25. Februar 2026 14:00

EU-Vermögensregister Erst registrieren, dann konfiszieren

In der Politik passiert nichts zufällig

von Andreas Tögel drucken

Vermögensregister: Kontrolle und Konfiskation
Bildquelle: e-Redaktion Vermögensregister: Kontrolle und Konfiskation

Das dem linken US-Präsident Franklin D. Roosevelt zugeschriebene Zitat „In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn etwas passiert, können Sie wetten, dass es so geplant wurde!“, hat viel für sich. Die politisch-bürokratischen Eliten der EU agieren sicher nicht planlos seit vielen Jahren so konsequent gegen die Interessen deren Insassen. Man denke an die immer totalitärere Züge tragende Klimareligion, den damit verbundenen „Green Deal“, die daraus folgende Deindustrialisierung und Wohlstandszerstörung, an die systematisch geförderte Massenimmigration aus der westlichen Lebensart feindlich gesinnter Männer im wehrfähigen Alter, an das inzwischen auf die Spitze getriebene Gender-Gaga und diverse freiheits- und eigentumsfeindliche Aktivitäten. So viele Zufälle gibt es nicht gleichzeitig. Man halte sich an die vom WEF formulierte Fiktion „You will own nothing and you will be happy.“ Ist das der Plan?

Als für privates Eigentum besonders gefährlich erscheint das von der EU-Nomenklatura seit einigen Jahren geplante „Vermögensregister“, sollte es in einer der kolportierten Formen Wirklichkeit werden. Wie immer sollen harmlos klingende Vorwände jedes Misstrauen der Bürger im Keim ersticken. Der gesetztreue Bürger wäre dadurch angeblich in keiner Weise betroffen, da das Register nur und ausschließlich dem Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung dienen soll. Der Schutz der Privatsphäre sei garantiert, da nur befugte Behörden Zugriff auf die gesammelten Daten hätten. Dass es eben diese Datenzugriffsmöglichkeit des Gewaltmonopolisten ist, die jeden Anlass zur Sorge bildet, kommt vielen Zeitgenossen leider überhaupt nicht in den Sinn.

Was geht es Politiker und Bürokraten an, ob jemand beispielsweise Goldmünzen, Bitcoins, wertvolle Gemälde, Brillantschmuck, eine Briefmarkensammlung, eine Segelyacht oder Pelzmäntel besitzt? Richtig – gar nichts! Wenn staatliche oder suprastaatliche Behörden also wissen wollen, wie es um den Vermögensstand der Bürger bestellt ist, dann handelt es sich dabei um pure Anmaßung einer im Machtrausch befindlichen, nicht demokratisch legitimierten Politbürokratie. Wer ernsthaft glaubt, mit einem Vermögensregister kriminelle Machenschaften verhindern zu können, glaubt auch an die Segnungen des Sozialismus. Gut betuchte, wohl organisierte (Finanz-)Kriminelle waren und sind schwerfälligen Staatsbürokraten nämlich immer mindestens zwei Schritte voraus. Das ist natürlich auch den Brüsseler Spitzen bewusst. In Wahrheit geht es der EU ausschließlich um die Vermögen der Durchschnittsmenschen. Denn nur dort kann der Fiskus wirklich wirkungsvoll zugreifen.

Ein gutes Beispiel für die Bedeutung eines Vermögensregisters ist das von der EU anno 2014 vorgeschriebene „Zentrale Waffenregister“ (ZWR), das in Österreich in besonders vorbildlicher Weise eingeführt wurde. Jeder Waffenbesitzer, der mehr als seinen Anspruch auf Sozialhilfe zu verlieren hat, ist seither gut beraten, sämtliche in seinem Besitz befindliche Schusswaffen der Behörde anzuzeigen. Zum Dank dafür wird er in regelmäßigen Abständen von der Polizei heimgesucht, die den Bestand kontrolliert und dessen ordnungsgemäße Verwahrung überprüft. Für die Nachbarn von Waffenbesitzern ist es zweifellos immer wieder amüsant, zu sehen, wie eine Funkstreife vor dem Nebenhaus hält und zwei mit schusssicheren Westen ausgerüstete Polizisten Einlass begehren. Oft genug, so sei hinzugefügt, vergebens, da die Besuche unangekündigt erfolgen und daher in vielen Fällen mehrfach wiederholt werden müssen, weil die zu überprüfende Person gerade nicht zu Hause ist. Besser, man denkt gar nicht über die Vielzahl von Mannstunden nach, die auf diese Weise vergeudet werden, die vom Steuerzahler zu honorieren sind.

Bislang ist übrigens kein Fall eines potenziellen Schusswaffenmissbrauchs bekannt geworden, der durch die Einführung des zentralen Waffenregisters verhindert wurde. Denn gleich, ob eine Waffe registriert ist oder nicht – wenn sie der Besitzer für eine kriminelle Handlung einsetzen will, dann tut er das eben – ZWR hin oder her. Der allgemeinen Sicherheit oder der Verhinderung eines Waffenmissbrauchs ist damit jedenfalls nicht gedient.

Wozu des Waffenregisters indes gut ist, ist die dadurch mögliche Enteignung rechtstreuer Bürger, die der Staat umstandslos zur Herausgabe ihres dank ZWR amtsbekannten Eigentums nötigen kann. Die Waffen (illegal) eingewanderter Neubürger und heimischer Krimineller verbleiben dagegen weiterhin in deren Händen, da sie ja unregistriert, den Behörden daher unbekannt sind und folglich nicht ohne Weiteres konfisziert werden können. Genial, nicht wahr?

Nicht anderes verhält es sich beim dräuenden „Vermögensregister“. Es geht um nichts anderes als um totale Kontrolle und die einfache Möglichkeit zur Konfiskation privater Vermögensbestandteile. Da Grund- und Wertpapierbesitz, Firmenbeteiligungen sowie Bankkontostände den Behörden ja schon jetzt bekannt sind, geht es also um die zusätzliche Erfassung von in Wohnstätten und Schließfächern aufbewahrten Werten. Hausdurchsuchungen, die von mit Metalldetektoren ausgestatteten Beamten zwecks Feststellung des Wahrheitsgehalts der von den Bürgern abgegebenen Vermögensmeldungen durchgeführt werden, rücken damit in den Bereich des Möglichen. Was für eine schöne neue Welt!

Für die Sicherheit privaten Eigentums nicht zu unterschätzen ist der derzeit in den Niederlanden vorbereitete Coup, der das Land in eine Steuerhölle transformieren wird und der von den stets klammen Finanzministern aller EU-Staaten aufmerksam beobachtet wird. Es geht um die geplante Besteuerung „nichtrealisierter Gewinne“, die jede Bemühung zur privaten Altersvorsorge torpedieren und die Bürger auf Gedeih und Verderb der Willkür der Wohlfahrtsstaatsbürokratie ausliefern würde.

Worauf dieser üble Plan hinausläuft? Wer etwa ein Wertpapierdepot, eine nicht selbst bewohnte Liegenschaft, Goldmünzen oder Bitcoins besitzt, deren Nominalwerte inflationsbedingt steigen, wird diese Wertzuwächse künftig versteuern müssen – ohne dass sie zuvor faktisch realisiert wurden. Im Klartext: Werden auf diese Weise 10.000 Euro nominaler Wertzuwachs ausgewiesen, will der Staat (im holländischen Modell ab 2028 davon 36 Prozent) kassieren. Wer das Geld nicht flüssig hat, wird gezwungen sein, Teile seines Vermögens zu veräußern, um seine Steuerschuld zu begleichen. Im Fall eines im Wert gestiegenen, nicht teilbaren Grundstücks wird dieses eventuell verkauft werden müssen, falls die fällige Steuer nicht aus der Portokasse bezahlt werden kann.

Abgesehen davon, dass es sich dabei um den in der zivilisierten Welt bislang wohl brutalsten Anschlag auf private Vermögen handelt, sind damit auch noch gar nicht abschätzbare Nebenwirkungen – etwa für den Kapitalmarkt und die Altersvorsorge insgesamt – verbunden.

Fazit: Es gibt augenscheinlich keine Gemeinheit, zu der politische Organisationen – ob nationalen oder internationalen Charakters ist einerlei – nicht jederzeit bereit und imstande sind.

Quellen:

You'll own nothing and be happy - Wikipedia


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