20. Januar 2022 13:00

Rechtsprechung Aber ohne Staat – wer verurteilt dann die Verbrecher?

Private Schiedsgerichte sorgen für Recht und Ordnung im Darknet

von Sascha Koll

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Häufig werden Libertäre, allen voran Anarchisten, gefragt, wer denn ohne staatliches Rechtswesen Recht spricht. Eine theoretische Antwort darauf liefert Oliver Janich mit seinem Buch „Sicher ohne Staat“ oder Stefan Molyneux in „Anarchie in der Praxis“. Überrascht mag der Leser sein, der sich noch nicht ausgiebig mit dem Darknet beschäftigt hat. Denn in diesem dunklen Teil des Netzes ist private Rechtsprechung ohne Staat bereits gelebte Praxis.

Das Darknet ermöglicht den Handel von Waren und Dienstleistungen aller Art. Auch den Handel, den die Staaten gerne – manchmal auch zu Recht – verbieten. Medikamente, Drogen, Waffen, aber auch Angriffe auf Server-Infrastrukturen, Kreditkartendaten und ganze Identitäten werden auf verschiedenen Plattformen und in Foren angeboten.

Es ist nicht erstaunlich, dass es, wie im „weißen Markt“, auch im Schwarzmarkt zu Konflikten zwischen mehreren handelnden Individuen kommen kann. So möchte ein Käufer seine Ware oder Dienstleistung erhalten und ein Verkäufer die dafür ausgehandelten Geldeinheiten. Auch Kriminelle legen Wert darauf, nicht selbst betrogen zu werden. Im vom Staat zugelassenen Markt werden Konflikte, die sich nicht einvernehmlich beilegen lassen, unter Klarnamen vor staatlichen oder staatlich zugelassenen Gerichten beigelegt. Doch im Darknet wird nicht mit Klarnamen aufgetreten, geschweige denn ein staatliches Gericht angerufen. Müsste man sich doch, um sein Anliegen vorzutragen, selbst einer Straftat bezichtigen.

Wie löst die Gemeinschaft von Cyberkriminellen nun das Problem, keinen Zugang zur Justiz zu haben? Es ist so simpel wie genial: Sie schaffen sich ein eigenes Justizsystem. Täglich wird in Gerichts- oder Arbitrage-Foren über Dutzende von Fällen entschieden, in der Regel von hochrangigen und vertrauenswürdigen Mitgliedern der Forenverwaltung.

Ähnlich wie im staatlichen Justizsystem beginnt der ganze Prozess mit einem Streit zwischen zwei Kontrahenten. Ein Kunde hat beispielsweise einen kompromittierten Zugang zu einem Konto eines Dritten erworben, dann aber festgestellt, dass der Verkäufer den Zugang zuvor an einen anderen Käufer veräußert hat. Nun fordert der Käufer Regress in Form einer Rückerstattung des Kaufpreises, doch der Verkäufer ist nicht bereit, der Forderung nachzukommen. An dieser Stelle kommt das virtuelle Gericht des Darknets ins Spiel.

Das Verfahren wird eingeleitet, indem der Ankläger einen Thread in einem Unterforum eröffnet, das in der Regel den Titel „Gericht“ oder „Schiedsgericht“ trägt. Dazu muss er folgende Angaben machen:

- Eine kurze Zusammenfassung des Falls

- Das Pseudonym des Angeklagten, einschließlich eines Links zu seinem Profil

- Kontaktinformationen des Beklagten (zum Beispiel Telegram, Jabber oder eine E-Mail-Adresse)

Der Kläger wird qualifizierte Beweise vorlegen müssen, einschließlich aller Chatprotokolle, Screenshots, Nachweise über Geldtransaktionen und ähnliche relevante Informationen.

Sobald ein Schlichter mit dem Fall betraut ist, beginnt die Phase des Kreuzverhörs und der Beklagte hat das Recht, seine Gegenargumente vorzubringen. Je nach Beweislage kann der Prozess, wie bei einem staatlichen Gerichtsverfahren, mit unterschiedlichen Urteilen enden.

In einem Fall, in dem der Angeklagte unschuldig ist oder nicht ausreichend Material durch den Kläger vorgebracht werden kann, endet das Verfahren zugunsten des Angeklagten und es muss keine Kompensation geleistet werden.

Wenn der Schiedsrichter den Angeklagten jedoch für schuldig befindet, hat der Cyberkriminelle eine bestimmte Zeit, dem Urteil nachzukommen, oder er wird für zukünftige Aktivitäten im Forum ausgeschlossen und sein Nickname/Pseudonym ist sprichwörtlich verbrannt, da er seine Reputation verspielt hat. In einigen Fällen kommt es bei uneinsichtigen und kompensationsunwilligen Verurteilten auch zur De-Anonymisierung. Der Gewinner des Prozesses nimmt die Bestrafung also durch Bekanntgabe der wahren Identität des Verbrechers selbst in die Hand. Im Wissen über diese beliebte und gängige Praxis besteht für den Verurteilten ein hoher Anreiz, dem Urteil zu folgen.

Seit der Gründung eines der größten russischsprachigen Cybercrime-Foren wurden insgesamt über 600 Threads mit Anfragen zur Streitschlichtung erstellt. Die Community behandelt jeden Fall gleich, ohne komplexere Fälle mit höheren Entschädigungsforderungen zu priorisieren. Der Schadensersatzanspruch eines durchschnittlichen Falls beträgt zwischen einigen Hundert und einigen Tausend US-Dollar.

Im Interesse der Transparenz hat jedes Forenmitglied das Recht darauf, Kommentare abzugeben und damit am Anhörungsverfahren teilzunehmen. Diese regulären Forenmitglieder haben zwar das Recht zur Teilnahme, fungieren aber nicht wie am US-Gericht als Grand Jury und haben keinen Einfluss auf das Urteil.

Was nehmen wir nun aus dieser Erfahrung mit? Wird das Gut Rechtsprechung nachgefragt, gibt es auch ein Angebot. Aufgrund der Anonymität der Nutzer in Untergrundforen dienen private Schiedsgerichte als Versicherungselement, sollte eine Transaktion nicht wie gewünscht verlaufen. Akteure in diesem Markt wissen genau, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden, sollten sie keine vertrauenswürdigen Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Sollten sie einem Urteil nicht nachkommen, sind sie durch De-Anonymisierung bedroht, die zu einem Verfahren an einem staatlichen Gericht und damit zu wesentlich empfindlicheren Strafen führen kann. Ist die Aufdeckung der Identität nicht möglich, erleiden sie zumindest einen erheblichen Reputationsschaden und müssen ihre Karriere unter anderem Pseudonym von vorne beginnen. Der Neubeginn gestaltet sich erwartungsgemäß schwierig, da Handelspartner gerne Referenzen wie etwa Bewertungen oder Erfahrungsberichte sehen möchten. Ohne Referenzen muss Vertrauen erst wieder mühselig aufgebaut werden und der Umsatz wird erst einmal geringer ausfallen, bis wieder genügend positive Bewertungen für die Zuverlässigkeit des Anbieters bürgen.

Die Frage danach, wer denn ohne Staat für die Verurteilung von Kriminellen sorgt, lässt sich also mit privaten Schiedsgerichten beantworten. Diese beweisen bereits seit Jahren im Konfliktfall zwischen internationalen Konzernen wie auch nun unter Privatpersonen im Darknet ihre Fähigkeit, Konflikte zu lösen, oder helfen auch allein durch ihre Präsenz und damit die Gefahr, dass sie angerufen werden, Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Wer sich weitergehend mit der Umsetzung von Privatrecht beschäftigen möchte, dem seien die in der Einleitung genannten Bücher empfohlen. In diesen werden auch viele Fragen, wie etwa nach dem Umgang mit bestechlichen Richtern, beantwortet.


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