechnungshofes von aktuell 5,8 Prozent auf 12,7 Prozent im Jahr 2030. Angesichts der unbegrenzten Bereichsausnahme und des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität dürften die Zinslasten nach dem Jahr 2030 weiter steigen. „Dann wird es noch schwerer, die nach 2033 verschobenen Tilgungsverpflichtungen zu bedienen.“ So drohe ein Teufelskreis. Steigende Zinsausgaben führten zu dem Reflex, fehlende Handlungsspielräume im Haushalt durch weitere Kreditaufnahmen zurückzugewinnen. „Im Ergebnis befindet sich der Bund weiter auf dem Weg in eine Schuldenfalle, aus der das Entkommen immer schwieriger wird.“

Eine „akute Gefahr für die Stabilität der Bundesfinanzen“: die Bereichsausnahmen und Sondervermögen

Als Treiber für diese Entwicklung sieht der Rechnungshof die unbegrenzte Bereichsausnahme für sicherheitspolitische Ausgaben, also Rüstungszwecke, und die von der Schuldenregel ausgenommenen Sondervermögen. Beide Ausnahmen hat der schon abgewählte, aber noch amtierende Bundestag kurz nach der jüngsten Bundestagswahl mit einer Änderung des Grundgesetzes eingeführt. Mit Sorge sieht der Rechnungshof, dass die Nutzung dieser außergewöhnlichen Instrumente zum Regelfall wird. Ihre übermäßige Nutzung bedeutet nach seiner Auffassung eine „akute Gefahr für die Stabilität der Bundesfinanzen“. Er bemängelt, dass eine nachhaltige Konsolidierung der Bundesfinanzen derzeit nicht erkennbar ist. Stattdessen werde die Kreditaufnahme weiter ausgeweitet. Klassische Kernaufgaben des Bundes würden über Kredite finanziert. Gleichzeitig würden steigende Zinsausgaben die finanziellen Spielräume des Staates zunehmend einschränken.

Die Verschuldung des Bundes droht schneller zu steigen als das Bruttoinlandsprodukt

Eine Rückkehr zu einer wirksamen Schuldenregel hält der Rechnungshof für zwingend geboten. Wirksam begrenze sie die Neuverschuldung nicht mehr. Wenn man den Bundeshaushalt und die Sondervermögen für die Bundeswehr und die Investitionen zusammen betrachte, würden rund 32 Prozent der erwarteten Ausgaben mit Krediten finanziert. „Damit ist jeder dritte Euro, den der Bund ausgibt, kreditfinanziert“, hält der Rechnungshof dem Haushaltsausschuss vor. „Wer sich ein Drittel seiner Ausgaben nur auf Kredit leisten kann, lebt offenkundig über seine Verhältnisse.“ Er rechnet damit, dass die Verschuldung des Bundes schneller steigen wird als das Bruttoinlandsprodukt. „Damit wird absehbar auch die Schuldenquote deutlich anwachsen.“ Eine Neuverschuldung von 200 Milliarden Euro jährlich sei nicht die Obergrenze. Würden noch höhere und/oder weitere Ausgaben der Bereichsausnahme zugeordnet, könne die Nettokreditaufnahme noch darüber hinausgehen.

Die Zinslast frisst jeden Spielraum im Haushalt auf. „So kann es nicht weitergehen.“

Die FAZ kommentiert: „Das Ifo-Institut beschreibt in einer aktuellen Studie, wie die neue Ausnahme für Verteidigung genutzt wird, um andere Ausgaben mit Krediten jenseits der Schuldenbremse zu finanzieren. Damit nicht genug, dehnt Klingbeil die neuen Regeln immer weiter aus. Das Ergebnis ist eine Nettokreditaufnahme von rund 200 Milliarden Euro im Jahr. Das und die im Vergleich zum vergangenen Jahrzehnt gekippte Lage am Kapitalmarkt führen dazu, dass die Zinslast jeden Spielraum im Haushalt auffrisst. So kann es nicht weitergehen.“ (FAZ vom 10. September, Seite 15).

Es kommt darauf an, wofür der Staat seine Kreditaufnahmen ausgibt

Stefan Schöncke, Chefvolkswirt der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), konstatiert: „Schulden können aus Sicht des Staates ökonomisch sinnvoll sein. Das gilt zum Beispiel, wenn man mit ihnen Investitionen tätigt, die das Potenzialwachstum der Volkswirtschaft heben – und zwar so stark, dass sich die Einnahmen in Zukunft stärker erhöhen als für die Rückzahlung von Schulden (plus Zinsen) nötig ist. Wenn man die aktuelle Finanzpolitik der Bundesregierung betrachtet, gilt genau das leider nicht.“ (INSM-Wochenmarkt, Zahl der Woche: 3 Billionen). Die Antwort auf die Frage, ob eine hohe Staatsverschuldung von Vorteil oder von Nachteil ist, lautet also: Es kommt darauf an, ob der Staat die Schulden für konsumtive Ausgaben verpulvert oder mit ihnen nachhaltige Investitionen finanziert, die der Zukunft des Landes dienen.

Schulden können zusätzliche Freiräume schaffen – oder auch nicht

Schulden sind also nicht per se schlecht, es gibt gute und böse. Aber wer ohne Schulden zurechtkommt, hat mehr Freiheit – jedenfalls auf den ersten Blick; es kann, muss aber nicht so sein. Wer Schulden investiv verwendet und nicht konsumtiv, kann sich mit dem Ergebnis zusätzliche Freiräume schaffen. Wer ein Eigenheim auch mit Kredit baut oder kauft, wohnt nicht mehr zur Miete, ist nicht mehr abhängig von einem Vermieter und muss sich nicht mehr sorgen, gekündigt zu werden. Der Staat, der sein Verkehrsnetz ausbaut oder wieder auf Vordermann bringt, schafft sich Freiraum für wirtschaftliches Wachstum.

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1) „Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.“ hier

2) Bernd Raffelhüschen, Sebastian Schultis, Stefan Seuffert und Sebastian Stramka. Ehrbarer Staat? Update 2025 der Generationenbilanz Sozialstaatsexpansion, Schuldenanstieg. Argumente zu Marktwirtschaft und Politik Nr. 183 (siehe hier). Die Generationenbilanz der Stiftung Marktwirtschaft ist zur Messung der impliziten Staatsschuld in Deutschland das wichtigste wissenschaftliche Instrument.

3) Definitionen aus dem Internet: „Ein Staat ist dann in der Schuldenfalle, wenn seine Gesamtschulden so hoch bzw. so stark angestiegen sind, dass zur Finanzierung der daraus erwachsenden Zinsverpflichtung seine jährliche Nettoneuverschuldung erhöht werden muss, wenn die Nichtzinsausgaben (zum Beispiel Investitionen, Personalausgaben, Sozialleistungen) nicht gekürzt werden können oder sollen. Dieser Zustand ist in der Regel dann erreicht, wenn die jährliche Zuwachsrate des Steueraufkommens längerfristig unter dem Zinssatz liegt, mit dem die staatliche Gesamtverschuldung zu bedienen ist (Staatsverschuldung).“

Oder kürzer: „Wer in der Schuldenfalle sitzt, hat so hohe Schulden, dass diese aus eigener Kraft nicht mehr beglichen werden können. Durch langfristige Verbindlichkeiten wie Verträge sowie Zinsen wächst der Schuldenberg immer weiter an und kann mit den monatlichen Einnahmen nicht getilgt werden.“

Oder ganz kurz: „Eine Schuldenfalle ist, wenn man fällige Rechnungen und Kreditraten nicht mehr zahlt und die Schulden durch Zinsen immer größer werden.“

4) Der Bericht an den Haushaltsausschuss ist öffentlich noch nicht verfügbar. Wer danach sucht, stößt auf diesen Hinweis des Bundesrechnungshofes: „Bei Beratungsberichten an den Bundestag müssen wir immer erst die abschließende Beratung im Parlament abwarten.“ Meine Darstellung stützt sich daher auf den FAZ-Bericht vom 5. September, Seite 17.

Quellen:

Schulden in Deutschland - Staatsverschuldung.de

Implizite Staatsverschuldung erklärt - Staatsverschuldung.de

Sondervermögen des Bundes im Überblick - Staatsverschuldung.de

Schuldenbremse in Deutschland - Staatsverschuldung.de

EU-Schuldenkarte - Live-Staatsschulden nach Land (EU-27, 2026)

Öffentliche Schulden im 1. Quartal 2026 um 2,4 % höher als im Vorquartal

Argument_183_Update-Ehrbarer-Staat_2025

Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Seite des Autors.


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