Gestahlfedert: Verfassungsschmutz III: Das Münchhausen-Amt und der Stolzmonat
Die GeStaSiPo 2.0 als Propaganda-Abteilung des Regimes
von Michael Werner
Bis vor ein paar Jahren hat man das Bundesamt für Verfassungsschutz, kurz „den Verfassungsschutz“, in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Hätte man auf der Straße nach dem Zufallsprinzip hundert Menschen gefragt, wer der Chef dieser Behörde ist, wäre es eine Art Sechser im Lotto gewesen, wenn auch nur einer den Namen gewusst hätte. So sollte es bei einem Geheimdienst, der im Hintergrund arbeitet, eigentlich auch sein. Und die wenigsten hätten gewusst, dass es eine solche Behörde nicht nur für den Bund gibt, sondern dass sich auch jedes der sechzehn Bundesländer einen eigenen Landes-Verfassungsschutz leistet.
Als Hans-Georg Maaßen 2018 postulierte, dass es in Chemnitz keine „Hetzjagden“ gab und damit Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie sämtliche Mainstream-Medien öffentlich als Lügner bloßstellte, was ihn selbstredend den Job gekostet hat, kannte plötzlich ganz Deutschland den Präsidenten des Verfassungsschutzes. Danach hätte man den Ball wieder flachhalten können, aber Maaßens Nachfolger, der mediengeile Mecki Haltungszwang, lässt keine Gelegenheit aus, seine feiste Visage in jede Kamera zu halten, um zu erklären, dass es seine Aufgabe ist, die Demokratie zu retten, indem er die Regierung, der er untersteht, vor der Opposition beschützt, und um jedem, der nicht stramm auf Linie des Regimes ist, unangenehme Konsequenzen anzudrohen, selbst wenn er sich gesetzeskonform und verfassungstreu verhält. Extra dafür hat er den Tatbestand „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ erfunden, obwohl das Bundesverfassungsgericht explizit ausgeurteilt hat, dass sogar die Ablehnung des Staates, der Demokratie und des Grundgesetzes von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) gedeckt ist. Damit ist der Umbau des Verfassungsschutzes zur GeStaSiPo vollendet, und die Behörde wäre eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz.
Seitdem gibt es kein Halten mehr, und nun drängen auch die Verfassungsschutzbehörden der Länder in die Öffentlichkeit, um das Volk entweder mit Regierungspropaganda zuzumüllen, zu erziehen oder zu beschimpfen. Zu unrühmlicher Prominenz hat es beispielsweise der Kostümjude Stephan J. Kramer, seit Dezember 2015 Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen, gebracht – nicht nur, weil er gar nicht die Befähigung für sein Amt besitzt (zwei juristische Staatsexamina), aber trotzdem aus politischen Gründen durchgedrückt wurde, oder weil er Mitglied des Stiftungsrates der linksextremen „Amadeu Antonio Stiftung“ ist, sondern weil er Menschen, die die einzige große Oppositionspartei wählen, als „braunen Bodensatz“ bezeichnet hat.
Unlängst drängte sich nun auch der Verfassungsschutz Niedersachsen ins Rampenlicht und meldete sich auf „Social Media“ zum Thema „Stolzmonat“ zu Wort.
Kurz erklärt für jene, die das nicht kennen: Der gesamte Juni wurde von einer kulturmarxistischen Zersetzungsbewegung, die angeblich für die angeblich nicht vorhandenen Rechte irgendwelcher angeblicher Opfer-Minderheiten eintritt (man verzeihe mir die Wortwiederholungen, aber es ließ sich nicht vermeiden), gekapert und zum „Pride Month“ deklariert, so dass zahlreiche denkbehinderte Propaganda-Anfällige in dieser Zeit aus „Solidarität“ mit dieser Bewegung deren Kampflumpen, die Regenbogenflagge, schwenken. (Näheres dazu in meiner Kolumne „Gestahlfedert: Kulturmarxismus: Die Agenda hinterm Gendern“ vom 10.06.2024) Die Penetranz, mit der sich diese Bewegung in die Öffentlichkeit drängt, selbstverständlich ausgestattet mit Abermillionen von Steuergeldern, und dabei noch nicht einmal vor unschuldigen Kindern Halt macht, hat dann letztes Jahr zu einer spontanen Gegenbewegung geführt, bei der zahlreiche Menschen, die diese Dauerberieselung mit bunter Vielfalts-Propaganda nicht mehr ertragen konnten, den „Stolzmonat“ ausriefen und den Regenbogen mit der Deutschlandfahne konterten. Dabei mussten sie – wohl zu ihrer eigenen Überraschung – feststellen, dass sie mehr sind, denn der „Hashtag“ „#stolzmonat“ trendete auf „X“, vormals „Twitter“, fast durchgehend und hat den „Pride Month“ komplett „outperformed“. Daraufhin haben sie dieses Jahr den Spaß mit gleichem Erfolg wiederholt.
Das hat die Kulturmarxisten natürlich maximal auf die Palme gebracht, und sie hielten mit Schaum vorm Mund und allem, was sie hatten – also auch mal wieder mit unser aller geraubtem Geld – dagegen, jedoch gleichermaßen erfolglos.
Höchste Zeit, dass sich der Geheimdienst einschaltet! So warnte dann der Verfassungsschutz Niedersachsen am 8. Juli, also pünktlich acht Tage nach (!) dem Ende des „Pride Months“ beziehungsweise „Stolzmonats“ (muss man verstehen, in Behörden mahlen die Mühlen langsam), vor dieser Graswurzel-Bewegung aus der Mitte des Volkes. Man veröffentlichte dazu folgenden Text:
„Der rechtsextremistische #Stolzmonat ist aufgeladen mit Nationalismus, Diskriminierung und Hass. Er ist demokratiefeindlich und verstößt gegen das Grundgesetz. Traditionell zelebriert die LGBTQIA+-Community den Juni als Pride Month – und das schon seit 1969. Seitdem werden im Juni mit Festen und Paraden die Errungenschaften queerer Menschen gefeiert, auf Diskriminierung aufmerksam gemacht und für mehr Toleranz gekämpft.
Erstens: Queer ist heute eine Sammelbezeichnung für sexuelle Orientierungen, die nicht heterosexuell sind sowie für nichtbinäre Geschlechtsidentitäten.
Zweitens: LGBTQIA+ steht für die englischen Worte: lesbian, gay, bisexual, transgender/transsexual, queer/questioning, intersex, asexual. Übersetzt: lesbisch, schwul, bisexuell, transgender/transsexuell, queer/fragend, intersexuell, asexuell. Das + (manchmal auch *) dient als Platzhalter für weitere Geschlechtsidentitäten.
Drittens: Metapolitik im Kontext der Neuen Rechten ist eine Strategie, die auf die langfristige Veränderung der kulturellen und intellektuellen Grundlagen der Gesellschaft abzielt, um so letztlich politische Macht und Einfluss zu erlangen. Es ist ein indirekter Weg der Machtgewinnung, der auf die Beeinflussung von Werten, Normen und Diskursen setzt.
Viertens: Als vorpolitischen Raum bezeichnet man gesellschaftliche Bereiche, in denen Politik nicht im Mittelpunkt steht, aber dennoch gelegentlich politische Themen diskutiert oder politische Werte vermittelt werden. Dies geschieht beispielsweise bei Restaurant- oder Kneipenbesuchen, Konzerten, im Fußballstadion, bei Festen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen.“
In einem beigefügten Video schwadroniert eine rothaarige Dicke ähnlichen Stuss, daher erspare ich Ihnen an dieser Stelle eine Transkription.
Das alles ist mal wieder so dumm und falsch, dass noch nicht mal das Gegenteil schlau und richtig ist. Zur Veranschaulichung gehen wir die entscheidenden Aussagen in gewohnter Manier mal einzeln durch:
„Der rechtsextremistische #Stolzmonat…“ – typisch Verfassungsschutz: Ein Glück, dass es für „rechtsextremistisch“ keine Legaldefinition gibt, so dass man einfach alles da reinpacken kann, was einem nicht gefällt, am besten gleich im ersten Satz, um den Frame zu setzen und jeden sofort abzuschrecken, um bloß keine Sympathien zu entwickeln. Wer will denn schon „rechtsextremistisch“ sein? Dass in einem Land, in dem linksextremistisch vom politmedialen Komplex inzwischen zur „Mitte“ ausgerufen wurde, schlichtweg jeder Millimeter Abweichung als „rechtsextremistisch“ gilt, merkt ja zum Glück fast niemand. Dass hier jedweder Beleg oder auch nur eine Begründung fehlt, warum es „rechtsextremistisch“ ist, in Form der Deutschlandflagge einen in allen anderen Ländern der Welt als normal und gesund angesehenen Nationalstolz zu zeigen, ist bezeichnend.
„…ist aufgeladen mit Nationalismus, Diskriminierung und Hass.“ Auch hier bleibt man uns jedweden Beleg oder auch nur eine Begründung schuldig. Zwangsweise, da es nichts dergleichen gibt. Nationalstolz ist kein Nationalismus. Niemand wird diskriminiert, denn auch Nicht-Heterosexuelle und selbstverständlich auch Menschen, die glauben, keinem der einzigen zwei real existierenden Geschlechter „männlich“ und „weiblich“ anzugehören, sind ebenfalls herzlich eingeladen, am „Stolzmonat“ teilzunehmen. Und zahlreiche Homosexuelle, die sich von diesen steuergeldgepämperten Lautsprechern nicht für ihre kranke politische Agenda zwangsvereinnahmen lassen wollen, haben auch teilgenommen. Der „Stolzmonat“ ist also maximal inklusiv, im Gegensatz zur Regenbogen-Bewegung, die offen Menschen ausgrenzt. Und „Schnauze voll von kulturmarxistischer Scheißhauspropaganda“ ist kein „Hass“, sondern eine natürliche Reaktion: Druck erzeugt Gegendruck.
„Er ist demokratiefeindlich…“ – kein bisschen, ganz im Gegenteil! Die Deutschlandflagge steht für die Bundesrepublik Deutschland, eine Demokratie. Wer diese Flagge schwenkt, bekennt sich also zur Demokratie. Daher wird auch an dieser Stelle vorsichtshalber auf eine Begründung verzichtet.
„… und verstößt gegen unser Grundgesetz.“ Wo genau im Grundgesetz steht denn, dass man im Juni nicht stolz auf Deutschland sein darf? Zudem regelt das Grundgesetz den Aufbau und die Organisation unseres Staates und garantiert dem Volk Abwehrrechte gegen diesen Staat. Daher kann ein Bürger gar nicht gegen das Grundgesetz verstoßen – das kann nur der Staat, die Regierung. Was sie bekanntlich ständig tut, womit sie ein Fall für den Verfassungsschutz wäre, wenn dieser tatsächlich die Verfassung schützen würde. Achtung, Spoiler: Tut er nicht, er schützt nur die Regierung vor der Verfassung und vorm Souverän, sobald dieser aufmüpfig wird.
Auf Nachfrage, inwiefern der „Stolzmonat“ denn gegen das Grundgesetz verstößt, verwies der Verfassungsschutz Niedersachsen auf Artikel 1, denn der „Stolzmonat“ verletze die Menschenwürde. Das ist mit Abstand das Dümmste und Falscheste, was eine solche Behörde von sich geben kann. Oder besser gesagt: Es ist eine kackdreiste Lüge. Dem Verfassungsschutz sollte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur „Menschenwürde“, die sogenannte „Objektformel“, eigentlich bekannt sein: „Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass es mit der Würde des Menschen nicht vereinbar ist, ihn zum bloßen Objekt der Staatsgewalt zu machen [...] Das ist der Fall, wenn die Behandlung durch die öffentliche Gewalt die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“
Auch hier gilt: Nicht die Haltung einzelner Bürger kann gegen die „Menschenwürde“ verstoßen, sondern nur der Staat, wenn er den Menschen zum Objekt seines Handelns degradiert. Zudem wird die Menschenwürde aus Artikel 1 durch die in den folgenden Artikeln garantierten Grundrechte ausformuliert. Grundrechte – Sie erinnern sich vielleicht, das war das, was man uns wegen einer zur Pandemie umgelogenen mittelharmlosen Greisen-Grippe knapp drei Jahre lang einfach vorenthielt. Wenn etwas gegen die Menschenwürde verstößt, dann ist es, die Bürger zu zwingen, mit einem wirkungslosen Kaffeefilter vorm Maul auf der Straße rumzulaufen, aber nur bis 21 Uhr, und an Weihnachten ihre Familie nicht zu sehen.
„Traditionell zelebriert die LGBTQIA+-Community den Juni als Pride Month – und das schon seit 1969.“ Nein! Falsch! Oder schlichtweg gelogen: Diese von den Kulturmarxisten frei erfundenen Buchstabenmenschen gab es 1969 noch gar nicht. Damals hat man für die Gleichberechtigung und gegen die Diskriminierung Homosexueller (die sehr wohl wussten, ob sie Männlein oder Weiblein sind) gekämpft, und das zurecht. Diese Diskriminierung gibt es längst nicht mehr, und die Gleichberechtigung ist längst hergestellt. Zumindest in der westlichen Welt. Es gibt zwar noch Länder, in denen diesbezüglich einiges an Nachholbedarf besteht, aber dort findet komischerweise kein „Pride Month“ statt. Und woke, mit dem Staat verbandelte Konzerne färben dort – anders als hier – auch ihr Logo nicht in Regenbogenfarbe ist. Aus Gründen.
„Seitdem werden im Juni mit Festen und Paraden die Errungenschaften queerer Menschen gefeiert, auf Diskriminierung aufmerksam gemacht und für mehr Toleranz gekämpft.“ Nein! Man zieht einfach durch die Straßen und feiert sich selbst, seine eigenen Abnormitäten, als wäre es eine Errungenschaft, anders zu sein, als Mutter Natur es vorgesehen hat. Kann man ja machen, aber dann sollte man auch offen dazu stehen und das politische Gelabere weglassen. Ich wette, niemand, der an diesen Festivitäten teilnimmt, kennt auch nur den Namen eines einzigen verdienten Vorkämpfers, der da angeblich gefeiert wird. Und in den Reden, die da geschwungen werden, hört man davon auch nichts, da werden ständig nur irgendwelche „Rechte“ gefordert. Aber da die volle Gleichberechtigung längst erreicht ist, kann es sich dabei nur um Sonderrechte handeln. Und diese sind strikt abzulehnen, da alle Menschen dieselben Rechte haben.
Die zwei Punkte mit den frei erfundenen Definitionen für die Buchstabenmenschen erspare ich Ihnen, weiter geht es hiermit: „Metapolitik im Kontext der Neuen Rechten ist eine Strategie, die auf die langfristige Veränderung der kulturellen und intellektuellen Grundlagen der Gesellschaft abzielt, um so letztlich politische Macht und Einfluss zu erlangen. Es ist ein indirekter Weg der Machtgewinnung, der auf die Beeinflussung von Werten, Normen und Diskursen setzt.“ Glatt gelogen, das Gegenteil ist der Fall: Was hier tatsächlich beschrieben wird, ist nicht die „Neue Rechte“, sondern die Regenbogen-Bewegung selbst, da diese eine langfristige Veränderung der kulturellen und intellektuellen Grundlagen der Gesellschaft erreichen will, um so letztlich politische Macht und Einfluss zu erlangen. Und es ist ihre Form der Machtgewinnung, Werte, Normen und Diskurse massiv zu beeinflussen und alles umzudefinieren. Diejenigen, die hier als „Neue Rechte“ beschrieben werden, wollen lediglich den Umbau der natürlich gewachsenen Gesellschaft und die Perversion aller Werte und Definitionen verhindern.
„Als vorpolitischen Raum bezeichnet man gesellschaftliche Bereiche, in denen Politik nicht im Mittelpunkt steht, aber dennoch gelegentlich politische Themen diskutiert oder politische Werte vermittelt werden. Dies geschieht beispielsweise bei Restaurant- oder Kneipenbesuchen, Konzerten, im Fußballstadion, bei Festen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen.“ Ich übersetze das mal auf Deutsch: Was hier als „vorpolitischer Raum“ bezeichnet wird, nennt sich tatsächlich „das Privatleben der Bürger“. Und da hat – wie man am Wortbestandteil „privat“ zweifelsfrei erkennt – der Staat, und erst recht seine Abteilung „Horch und Guck“, rein gar nichts zu suchen.
Ende der Durchsage, setzen, sechs.
Quellen:
Beitrag des Verfassungsschutzes Niedersachsen vom 08.07.2024 („X“, vormals „Twitter“)
Michael Werner: Die Agenda hinterm Gendern (Freiheitsfunken)
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2003 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 (Website des Bundesverfassungsgerichts)
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