Gestahlfedert: Gesinnungsjustiz, Teil 1: Lehrjahre einer Kaiserin
Mao lebt: Bestrafe einen, erziehe hundert!
von Michael Werner
Per definitionem bin ich auf dieser Plattform kein Journalist, sondern nur Kolumnist. Naja, immer noch besser als Kommunist – sorry, diesen Kalauer konnte ich mir nicht verkneifen. Dennoch versuche ich, stets journalistische Standards einzuhalten, vorzugsweise durch zahlreiche Quellenangaben unter meinen Kolumnen. Was schlechten Erfahrungen geschuldet ist, seit der Herausgeber dieses Portals in den guten alten Zeiten der „Alternativen Nachrichten“ wegen eines Witzchens meinerseits die Landesmedienanstalt an den Hacken hatte. Zur journalistischen Sorgfalt gehört auch Transparenz, daher erkläre ich mich vorab für befangen, da ich die junge Dame, der ich diese Kolumne widme, persönlich kenne und sehr schätze. Dennoch bin ich nicht ansatzweise so befangen wie die selbsternannte Qualitätsjournaille, deren Motto lautet: Alle elf Minuten verliebt sich ein Staatsfunker in irgendwas Grünes.
Marie-Thérèse Kaiser ist eine Frau, und zwar eine echte, ohne absonderliche Begleiterscheinungen, und dazu noch eine selbstbewusste, mutige Frau, die ihren Mann steht (sorry, auch diesen Kalauer konnte ich mir nicht verkneifen), ohne dafür die Hilfe irgendeiner NGO oder Gleichstellungsbeauftragten in Anspruch nehmen zu müssen, weil sie sich vom bösen Patriarchat unterdrückt fühlt. Sie ist deutsch und spricht es auch, anders als unsere Außenministerin sogar in geraden, fehlerfreien Sätzen, und dazu noch ohne geschlechtergerechte Sprachverkrüppelung. Mit ihren 27 Jahren ist sie noch recht jung und sieht – um meinen geschätzten Freund Oliver Flesch zu zitieren – „nicht aus wie Dresden ’45“. Und dann ist sie auch noch politisch aktiv, dummerweise in der „falschen“ Partei: Sie ist Kreisvorsitzende der AfD in Rotenburg (Wümme) und sitzt dort im Kreistag – und das ganz ohne Frauenquote. Kurzum: Sie verkörpert alles, was Linke, Grüne, Feministinnen und Woke hassen, in Personalunion. Vor allem zerlegt sie durch ihre bloße Existenz das Narrativ, die AfD sei die Partei der minderbemittelten, abgehängten, frustrierten alten weißen Männer, weil sie von alldem nur eine Eigenschaft aufweist, nämlich weiß. Entsprechend hart wird sie vom Antifa-Mob bekämpft, vornehmlich mit so demokratischen Mitteln wie Bedrohungen, Beschimpfungen und Anschlägen aufs elterliche Wohnhaus.
Darüber hinaus natürlich auch mit juristischen Mitteln, denn es existieren bekanntlich zahlreiche steuerfinanzierte „Meldestellen“, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als Äußerungen von Oppositionellen, beispielsweise auf Social Media, nach möglichen Gründen für eine Strafanzeige zu durchforsten, die dann von unseren gegenüber den Innenministerien – sprich den Politikern, die diesen Ministerien vorstehen – weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften willfährig verfolgt werden.
Extra dafür gibt es diverse Straftatbestände, welche in den letzten Jahren ohne große Wahrnehmung der Öffentlichkeit verändert oder neu in Stellung gebracht wurden, um die herrschende Politik gegen Kritik durch das Volk, den „großen Lümmel“, zu verbarrikadieren. Diese Straftatbestände haben jeweils das Ziel, Kritik an der herrschenden Politik zu kriminalisieren.
Ja, es sind Politikschutz-Straftatbestände. Und natürlich denkt – wie in den USA – auch hier bei der Einführung von so etwas niemand daran, dass es ja sein könnte, dass die Opposition, böseböse, mal zur Regierung werden könnte. Man nennt das auch Demokratie. Jedenfalls könnte es unangenehm werden, wenn derartige Straftatbestände sich dann gegen einen selbst richten würden...
Es werden bei den Politikschutz-Straftatbeständen unterschiedliche Personen oder Themen vor Kritik geschützt. Das Mittel dabei ist im Kern das obengenannte Mao-Zitat, nämlich ein paar Vorlaute, die über die Stränge schlagen, strafrechtlich festzunageln und dann möglichst diffus, mit den heute üblichen Mitteln der Medien, nämlich Framing, Insinuation, Strohmann et cetera so zu tun, als sei noch viel mehr strafbar, als es eigentlich ist. Und dann schweigt der brave Michel lieber.
Das steht natürlich im Widerspruch zum Bestimmtheitsgrundsatz im Strafrecht, der in Artikel 103 II des Grundgesetzes niedergelegt ist und der sich wiederum aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20 ergibt: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“
Nur mal drei Beispiele für Politikschutz-Straftaten, jeweils versehen mit den Personen oder Themen, die vor der Demokratie geschützt werden sollen: Der Bundespräsident durch Paragraph 90 des Strafgesetzbuches. Die Themen Einwanderung, Islam und Ausländerkriminalität durch Paragraph 130. Politiker allgemein durch Paragraph 188.
Und ähnlich wie bei den Bürgern in den beiden deutschen Diktaturen merken die heutigen Deutschen auch wieder erst dann, dass sie im Totalitarismus leben, wo Meinungsäußerung nicht mehr frei ist, sobald sie von der Regierungsmeinung abweichen. Die Mitläufer, Angepassten und Überzeugten schleudern einem weiterhin mit dem Brustton der Überzeugung ins Gesicht: „Was willst du denn? Du kannst doch alles sagen, was du willst!“
Bei Marie-Thérèse Kaiser kam nun der wunderschöne Paragraph 130 unseres Strafgesetzbuchs, besser bekannt als „Volksverhetzungs-Paragraph“, zur Anwendung. Eingeführt wurde er 1960, um ein Wiederaufflammen der Propaganda des Dritten Reichs sowie dessen Verharmlosung zu verhindern, insbesondere die sogenannte „Holocaust-Leugnung“. Was angesichts des historischen Ballasts der tausend Jahre zwischen 1933 und 1945 in gewisser Weise auch nachvollziehbar ist.
Doch schon in den Achtzigern war das strafrechtliche Verbot, Nazilügen über die Nazizeit zu erzählen, ein Fremdkörper in unserer Rechtsordnung geworden. Das war es schon immer, aber was in den Sechzigern vermutlich ein notwendiger Fremdkörper war, wurde spätestens ab den Achtzigern aufgrund des Wegsterbens der Original-Nazis ein überflüssiger Fremdkörper.
Denn falsche geschichtliche Tatsachenbehauptungen zu bekämpfen ist in einer freiheitlichen Demokratie nicht Aufgabe der Polizei, sondern der Geschichtswissenschaft. Wir erinnern uns: Wissenschaft war noch in den Achtzigern das Ding, das über Falsifikation von Thesen und Theorien funktioniert, nicht über Konsens der „Wissensschaffenden“. Und „falsche“ Meinungen zu bekämpfen, ist in einer Demokratie schon gar nicht Aufgabe der Polizei. Denn Meinungen überhaupt in richtig oder falsch einteilen zu wollen, ist Kernkennzeichen eines totalitären Systems. In einer Demokratie hingegen wird über Meinungen abgestimmt.
Vor diesem Hintergrund konnte man in Strafrechtvorlesungen in den Neunzigern noch hören, dass der Volksverhetzungsparagraph zwar verfassungsrechtlich problematisch, aber aufgrund des Wegsterbens der Nazis völlig bedeutungslos geworden sei.
Und danach, ab den Zweitausendern, hatte Silone („Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‚Ich bin der Faschismus'. Nein, er wird sagen: ‚Ich bin der Antifaschismus.“) dummerweise Recht. Und Johannes Gross („Je länger das Dritte Reich tot ist, umso stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen.“) gleich mit.
Seitdem erfuhr dieser Paragraph zahlreiche Änderungen und Verschärfungen, davon gleich mehrere in der Ära Merkel, und in seiner heutigen Fassung dient er vornehmlich der Unterdrückung und Kriminalisierung von Meinungen und Tatsachenbehauptungen, die unserem derzeitigen Regime den sanften Übergang in den Totalitarismus unnötig erschweren könnten.
Vor allem folgender Teil ist da ein echter Kracher: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Wir finden hier gleich jede Menge unbestimmter Rechtsbegriffe, wie „Angreifen der Menschenwürde“, „Teile der Bevölkerung“ und „Verächtlichmachung“ – ein Süßwarenladen für Fans politischer Justiz, und erinnern uns an das Bestimmtheitsgebot aus Artikel 103 des Grundgesetzes.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet jene Gestalten der politischen Bühne, die ansonsten die Existenz eines deutschen Volkes grundsätzlich abstreiten oder bei der bloßen Erwähnung des Begriffs „Volk“ schon kotzen müssen, in dem Moment, wo unliebsame Meinungen geäußert werden, urplötzlich von einer so großen Sorge getrieben werden, dieses nichtexistente „Volk“ könnte „verhetzt“ werden, dass sie sofort zum „Anzeigenhauptmeister“ mutieren.
So erging es dann auch Fräulein Kaiser: Im August 2021 teilte sie auf ihren Social-Media-Kanälen eine Meldung, dass Dr. Peter Tschentscher (SPD), der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, sich für eine schnelle, unbürokratische Aufnahme von 200 „afghanischen Ortskräften“ in seiner Stadt stark machte, und kommentierte dieses Vorhaben wörtlich wie folgt: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ (Man beachte das Fragezeichen!)
Das Amtsgericht Rotenburg verurteilte sie aufgrund dieser Äußerung wegen Volksverhetzung. Sie ging in Berufung, und letzte Woche bestätigte das Landgericht Verden das Urteil: Kaiser wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 60 Euro, also insgesamt 6.000 Euro, verurteilt. Dabei sind die sechs Riesen noch das kleinere Problem – das größere ist, dass man in Deutschland ab 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt, und eine solche Vorstrafe, die im Führungszeugnis steht, kann einschneidende Nachteile haben.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und Kaiser hat bereits angekündigt, vorm Oberlandesgericht Celle Revision einzulegen und im Unterliegensfall notfalls auch vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung, die ich hier zu gerne zerpflückt hätte, liegt noch nicht vor, das kann noch eine Weile dauern, und dann ist das Thema nicht mehr aktuell. Daher hier ein paar grundsätzliche Gedanken dazu ins Blaue hinein:
Man muss sich klar machen, dass man im Strafrecht in Bezug auf die Tatbestandsmerkmale immer Vorsatz (Paragraph 15 Strafgesetzbuch: „Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.“) braucht. Das heißt, Fräulein Kaiser hätte Vorsatz in Bezug auf die Tatbestandsmerkmale „Angriff auf die Menschenwürde“, „beschimpfen“ oder vor allem „böswillig verächtlichmachen“ haben müssen.
Und da kommen wir dann zu dem, was Juristen – verbotene! – „Sachverhaltsquetsche“ nennen, was Kaisers Anwalt dem Gericht auch vorgeworfen hat, aber Kerngeschäft jeglicher politischen Justiz ist: Kaisers Vorsatz war offenkundig nicht, „afghanische Ortskräfte“ anzugreifen, sondern darauf gerichtet, die Politik des SPD-Bürgermeistes zu kritisieren. Beschimpft – die zweite Tatverwirklichungsalternative – wurde überhaupt nicht. Und Vorsatz zum „Böswillig-Verächtlichmachen“ ist schon dadurch ausgeschlossen, wenn korrekte Tatsachen (Hinweis auf Kriminalitätsstatistiken) behauptet werden, welche die Meinungsäußerung inhaltlich belegen.
Letzteres gilt natürlich nur, wenn einem die Verfassung nicht meilenweit am Allerwertesten vorbei geht: Kernbereichstheorie, ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Anno Tobak, also ganz herrschende Meinung, wie Juristen sagen. Denn wenn man wahre Tatsachen nicht mehr behaupten kann, dann ist das ein Eingriff in den Kernbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes, und das ist selbst dem Gesetzgeber verboten. Folge: Der Volksverhetzungsparagraph ist verfassungskonform auszulegen, sprich wahre Tatsachenbehauptungen, die mit Meinungen verknüpft sind, können nicht strafbar sein.
Damit zeigt sich hier wieder, was Fans politischer Justiz tatsächlich sind: Verfassungsfeinde!
Und wo wir gerade dabei sind – natürlich bei der Kernbereichstheorie, nicht etwa bei den Verfassungsfeinden: Richter Halbfas sagte laut zahlreichen Medienberichten in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Wer die Menschenwürde angreift, kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen.“ Das ist natürlich keine Juristerei, sondern offensichtlicher, politisierter und vor allem populistischer Quatsch.
Halbfas‘ Aufgabe wäre es gewesen, klarzustellen, dass die Behauptung von wahren Tatsachen immer von Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt ist. Und auf dieser Grundlage herauszuarbeiten, wieviel verfassungskonformer Rest von „Volksverhetzung“ verbleibt für einen „Angriff auf die Menschenwürde“, wenn man die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Sachbezug im Äußerungsrecht beachtet und zudem auch zur Auswirkung des Demokratieprinzips auf die Kritik an Politik und Politikern, welche beide den Kernbereich von Artikel 5 erweitern. Der verfassungskonforme Satz zu dem Thema wäre also gewesen: „Was sich im Schutzbereich der Meinungsfreiheit bewegt, kann nicht als Angriff auf die Menschenwürde verstanden werden.“
Und wo wir gerade bei der „Menschenwürde“ sind. Dieser Begriff wird in Politik und Medien gerne als allgemeine Schwafel-Begründung missbraucht, weil das für den Laien emotional gut klingt. Tatsächlich ist die Menschenwürde aber ein Grundrecht, also ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat, nicht etwa ein Recht des Staates zur Begrenzung der Freiheit seiner Bürger.
Das Bundesverfassungsgericht hat daher den unbestimmten Rechtsbegriff der Menschenwürde durch die sogenannte Objektformel konkretisiert: Der Mensch dürfe nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und damit keiner Behandlung ausgesetzt werden, die die eigene Subjektsqualität prinzipiell in Frage stellt.
Daher zum Abschluss meines kleinen Ausflugs in die Juristerei, zu dem mich ein ausführliches Gespräch mit einem befreundeten Anwalt inspiriert hat, hier eine Denksportaufgabe für Richter Halbfas, oder besser für das für die Revision zuständige Oberlandesgericht Celle: Wie soll Marie-Thérèse Kaiser Afghanen also bitte zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht haben?
Der Fall hat gleich aus mehreren Gründen für großes mediales Aufsehen gesorgt: Die üblichen Groupies des Einheitsblocks der selbsternannten „demokratischen Parteien“ und ihre angeschlossenen Lautsprecher frohlockten, dass einer ihnen besonders verhassten Repräsentantin der lästigen Opposition endlich gerichtsfest attestiert wurde, eine rassistische Hetzerin zu sein, während diejenigen Medien, bei denen noch Restbestände seriösen Journalismus gepflegt werden, die berechtigte Frage aufwarfen, wie es denn sein kann, dass man zu einer Vorstrafe verurteilt wird, wenn man auf einen Umstand hinweist, der sich aus den Kriminalstatistiken ergibt, in denen Afghanen bei Sexualdelikten signifikant überrepräsentiert sind, und das auch noch mit einem Fragezeichen versieht. (Zum speziellen Thema „Gruppenvergewaltigungen“ möchte ich an dieser Stelle, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, auf meine Kolumne vom 2. Oktober 2023 verweisen, die unter diesem Text verlinkt ist.)
Das größte mediale Aufsehen verursachte jedoch, dass sich diese Frage noch jemand anders gestellt hat, und zwar niemand Geringeres als Elon Musk, der von der Causa Kaiser Wind bekam und auf seiner Plattform „X“ (vormals „Twitter“) dazu schrieb: „Are you saying the fine was for repeating accurate government statistics? Was there anything inaccurate in what she said?” Auf Deutsch: „Wollen Sie damit sagen, dass die Geldstrafe für die Wiederholung korrekter Regierungsstatistiken verhängt wurde? War an ihrer Aussage irgendetwas ungenau?“ Ähnlich fassungslos hatte Musk sich kürzlich erst über das Strafverfahren gegen Björn Höcke wegen „alles für Deppenland“ geäußert.
Hierzu muss man anmerken: Elon Musk lebt in den USA. Dort gilt gemäß dem Ersten Zusatzartikel zur Verfassung uneingeschränkte Redefreiheit. Das heißt, dass jedes Gesetz, das die Redefreiheit einschränkt, automatisch verfassungswidrig ist. „Wortverbrechen“ wie „Beleidigung“, „Volksverhetzung“, „Verunglimpfung des Staates“ oder sonstigen Firlefanz, von dem unser Strafrecht nur so strotzt, kennt man in Amerika nicht, und niemand dort kann sich auch nur ansatzweise vorstellen, dass man für das gesprochene Wort vom Staat verfolgt oder gar bestraft wird. Und wenn man versucht, einem Amerikaner klarzumachen, dass das in Deutschland anders ist, dann glaubt der, man wolle ihn verarschen, weil er davon ausgeht, dass es sowas nur in totalitären Shitholes gibt. Womit er ja auch richtig liegt, was sich bei einem ungetrübten Blick auf Deutschland nur mit kognitiver Dissonanz im Endstadium abstreiten lässt.
Inzwischen machen also nicht nur unsere Politiker Deutschland zum Gespött vom Rest der Welt, sondern werden dabei von unserer Justiz auch noch tatkräftig unterstützt.
Ich wünsche Marie-Thérèse Kaiser von Herzen Erfolg bei ihrem Kampf gegen dieses Urteil und unsere Gesinnungsjustiz. Sollte es anders enden, hat sie dennoch einen wichtigen Sieg errungen: Durch solche Fälle wachen immer mehr Menschen auf und erkennen, was hier gerade passiert. Und dass Elon Musk ihren Fall kommentiert und ihn damit weltbekannt macht, ist eine echte Hausnummer. Ich muss zugeben, ich bin ein bisschen neidisch! Was würde ich darum geben, dass Musk mal irgendwas über mich auf „X“ teilt – das wäre mir sogar eine Vorstrafe wert!
Wenn Musk noch mehr solche Possen lesen muss und ihm deswegen irgendwann der Kragen platzt, macht er vielleicht dasselbe wie im Oktober 2022 bei Twitter, und kauft einfach Deutschland, um hier mal mit dem eisernen Besen durchzukehren. So brachial, wie der Laden in den letzten anderthalb Jahrzehnten runtergewirtschaftet wurde, dürfte es ein echtes Schnäppchen sein.
Wie ich bereits in früheren Kolumnen zu Rechtsstreitigkeiten für die Meinungsfreiheit, insbesondere im Fall Julian Reichelt, erwähnt habe, kann man es sich leider nur leisten, einen solchen Fall durch alle Instanzen zu prügeln, vor allem bis vors Bundesverfassungsgericht, was von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt wird, wenn man eine prall gefüllte Kriegskasse hat. Julian Reichelt hat die Kohle. Fräulein Kaiser leider nicht. Daher an dieser Stelle ausnahmsweise statt eines Schlussgags ein Spendenaufruf (unten letzter Link „Solifonds“): Bitte helfen Sie der jungen Dame! Jeder Euro zählt, auch wenn es wirklich nur ein Euro ist, weil man in Zeiten, wo einem der linksgrüne Drecksstaat rund 80 Prozent seines Vermögens raubt, kaum mehr etwas übrighat. Aber die Masse macht’s!
Quellen:
Marie-Thérèse Kaiser (Website)
Telegram-Kanal von Marie-Thérèse Kaiser (Telegram)
§ 130 Strafgesetzbuch „Volksverhetzung“ (Gesetze im Internet)
Importschlager Gruppenvergewaltigung (Kolumne von Michael Werner auf „Freiheitsfunken“)
Tweet von Elon Musk vom 6. Mai 2024 (Social-Media-Plattform “X”)
Spenden für Marie-Thérèse Kaiser (Solifonds)
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