02. Juni 2025 11:00

Gestahlfedert: Gesinnungsjustiz (Teil 6) Dancing To The Jailhouse Rock

Alles für die Meinungsfreiheit, alles für den Dackel!

von Michael Werner drucken

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Bildquelle: Shutterstock Das deutsche Unrechtsregime 2025: Die Ära der „Wortverbrechen“

In meiner Kolumne vom 14. Oktober 2024 (Link siehe unten) beleuchtete ich mit einem recht ausführlichen Blick hinter die Kulissen die Ernennung der ersten offiziellen deutschen „Trusted Flagger“, also einer vom Staat finanzierten nicht-staatlichen Hilfs-Stasi, die Dinge tut, die der Staat selbst nicht tun darf. Die Meldestelle „REspect!“ hat (laut „Nius“) nun ihren ersten spektakulären Erfolg zu verbuchen: Ein Rentner aus Waging am See im oberbayerischen Landkreis Traunstein muss in den Knast.

Was hat er Schlimmes getan? Nun, er hat die verbotenen drei Worte gesagt: „Alles für Deppenland“ – Sie verstehen schon. Das ist gemäß Paragraph 86a unseres Strafgesetzbuchs eine ganz schlimme Missetat, die unser toller Rechtsstaat mit aller Härte zu verfolgen und zu ahnden hat. Dieser Paragraph droht jedem mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe, der Kennzeichen verwendet von Parteien oder Vereinigungen, die dort in einem etwas verqueren und für den Normalsterblichen unverständlichen Jura-Sprech definiert werden. To make a long story short: Es geht um die NSDAP und namentlich um deren Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Nun kann man das bei Fahnen, Abzeichen und Uniformstücken vornehmlich am Hakenkreuz oder Schriftzug nicht allzu schwer eigenständig erkennen, und von den Grußformen kennt jeder zumindest die populärste.

Problematisch wird es bei Parolen: Da versagt zunächst einmal der Paragraph selbst, der die verbotenen Parolen weder explizit auflistet noch auf eine offizielle Quelle verweist, wo diese zu erfahren sind. Und so tappt man da schnell in eine Falle.

Dass der Ausruf „Alles für Deppenland“ zu diesen verbotenen Parolen gehört, erfuhren die meisten Deutschen erst anlässlich der Berichterstattung über das Strafverfahren gegen den thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, weil er diese drei Worte – eingebettet in einen langen Satz und mit keinerlei erkennbarem NS-Bezug – bei einer Wahlkampfrede benutzt hatte.

Die Parole prangte bei der Eröffnungsfeier des Reichsparteitags 1934 in riesengroßen Lettern über der Bühne und soll zudem der Wahlspruch der SA gewesen sein, eingraviert in deren Dolche – es finden sich im Internet jedoch auch zahlreiche Abbildungen solcher Dolche ohne diese Gravur. Ob das daran liegt, dass die Gravur entfernt oder wegretuschiert wurde, oder ob bloß die ungravierte Seite abfotografiert wurde, dürften nur eingefleischte Devotionaliensammler wissen. Allerdings wurde diese Parole vor der NS-Zeit auch von anderen verwendet, unter anderem der SPD.

Höcke wurde (bisher noch nicht rechtskräftig) verurteilt, weil man ihm aufgrund der Tatsache, dass er Geschichtslehrer ist, unterstellte, das gewusst zu haben, was er jedoch nach wie vor eisern bestreitet. Mehrere angesehene Gelehrte, die der Parteinahme für Höcke unverdächtig sind, wie der renommierte Politikwissenschaftler Professor Dr. Jochen Falter, der sich seit mehr als drei Jahrzehnten wissenschaftlich mit der Massenbasis des Nationalsozialismus beschäftigt, oder der Historiker Dr. Dr. Rainer Zitelmann, der immerhin über Adolf Hitler promovierte, räumten öffentlich ein, dass ihnen diese SA-Parole ebenfalls nicht bekannt gewesen sei.

Das Problem ist, dass seit der Causa Höcke und den Schlagzeilen, die diese seinerzeit produziert hatte, kein halbwegs informierter Mensch mehr glaubhaft versichern kann, nicht gewusst zu haben, dass die Verwendung dieser drei Worte strafbar ist. Außer Spielerfrau und Influencerin Cathy Hummels, die diese Parole im Mai 2024 auf Instagram zum Anfeuern für ein Fußballspiel benutzt hatte – der hat die Staatsanwaltschaft München unbesehen geglaubt, dass sie zu blond dafür war. Auch zwei „Spiegel“-Artikel mit dieser Überschrift sind völlig unproblematisch, denn – so die Staatsanwaltschaft Hamburg sinngemäß – beim „Spiegel“ weiß man doch, dass die keine Nazis sind! Und bei Höcke eben nicht – Pech gehabt!

Der Berichterstattung über Höckes erstinstanzliche Verurteilung folgte – nicht nur unter Sympathisanten des Thüringer Vorzeige-Buhmanns, sondern auch unter Anhängern der freien Rede – eine Welle der Empörung. Dabei ließen viele sich dazu hinreißen, die verbotenen drei Worte aus Solidarität, Protest oder Provokation ebenfalls zu verwenden, und so folgte darauf eine Welle von Strafverfahren, von denen derzeit viele noch anhängig sind.

Besonders schlecht lief es juristisch für jene, die im Überschwang oder vielleicht auch im Suff einfach nur die nackte Parole rausgehauen haben – was in der Tat nicht sehr klug war und förmlich als ein Flehen um eine Verurteilung aufgefasst wurde, dem die Justiz auch dankbar nachgekommen ist. So wurde durch Strafzahlungen ein stattliches Sümmchen in die Staatskasse gespült, was den meisten Delinquenten wohl doppelt zugesetzt haben dürfte.

Andere wiederum verpackten es etwas geschickter in Zitate oder einen völlig anderen Zusammenhang, wobei man auch dabei Pech haben konnte: Das Amtsgericht Münster sieht den Tatbestand bereits erfüllt mit der bloßen Frage, warum die Parole „Deutschland verrecke“ legal sei, aber „Alles für Deppenland“ verboten, mit 30 Tagessätzen. Wobei mich viel mehr interessiert, warum die Nazi-Parole „Gemeinnutz vor Eigennutz“ nicht nur weiterhin erlaubt ist, sondern in den einschlägigen Auflistungen sogar unterschlagen wird. Ob hier etwa versucht wird, still und heimlich den Sozialismus des Nationalsozialismus unter den Tisch fallen zu lassen? Ein Schelm, wer Gutes dabei denkt…

Allerdings weiß ich in diesem Fall leider nicht, ob derjenige wirklich Pech hatte oder einfach nur den Fehler gemacht hat, sich den falschen Anwalt genommen zu haben und/oder ein Amtsgerichts-Urteil rechtskräftig werden zu lassen. Ich hätte diese Nummer mit Schmackes durch alle Instanzen geprügelt und am Ende mit ziemlicher Sicherheit glatt gewonnen.

Leider ist es so, dass der Großteil solcher Verurteilungen nur deshalb zustande kommt, weil die meisten Menschen, die aufgrund der Art ihrer Äußerung noch eine Chance auf einen Freispruch gehabt hätten, nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie einen Anhörungsbogen mit Vorladung von der Polizei erhalten oder wenn der Strafbefehl ins Haus flattert. Statt sich sofort einen Anwalt zu nehmen, und zwar einen, der auf dieses Fachgebiet spezialisiert ist und Erfahrung darin hat, begehen sie oft schon den Kardinalfehler, der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten und sich dort um Kopf und Kragen zu reden, oder später den Strafbefehl zu akzeptieren. Oftmals höre ich auch von Fällen, wo man sich zwar einen Anwalt genommen hat, aber nur einen, der „alles“ macht, also nichts wirklich gut, und das auch noch für kleines Geld. Der wird für dieses kleine Geld dann auch nicht viel Arbeit investieren, sondern entweder dazu raten, den Strafbefehl zu akzeptieren, „um weiteren Ärger zu vermeiden und die Sache schnell vom Tisch zu kriegen“, oder zwar vor Gericht ziehen, dort aber ähnlich agieren, sobald der Richter im Austausch für einen reumütigen Hundeblick ein geringeres Strafmaß anbietet. Mehr könnte er auch gar nicht leisten, denn um die Anklage mit juristisch fundierten Argumenten plattzumachen, müsste er die umfangreiche und komplexe Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu äußerungsrechtlichen Fragen umfassend kennen. Und das kann nur ein Spezialist auf diesem Gebiet, der sich seit Jahren intensiv damit befasst und nichts anderes macht.

Ein besonders bedauernswerter Mensch, der eingangs erwähnte Herr, ein 73-jähriger Rentner namens Hans Dieter Brune (das ist kein Doxing, da er selbst mit Klarnamen und sogar Adresse alles auf „X“ veröffentlicht hat) aus der Nähe von Traunstein, hat in dieser Geschichte leider die absolute Arschkarte gezogen: Er hat die verbotenen drei Worte gleich zweimal benutzt, einmal sogar nur als alleinstehende Parole ohne jedweden Sachbezug, was verurteilungstechnisch einer Art Sechser im Lotto plus Zusatzzahl gleichkommt. Das Amtsgericht Traunstein verurteilte den Mann am 5. November 2024, und hier gehen die Medienberichte auseinander: Laut „Nius“ zu 75 Tagessätzen zu je 60 Euro, laut „Apollo News“ hingegen zu 150 Tagessätzen zu je 30 Euro, was zudem noch eine Vorstrafe zur Folge hätte. In beiden Varianten sind es jedoch insgesamt 4.500 Euro Geldstrafe, da sind sich beide Portale einig, und dann kommen noch 162 Euro Verfahrenskosten hinzu. Laut eigener Angaben auf „X“ hatte der Mann deshalb keinen Anwalt, weil er sich keinen leisten kann. Auf jeden Fall ist das Urteil seit dem 13. November 2024 rechtskräftig, also nach Ablauf der Wochenfrist nach Verkündung, da offensichtlich keine Berufung eingelegt wurde.

Mit Datum vom 12. Februar 2025 wurde Herr Brune über die Eröffnung des Vollstreckungsverfahrens informiert und mit Frist zum 26. Februar zur Zahlung der Gesamtsumme aufgefordert. Laut eigenen Angaben in den Medien hat er die Zahlungsfrist verstreichen lassen, weil er zahlungsunfähig ist, und erhielt am 24. Mai von der Staatsanwaltschaft Traunstein nun eine Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen (was dafür spricht, dass er zu 75 Tagessätzen verurteilt wurde) bis zum 5. Juni.

Auf „X“ postete er die erste Seite des ursprünglich erlassenen Strafbefehls, der aber völlig uninteressant ist, da Herr Brune gegen diesen offensichtlich vorgegangen ist, so dass es zu einer Gerichtsverhandlung mit einer Verurteilung kam. Daher wäre eher das Gerichtsurteil interessant.

Weiterhin postete er die Aufforderung zur Zahlung. Und diese wirft ein paar Fragen auf, denn darin wird dem Verurteilten angeboten, wenn er die Geldstrafe nicht auf einmal bezahlen kann, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn er aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation selbst das nicht bewerkstelligt kriegt, kann er beantragen, alternativ unbezahlte Arbeit bei einer gemeinnützigen Stelle abzuleisten, um die Vollstreckung der Haftstraße abzuwenden. Mit anderen Worten: Bevor die Ladung zum Haftantritt ergeht, hat der Verurteilte mehrere Chancen, das zu verhindern. Leider hat an dieser Stelle kein einziger Journalist mal näher nachgehakt, warum von diesen Vermeidungsangeboten kein Gebrauch gemacht wurde.

So ungern ich das sage, aber so, wie es sich mir darstellt, hat Herr Brune einfach alles falsch gemacht, was man falsch machen kann: Der größte Fehler war, diese dämliche Parole überhaupt zu posten, obwohl er doch wusste, dass es eine Straftat ist. Eine Straftat aus Protest gegen ihre Strafbarkeit vorsätzlich zu begehen, gehört mit Sicherheit nicht zu den schlauesten menschlichen Handlungsweisen. Sowas sollte man mit Absicht nur dann tun, wenn man eine Kampagne fahren will, zum Beispiel um den Paragraphen 86a Strafgesetzbuch zu kippen oder eine neue, wegweisende höchstrichterliche Entscheidung dazu herbeizuführen. Und dafür sollte man dann auch die besten Anwälte und eine prall gefüllte Kriegskasse am Start haben. In allen anderen Fällen lässt man es einfach bleiben, denn man kann nur verlieren.

Nun weiß ich nicht, was im Strafbefehl stand, ob er damit vielleicht wirklich besser bedient gewesen wäre; jedenfalls ist er vor Gericht gezogen, und das ohne Anwalt, vor allem ohne Fachanwalt. Dadurch wird in aller Regel nichts besser, sondern eher sogar noch schlimmer. Und statt in die zweite Instanz zu gehen, hat er das Amtsgerichtsurteil rechtskräftig werden lassen. Ob er in der Gerichtsverhandlung bei der Festlegung der Tagessatzhöhe ebenfalls einen Deppenfehler begangen hat, um als (laut eigenen Angaben) Mittelloser mit 60 Euro pro Tag veranschlagt zu werden statt mit nur einem Euro, wie bei wirklich Mittellosen vorgesehen, kann ich nicht beurteilen. Als dann die Zahlungsaufforderung kam, hat er, obwohl er wusste, dass er die Summe nicht pünktlich und komplett aufbringen kann, anscheinend weder versucht, eine Ratenzahlung zu beantragen, noch ersatzweise unbezahlte gemeinnützige Arbeit leisten zu dürfen. Leider hat er nichts ausgelassen, um die Geschichte schlimmer zu machen, und genau deshalb – und nur deshalb! – fährt er jetzt ein, so bitter das klingt. Das erinnert an den Fall des Youtubers Aron Pielka, bekannt unter seinem Pseudonym „Shlomo Finkelstein“, der ebenfalls nur verurteilt wurde und am Ende sogar im Knast landete, weil er wirklich jeden Fehler gemacht hat, den man machen konnte.

Allerdings gilt meine Schelte hier nur dem juristisch unklugen Vorgehen der Betroffenen, doch keinesfalls will ich damit die Staatsmacht ins Recht setzen, denn über alldem gilt für mich als Libertären an allererster Stelle: Kein Mensch sollte wegen eines gesprochenen oder geschriebenen Wortes, das keinen Schaden anrichtet, vom Staat strafrechtlich verfolgt werden. Ein Staat, der seinen eigenen Bürger wegen Worten (!) Geldbußen abpresst oder sie gar ins Gefängnis wirft, ist ein verschissener, freiheitsfeindlicher, totalitärer Unrechtsstaat. Punkt, Ende der Durchsage!

Und genauso wie zahlreiche andere „Wortverbrechen“, beispielsweise „Beleidigung“ oder „Volksverhetzung“, muss auch dieser Schwachsinns-Paragraph 86a endlich weg! Wen will man damit vor was genau schützen? Opfer und Täter von damals leben nicht mehr. Was soll der Unsinn also heute noch? Glaubt der Gesetzgeber ernsthaft, ein Mensch könnte spontan zum Nazi werden, nur weil man ihm ein Hakenkreuz vor die Nase hält oder vor seinen Augen den rechten Arm hochreckt und dabei einem längst verblichenen Österreicher eine baldige Heilung wünscht? Um sowas zu sehen und zu hören zu kriegen, braucht man doch bloß den Fernseher einzuschalten, und es läuft auf mindestens drei Kanälen gerade „Hitler around the clock“! Der Mann hat heute gefühlt mehr Airplay als zu seiner Regierungszeit, und wenn man alles an Sendezeit für Dokumentarfilme und -serien, Zeitzeugen-Interviews, Spielfilme, Podiums-Diskussionsrunden und übertragene Sonntagsreden-Gedenkveranstaltungen zusammenzählt, dürfte er mittlerweile die avisierten tausend Jahre locker voll haben.

Die Liste der verbotenen Sprüche und Zeichen ist umfangreich, komplex und unübersichtlich – und vor allem ohne offizielles Regelwerk. So führt dieser Paragraph nur zu Unsicherheiten. Wäre er weg, müsste niemand mehr einen verbalen Eiertanz aufführen oder gar befürchten, wegen eines unbedachten Ausrufs vor den Kadi gezerrt zu werden, weil er dummerweise nicht wusste, dass exakt derselbe Wortlaut dereinst mal dem wutentbrannten Munde des Führers entfleucht war, weil Blondi ihm auf den Kampfstiefel gekackt hatte.

Speziell das Verbot des Spruchs, um den es hier geht, beraubt die deutsche Sprache des Ausdrucks einer Selbstverständlichkeit, wie man sie sonst überall auf der Welt kennt: Trump hat seine Slogans „America First“ und „Make America Great Again”, was ziemlich genau dem entspricht, was man hier nicht sagen darf. Es ist verdammt schwer, in unserer Sprache einen auch nur ansatzweise so eingängigen, griffigen Slogan zu finden, ohne mit Paragraph 86a Strafgesetzbuch in Konflikt zu geraten.

Als einzig adäquate Alternative bliebe wohl nur noch „Deutschland, Deutschland über alles“ – das ist allerdings wesentlich verpönter als „Alles für Deppenland“, weil fast jeder glaubt, das sei tatsächlich eine Nazi-Parole und deshalb verboten. Dabei trifft beides nicht zu, denn die Formulierung ist weder eine NS-Parole noch verboten.

Zum Schluss gibt es noch zwei gute Nachrichten von der Justiz-Front:

Ein User schrieb auf „X“ über den ehemaligen Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck: „Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet.“ Es wurde das übliche Fass mit dem Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 Strafgesetzbuch aufgemacht, doch der Beschuldigte machte alles richtig und nahm sich den engagierten Medienanwalt Markus Haintz, der auf solche Fälle spezialisiert ist, und dieser konnte sogar die ansonsten fast schon todsichere Verurteilung in der ersten Instanz verhindern: Das Amtsgericht Passau wertete richtigerweise aufgrund des Sachbezugs auf Habecks Politik den Post insgesamt als zwar polemische, aber zulässige Meinungsäußerung.

Regelmäßige Leser meiner Kolumne kennen diesen Trick, Politiker hassen ihn: Niemals einfach nur eine Formalbeleidigung raushauen, sondern diese immer noch in mindestens einen Satz mit einer inhaltlichen Begründung einbetten, so dass der reine Schmäh-Charakter des Kraftausdrucks nicht allein oder auch bloß im Vordergrund steht! Wenn man sich dann noch einen Anwalt nimmt, der sich im Äußerungsrecht auskennt, hat man verdammt gute Chancen auf einen sauberen Freispruch!

Aber Vorsicht: Anders als es in mehreren Überschriften und auch Fließtexten diverser Medien hieß, ist es fortan keinesfalls grundsätzlich legal, Habeck einen „Vollidioten“ zu nennen, oder gar zu behaupten, er sei jetzt ein „gerichtlich bestätigter Vollidiot“. Analog zu dem Urteil in Bezug auf Björn Höcke, das ebenfalls nicht – wie von linker Seite gerne behauptet wird – Höcke gerichtsfest zum Faschisten erklärt hat, gilt auch hier: Es ist eine reine Einzelfallentscheidung, bei der das Gericht mitnichten festzustellen hatte, ob Habeck tatsächlich ein Vollidiot ist, sondern lediglich, ob es in diesem speziellen Fall in dieser speziellen Formulierung in diesem speziellen Zusammenhang unter diesen speziellen Umständen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, den Mann, der nicht „Schwachkopf“ genannt werden will, als „Vollidioten“ zu bezeichnen.

Die zweite gute Nachricht: Das BRD-Regime hat letzte Woche einen seiner prominentesten politischen Gefangenen vorzeitig (nach neuneinhalb von zwölf Monaten) aus der Haft entlassen, nämlich den oben bereits erwähnten „Shlomo Finkelstein“. Fun Fact: Jetzt erst gibt das Bundeskriminalamt bekannt, dass vom Staat finanzierte, nicht-staatliche Meldestellen, unter anderem „REspect!“, in seine Verfolgung involviert waren – so schließt sich denn auch in diesem Artikel der Kreis.

Die noch bessere Nachricht: Es ist dem Schweinesystem nicht gelungen, den jungen Mann zu brechen – wofür ich sogar menschliches Verständnis aufgebracht hätte, denn fast zehn Monate Knast machen etwas mit einem, wenn man nicht gerade ein „schwerer Junge“ ist. Shlomo entpuppte sich als erstaunlich stabil und wollte sofort munter weitermachen, als wäre nichts gewesen. Bereits am gestrigen Sonntag (1. Juni) wollte er erstmalig wieder auf Sendung gehen, live auf dem Youtube-Kanal der „Honigwabe“, um dort ausführlich über seine „Abenteuer“ im staatlichen Gewahrsam zu berichten: Wie man in der Zeit mit ihm verfahren ist und welche PsyOps die Staatsmacht an ihm versucht hat, angefangen bei elf (!) Wechseln der Justizvollzugsanstalt in nur gut neun Monaten. Der Auftritt wurde im Netz auf allen Kanälen und Formaten groß angekündigt, und entsprechend groß war das Interesse.

Wohl etwas zu groß, denn am Freitag (30. Mai) wurde der Kanal der „Honigwabe“, der bisher noch nicht mal einen „Strike“ (also eine Verwarnung von Youtube wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinien) hatte, einfach komplett gesperrt, begründet mit dem Textbaustein, dass Youtube – nach all den beanstandungsfreien Jahren – nun plötzlich aufgefallen ist, dass der Kanal „schwerwiegende oder wiederholte Verstöße“ gegen die Richtlinien enthielt, weshalb man ihn zur Sicherheit aller Nutzer entfernen musste.

Dass das kompletter Bullshit ist, liegt klar auf der Hand. Die Bubble rätselt nun, ob es eine konzertierte Melde-Orgie durch eine oder gleich mehrere steuerfinanzierte NGOs gab und Youtube sich zunächst einmal der schieren Masse ergeben hat, oder ob gar eine nicht unbedeutende staatliche Stelle auf dem kleinen Dienstweg interveniert hat. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und vermute, dass beides stattgefunden hat.

Aufgrund der offensichtlichen Rechtswidrigkeit dieses Vorgangs dürfte ein versierter Social-Media-Anwalt wie Joachim Steinhöfel, Dr. Christian Stahl oder meiner den Kanal problemlos wieder freigeschaltet bekommen. Leider nur dauert das meist vier bis sechs Wochen. Es dürfte niemanden ernsthaft verwundern, dass ich in der – doch recht übersichtlichen – Szene der aktiv „Aufmüpfigen“ bestens vernetzt bin, daher weiß ich, dass bereits auf Hochtouren an einer Alternativlösung gearbeitet wird und derzeit (Stand Freitagabend) gleich mehrere immens kreative Ideen im Raum stehen, in deren Findungsphase ich sogar involviert war. Zweifelsohne wird mindestens eine davon erfolgreich umgesetzt, so dass auch hier der seit dem Doxing von „Clownswelt“ als solcher bekannte „Böhmermann-Effekt“ eintreten wird: Der Versuch, einen als besonders gefährlich empfundenen, weil reichweitenstarken „Aufmüpfigen“ mit totalitären Mitteln zum Schweigen zu bringen, vervielfacht am Ende seine Reichweite und macht ihn zur Legende, wodurch er noch viel gefährlicher wird, jedoch wegen der exponentiell gestiegenen Aufmerksamkeit gleichzeitig auch immer unangreifbarer.

Ich rechne fest damit, dass die Aktion am Sonntagabend in der Gegenöffentlichkeit einschlagen wird wie eine Bombe und vielleicht sogar eine neue Zeitrechnung einläuten könnte. Wenn diese Kolumne am Montagmorgen erscheint, werden wir wissen, ob es leider doch nur ein Rohrkrepierer war, oder ob das Böse eine weitere Schlacht verloren und die Realität mir Recht gegeben hat.

Quellen:

Gestahlfedert: Denunziantenstadl (Teil 2) – Mehr Orwell als Orwell selbst jemals Orwell war (Kolumne von Michael Werner auf „Freiheitsfunken“ vom 14.10.2024)

Deutschlands oberster Zensor Ahmed Gaafar bringt ersten Bürger in den Knast (Nius)

§ 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Gesetze im Internet)

X-Post von Hans-Dieter Brune vom 25.05.2025 („X“)

„Alles für Deutschland“-Kommentar und Strafe nicht bezahlt – Rentner muss für 75 Tage in Haft (Apollo News)

Gerichtsurteil: Man darf Habeck als „Vollidiot“ bezeichnen (Apollo News)

Inhaftierter rechter Streamer „Shlomo Finkelstein“ ist frei – Meldestellen trugen zu seiner Verfolgung bei (Apollo News)

X-Post von Shlomo zur Sperrung seines Kanals („X“)


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