25. März 2024 12:00

Gestahlfedert: GeStasiPo@Work 2 Der Schmierenkomödie zweiter Teil

Die Polit-Posse um „Schlumpfgate“ geht in die Verlängerung

von Michael Werner

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Bildquelle: Shutterstock Symbolbild: Die mediale Täter-Opfer-Umkehr im „Fall Loretta“ geht weiter

Als ich vor einer Woche meine Kolumne über den Fall „Loretta“ am Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) schrieb, war ich so naiv, nicht zu ahnen, dass ich mich nun genötigt sehen würde, einen zweiten Teil nachzulegen, statt mich einem neuen Irrsinn in Beklopptistan zu widmen. Das soll jetzt keine Eigenwerbung sein, aber um diese Kolumne zu verstehen, ist es hilfreich, zuvor die der letzten Woche gelesen zu haben, die unten verlinkt ist.

Mein Artikel beruhte auf den Aussagen der betroffenen Schülerin, die jedoch insofern missverständlich waren, als dass sie von dem Mädchen an entscheidender Stelle nicht ausreichend präzise formuliert waren. Aus „Lorettas“ Wortlaut konnte man schließen, sie sei wegen des Postens des inzwischen legendären Schlumpf-Videos und des Spruchs, dass Deutschland nicht nur ein Ort auf der Landkarte, sondern Heimat sei, aus dem Chemieunterricht gerupft und von drei Bewaffneten und ihrem Oberpädagogen in die Mangel genommen worden.

Tatsächlich hat man ihr jedoch gar nicht konkret gesagt, wegen welcher Äußerungen genau dieses Verhör samt Gefährderansprache stattfand, sondern ihr lediglich vorgehalten, sie habe auf „TikTok“ „zu viel Nationalstolz“ gezeigt, und ihr eindringlich dazu geraten, das fortan zu unterlassen, weil das unschöne oder sogar gefährliche Konsequenzen für sie haben könne – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Daraufhin vermutete die Betroffene, dies sei wegen der zwei genannten Beiträge geschehen, was sie dann gegenüber der „Jungen Freiheit“ äußerte.

Was von einem „Rechtsstaat“ zu halten ist, der eine unbescholtene 16-Jährige ohne vorherige Hinzuziehung der Eltern oder eine anderweitige Möglichkeit, sich (rechtlichen) Beistand zu verschaffen, als Beschuldigte vernimmt, offensichtlich ohne sie über ihre Rechte aufzuklären, und insbesondere ohne ihr konkret mitzuteilen, wessen man sie genau beschuldigt, schreibe ich hier besser nicht, sonst bekomme ich es laut Aussage von Nancy Faeser mit einem „starken Staat“ zu tun, wegen „Verhöhnung“ desselben.

Derselbe „Rechtsstaat“, der es nicht für nötig erachtet hat, dem Mädel die Inhalte, die der Anlass für diesen Aufmarsch seiner bewaffneten Schlägertruppe waren, wenigstens vorzulegen, hat ebendiese Inhalte dann aber ersatzweise auf Instagram kundgetan und einige Screenshots wahrscheinlich sogar an die Presse durchgestochen. So erfuhren dann alle aus den Medien, was man „Loretta“ selbst vorenthalten hatte. Dabei kam nun heraus, dass es weder wegen der Schlümpfe noch wegen des Heimat-Spruches war, sondern wegen einiger anderer „TikTok“-Beiträge.

Für unsere Qualitätspresse war das natürlich ein gefundenes Fressen: Die erste Täter-Opfer-Umkehr anlässlich des redlich verdienten Shitstorms, der aufgrund dieses skandalösen Vorgehens über Schule und Schulleiter hereinbrach, gedieh nun zur Formvollendung, indem das Mädel aufgrunddessen medial als Lügnerin dargestellt wurde, die ihre „Missetaten“ nur verharmlosen wollte. Allen voran in der einst seriösen und niveauvollen „Frankfurter Allgemeinen“, die gleich von „Hass“ und „rechtsextremen Symbolen“ schwadronierte, gefolgt von der „Welt“, die mal als gemäßigt konservativ oder zumindest ausgewogen galt.

Apropos „Hass“: An der Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass „Loretta“ selbst samt Familie das ultimative Hassobjekt des linksgrün-versifften Mainstreams verkörpert. Im Internet kursieren mittlerweile mehr oder weniger verpixelte Fotos von ihr und ihren Eltern. Darauf erkennt man ein großgewachsenes blondes Mädel mit einer ebenso blonden Mutter und einem stattlichen Vater im Anzug. Also ein offensichtlich heterosexuelles deutsches Ehepaar, bestehend aus einer echten Frau und einem echten Mann, mit einem offensichtlich selbst gezeugten Kind; alle drei frisch gewaschen, adrett gekleidet und von überdurchschnittlicher Attraktivität. Oder um es kurz im Verfassungsschutz-Sprech zusammenzufassen: Gesichert rechtsextrem!

Werfen wir nun zur Einordnung der tatsächlichen „Vorwürfe“ gegen „Loretta“ einen näheren Blick auf selbige:

Auf „Lorettas“ Nutzer-Profil bei „TikTok“, das mit einer Deutschlandfahne versehen ist (geht gar nicht!), stehe „nix yallah yallah“ („yallah“ heißt auf Türkisch und Arabisch so viel wie „Gott bewahre!“) sowie die Zahlenfolge „1161“, was „Rechtsextremen“ angeblich als Kürzel für den „Kampf gegen den Antifaschismus“ diene (Anti-Anti-Faschismus). Lassen wir mal außen vor, dass es sich bei „Antifaschismus“ in Wahrheit um einen kommunistischen Kampfbegriff zur Zersetzung kapitalistischer, marktwirtschaftlich orientierter Gesellschaften und daher nur um einen Etikettenschwindel handelt, der tatsächlich mit aller Macht bekämpft gehört: Dieser vermeintlich „rechtsextreme Zahlencode“ ist selbst der linksextremen Amadeu-Antonio-Stiftung, die ansonsten schon beim bloßen Anblick von deutschen Kindergarten-Mädels mit blonden Zöpfen die Wiederauferstehung des Dritten Reichs herbeihalluziniert, völlig unbekannt. Gleiches gilt für die „Bundeszentrale für politische Bildung“ sowie für eine umfangreiche Auflistung sämtlicher bekannter „rechtsextremer Zahlencodes“ vonseiten der Konrad-Adenauer-Stiftung. Meine eigene Recherche auf Google blieb ebenfalls ergebnislos. Aber warum sollte die „Frankfurter Allgemeine“ das hinterfragen? Guter Journalismus ist bekanntlich, alles ungeprüft nachzuplappern, was die Staatsdoktrin vorkaut!

In ihrer Profilbeschreibung heißt es weiter: „Heimat, Freiheit, Tradition – Multikulti Endstation!“ Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch, dass Angela Merkel, die Abrissbirne aus der Uckermark und Lordsiegelbewahrerin der Alternativlosigkeit, im Jahre 2010 postulierte: „Der Ansatz für Multikulti ist gescheitert, absolut gescheitert!“ Damit hat sie seinerzeit nur das Offensichtliche ausgesprochen, wovon sich inzwischen auf Deutschlands Straßen oder wahlweise in der Kriminalitätsstatistik jeder selbst überzeugen kann. Trotzdem hat Merkel von Bundesgrüßaugust Steinmeier jüngst den höchsten Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland an die Brust getackert bekommen. Dann darf sich ja wohl auch „Loretta“ der Meinung der Abkanzlerin anschließen, ohne dafür die Cops auf den Hals gehetzt zu kriegen!

Extrem extremistisch war allerdings, dass „Loretta“ in einem Posting behauptet haben soll: „In Deutschland wird Deutsch gesprochen!“ Heidewitzka, wenn das der Führer wüsste! Am Ende kommt noch irgendein Vollblut-Nazi mit der staatschutzrelevanten Verschwörungstheorie um die Ecke, dass Deutsch in Deutschland sogar die gesetzliche Amtssprache ist… Wehret den Anfängen!

Dann ist von der angeblichen Verwendung von angeblichen „Runenzeichen“ im Profil der 16-Jährigen die Rede. Was auch immer das sein mag, ein Beispiel dafür gibt es vorsichtshalber nicht, die Rede ist nur von „offenbar“. Und etwas Verbotenes war es definitiv auch nicht, sonst läge ja eine Straftat vor, was nicht der Fall ist.

Weiterhin soll auf einem Screenshot ein Ordner zu sehen gewesen sein, der in „altdeutscher Schrift“ den Schriftzug „Stolze Deutsche“ mit Lorbeerkranz auf seiner Jacke trug. Merke: Man kann stolzer Franzose, stolzer Grieche und stolzer Italiener sein, aber „stolzer Deutscher“ ist sowas von 1933! Mit „altdeutscher Schrift“ dürfte wohl die Schriftart „Fraktur“ gemeint sein. Jene Schriftart übrigens, die die „Frankfurter Allgemeine“, die sich über genau diesen Umstand ausgelassen hatte, heute noch für ihr Logo verwendet, welches somit auch über besagtem Artikel prangt. Lustiger wird’s heute nicht mehr! Ach, doch: Die Frakturschrift wurde in der Braunauer Epoche am 3. Januar 1941 vom braunen Braunauer höchstselbst verboten, weil sie ihm zu „jüdisch“ war. Mehr „Nazi“ geht nun wirklich nicht, oder?

Ein weiterer Vorwurf war das Tragen einer Mütze der Marke „Pit Bull“, die angeblich gern von „Rechtsextremen“ getragen wird, was aber bloß eine unbelegte Behauptung der linken Pädagogen-Bubble ist, weshalb ein temporäres Trageverbot für Kleidung dieser Marke für Angehörige der Polizei Berlin 2009 wieder aufgehoben wurde. Wenn die von Linksextremisten befehligte Berliner Polizei Klamotten von „Pit Bull“ tragen darf, dann darf „Loretta“ das auch, Ende der Durchsage!

Apropos Kleidung, das Beste zum Schluss: „Loretta“ soll auf einem Foto eine Jacke getragen haben, auf der die Buchstabenkombination „HH“ aufgestickt war. Damit kann ja nur ein historischer Gruß an einen ehemaligen deutschen Reichskanzler mit österreichischem Migrationshintergrund gemeint gewesen sein! Dass es sich dabei jedoch nur um das Logo der gerade sehr trendigen Bekleidungsmarke „Helly Hansen“ handelt, deren Produktlinie auf Werbefotos – wie es sich heute politisch-korrekt gehört – ganz divers auch von asiatischen, hispanischen und schwarzen Models getragen wird, die mit diesem „rassistischen“ Kürzel offensichtlich kein Problem haben, weiß man spätestens nach drei Sekunden Internet-Recherche. Aber das wäre wohl zu viel verlangt. Wer eine weitere Minute auf Google-Bildersuche investiert, findet auch Fotos, auf denen Manuela Schwesig, ihres Zeichens Ministerpräsidentin genau jenes Bundeslands, in dem „Loretta“ beheimatet ist, und selbst Bundesdemenzler Olaf Scholz so ein schickes Heil-Hitler-Jäckchen tragen. Ich gehe fest davon aus, dass beide Herrschaften mittlerweile ebenfalls einer Gefährderansprache unterzogen wurden, denn vorm Rechtsstaat sind bekanntlich alle gleich. Oder etwa nicht?

Halten wir fest: Diese widerwärtige „Berichterstattung“ mit der perfiden Absicht, die Glaubwürdigkeit einer medienunerfahrenen 16-jährigen Schülerin herabzuwürdigen und diese in der öffentlichen Wahrnehmung doch noch irgendwie als „Täterin“ oder zumindest als „nur vermeintliches Opfer“ zu diskreditieren, ist bei näherer Betrachtung ein Rohrkrepierer und geht allenfalls nach hinten los. Der tatsächliche Grund für den Polizeieinsatz war also genauso harmlos wie der von der Schülerin vermutete Grund, und vor allem strafrechtlich genauso irrelevant, wie die Polizei selbst eingeräumt hat, weshalb es streng genommen gar keinen Anlass für ebendiesen Polizeieinsatz gab –  außer man betrachtet eine kritisch-ablehnende Haltung gegenüber der momentanen Regierungspolitik bereits als solchen. Was offenbar im Sinne der Regierung ist. Womit über diese dann auch schon alles gesagt ist, was man über sie wissen muss.

Fazit: Es bleibt dabei, man hat eine unschuldige 16-jährige Schülerin aufgrund von Postings in den sozialen Medien, die allesamt von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit rechtlich unbedenklich waren, was die Polizei, laut deren Aussage „kein Anfangsverdacht für eine Straftat vorlag“, zudem bereits vorher wusste, trotzdem einer „Sonderbehandlung 2.0“ zugeführt. Wie viel Totalitarismus darf’s denn noch sein? Recht so oder kleiner Nachschlag gefällig?

Wenn das dieser „starke Staat“ ist, mit dem man es wegen der „falschen Meinung“ zu tun bekommt, der trotz überbordender Schwerstkriminalität nichts Besseres zu tun hat, als eine unbescholtene Jugendliche martialisch einzuschüchtern, dann ist es fortan die heilige Pflicht eines jeden anständigen Erwachsenen, diesen bei jeder sich bietenden Gelegenheit nach allen Regeln der Kunst zu verhöhnen. Haben Sie keine Angst, denn wie ich bereits in einer früheren Kolumne sagte: Sie können uns nicht alle einsperren!

Zum Abschluss noch ein eindringlicher Hinweis, damit wir aus dieser gruseligen Geschichte wenigstens etwas gelernt haben: Wenn Sie als Beschuldigter vernommen werden sollen, reden Sie niemals und unter keinen Umständen mit der Polizei! Machen Sie nie irgendwelche Angaben zur Sache! Verweigern Sie grundsätzlich die Aussage! (Denken Sie sich die letzten drei Sätze bitte in Fettschrift und mit einer Million Ausrufezeichen versehen.) Egal wie banal der Vorwurf auch sein mag und wie sehr Sie glauben, die Sache mit einer kurzen Erklärung aus der Welt schaffen zu können! Das gilt bei einer einfachen Verkehrskontrolle genauso wie bei einer Vorladung zur Anhörung, und erst recht bei einer Festnahme: Sie sind verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben, aber mehr sollten Sie auf keinen Fall tun! Nehmen Sie sich stattdessen sofort einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt; der beantragt zuerst Akteneinsicht und berät Sie nach sorgfältigem Studium der Akte, ob Handlungsbedarf besteht, und wenn ja, was genau zu tun ist. Am besten schließen Sie – falls nicht längst geschehen – heute noch eine Rechtsschutzversicherung ab, die auch Strafsachen deckt.

Und jetzt der wichtigste Punkt: Wenn Sie Kinder haben, trichtern Sie ihnen das ebenfalls ein! Doch nicht nur das: Üben Sie es mit ihnen, trainieren Sie es spielerisch mit simulierten Situationen, wo Sie die Rolle der Polizei übernehmen und ihre Kinder dann richtig reagieren müssen. Und die einzig richtige Reaktion ist folgender Satz: „Ich weigere mich, ohne Beisein meiner Eltern mit Ihnen zu reden!“ Tätowieren Sie Ihren Kindern diesen Satz quasi auf die Zunge! Das Training gilt erst dann als erfolgreich absolviert, wenn Ihre Kinder standhaft bleiben und stoisch immer wieder nur diesen einen Satz aufsagen, egal wie sehr Sie versuchen, sie zu provozieren, zu bequatschen und aus der Reserve zu locken. Und sollte der Fall tatsächlich eintreten, dass Sie zu einer polizeilichen Vernehmung Ihres Kindes hinzugezogen werden, dann sagen auch Sie dort nur einen einzigen Satz: „Bitte geben Sie mir das Aktenzeichen, Sie werden von unserem Anwalt hören, auf Wiedersehen.“ Und dann packen Sie Ihr Kind und gehen mit ihm nach Hause. Aber unterwegs machen Sie bitte noch Halt bei einem Spielzeugladen, wo sich ihr Kind etwas Schönes aussuchen darf, zur Belohnung, dass es seine Lektion gelernt und sich der Staatsmacht gegenüber richtig verhalten hat.

Es ist traurig, dass wir mittlerweile in einem Land leben, in dem man solche Ratschläge erteilen muss, aber leider ist es nun einmal so, daher muss man der Realität auch ins Auge sehen und auf solche Fälle vorbereitet sein, sonst ist man am Ende der Dumme.

Denken Sie immer daran: Ihr Kind könnte bald schon die nächste „Loretta“ sein!

Quellen:

„Gesinnungsterror gegen unschuldige Schülerin“ („Freiheitsfunken“-Kolumne von Michael Werner)

Einsatz an Schule laut Polizei nicht wegen «Schlumpf-Video» (Frankfurter Allgemeine)

Einsatz an Schule laut Polizei nicht wegen «Schlumpf-Video» (Welt)

Rechtsextreme Codes (Website der „Konrad-Adenauer-Stiftung“)

Merkel erklärt Multikulti für gescheitert (Spiegel)

Pit Bull (Marke) (Wikipedia-Eintrag über die Kleidungsmarke „Pit Bull“)

Kollektion von „Helly Hansen“ (Webpräsenz des Modeunternehmens „Helly Hansen“)


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