Gestahlfedert: Stahlis Wochenshow 2: Ein Staffel-Auftakt der Extraklasse
2026 – ein noch junges Jahr bereits auf Speed und Steroiden
Jeder kennt das Sommerloch – nein, Männer, das ist nicht euer letzter Urlaubsflirt, sondern die Saure-Gurken-Zeit für den politischen Journalismus in den Tagen der Parlamentsferien. Analoges galt auch immer für die Zeit zwischen kurz vor Weihnachten und etwa Mitte Januar, wenn jeder es erst mal gemächlich angehen lässt. Für gewöhnlich hatte auch ich als Kolumnist es nicht leicht, in dieser Zeit ein Thema zu finden, das einen Hund hinterm Ofen hervorlockt. Doch dieses Jahr kam alles anders: Allein schon die erste Woche bot ein Themengewitter, das mir eine Auswahl verunmöglichte, daher gibt’s jetzt wieder einen Kurzüberblick:
Mit einem chirurgisch präzisen Coup ließ Donald Trump Venezuela von einem kommunistischen Bastard, Massenmörder, Unterdrücker, illegitimen „Präsidenten“ und Wahlbetrüger befreien. Nicolás Maduro hatte den vielleicht sogar besten, aber zumindest unterhaltsamsten US-Präsidenten aller Zeiten zuvor in einem Video explizit dazu aufgefordert, ihn doch holen zu kommen, wenn er sich traue. Und so geschah es dann. Wer will es dem Donald verübeln? Meine beste Freundin sagte immer: „Überleg dir gut, worum du bittest, denn es könnte dir erfüllt werden.“ Die Amerikaner kürzen das mit FAFO ab: „Fuck around, find out!“
Wenn man wissen will, wer die Feinde der Freiheit sind, muss man nur schauen, wer dem Terrorregime dieses Kommunistenschweins gerade salzige Tränen hinterherweint oder irgendwas von wegen „Völkerrecht“ schwadroniert. „Völkerrecht“ – Sie erinnern sich, das ist das, wo nach eigenen Angaben jenes intelligenzgeminderte Plapperpüppchen herkam, das hier mal ein paar Jahre feministisch außenministerte, bevor es – ebenfalls nach eigenen Angaben – zur Präsidentin der Welt wurde. Und damit ist auch schon alles darüber gesagt: Das „Völkerrecht“ ist nichts anderes, als dass man der Moralkeule ein juristisches Kondom überstülpt. Welche Folgen hatte es denn bitte, dass der erste deutsche Kriegseinsatz nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg, beschlossen von Rot-Grün, ebenfalls „völkerrechtswidrig“ war? Sind Gerhard Schröder oder Joschka Fischer etwa im Knast gelandet, oder wenigstens vorm Internationalen Gerichtshof in Den Haag? Und was ist ein „Völkerrecht“ wert, das einen Tyrannen schützt, statt das von ihm unterdrückte Volk? War der D-Day überhaupt völkerrechtskonform? Fragen über Fragen…
Weil Trumps Blitzaktion auch unter Libertären kontrovers diskutiert wird: Weder Venezuela noch die USA sind libertäre Gebilde, auch wenn die Gründungsgeschichte der USA recht nah daran war. Die „reine Lehre“ führt hier zu nichts.
Chuck Schumer, Senator des US-Bundesstaats New York, gehört zu den Demokraten, die Trump für diese Aktion kritisieren. 2020 hatte er Trump noch dafür kritisiert, Maduro nicht zu Fall gebracht zu haben. And the times, they are a-changing…
Nochmal USA: In Minnesota, jenem Bundesstaat, dessen Gouverneur Tim Walz bei einem Wahlsieg von Kamela Harris Vizepräsident geworden wäre, flog jüngst ein Sozialbetrug mit Milliarden von Steuermitteln und illegaler Einwanderung auf. Trump reagierte prompt und schickte seine Jungs dahin, um mal aufzuräumen. Die „United States Immigration and Customs Enforcement“, kurz „ICE“, ist eine Bundesbehörde, die mit der Ausschaffung illegaler Einwanderer betraut ist. Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in den USA linksextremistische „Aktivisten“ (man könnte sie auch „Terroristen“ nennen), die versuchen, Abschiebungen zu verhindern, und zwar in letzter Konsequenz auch mit Gewalt. Allerdings reagiert die amerikanische Exekutive bekanntlich etwas rustikaler auf Versuche, ihre Einsätze gezielt zu behindern, als die – insbesondere gegenüber linker Gewalt – eher resigniert agierenden deutschen Behörden. Das wusste ich bereits als Tourist, daher habe ich mich bei den zwei Polizeikontrollen, in die ich dort als Autofahrer geriet, auch entsprechend verhalten. Als US-Bürger weiß man das erst recht.
Die 37-jährige Renee Nicole Good war eine solche linksextreme Aktivistin und versuchte vergangenen Mittwoch in Minneapolis, einen ICE-Einsatz zu behindern, was sie leider mit ihrem Leben bezahlte. Dummerweise war sie eine Weiße und eignet sich daher nur bedingt für Massenaufstände, dennoch fühlt sich der gesamte Trump-Hasser-Komplex berufen, das Narrativ vom „eiskalten Mord“ an einer „unschuldigen, unbewaffneten Mutter“ durch „wildgewordene Trump-Söldner“ zu verbreiten.
Nach Inaugenscheinnahme sämtlicher im Internet verfügbarer Videoaufzeichnungen des tragischen Vorfalls kann ich diesem Narrativ nur widersprechen: Die Frau hat versucht, den Einsatz einer polizeiähnlichen Bundesbehörde zu behindern – das ist auch in Deutschland eine Straftat, die einen bis zu drei Jahre in den Knast bringen kann, beim Einsatz einer Waffe sogar bis zu fünf Jahren. Dabei hat sie ihr Auto als „Waffe“ benutzt, und dieses gilt – auch nach deutschem Recht – sogar als „gemeingefährliche Waffe“. Mehrere ICE-Beamte bewegten sich auf sie zu, ein Beamter forderte sie per Zuruf durchs offene Fahrertürfenster mehrfach auf, auszusteigen, und als sie stattdessen rückwärts fuhr, griff er ihr sogar durch das offene Fenster – wahrscheinlich ins Lenkrad oder zum Schlüssel, um sie anzuhalten. Ein anderer ICE-Beamter positionierte sich vor der Motorhaube des rückwärts fahrenden Autos. In einer solchen Situation gibt es nur eine einzige schlaue und sinnvolle Reaktion, egal wie man politisch eingestellt ist: den Anweisungen der Beamten zu folgen und tunlichst alles zu vermeiden, was auch nur den Eindruck erwecken könnte, etwas anderes im Schilde zu führen. Die definitiv dümmste Entscheidung hingegen ist, stattdessen den Vorwärtsgang einzulegen und Vollgas zu geben. Leider hat sie aber genau das getan, und unter normalen Umständen hätte sie damit den ICE-Beamten vor ihr entweder totgefahren oder zumindest schwer verletzt. Zum Glück für den Beamten drehten die Räder auf dem gefrorenen Boden durch, sodass sich die Vorwärtsbewegung des Autos deutlich langsamer vollzog. In dem Moment, wo er realisierte, dass die Frau den Vorwärtsgang eingelegt hatte und Vollgas gab, zog der Beamte die Waffe und gab einen Schuss frontal ins Auto ab, konnte – obwohl er augenscheinlich vom Auto angefahren wurde – dann noch zur Seite springen und gab aus dieser Position zwei weitere Schüsse auf die Fahrerin ab. Das ab diesem Moment wohl führerlose Auto kam wenige Meter später durchs Rammen eines geparkten Fahrzeugs zum Stand. Das wohl bekannteste Video dieses Vorfalls wurde von Goos Freundin oder Ehefrau mit dem Smartphone gefilmt, die danebenstand, die Beamten provozierte und ihrer Renee Nicole zurief „drive, baby, drive“ – was diese leider auch getan hat.
Wurde hier eine „unschuldige Mutter“ zum „Mordopfer“? Nun, Mord war es auf keinen Fall, weder nach deutschem noch nach amerikanischem Recht. Gab es eine Handlungsalternative für die Beamten? Ja, allenfalls, die Frau einfach fahren zu lassen, nachdem der Beamte vor ihr allein dank der Witterungsbedingungen glücklicherweise nicht über den Haufen gefahren wurde. Allerdings ging es hier nicht nur darum, eine Straftäterin flüchten zu lassen, sondern dass man bei einer offensichtlich durchgeknallten linken Fanatikerin, die es gerade billigend in Kauf genommen hatte, einen Beamten totzufahren, nicht wissen konnte, was sie als Nächstes tun könnte. Also ging es nicht nur um Notwehr, sondern auch um Prävention. Und was von einer Mutter zu halten ist, der es wichtiger ist, ihr Leben zu riskieren, um die rechtmäßige Abschiebung einiger Illegaler oder vielleicht sogar Krimineller zu verhindern, als bei ihren Kindern zu sein, dürfte sich jeder selbst beantworten. Ich bewerte das als linken Terrorakt, und den unschönen Ausgang für die Dame als „suicide by cops“, oder meinetwegen auch wieder FAFO.
Es gab noch einen augenscheinlich linken Terrorakt: Am Morgen des 3. Januar wurde durch Brandstiftung an einer Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde ein Anschlag auf das Berliner Stromnetz verübt, der zur Folge hatte, dass etwa 45.000 Haushalte und über 2.200 Betriebe im Südwesten Berlins fast fünf Tage keinen Strom hatten. Dazu gab es ein Bekennerschreiben einer linksextremen Vereinigung namens „Vulkangruppe“. Das passte natürlich vielen nicht in den Kram, daher kam es zu allerlei Geschwurbel, es handele sich um eine False-Flag-Aktion von Rechten, die das nur den Linken in die Schuhe schieben wollten, oder dass Putin dahinterstecke. Nun ist der Vorgang noch nicht endgültig aufgeklärt, daher halte ich mich zurück, aber dass linke „Aktivisten“ es gerne mal auf das Stromnetz abgesehen haben, ist nicht von der Hand zu weisen.
Die Systemmedien sprachen vornehmlich von einem „Stromausfall“, ein neutrales Wort, das keine Fragen nach der Ursache stellt und in diesem Fall irgendwo zwischen verniedlichend und verharmlosend anzusiedeln ist, in etwa so, als würde man diverse unschöne Vorgänge im Dritten Reich als „Gasleck“ bezeichnen.
Von weiteren Fragen konnte auch wunderbar ein hochgejazzter Skandal um Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, CDU, ablenken: Nachdem man von ihm direkt nach dem Anschlag lange Zeit nichts gehört hatte, gab er an, sich direkt in seinem heimischen Arbeitszimmer eingeschlossen und per Home-Office Krisenmanagement betrieben zu haben. Das entpuppte sich später als nicht die ganze Wahrheit, als herauskam, dass er mit seiner Lebensgefährtin Katharina Günther-Wünsch, Bildungssenatorin in seinem Senat, eine Runde Tennis spielen war. PR-technisch war es natürlich katastrophal, als oberster Vortänzer der Failed City of Berlin nicht schnellstmöglich an die Öffentlichkeit zu treten. Aber dann zu schwindeln und sich dabei auch noch erwischen zu lassen, grenzt schon an Dämlichkeit par excellence. Ohne einen so instinktlosen Politiker in Schutz nehmen zu wollen, muss ich aber sagen, dass man dem Mann allenfalls vorwerfen kann, eine reine Symbolhandlung unterlassen zu haben, denn er hätte zur realen Problemlösung rein gar nichts beitragen können. In solchen Situationen werden vor Ort Fachkräfte gebraucht wie zum Beispiel Ingenieure, Techniker, Handwerker, Ärzte und anderes geschultes medizinisches Personal sowie versierte Profis, die die jeweiligen Einsätze koordinieren. Ein Politiker, vor allem einer, der absolut nichts kann, das hierbei von echtem Nutzen wäre, kann entsprechend auch nichts beitragen. Schlimmstenfalls bewirkt er sogar das glatte Gegenteil, weil er durch seine Einmischung oder auch nur durch seine bloße Anwesenheit die Problemlösung verkompliziert. Wenn irgendein hochrangiger Amtsträger mit seinen Leibwächtern und dem üblichen Tross von Medienfutzis und sonstigen Wichtigtuern am Einsatzort auftaucht, um für schöne Bilder ein paar Hände zu schütteln, kotzen Rettungs- und Hilfskräfte meist im Strahl, weil die alle nur im Weg rumstehen und die Arbeiten behindern. Unter diesem Aspekt hat Kai Wegner mit seinem Tennismatch der Sache vielleicht sogar einen Dienst erwiesen.
Den meines Erachtens größten Skandal der letzten Tage hat jedoch ein Parteifreund Wegners produziert: Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther forderte in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz expressis verbis die Zensur und notfalls sogar das Verbot freier (gerne auch „alternativ“ genannter) Medienangebote. No shit, Sherlock! Speziell bezog er sich dabei auf das Portal „Nius“, bezeichnete es als „Feind der Demokratie“ und forderte die „Zivilgesellschaft“ auf, solche Medien gemeinsam mit der Politik zu bekämpfen. Weiterhin forderte er die Einführung von Qualitätsstandards für Medien, bevor diese einfach irgendwelche Nachrichten, Meldungen oder gar Meinungen verbreiten dürfen, sowie ein Nutzungsverbot von sozialen Medien für Jugendliche unter 16 Jahren.
Damit hat der Küsten-Commie die hässliche Fratze des Totalitarismus entblößt und für alle sichtbar in die Kamera gehalten. Und statt dass ihm sofort lautstarker Protest entgegenschallt, schien das in der Runde eher niemanden so richtig gestört zu haben – ohne dass ich gar klammheimliche Zustimmung unterstellen will. Moderator Lanz fragte kurz ungläubig nach und warf ein, man könne bei „Nius“ zwar bezüglich der Einordnung und des Tons geteilter Meinung sein, aber die dort berichteten Tatsachen seien weitgehend korrekt. Selbst dem widersprach Günther und behauptete, wann auch immer er bei „Nius“ etwas gelesen habe, das ihn betraf, sodass er das beurteilen könne, sei auch dies völlig faktenfrei gewesen.
Um insbesondere jenen, die die zwei vorherigen Absätze einfach nur irgendwie ungerührt zur Kenntnis genommen haben, die Dimension dieser Aussagen aufzuzeigen: In dieser Sendung des zwangsgebührenfinanzierten Staatsfunks saß kein Privatmann Daniel Günther mit seiner Privatmeinung, auch kein einfacher CDU-Politiker mit seiner politischen Meinung, sondern der Staat in Form des Bundeslands Schleswig-Holstein, repräsentiert durch dessen Regierungschef. Und in dieser Funktion hat er etwas gefordert, das selbst für jeden juristischen Laien erkennbar himmelschreiend verfassungswidrig ist: Das Grundgesetz garantiert in Artikel 5 die Pressefreiheit und untersagt jedwede staatliche Zensur. Und zwar ohne Wenn und Aber. Insofern gibt es gar kein rechtliches Instrument, mit dem die Regierung „Nius“ zensieren könnte. Oder gar verbieten: Wir erinnern uns noch zu gut daran, wie kläglich die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorm Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert ist, das „Compact“-Magazin zu verbieten. Dann dürfte dasselbe Ansinnen im Fall des deutlich gemäßigteren und allgemeinverträglicheren Portals „Nius“ erst recht von völliger Unmöglichkeit geprägt sein. Es gibt nur ganz wenige denkbare Ausnahmefälle, die einen solchen Schritt rechtfertigen könnten. Regierungskritik jedoch – egal wie polemisch und einseitig – gehört definitiv nicht dazu; vielmehr ist sie sogar der Hauptgrund, warum es die Pressefreiheit überhaupt gibt.
Entsprechend gibt es auch keine Möglichkeit, eine wie auch immer geartete Form von „Qualitätskontrolle“ für Medien einzuführen, denn diese könnte in letzter Konsequenz nur der Staat als Gewaltmonopolist durchsetzen. Und wenn der Staat anhand welcher Kriterien auch immer festlegen dürfte, wer als Medium zugelassen würde und wer nicht, dann wäre das nichts anderes als Zensur. Somit wäre auch dieser feuchte Traum Günthers verfassungswidrig.
Doch nicht nur die verfassungswidrigen Forderungen nach Zensur und Verbot ihm nicht genehmer Presseorgane sowie nach staatlicher Kontrolle über die Zulassung von Medien haben es in sich, auch der Rest: Der Staat in Form eines Regierungschefs hat eine gewisse Neutralität zu wahren und insbesondere politische Äußerungen und Einstellungen von Bürgern sowie die Arbeit von konkreten Medien nicht zu bewerten.
Günthers Markierung von „Nius“ als „Feinde der Demokratie“ in Verbindung mit dem Aufruf an die „Zivilgesellschaft“, dagegen tätig zu werden, steht ihm in seiner Position ebenfalls nicht zu und ist darüber hinaus zutiefst problematisch, wenn man die Codes kennt: Der Begriff „Zivilgesellschaft“ erzeugt nur aufgrund einer weit verbreiteten Bildungslücke ein durchaus beabsichtigtes, aber tatsächlich falsches positives Bild im Kopf der Empfänger. Leider wissen nur die wenigsten, dass dieser Etikettenschwindel namens „Zivilgesellschaft“ auf einer Idee des marxistischen Philosophen und Mitbegründers der kommunistischen Partei Italiens, Antonio Gramsci, basiert. Anders als die meisten zeitgenössischen linken Realitätsverweigerer erkannte Gramsci bereits vor knapp hundert Jahren, dass der Marxismus ökonomisch niemals zum Erfolgsmodell werden kann, weshalb er dazu riet, diesen Arbeiter- und Klassenkampf-Mumpitz bleiben zu lassen und stattdessen den Kulturkampf zu führen. So war auch der berühmte „lange Marsch durch die Institutionen“ Teil seiner Strategie. Diese „Zivilgesellschaft“ sind also nicht demokratisch engagierte Normalbürger, sondern die derzeit von der Bundesregierung mit 191 Millionen jährlich finanzierten linksextremen NGOs, von denen nicht wenige ein recht flexibles Verhältnis zu politisch motivierter Gewalt pflegen. Daher handelt es sich bei Günthers Aussage um einen Aufruf zur Gewalt – zwar gut genug getarnt, um ihn anhand des Wortlauts nicht festmachen und damit auch nicht ahnden zu können, aber für jene, an die er gerichtet ist, eindeutig und unmissverständlich.
Mit der Behauptung, alle „Nius“-Berichte, die ihn beträfen, seien völlig faktenfrei, hat sich Daniel Günther allerdings ein Ei der Extraklasse gelegt, da es sich hierbei nicht um eine reine Meinungsäußerung handelt, die in den Schutzbereich des Artikels 5 des Grundgesetzes fällt – ungeachtet der Problematik, dass der Staat, den Günther hier repräsentiert, gar keine Meinungsfreiheit hat, da diese nur ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat darstellt. Vielmehr ist das eine Tatsachenbehauptung, weil sie dem Beweis zugänglich ist, da es sich faktisch überprüfen lässt, ob Berichte von „Nius“ über Daniel Günther existieren, in denen unwahre Dinge behauptet werden. Damit hat er „Nius“ die denkbar größte Steilvorlage geliefert, ihn medienwirksam juristisch zu grillen, sodass Joachim Steinhöfel wohl gerade einen Freudentanz aufführt: „Nius“ kann bezüglich dieser Behauptung beim Land Schleswig-Holstein Unterlassung fordern, und wenn man dort taktisch klug ist, dann gibt man die geforderte Unterlassungserklärung umgehend ab, damit es noch halbwegs geräuschlos bleibt. Lässt man es hingegen auf eine gerichtliche Klärung ankommen, müsste Daniel Günther im Verfahren Beweise vorlegen, dass „Nius“ faktisch falsch über ihn berichtet hat – und zwar nicht nur einen, da er explizit von so ziemlich der gesamten Berichterstattung sprach. Gelingt ihm das nicht, wird er vom Gericht zur Unterlassung verurteilt, was eine richtige Schlappe wäre. Und ich bin mir annähernd sicher, dass das Verfahren so ausgehen wird, denn Günther dürfte keinen einzigen Beleg liefern können. Die Berichterstattung von „Nius“ ist tatsächlich von der faktischen Seite her enorm zuverlässig, weil man dort genau weiß, dass man beim geringsten Fehler sofort mit großem Getöse medial vernichtet wird.
Aus diesem Grund war mir auch sofort klar, dass Günthers Behauptung über die angeblich falsche Berichterstattung durch „Nius“ eine dreiste Lüge war. Nicht nur, weil er noch nicht mal ein einziges Beispiel zur Veranschaulichung geliefert hat, sondern anhand einer simplen logischen Schlussfolgerung: So voller Abscheu und Hass auf dieses Medium, wie er dort unschwer erkennbar auftrat, kann man zweifelsfrei davon ausgehen, dass er nicht einen einzigen auch nur ansatzweise faktisch falschen Bericht über sich hingenommen hätte, sondern sofort juristisch dagegen vorgegangen wäre.
Das wäre auch die Frage gewesen, die ich von Markus Lanz erwartet hätte, so wie von jedem Journalisten, der seinen Job ernst nimmt: „Wenn ‚Nius‘ ständig faktisch falsch über Sie berichtet, warum fordern Sie dann eine Zensur oder gar ein Verbot, was verfassungsrechtlich gar nicht umsetzbar ist, statt einfach presserechtlich gegen diese falsche Berichterstattung vorzugehen, was problemlos möglich und vor allem auch erfolgsversprechend wäre?“ Und dann hätte ich gerne mal das blöde Gesicht des feinen Herrn Günther gesehen…
Ich hatte vor, mit Beginn dieses Jahres monatlich den Politiker oder Prominenten mit dem jeweils schlimmsten Angriff auf die Meinungsfreiheit als „Zensurensohn des Monats“ auszuzeichnen und aus dieser illustren Runde dann Ende Dezember den „Zensurensohn des Jahres“ zu küren. Allerdings hätte ich auch in meinen kühnsten Träumen nicht erahnen können, bereits in der ersten Woche des noch taufrischen 2026 den wohl aussichtsreichsten Kandidaten für den Jahressieger vor der Flinte zu haben. Wie würde es wohl klingen, sollte es tatsächlich jemandem gelingen, Günthers Totalnegierung des Kerns unserer Verfassung noch zu toppen?
Der große Spaßmoment der Sendung war allerdings, als die ehemalige stellvertretende Spiegel-Chefredakteurin und neuerdings Chefredakteurin Digital der Funke Zentralredaktion, Melanie Amann, die ganzen linksradikalen Drecksblätter, denen sie im Laufe ihres Daseins so diente, als „Qualitätsmedien“ bezeichnete.
Die positive Überraschung der Woche in Form des direkten Gegenentwurfs kam aus Rom, direkt vom Heiligen Stuhl. Dort hat Papst Leo XIV. in seiner Ansprache zur Lage der Welt vor der Einschränkung der Meinungsfreiheit im Westen gewarnt. „Es ist schmerzlich mitanzusehen, wie insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit rapide schrumpft. Gleichzeitig entwickelt sich eine neue, orwellsche Sprache, die im Bestreben nach mehr Inklusivität letztlich all jene ausschließt, die den zugrunde liegenden Ideologien nicht entsprechen.“ Wumms! Während ich mich über die linken Irrungen seines Vorgängers, von mir neckisch Marxismus I. genannt, gerne mal echauffiert habe, muss ich zugeben, den aktuellen Amtsinhaber aufmerksamkeitstechnisch sträflich vernachlässigt zu haben. Umso brachialer hat es mich umgehauen, wie der so sanft wirkende Gottesmann in nur wenigen salbungsvollen Worten mit dem ersten Satz zunächst die EU und mit dem zweiten Satz sodann die Wokeness-Bewegung präzise und vernichtend abgewatscht hat. Dabei dürfte das gar nicht so immens überraschen, denn schließlich ist der Mann Amerikaner, und als solcher kann er das Konzept hinter Einschränkungen der Redefreiheit oder gar der Zensur ungeliebter Medien überhaupt nicht verstehen.
Apropos ungeliebte Medien: Im Iran findet momentan der größte Volksaufstand in der gesamten Geschichte des verbrecherischen, unterdrückerischen Mullah-Regimes statt. In Deutschland erfährt man davon weitgehend nur, wenn man sich auf „X“ oder bei anderen freien Medien informiert. Der Mainstream wird das Thema wohl erst zur Chefsache machen, falls Trump seine Drohung wahrmacht und den Steinzeit-Mullahs den Turban wegballert. Spätestens dann ist das Gejammere aber so richtig groß: Nicht nur, weil unser Bundesgrüßaugust fortan am Revolutionstag in Teheran keine Best Buddys mehr zum Gratulieren hat, sondern – Sie verstehen schon! – „Völkerrecht“!
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