Gestahlfedert: Döp-Dödö-Döp: Sylt – der Skandal, der keiner ist
Wie ein alter Dancefloor-Hit zur nationalen Protesthymne wurde
von Michael Werner
An Pfingsten hat eine Handvoll junger Leute bei einer Party im Außenbereich des exklusiven „Pony-Club Kampen“ auf Sylt, als der DJ vor Ort Gigi D’Agostinos 1999er Hit „L’Amour Toujours“ auflegte, zur Melodie des Songs die Textzeile „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ gegrölt. Ein junger Mann aus diesem Grüppchen hat auf durchaus verdächtig anmutende Art und Weise den rechten Arm erhoben und hielt sich gleichzeitig Daumen und Zeigefinger der anderen Hand unter die Nase – eine Geste, die gerne mal verwendet wird, um ein Hitler-Bärtchen anzudeuten. Eine der beteiligten Personen hielt diese Situation filmisch mit dem Smartphone fest und teilte das 14-sekündige Video später in einer Chat-Gruppe der Feiernden. Von dort gelangte es irgendwie nach außen und ging innerhalb kürzester Zeit viral. Die gesamte deutsche Medienlandschaft stürzte sich auf den Vorfall, sogar der selbsternannte „Goldstandard des Journalismus“, die Tagesschau, die sich zu täglich durchschnittlich 2,4 Gruppenvergewaltigungen und 60 Messerattacken und selbst zu Morden stets in brüllend lautes Schweigen hüllt mit der Begründung, es handele sich dabei nur um Ereignisse von lokaler Bedeutung, berichtete mehrfach und ausgiebig über diese kurze Gesangseinlage von offensichtlich deutschlandweiter Bedeutung. Das löste eine gefühlte Staatskrise aus, denn mit Bundespräsident Steinmeier, Bundestagspräsidentin Bas und Bundeskanzler Scholz entblödeten sich gleich die drei in dieser Reihenfolge höchsten Repräsentanten der bunten Bananenrepublik Deppenland nicht, ihren Senf zu dieser Posse abzugeben.
Es war nicht das erste und einzige Mal, dass diese Textzeile zu D’Agostinos Dance-Track gesungen wurde und Videos davon auf Social Media die Runde machten, doch bisher spielte sich das vornehmlich in Dorfdiscos und auf Schützenfesten ab, mit der entsprechenden Klientel. Das für die mediale Aufmerksamkeit ursächliche Novum in diesem speziellen Fall war jedoch, dass es sich bei den Grölern um offensichtlich gut betuchte junge Menschen aus der Oberschicht handelte, was man bereits an Kleidung und Accessoires erkennen konnte. Und natürlich an der Location, denn im „Pony“ treffen sich die Prominenten, Reichen und Schönen: Der bloße Eintritt zur Pfingstsause kostete allein schon läppische 150 Euro, Getränke kamen on top, und die gab’s da auch nicht zum Studenten-Aktionspreis.
So überbot die Presse sich dann auch gegenseitig mit originellen Wortschöpfungen wie „besoffene Bonzen-Bande“, „Sylt-Schnösel“ oder „Prosecco-Nazis“. Und da in Deutschland unterhalb von „Nazi“ nichts mehr geht, sprach man von einem „Nazi-Skandal“ und „Nazi-Parolen“, und selbstverständlich sprang einen auch allenthalben der Begriff „Rassismus“ an. Doch wie viel „Nazi“ und/oder „Rassismus“ steckt wirklich in diesen fünf Worten?
Zunächst einmal ist „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ kein Nazi-Spruch. Die Nazis haben das nie gesagt. Warum auch? Sie hatten keinen Grund dafür, da sie kein Problem mit illegaler Masseneinwanderung oder gar drohender Überfremdung hatten. Zur Zeit des Dritten Reichs lebten in allen europäischen Ländern fast ausschließlich die dort historisch ansässigen Volksgruppen; Ausländer waren eine Randerscheinung, insbesondere solche von außerhalb Europas. Die Nazis haben niemanden schikaniert oder gar ins KZ gesteckt, nur weil er Ausländer war. Und die deutschen Juden, die die Nazis verfolgt und ermordet haben, waren erst recht keine Ausländer, sondern Deutsche, von denen sogar viele im Ersten Weltkrieg für Deutschland gekämpft hatten und gefallen waren.
Ist der Spruch denn rassistisch? Um das zu klären, werfen wir kurz einen näheren Blick auf seine Einzelbestandteile:
„Deutschland den Deutschen“ ist nicht rassistisch, sondern eine Binse, eine zutreffende Tatsachenfeststellung. Deutschland ist per Definition das Land der Deutschen. Daher selbstverständlich Deutschland den Deutschen! Wem denn sonst? Den Usbeken? Den Kanadiern? Würde irgendjemand dem Satz „Mexiko den Mexikanern“ oder „Griechenland den Griechen“ widersprechen wollen? Nein! Das ist eine Selbstverständlichkeit, das Normalste auf der Welt. Wer daher wegen „Deutschland den Deutschen“ Schnappatmung bekommt, hat einfach nur ein massives Problem.
„Ausländer raus“ ist ebenfalls nicht rassistisch. Die Forderung bezieht sich schließlich nicht auf irgendeine „Rasse“, sondern auf die reine Staatsangehörigkeit, und die ist bekanntlich komplett entkoppelt von der „Rasse“, so dass es auch in Deutschland lebende österreichische Staatsbürger betreffen würde.
Die Forderung „Ausländer raus“ ist für sich auch nicht strafbar, zum Beispiel als Volksverhetzung. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 4. Februar 2010 (Aktenzeichen 1 BvR 369/04) festgestellt. Daher handelt es sich bei „Ausländer raus“ lediglich um eine zwar recht dumme und undifferenzierte, jedoch zulässige Meinungsäußerung, die von Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt ist. Der Sinn von Meinungsfreiheit besteht eben darin, auch äußerst dumme und sogar unerträgliche Meinungen zu schützen. Das ist ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Natürlich kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Wenn eine ganze Sturmabteilung martialisch aussehender Neonazis mit Glatze, Stiernacken und Runen-Tattoos durch ein vornehmlich von Migranten bewohntes Viertel marschiert und dabei immer wieder lautstark diese Parole skandiert, dann hat das auf die direkt damit konfrontierten Adressaten zweifelsfrei eine bedrohliche Wirkung, so dass es hier tatsächlich zu einer Verurteilung wegen Volksverhetzung kommen könnte.
Doch im Fall Sylt gab es keine Adressaten, die sich hätten bedroht fühlen können, denn das war eine reine Weißbrotveranstaltung. Davon kann man sich problemlos selbst überzeugen, denn der Club „Pony“ hat – nachdem er sich massiven Anfeindungen und sogar Morddrohungen im Internet ausgesetzt sah, weil der linke Empörungsmob unterstellte, dort sei eine waschechte Nazi-Party gefeiert worden – selbst ein Video des Vorfalls ins Netz gestellt, und zwar aus der Perspektive einer hauseigenen Überwachsungskamera, die weite Teile des Außenbereichs, wo gefeiert wurde, abbildet. Dabei mussten sie das kleine Grüppchen, um das es hier geht, schon rot umkreisen, weil man es sonst nicht hätte ausmachen können. Da sieht man die Protagonisten am äußersten hinteren Rand stehen, und auf der Tonspur ist von besagter Parole nichts zu hören. Es war also mitnichten so, als hätte die gesamte Partygesellschaft mitgegrölt. Vielmehr wird jedem, der einmal auf einer solchen Party war, wo ein DJ auflegt, klar sein, dass allein schon aus rein akustischen Gründen kaum jemand von den anderen Gästen etwas davon mitbekommen haben dürfte, allerhöchstens die allernächsten Umstehenden, denn gegen das Sound-Brett einer modernen Club-Anlage können fünf Einzelstimmen nicht anstinken. So hört man in dem Video auch nur den Großteil der anderen Gäste „Döp-Dödö-Döp“ mitsingen.
Diese neue Perspektive bringt jedoch noch eine weitere Erkenntnis: Ein amtlicher Hitlergruß ist darauf nicht auszumachen. Der junge Mann winkt die ganze Zeit mit beiden erhobenen Armen im Takt, so wie viele das in einer solchen Situation gerne tun. Lediglich in den acht Sekunden, als er sich mit der linken Hand das vermeintliche Hitler-Bärtchen unter die Nase hält, ist der rechte Arm alleine oben, wobei er jedoch durchgehend im Takt mit der Hand winkt, die dabei keinen Augenblick starr gerade ausgestreckt ist, sondern eher locker gehalten ist und eine zeigende Bewegung mit Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger macht. Jetzt können findige Juristen sich darüber streiten, ob er hier einen echten Hitlergruß andeutet, weil er ihn so meint, oder ihn eher nur parodiert, als überspitzte Reaktion auf den Text, den seine Clique anstimmt. Sagen wir mal so: Hätte er im Dritten Reich mit der losen rechten Hand Winke-Winke gemacht und sich dabei zwei Finger der anderen Hand als Adolf-Schnäuzer-Ersatz vor die Oberlippe gehalten, hätte man ihn sofort einkassiert und wegen „Verunglimpfung des Führers“ vor Onkel Freisler gezerrt, und heute stünde er als Widerstandskämpfer im Geschichtsbuch. Doch im besten Deutschland aller Zeiten kann es ihm nun blühen, dass er wegen exakt derselben Geste ebenfalls verknackt wird, nur halt für das glatte Gegenteil. The times, they are a-changing…
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas forderte nun „Höchststrafen“ für die jungen Leute und sprach von fünf Jahren Knast. Auch wenn Delikt und Strafbarkeit noch nicht so richtig feststehen, wie man aufgrund meiner obigen Ausführungen erahnen kann. Ja klar: Junge Menschen, die sich wahrscheinlich in ihrem bisherigen Leben nichts haben zuschulden kommen lassen, juristisch also als Ersttäter gelten, die bei weniger gravierenden Straftaten stets mit richterlicher Milde in Form einer Geld- oder Bewährungsstrafe im unteren Bereich zu rechnen haben, wegen eines vom Staat frei erfundenen Meinungsverbrechens ohne Opfer für fünf Jahre in den Bau sperren, weil sie auf einer Party in ausgelassener Feierlaune und dazu noch alkoholisiert im Übermut zehn Sekunden lang irgendeinen Unsinn gegrölt haben, den sie wahrscheinlich noch nicht mal im strengen Sinn der Aussage so gemeint haben, sondern viel eher wohl dem Reiz des Anrüchigen und vermeintlich Verbotenen, des Tabubruchs, erlegen sind – klingt nach einer echt guten Idee!
Hier darf die Frage gestellt werden, ob es nicht vielmehr rechtlich bedenklich ist, wenn die Frau, die protokollarisch das zweithöchste Amt in diesem Land bekleidet, der angeblich unabhängigen Justiz einen solchen Weisungs-Wink mit dem Holzhammer gibt, welches Ergebnis die Politik gerne hätte, bevor klar ist, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt und weswegen genau. Unschuldsvermutung? Neutralitätspflicht? Gewaltenteilung? Am Arsch! Ob Frau Bas damit ihre Kompetenzen überschritten hat und etwas übers Ziel hinausgeschossen ist, oder sogar die Verfassung ein wenig überdehnt hat, ähnlich wie Merkel seinerzeit mit ihrer unverhohlenen Anweisung, die Wahl Kemmerichs zum Ministerpräsidenten von Thüringen „rückgängig zu machen“, vermag ich rechtlich nicht zu beurteilen. Jedoch ist ein solches Gebaren der Würde ihres Amtes nicht angemessen, weshalb sie auf diesem Posten untragbar ist. Zudem kann ich mich nicht erinnern, dass sie jemals Höchststrafen für echte Verbrechen, bei denen Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kamen, gefordert hat, oder dass sie gar mal eins der zum Teil lächerlich milden Urteile gegen Messerstecher oder Gruppenvergewaltiger einer bestimmten Klientel kritisiert hat. Nein, solch totalitäre, ideologische Fanatikerinnen wie Bärbel Bas, Nancy Faeser oder Lisa Paus eskalieren erst bei unliebsamen Meinungsäußerungen.
Die Gerichte müssen bei solchen Äußerungsdelikten auch immer berücksichtigen, dass sie „der Meinungsäußerung keine Bedeutung beilegen (dürfen), die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, ehe sie andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen haben.“ (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 369/04)
Auf Normaldeutsch: Wenn auch eine mildere Deutung der Äußerung als die strafbewehrte in Frage kommt, muss das Gericht zugunsten des Angeklagten entscheiden. Unter diesem Aspekt wäre hier und in ähnlichen Fällen erst einmal zu ermitteln, was mit dem Satz „Ausländer raus“ tatsächlich gemeint ist, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht davon auszugehen ist, dass die jungen Leute in dem Video ernsthaft fordern, dass jeder, der keinen deutschen Pass hat, sofort das Land zu verlassen hat. Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass niemand der Beteiligten auch nur ansatzweise so etwas wie vermeintlich rechtsextremes oder rassistisches Gedankengut in sich trägt, fremdenfeindlich oder gar ein waschechter „Nazi“ ist.
Nennen wir das Kind beim Namen: Bei dem Spruch „Ausländer raus“ dürfte es sich eher um eine maximal vereinfachte Kritik an der verfehlten Migrationspolitik der letzten Jahre handeln, die lediglich zu einer Masseneinwanderung vornehmlich in die Sozialsysteme und die Kriminalitätsstatistiken geführt hat. Dummerweise jedoch lässt sich der Satz „ich bin dafür, dass wir alle Ausländer, die sich hier illegal aufhalten, sich nicht mal ansatzweise integrieren wollen, unsere freiheitliche westliche Kultur und Lebensweise zutiefst verabscheuen und aktiv bekämpfen, oder gar straffällig werden, schnellstmöglich zurück in ihre Heimat schicken“ auf keine eingängige Melodie, weder von Gigi D’Agostino noch von sonst wem, locker runtersingen, erst recht nicht mit zwei Flaschen Prosecco im Kopf. Aus diesem Grund hat uns der liebe Gott das Stilmittel der Parole geschenkt. Und niemand beherrscht dieses Stilmittel besser als ausgerechnet jene, für die Parolen immer nur dann ein Problem sind, wenn sie nicht links sind.
Ohne Zweifel ist die Parole „Ausländer raus“ für „ich stimme mit der Migrationspolitik der Regierung nicht überein“ stumpf und dumm, arg verkürzt, völlig undifferenziert und trifft den eigentlichen Kern des Problems auch nicht hundertprozentig. Jedoch dürfte fast jedem wohl klar sein, was aktuell damit wirklich gemeint ist. Außerdem sind jene, die sich darüber gerade am lautesten echauffieren, selbst keinen Deut besser: Deren Parole „Nazis raus“ für „ich bin mit dem Parteiprogramm der AfD nicht einverstanden“ ist nicht nur mindestens genauso stumpf und dumm, arg verkürzt, völlig undifferenziert und trifft den eigentlichen Kern des Problems sogar noch viel weniger, sondern stellt obendrein noch eine unerträgliche Verharmlosung des echten Nazi-Regimes und seiner unsäglichen Verbrechen dar. Doch bekanntlich ist selbst NS-Verharmlosung völlig in Ordnung, solange die „Guten“ sie praktizieren!
Ein Jan Böhmermann darf sogar eine ganze Sendung lang erklären, dass die ÖVP und die AfD alles „Nazis“ sind, um sich dann mit den Worten zu verabschieden: „Nicht vergessen – nicht immer nur die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen.“ Volksverhetzung? Aufruf zur Gewalt? Mitnichten! Das war doch nur Satire, und Satire darf bekanntlich alles – zumindest wenn ein zwangsgebührenfinanzierter Staatsclown in der Glotze zum Mord an Mitgliedern einer machtlosen Oppositionspartei aufruft. Wenn hingegen Ottonormalbürger mal ein wesentlich harmloseres Witzchen über Habeck oder Baerbock macht, ganz ohne Gewaltfantasien, dann ist das natürlich keine Satire, da tritt ihm dann morgens um sechs Uhr die Polizei die Tür ein, rupft ihm die Wohnung auseinander, beschlagnahmt für Monate sämtliche Computer und Kommunikationstechnik, und dann wird er vor den Kadi gezerrt.
Der Einzige, der tatsächlich einen Grund zur Klage hätte, ist Gigi D'Agostino, nämlich wegen Urheberrechtsverletzung. Eine solche liegt vor, wenn man im Rahmen einer öffentlichen Aufführung einen eigenen Text ohne die ausdrückliche Zustimmung des Komponisten auf eine bereits vorhandene Melodie singt. Doch der arme Kerl weiß derweil gar nicht, wie ihm geschieht: Er soll sich auf Drängen Wokistans ständig von etwas distanzieren, was er nicht zu verantworten hat, und muss erst einmal die Absurdität verarbeiten, dass seine fünfundzwanzig Jahre alte Knotte gerade zwar überall verboten wird, aber gleichzeitig trotzdem auf Platz Eins der iTunes-Charts steht.
Letzteres ist ein Statement, eine Abstimmung mit den Füßen: Immer mehr Menschen haben es satt, sich ständig wegzuducken, und singen fröhlich „Döp-Dödö-Döp“ – es geht auch ohne Text, denn jeder weiß Bescheid. Das Ding ist längst ein Meme geworden, und es geht dabei nicht um Ausländerfeindlichkeit oder Fremdenhass, sondern darum, dem Gutmenschen-Meinungsdiktat den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen, in etwa vergleichbar mit dem „Stolzmonat“. Mittlerweile kursieren sogar Videos in den sozialen Medien, in denen junge Migrationshintergründler den Song grölen und sich sichtbar einen Spaß daraus machen. Und wenn es schon keine Empörung hervorruft, wenn Böhmermann zwecks Kampfes gegen die AfD zum „Nazi-Keulen“ aufruft, dann darf man auch mit dem Spruch „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ mehr nationale Souveränität und das Ende der verfehlten Migrationspolitik fordern.
Falls unsere Gerichte nicht inzwischen komplett durchpolitisiert und ideologisiert und damit zu genau der politischen Justiz verkommen sein sollten, die solche Gestalten wie Nancy Faeser und Bärbel Bas sich in ihren feuchtesten Tagträumen herbeisehnen, dann dürfte den Sylt-Grölern nicht allzu viel passieren.
Bestraft gehören die Sylter Schnösel trotzdem. Nicht für das übermütige Gegröle, sondern für die Dummheit, sich dabei zu filmen und dieses Filmchen dann auch noch in einer Chat-Gruppe zu teilen und damit ihrer Kontrolle entgleiten zu lassen. Gerade von dieser Generation, insbesondere von den gut ausgebildeten darunter, sollte man doch etwas mehr Medienkompetenz erwarten.
Den Vogel abgeschossen hat allerdings der junge Mann mit dem angeblichen Hitlergruß: Er hat sich öffentlich zu Wort gemeldet, Reue gezeigt, sich dafür entschuldigt und dann auch noch das übliche Blabla nachgelegt, er habe doch selbst Freunde mit Migrationshintergrund und sei daher ganz sicher kein Rassist. Dümmer geht es beim besten Willen nicht: Erstens wird ihm der Empörungs-Mob in Politik, Presse und sozialen Medien trotzdem nicht verzeihen, allein schon, weil er als wirtschaftlich Bessergestellter im Mutterland des Sozialneids dreimal so viel Hass und einen wesentlich gnadenloseren Vernichtungswillen auf sich zieht wie irgendwelche Dorfdeppen, die diesen Song bisher gegrölt haben. Zweitens ist eine Entschuldigung auch immer ein konkludentes Schuldeingeständnis, denn wer sich unschuldig wähnt, braucht sich auch nicht zu entschuldigen. Mit dieser unüberlegten Einlassung hat er bei einem möglichen Strafverfahren seinem zukünftigen Anwalt sämtliche Verteidigungsstrategien zerschossen außer der mit der – angesichts des medialen Verurteilungsdrucks – geringsten Aussicht auf Erfolg: Zu Kreuze kriechen und um Gnade winseln. In diesem Zusammenhang kann ich gar nicht oft genug immer wieder auf die Goldene Regel hinweisen: Wer zum Gegenstand einer medialen Schmutzkampagne oder strafrechtlicher Verfolgung durch die Staatsmacht geworden ist, muss schweigen, komme was wolle – egal wie unerträglich der innere Drang, sich zu erklären und damit zu erleichtern, auch sein mag. Man redet nur noch mit seinem Anwalt, der möglichst der beste Spezialist auf diesem Gebiet ist, den man finden konnte und bezahlen kann, und lässt ihn dann für sich sprechen.
Apropos Bestrafung: Alle Beteiligten sind längst bestraft, und zwar weit mehr und schlimmer als angesichts dieser Lappalie auch nur ansatzweise angemessen gewesen wäre. In zahlreichen Medien wurde das Video unverpixelt gezeigt, am schlimmsten betrieb es die „Bildzeitung“, als sie am 25. Mai frohlockte: „Nazi-Skandal! Das sind die Sylt-Schnösel – drei wurden bereits gefeuert!“ Dazu veröffentlichte sie klar erkennbare Gesichtsfotos (Screenshots aus dem Video), die echten Vornamen mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens sowie klare Hinweise auf Arbeitgeber, Beruf der Eltern und bei der einzig weiblichen Beteiligten sogar den Namen der Hochschule, an der sie studiert. Auch andere Mainstream-Medien zeigten sich wenig zimperlich. Wohlgemerkt dieselben Schundblätter, die jeden Mörder, Kinderschänder und Vergewaltiger sorgfältig verpixeln oder sein Gesicht mit einem dicken schwarzen Balken komplett unkenntlich machen und ihm einen Alias-Namen verpassen – mit dem Hinweis auf seine Persönlichkeitsrechte, denn die gelten auch für Straftäter. Aber offensichtlich nicht für ein paar unbescholtene junge Leute, die im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft auf einer Party nach ein paar Aperol Spritz über den Durst übermütig zehn Sekunden lang groben Unfug gegrölt haben, wovon dort kaum jemand etwas mitbekommen hat und wobei niemand zu Schaden gekommen ist.
Noch schlimmer gerierte sich allerdings der linke Lynchmob in den sozialen Medien, der sogar vollständige Namen und Adressen veröffentlichte und zur „Nazijagd“ blies. Das nennt sich „Doxing“ und ist gemäß Paragraph 126a Strafgesetzbuch („Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“) mit bis zu zwei Jahren, bei nicht allgemein zugänglichen Daten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Daraufhin wurden die Beteiligten und sogar ihre Familien mit Hassbotschaften bis hin zu Morddrohungen überzogen – vornehmlich von genau jenen, die sich ansonsten stets den unermüdlichen Kampf gegen „Hass und Hetze“ im Internet auf die Fahne schreiben. Den eklatanten Widerspruch können sie aber nicht erkennen, weil sie unter „Hass und Hetze“ grundsätzlich nur nicht-linke Meinungsäußerungen und das Benennen unliebsamer Tatsachen verstehen. Daher ist eine Hetzjagd auf Menschen, die in ihren Augen „Hass und Hetze“ verbreiten, natürlich legitim: It’s not fascism when we do it.
Wie die „Bildzeitung“ und auch zahlreiche andere Medien berichteten, haben mindestens drei der Beteiligten bereits ihren Job verloren. Die junge Dame wurde von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg für zwei Monate mit einem Hausverbot belegt und von sämtlichen Lehrveranstaltungen ausgeschlossen. Weiterhin hat die Uni-Präsidentin den Exmatrikulationsausschuss einberufen.
Erinnert sich noch jemand an den „Vorfall“ im Februar, als ein 23-jähriger Student der Freien Universität (FU) Berlin und Anhänger einer ganz bestimmten Friedensreligion einen jüdischen Kommilitonen aus antisemitischen Motiven so heftig geschlagen und getreten hat, dass dieser mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus musste? Der Täter erhielt drei Monate Hausverbot, also nur einen Monat mehr als für ein gesungenes Wortverbrechen. Eine Exmatrikulation drohte ihm nicht, denn in Berlin hat die Politik dafür gesorgt, dass das rechtlich nicht möglich ist. „Wissenschaftssenatorin“ Ina Czyborra (SPD) sagte dazu seinerzeit: „Es ist ein hohes Grundrecht, das hier betroffen wäre von einer Exmatrikulation. Exmatrikulation aus politischen Gründen lehne ich auch grundsätzlich ab.“ Starke Worte einer starken Frau! Ob die aufrechte Spezialdemokratin ihre stabile Meinung nun wohl noch einmal kundtun wird, um sich gegen die drohende „Exmatrikulation aus politischen Gründen“ im Fall der Hamburgerin Elisa Maria K. genauso stark zu machen wie damals für den Prügel-Pally, bleibt mit Spannung abzuwarten.
Immerhin hatte die FU Berlin nach dem Vorfall angekündigt, in Zukunft mit aller Entschiedenheit, konsequent und rigoros gegen antisemitische Tendenzen auf dem Campus vorzugehen. Mit Erfolg! So konnte man am 7. Mai die Besetzung der Uni durch rund 100 „pro-palästinensische Aktivisten“, wie es in den Medien verniedlichend hieß, mithilfe eines gemeinsamen Stuhlkreises bereits nach wenigen Stunden friedlich beenden. Um selbst mit bestem Beispiel voranzugehen, wie man Antisemitismus früh erkennt und wirksam bekämpft, hat die Präsidentin der TU Berlin, Geraldine Rauch, höchstselbst auf der Plattform X mühsam ein paar ganz besonders widerliche antisemitische Posts, teils sogar mitsamt Hakenkreuz, ausfindig gemacht und zur besseren Veranschaulichung mit einem Like markiert. Ob sie dabei leise „Döp-Dödö-Döp“ oder das Horst-Wessel-Lied vor sich hin gesummt hat, ist leider nicht bekannt.
Steinmeier, Bas, Scholz und Faeser werden zu gegebener Zeit sicher noch ihr blankes Entsetzen ob dieser Vorfälle verbalisieren, dabei „die Zivilgesellschaft“ zu mehr Wachsamkeit ermahnen und selbstverständlich Höchststrafen fordern. Aber zunächst einmal müssen sie mit vereinten Kräften auf Sylt die Wiederauferstehung des Dritten Reichs im Keim ersticken. Man muss schließlich Prioritäten setzen! Nie wieder ist jetzt! Döp-Dödö-Döp!
Quellen:
Ungekürztes unverpixeltes Original-Video (Youtube)
Überwachungsvideo des Pony-Clubs Kampen (Instagram)
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.02.2010 zum Aktenzeichen 1 BvR 369/04 – „Ausländer raus“ (Website des Bundesverfassungsgerichts)
Nazi-Skandal! Das sind die Sylt-Schnösel (Bild Online)
§ 126a StGB – Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (Gesetze im Internet)
Sylter Rassismus-Eklat: Hochschule prüft Exmatrikulation (Website Hamburg.de)
FU Berlin kann Täter wohl nicht exmatrikulieren (Süddeutsche Zeitung)
Besetzung und Räumung des Theaterhofs am 7. Mai 2024 (Website der FU Berlin)
Eine Uni-Präsidentin, die Hakenkreuz-Bildern ein Like gibt, ist untragbar (Stern)
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