Wieder einmal, nur diesmal etwas totaler: Eine Kriegserklärung
Eine neue Koalition der Geisteskranken
von Christian Paulwitz drucken

Rund zwei Wochen ist es nun her, seit sich die Führungen der Politgangs, die das Personal der nächsten deutschen Bundesregierung stellen wollen, auf die Grundzüge ihrer Plünderungs- und Erpressungsvorhaben geeinigt haben. Da ich nicht gerne auf die Seiten krimineller Organisationen verlinke, zum Nachlesen unten als Referenz die Seite des „Chaos Computer Clubs“ (CCC), von der der sittenwidrige „Koalitionsvertrag“ auf Kosten Dritter ebenfalls abrufbar ist. Der CCC listet dann auch einige Punkte auf, die deutlich machen, was die künftigen Regierungskoalitionäre so unter Digitalisierung verstehen, nämlich Totalüberwachung. Ein paar Beispiele aus dem Abschnitt „Sicheres Zusammenleben, Migration und Integration“ – Unterpunkt: „Inneres“ –, was sie anscheinend bis zum Äußersten betreiben wollen:
· Vorratsdatenspeicherung: „Wir führen eine (…) dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.“
· „Im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten.“
Da hat sich einer Mühe gegeben, damit man nicht gleich draufkommt, dass es hier um den Einsatz von Staatstrojanern geht.
· „Für bestimmte Zwecke sollen unsere Sicherheitsbehörden (…) die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz, vornehmen können.“
· Und weiter geht es, immer noch auf derselben Seite: „Wir erlauben zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus.“ Automatisiert wird man ja wohl kaum allein die Kennzeichen von Übeltätern aufzeichnen können – also meint man alle.
· Wenn sich jemand noch fragen sollte, welchen Nutzen die politisch betriebene Zerstörung der inneren Sicherheit durch die kontrolliert unkontrollierte Massenimmigration hat:
„Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.“
Das Corona-Regime hat ja schon mal durchblicken lassen, wie weit die Bezeichnung „psychische Auffälligkeit“ gefasst werden kann, wenn dazu ein politischer Wille besteht; soll ja seltsame Menschen geben, die dem misstrauen, was der Fernseher sagt. Sehr verdächtig.
Die Formulierung „behördenübergreifend“ und „Risikobewertung“ hört sich übrigens englisch sehr ähnlich an wie „sharing data to improve risk assessment“. So heißt es in Großbritannien über das KI-gestützte Mordvorhersage-Programm, das dort bereits in der Testphase läuft (siehe Verlinkungen unten). Künftig wird der Mörder also schon verhaftet, bevor er den Mord begeht – ist das nicht großartig? Morgen wird es heißen: Die Unschuldsvermutung gefährdet Menschenleben.
· Und noch eins drauf bei der Überwachung des öffentlichen Raums im irreführend betitelten Abschnitt „Recht“:
„Die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse erhalten. Unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen bei schweren Straftaten, wollen wir den Strafverfolgungsbehörden eine retrograde biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern ermöglichen. Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten.“
Man kann gar nicht alles auflisten – eine Ungeheuerlichkeit folgt der nächsten. Ich hätte mich ja gerne mit ein paar sarkastischen Kommentaren begnügt, so in der Art: Nachdem man im Wahlkampf versprochen hat, nicht an der Schuldenbremse zu rütteln, kümmert man sich jetzt um das Versprechen des Bürokratieabbaus – mit 144 Seiten Koalitionsvertrag, die man als das Ergebnis „harter Arbeit“ bezeichnet. Ach ja, Bürokratieabbau ist ja am schönsten, wenn man noch ein neues, zusätzliches Ministerium schafft. Sie werden nicht erraten, wie das heißt: „Digitalisierung und Staatsmodernisierung“ – kann man sich nicht ausdenken! – ¡Afuera!
Aber schauen wir uns noch einmal die Probleme der Akteure der Macht mit der Unschuldsvermutung an und wo der sogenannte Koalitionsvertrag offen verfassungsfeindlich wird – im Sinne einer (überwiegend) freiheitlichen Grundordnung und rechtsstaatlicher Grundsätze. So findet man – wieder im Abschnitt zur „Inneren Sicherheit“ – die Drohung: „Wir verschärfen den Kampf gegen Organisierte Kriminalität und gegen Banden- und sogenannte Clankriminalität durch eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft.“
Nun, rückblickend auf die Ära Kohl/Schäuble mag man anerkennen, dass sich die CDU in derlei Dingen ja bestens auskennt. Aber das Thema der Beweislastumkehr ist den Autoren des Koalitionsvertrages so wichtig, dass sie es – damit kein Zweifel bleibt, dass nicht nur kriminelle Banden gemeint sind – auch noch an anderer Stelle wiederholen, nämlich im irreführenden Abschnitt „Recht“ unter der allgemeinen Überschrift „Strafrechtliche Vermögensabschöpfung“, wo es heißt: „Wir regeln, dass beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt, und setzen die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung um.“
„Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung“ – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Was für Menschen kommen eigentlich auf solche Formulierungen? Die Medien füttern uns natürlich mit Nachrichten, damit wir beim Thema „Vermögenseinzug“ an arabische Großfamilien und Clan-Kriminalität denken. Aber der Staat definiert bekanntlich, was eine Straftat ist. Heute zum Beispiel „Steuerhinterziehung“. Morgen vielleicht schon Besitz oder Erwerb bestimmter Vermögenswerte – zumal, wenn sie nicht zu Besteuerungszwecken deklariert wurden. Übermorgen …?
Zwischen den beiden Ankündigungen zur Anwendung einer Beweislastumkehr bei Vermögenseinzug findet sich der Abschnitt „Demokratische Resilienz“ (man kann sich bei diesem fortgesetzten penetranten DDR-Sprech das Grinsen einfach nicht verkneifen), in dem es heißt: „Es ist die gesamtstaatliche und gesellschaftliche Verantwortung, jedweder Destabilisierung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken …“
Ist das noch Zynismus oder schon fortgeschrittene Geisteskrankheit?
Quellen:
CCC fordert Notbremse für den Überwachungskatalog im Koalitionsvertrag (CCC)
KI-gestützte Mordvorhersage läuft in britischer Testphase (Haintz Media)
UK creating ‘murder prediction’ tool to identify people most likely to kill (The Guardian)
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