22. Juni 2026 11:00

Gestahlfedert: Ausgelogen 4 Elon Musk – D-Day für den Staatsfunk

Eine Lüge zu viel – neue Hoffnung auf einen „Tag X“

von Michael Werner drucken

Elon Musk - hoffentlich zieht er dem Staatsfunk final den Stecker!
Bildquelle: Eigenes Bild Elon Musk - hoffentlich zieht er dem Staatsfunk final den Stecker!

„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Techmilliardär Elon Musk. Das Muster ist nicht neu. Wir wollen wissen, was steckt dahinter. Welche Akteure haben ein Interesse daran, ein Gewaltverbrechen dafür zu nutzen, um zum Bürgerkrieg aufzurufen?“

So plärrte es am Freitag, dem 12. Juni, direkt vom Mainzer Märchenberg aus allen Volksempfängern, die bei „ZDFheute live“ zugeschaltet waren. Die Abkürzung „ZDF“ – kleiner Einschub für alle, die das bisher noch nie hinterfragt haben – steht übrigens für „Zwangsgebührenfinanziertes Desinformations-Fernsehen“.

Leider hat dieser launige Opener einen entscheidenden Schönheitsfehler: Die Kernaussage des Zitats ist – um es nett auszudrücken – maximal weit von der Wahrheit entfernt. Böse Zungen sprechen sogar von einer kackdreisten Lüge. Mit Blick auf die Gesamtperformance des ZDF kann man aber inzwischen ruhigen Gewissens vom Normalfall sprechen.

Die einem solchen Gebaren zugrunde liegende selbstherrliche Arroganz gegenüber den Gebührenzahlern und die Verachtung der Verleumdungsopfer basiert auf der Quasi-Unangreifbarkeit dieses Mainzer Teilstücks der knapp zehn Milliarden Euro schweren öffentlich-rechtlichen Propagandaschleuder: Niemand hat persönliche Konsequenzen zu fürchten, weil diese Lügerei von ganz oben nicht nur gedeckt, sondern goutiert wird. In den wenigen Fällen, wo sich die Opfer wehrten, wurden sie vom für derartige Beschwerden zuständigen ZDF-Fernsehrat, der zufällig linksgrünextrem besetzt ist, lediglich verhöhnt. Und wenn es vor Gericht ging, prügelte das ZDF die Nummer mit den teuersten Anwälten gerne mal auf Beitragszahlerkosten durch sämtliche Instanzen, so dass das Opfer, selbst wenn es am Ende Recht bekam, längst völlig zermürbt oder gar finanziell ruiniert war, und das Resultat eh längst keinen mehr interessierte, weil der letzte Zuschauer, der die Sendung seinerzeit gesehen hatte, drei Tage vor der Urteilsverkündung während der „heute-show“ dahingesiecht war – allerdings nicht, weil er sich totgelacht hat, sondern vor Langeweile.

Und weil es nie spürbare Konsequenzen für irgendwen hatte und auch die finanziellen Kollateralschäden vom Demokratieabgabensklaven zu tragen waren, log man munter weiter. So schreckte man auch nicht davor zurück, dem reichsten Mann der Welt, der gerade zum ersten Billionär der Geschichte gekürt wurde, mit dem dicksten Strahl, den rauszupressen man imstande war, gegens Bein zu pinkeln. Und genauso wie unser Bundeskanzler, der sich dachte, wenn er bei einem PR-Termin vor irgendeiner Schulklasse Donald Trump ans Bein pinkelt, wird der bestinformierte Mann der Welt das schon nicht mitkriegen, und damit nach allen Regeln der Kunst auf die Schnauze fiel, erging es nun auch dem ZDF. Wobei die Annahme, eine so heftige Lüge würde Elon Musk eh nicht zur Kenntnis gelangen und auch gar nicht interessieren, an Weltfremdheit kaum zu überbieten ist, wenn man sich mal Musks Gebaren auf seiner eigenen Plattform „X“ anschaut: Der Mann kriegt verdammt viel mit und kommentiert mitunter Dinge, bei denen das niemand erwartet hätte. Dabei hat Musk ein besonders wachsames Auge auf die EU und in jener wiederum auf Deutschland geworfen. Was sogar nachvollziehbar ist, weil es zwei seiner Unternehmen betrifft: Zum einen die Social-Media-Plattform „X“, seit seiner Übernahme im Jahre 2022 ein Hort der Informations- und Meinungsfreiheit und damit ein Riesendorn im Auge der freiheitsfeindlichen, vom totalitären Zensurgeist besessenen EU-Apparatschiks, und dann noch seine „Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg“ in Grünheide.

Natürlich sorgte auch die Community fleißig dafür, dass Musk dieser Vorgang tunlichst nicht entging – er wurde quasi im Sekundentakt in Berichten darüber verlinkt. Und so schlug es dann ein wie eine Bombe, als Musk letzten Montag postete: „Gegen das ZDF werden nun wegen seiner ungeheuerlichen Lügen rechtliche Schritte eingeleitet.“ Kurz darauf legte er nach: „Im Rahmen des Gerichtsverfahrens gegen sie werde ich herausfinden, welcher Kretin genau diese fürchterliche Lüge formulierte.“

Nun wäre Elon Musk nicht da, wo er heute ist, wäre er nur ein Mann der Worte. Als Mann der Tat hat er sofort Nägel mit Köpfen gemacht, und nur wenige Stunden später schlug erneut eine Nachricht ein wie eine Bombe: Der prominente und gefürchtete Medienanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel verkündete erkennbar stolz, dass Elon Musk nun sein neuester Mandant sei, und ließ dem ZDF eine Abmahnung zukommen, mit dem für diese Fälle üblichen Ansinnen, die streitgegenständliche Behauptung nicht weiter zu verbreiten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, dies auch zukünftig so zu halten.

Bereits am Samstag hatte das ZDF die Sendung mit einem sogenannten Transparenzhinweis versehen. Nachdem Steinhöfel im Namen Musks zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt hatte, knickte der Sender endgültig ein: Er entfernte zeitnah die beanstandete Passage aus der Anmoderation und gab die Erklärung ab.

Die von linken Neidhammeln und Ökonomielegasthenikern anlässlich des „SpaceX“-Börsengangs, der Musk zumindest nach Buchwert zum ersten Billionär machte, ausgelöste und schon seit Tagen lodernde Diskussion wurde dadurch noch zusätzlich befeuert: Der Vorwurf, das ZDF sei vor Elon Musk nur deshalb eingeknickt, weil er der reichste Mann der Welt ist, wurde dankbar als weiterer Grund angeführt, keine Billionäre zu dulden, weil die angeblich zu mächtig seien.

Doch wie alles, was Linke so von sich geben, ist auch das nicht wahr: Das „Einknicken“ des ZDF hat rein gar nichts mit Musks Vermögen zu tun. Das bei Nichtabgabe der Unterlassungserklärung von Steinhöfel eingeleitete Eilverfahren für eine einstweilige Verfügung hätte das ZDF im ähnlichen Rahmen gekostet, egal ob der Gegner Elon Musk ist oder Onkel Willi. Die Gerichtskosten steigen jedenfalls nicht deshalb ins Unermessliche, weil der Kläger Elon Musk heißt und Billionär ist. Außerdem ist es beim ZDF jedem völlig wurscht, was ein solches Verfahren kostet, da das ja eh niemand dort aus der eigenen Tasche bezahlt, sondern dem Beitragstopf entnommen wird.

Dahinter steckt etwas völlig anderes: Man hat ausnahmsweise mal taktisch klug gehandelt und Schadenbegrenzung betrieben. Und damit meine ich nicht den finanziellen Schaden, der – wie gesagt – eh wurscht wäre. Der Grund war, dass der Fall hier einfach zu eindeutig ist. Mit dieser Sachlage hätte das ZDF vor keinem Gericht dieser Welt auch nur den Hauch einer Chance gehabt. Den Fall hätte auch Onkel Willi spielend gewonnen, und er hätte dafür auch keinen erfahrenen Top-Profi wie Steinhöfel gebraucht – den Pokal hätte sich jeder von der gestrigen Verbindungsparty übernächtigte Jura-Erstsemester mit Kater und acht Promille Restalkohol spielend abgeholt.

Steinhöfel hätte die einstweilige Verfügung vermutlich ohne größere Schwierigkeiten bekommen, und selbst wenn das ZDF anschließend Widerspruch eingelegt und die Sache durch die Instanzen getrieben hätte, hätte ihm das Gericht einen Vogel gezeigt. Wie gesagt, das weiß jeder, der sich auch nur eine Äußerungsrechts-Vorlesung lang halbwegs wachhalten konnte, daher war das auch der Rechtsabteilung des ZDF bewusst. Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung war die Nummer gegessen: Steinhöfel tingelt dann noch ein paar Tage seinen Triumph auskostend durch die Formate der privaten Medienlandschaft, aber es gibt keine neue Meldung mehr, daher lutscht es sich bald aus. Ein gerichtliches Schnellverfahren hingegen hätte die Story noch ein paar Wochen lang heiß gehalten, allerdings mit demselben Ausgang, nur dass die Schlappe fürs ZDF größer gewesen wäre, wenn’s ein Obergericht bestätigt, als wenn sie die Unterlassungserklärung freiwillig unterschreiben. Daher war es eine kluge Entscheidung zur Einhegung des Image­schadens der Mainzer Schundfunkanstalt.

Davon unberührt bleiben mögliche Schadensersatzansprüche Musks gegen das ZDF, denn über ihn zu behaupten, er habe zu rassistischen Hetzjagden auf Migranten aufgerufen, gar in der Hoffnung auf eine bürgerkriegsähnliche Eskalation, schadet seinem öffentlichen Ansehen so massiv, dass es sich auch negativ auf seine Unternehmen auswirken kann.

Sehen wir es mal, wie es ist: Was da alles gelaufen ist, hat noch längst nicht jeder mitbekommen! Das ZDF hat die älteste Zuschauergruppe. Die haben die Sendung gesehen und darin erfahren, dass Elon Musk ein ganz böser, gefährlicher Typ ist, der Rassisten zur Gewalt gegen Migranten aufstachelt und am liebsten einen Bürgerkrieg provozieren würde. Und danach haben diese Leute von der Sache nie wieder etwas gehört. Niemand wird sich diese Sendung dann nochmal in der Mediathek anschauen, weil’s so schön war, um dann festzustellen, dass diese Passage plötzlich fehlt, und sich das mit einer mit der nachträglichen Entfernung einer Falschinformation zu erklären. Auch hier gilt: Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern. Es gab keine Gegendarstellung und keine Entschuldigung an ähnlich prominenter Stelle, nur ein lapidarer Hinweis im Internet, versteckt in den Tiefen der ZDF-Website. Und natürlich berichtet das ZDF von seiner Schlappe nicht als großer Aufmacher. Wer nicht auf „X“ unterwegs ist und nicht parallel noch kritische, unabhängige Medien wie „Nius“, „Apollo News“, das AfD-Vorfeld oder die libertären Formate verfolgt, hat von Musks Gegenwehr und Steinhöfels großem Auftritt absolut nichts mitbekommen – was für unsere Kreise eine Sensationsmeldung war, war in Wahrheit nur reine Bubble-Bespaßung.

Das heißt, genauso wie immer noch Hunderttausende Deutsche glauben, es habe eine zweite Wannsee-Konferenz gegeben, bei der die AfD unter der Führung eines Österreichers die gewaltsame Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund beschlossen habe, bleibt Elon Musk für den Großteil der Zuschauer dieser Sendung genau der schlimme Rassist, Brandstifter und Aufrührer, als der er vom ZDF anmoderiert wurde.

Diese Leute werden sicher niemals einen Tesla kaufen. Vielleicht fühlen sich jetzt sogar wieder ein paar linke Spinner berufen, einen weiteren Anschlag auf Musks deutsche Tesla-Fabrik zu verüben. Dass Elon Musk nun mit seinem Anwalt Möglichkeiten erörtert, das ZDF dafür zur Verantwortung zu ziehen, ist nur folgerichtig. Als ÖRR-Hasser gönne ich ihm jeden Cent, auch wenn er das Geld nicht nötig hat, und wünsche ihm dabei so viel Erfolg, dass es den Laden komplett ruinieren wird – am besten durch irgendein bislang unentdecktes juristisches Wurmloch, das den Prozess in die USA befördert, wo bei Schadensersatzsummen bekanntlich ein paar Nullen lockerer sitzen. Die bloße weltweite Abrufbarkeit der Sendung wird dafür allerdings kaum reichen. Innerhalb Deutschland kann bei presserechtlichen Verfahren jedes Gericht angerufen werden, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich das Medienangebot gekauft oder empfangen werden kann (das nennt sich „fliegender Gerichtsstand“). Deshalb werden die meisten dieser Verfahren vor den Landgerichten Hamburg, Berlin und Köln geführt, weil die dortigen Pressekammern einen besonders guten Ruf haben – was, by the way, mal wieder zeigt, dass Markt und Wettbewerb selbst innerhalb des staatsverseuchten deutschen Justizapparats funktionieren, wenn ausnahmsweise ein kleines bisschen davon zugelassen wird.

Steinhöfel hat angekündigt, zunächst einmal alte ZDF-Berichte über Elon Musk nach weiteren justiziablen Falschbehauptungen zu durchforsten, wegen der Verjährung die der letzten vier Jahre. An der Stelle möchte ich alle, die Zeit dafür und Spaß daran haben, ausdrücklich dazu aufrufen, Herrn Steinhöfel bei der Suche kräftig zu unterstützen. Wer etwas findet oder sich gar konkret an irgendeinen Bericht erinnert, in dem das ZDF mit Unwahrheiten gegen Musk gekeilt hat, möge dies bitte Steinhöfels Kanzlei in Hamburg zukommen lassen – die Kontaktdaten findet man auf seiner Homepage.

Es ist ein absoluter Hochgenuss, auf „X“ nun die salzigen bis panischen Kommentare der Staatsfunk-Junkies zu lesen, die allesamt zittern, Musk könnte das tun, was die AfD bisher nur für den Fall eines Wahlsiegs versprochen hat: Dieser widerlichen linksgrünen Lügenfabrik und Zersetzungsanstalt final den Stecker ziehen. Hach, was wäre das schön – man wird doch wohl noch träumen dürfen!

Der insgesamt marode Geisteszustand deutscher Linker offenbart sich auch in dem von fast allen wortgleich nachgeplapperten Vorwurf, Musk, der doch angeblich „X“ gekauft habe, um die Meinungsfreiheit zu retten, entpuppe sich nun mit seinem juristischen Vorgehen gegen das ZDF als Feind der Meinungsfreiheit, ebenso wie alle, die ihn dafür feiern, weil sie offenbar nur für Meinungsfreiheit seien, wenn es um ihre Meinung geht, aber Andersdenkende gnadenlos zum Schweigen bringen wollen.

Diese geistige Verrenkung steht symptomatisch für die intellektuelle Unredlichkeit und die moralische Verkommenheit der deutschen Linken: Alles, was sie ihren Gegnern vorwerfen, ist gleich doppelt falsch, weil sie ihnen stets genau das unterstellen, was sie selbst immer schon getan haben, und dieser Vorwurf gleichzeitig noch auf einer falschen Prämisse basiert – oder volkstümlich ausgedrückt, auf einer Lüge. Es ist die klassische linke Umkehr, Verdrehung, Perversion.

Es dürfte wohl unstreitig sein, dass es die Linke war, die ständig neue Gesetze zu Äußerungsdelikten erlassen und bestehende verschärft hat, die unzählige Meldestellen einrichten ließ, sogar explizit für Äußerungen jenseits der Strafbarkeitsgrenze, die so einen Unsinn wie „Trusted Flagger“ eingeführt und Scheißhausparolen wie „Hass und Hetze“ erfunden hat, um kritische Menschen einzuschüchtern, die sich in einem Wirrwarr aus hunderten NGOs hunderte Millionen an staatlichen Mitteln einverleibt, um abertausende Anzeigen zu erstatten, auf Steuerzahlerkosten gezieltes Lawfare gegen reichweitenstarke Andersdenkende zu betreiben und dafür zu sorgen, dass harmlosen Bürgern morgens um sechs Uhr die Hütte gestürmt und sämtliche Kommunikationstechnik wegbeschlagnahmt wird. Dass sie nun der anderen Seite dasselbe unterstellen, ist nicht nur kontrafaktisch, sondern dürfte wohl auch einem tiefsitzenden Angstreflex entspringen, dass die Rache bitter ausfallen könnte, sollte sich der Wind mal drehen.

So viel zur linken Tatsachenumkehr. Kommen wir nun zur linken Lüge:

In Deutschland zähle ich mit Sicherheit zu den radikalsten Verteidigern der uneingeschränkten Redefreiheit nach dem Vorbild des amerikanischen First Amendments, welches besagt, dass der Staat kein Recht hat, die freie Rede einzuschränken, und daraus folgend auch kein Recht und vor allem keine Möglichkeit, seine Bürger wegen politischer, beleidigender und „hasserfüllter“ Rede strafrechtlich zu verfolgen. Deswegen kann in den USA auch niemand wegen frei erfundener, opfer- und schadenloser Wortverbrechen wie Beleidigung, Volksverhetzung oder der Verwendung willkürlich verbotener Phrasen vor den Kadi gezerrt oder gar in den Knast geworfen werden. Das US-Recht kennt enge, aber reale Kategorien beschränkbarer oder ungeschützter Rede, darunter echte Drohungen, unmittelbare Anstiftung zu rechtswidriger Gewalt, Verleumdung, Betrug, Obszönität und Äußerungen als Bestandteil kriminellen Handelns.

Seit Jahren mache ich auf diese Thematik aufmerksam und werbe für den Gedanken, Artikel 5 des Grundgesetzes auf Absatz 1 zu beschränken, nachdem dieser noch um die Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- und Lehrfreiheit ergänzt wurde, um so den verfassungsrechtlichen Weg zur Abschaffung nahezu aller reinen Äußerungsdelikte freizumachen und dazu noch die Justiz massiv zu entlasten, für den Gegenwert echter Meinungs- und Redefreiheit – denn echt kann sie nur uneingeschränkt sein.

Daher bin ich stets einer der ersten, der sich lautstark empört, wenn ich irgendwie von neuen Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit erfahre. Hätten die Linken hier tatsächlich einen Punkt, wenn sie behaupten, Musk greife mit seinem Vorgehen gegen das ZDF einschränkend in die Meinungs- und Pressefreiheit ein, wäre ich sofort mit an Bord.

Allerdings tangiert der vorliegende Fall „Musk ./. ZDF“ den Themenbereich „Free Speech“ nicht derart, dass es hier um staatliche Zensur oder um strafrechtliche Verfolgung einer Meinungsäußerung geht. Doch so weit muss man gar nicht denken, denn der linke Vorwurf scheitert bereits an der Grundvoraussetzung, weil hier gar keine Meinungsäußerung vorliegt, sondern vielmehr eine falsche Tatsachenbehauptung (im Volksmund „Lüge“ genannt), die zu allem Übel auch noch offensichtlich erkennbar vornehmlich dem Zweck dient, einen Menschen und Unternehmer (und damit mittelbar auch sein Unternehmen) maximal zu beschädigen, am liebsten komplett zu vernichten.

Eine solche Falschbehauptung kann in Deutschland Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeits- beziehungsweise Unternehmenspersönlichkeitsrechts auslösen; im US-Recht fällt sie grundsätzlich unter „defamation“ beziehungsweise „libel“. Strafrechtlich käme in Deutschland Verleumdung gemäß Paragraph 187 StGB nur dann in Betracht, wenn die Verantwortlichen die Unwahrheit kannten. Das nur zur Information, der Vollständigkeit halber. Im vorliegenden Fall ist das jedoch irrelevant, weil es hier nur um rein zivilrechtliche Ansprüche geht, basierend auf einer schädigenden Handlung, die zudem noch allem Anschein nach vorsätzlich geschah.

Wer unter diesen Umständen also von einem angeblichen Angriff Musks auf die Meinungsfreiheit schwadroniert, erzählt entweder vorsätzlich groben Unfug, um die Menschen in die Irre zu führen, oder ist so ungebildet, dass er noch nicht mal den Unterschied kennt zwischen einer Meinungsäußerung, die durch ein Grundrecht geschützt ist, und einer Tatsachenbehauptung, die das nicht ist – insbesondere dann nicht, wenn sie erwiesen falsch ist und geeignet, jemandem Schaden zuzufügen.

Der Fall betrifft insofern zwar die Rundfunkfreiheit, denn jede gerichtlich durchgesetzte Unterlassung beschränkt die weitere Verbreitung einer Äußerung. Daraus folgt jedoch keineswegs, dass das ZDF hier im Recht wäre. Die Freiheit der Rede ist kein Freibrief für nachweislich falsche, rufschädigende Tatsachenbehauptungen. Das gilt grundsätzlich auch in den USA, wobei Musk als öffentliche Person dort zusätzlich nachweisen müsste, dass die Falschbehauptung in Kenntnis ihrer Unwahrheit oder unter bewusster Missachtung erheblicher Zweifel verbreitet wurde. Angesichts der eindeutigen Quellenlage könnte genau diese Frage für das ZDF unangenehm werden.

Doch damit nicht genug, denn in dieser speziellen Konstellation kommt noch ein weiterer entscheidender Aspekt hinzu. Weil das ZDF kein privatrechtlicher Akteur ist, sondern eine juristische Person des öffentlichen Rechts, haben wir es hier mit einem etwas komplexeren Fallkonstrukt zu tun.

Nun sind staatliche beziehungsweise öffentlich-rechtliche Einrichtungen zwar prinzipiell keine Grundrechtsträger, jedoch wurde extra für die ÖRR-Anstalten die Ausnahme konstruiert, dass sie – aus naheliegenden Gründen, weil sie sonst ihren Auftrag gar nicht erfüllen könnten – Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sind – das allerdings nur gegenüber dem Staat!

Nutzern, Mitarbeitern, politischen Parteien und sonstigen Privaten hingegen stehen die ÖRR-Anstalten als Teil der öffentlichen Gewalt gegenüber und sind daher keine Grundrechtsträger, sondern unterliegen vielmehr der für solche Einrichtungen üblichen Grundrechtsbindung, die selbst durch ihre eigene Rundfunkfreiheit ausdrücklich nicht beseitigt werden kann. Sie sind also gegenüber den genannten Personen und Personengruppen verpflichtet, deren Grundrechte zu achten, insbesondere das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

Das bedeutet hinsichtlich dieses konkreten Falls, das ZDF darf Privatpersonen weder diskriminieren noch deren Persönlichkeitsrechte. Weiterhin müssen sich die Entscheidungen des ZDF an sachlichen, willkürfreien Erwägungen orientieren. Last but not least besteht eine ausdrückliche journalistische Sorgfaltspflicht aus Paragraph 6 Absatz 1 Medienstaatsvertrag, der über Paragraph 6 des ZDF-Staatsvertrags auf das ZDF Anwendung findet.

Dass diese fundamentalen Grundsätze hier samt und sonders nach allen Regeln der Kunst mit Füßen getreten wurden, dürfte wohl so offensichtlich sein, dass man es selbst dann nicht mehr ignorieren kann, wenn man mit ideologischer Blindheit geschlagen ist.

Insofern ist eine Klage von Elon Musk gegen das ZDF kein Eingriff in das Grundrecht auf Rundfunk- oder Meinungsfreiheit des Senders, weil ein solches Recht des ZDF gegenüber Elon Musk nicht besteht. Andersherum wird jedoch ein Schuh draus: Das ZDF ist gegenüber Elon Musk grundrechtsverpflichtet, und gegen diese Pflicht – sowie gegen die Wahrheitspflicht aus zwei anderen Vertragswerken – hat es auf eklatante Art und Weise verstoßen, und das augenscheinlich auch noch vorsätzlich, mindestens jedoch grob fahrlässig.

Der uniforme linke Verweis auf „Free Speech“ ist also in jedweder in Betracht kommender Hinsicht so dumm und falsch, dass noch nicht einmal das glatte Gegenteil schlau und richtig wäre. Was eine Kunst ist, die Linke in Perfektion beherrschen.

Das Dream-Team Musk/Steinhöfel stahl einem anderen Rufmord-Opfer des ZDF, das am selben Tag seinen juristischen Sieg zu feiern hatte, fast komplett die wohlverdiente Aufmerksamkeit: Der ehemalige Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, wurde im Oktober 2022 von Jan Böhmermann in seinem Menschenjagd- und Diffamier-Format „ZDF Magazin Royale“ nicht nur als „Cyberclown“ beschimpft, sondern auch als Resultat einer ausführlichen, höchsten journalistischen Standards entsprechenden „Recherche“ der Böhmermann-Redaktion den Eindruck erweckt, Schönbohm habe bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten und sei damit womöglich eine Art russischer Einflussagent. Kurz darauf wurde Schönbohm von seiner obersten Dienstherrin, der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Amt entfernt. „Nius“ deckte auf, dass es in der Zeit vor dieser Aktion direkte Kontakte zwischen Faesers Innenministerium und Böhmermanns Redaktion gab – hierzu kann sich nun jeder seinen Teil denken.

Für den armen Mann, der von einem Tag auf den anderen die Welt nicht mehr verstand, aber auch für seine Familie, inklusive der Kinder, die in der Schule gemobbt wurden, begann ein Höllentrip, der fast vier Jahre dauern sollte, bis ihm in zweiter Instanz das Oberlandesgericht München, wie bereits zuvor in erster Instanz das Landgericht München, bestätigte, dass Böhmermanns „Recherchen“ wohl ausschließlich im Märchenwald stattgefunden hatten. Eine Geldentschädigung versagte ihm das Gericht allerdings, unter anderem weil er nicht früh genug mit einem Unterlassungsbegehren reagiert hatte und weil eine spätere öffentliche Äußerung seines Anwalts die gegen ihn gerichteten Vorwürfe selbst weiter am Leben hielt.

Was einen rechtschaffenen Menschen an diesem Fall so heftig verzweifeln lässt, ist nicht nur die Sache selbst, die allein schon fassungslos macht, dass ein angebliches Satire-Format des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, möglicherweise im Zusammenspiel mit oder jedenfalls nach vorherigen Kontakten zum Innenministerium, die Karriere und den bis dato makellosen Ruf eines unbescholtenen Mannes komplett zerstört, und das auf der Basis von Lügen. Aber dass man dann auch noch die Dreistigkeit besitzt, sich auf Gebührenzahlerkosten durch zwei Instanzen verklagen zu lassen, obwohl spätestens nach der erstinstanzlichen Niederlage kaum noch ernsthaft übersehbar gewesen sein konnte, wie dünn das Eis war – wobei sich der Verdacht aufdrängt, dass die Fortsetzung des Verfahrens vor allem dem Zweck diente, Schönbohm psychisch maximal zu zermürben und wirtschaftlich in den Ruin zu treiben, weil er als Kläger den Prozess vorfinanzieren muss und auch nach seinem Sieg sicher nicht seine gesamten Kosten erstattet bekommt, übersteigt jede normale menschliche Vorstellungskraft.

Werfen wir mal einen Blick auf die Akteure: Der frisch wiedergewählte ZDF-Intendant Norbert Himmler, sein unlustiger Pausenclown und Wadenbeißer Böhmermann samt Team, und vielleicht auch noch Nancy Faeser und weite Teile ihrer ehemaligen Behörde – was sind das für Menschen? Sind das überhaupt Menschen? Beim ZDF gesellen sich noch weitere Gruselgestalten dazu: Notorische Hetzer und Lügner wie Dunja Hayali und Elmar Theveßen, oder die KI-Video-Fälscherin Nicola Albrecht. Was hier fassungslos macht, ist der Umstand, dass keiner der zahlreichen Skandale der jüngsten Vergangenheit auch nur die geringste negative Konsequenz für einen der Genannten hat. Niemand wurde vor die Tür gesetzt, noch nicht mal ein Bauernopfer aus der dritten Reihe. Naja, vielleicht liegt das ja daran, dass beim ZDF immer alle in der ersten Reihe sitzen…

Wenn man mal nur ein gutes Jahrzehnt zurückdenkt, erst recht, wenn man noch weiter zurückgeht, wegen welcher Lappalien Bundesminister damals bereits zurückgetreten sind! Es gab sogar mal einen Reichskanzler, der sich aus Scham darüber, sein Wahlversprechen vom tausendjährigen Reich bereits nach zwölf Jahren brechen zu müssen, das Leben nahm! Und jetzt darf jeder für sich ausrechnen, wie oft Friedrich Merz, wäre er mit einem ähnlichen Ehrgefühl ausgestattet, sich mittlerweile suizidiert haben müsste…

Jüngst verdiente sich „ZDFheute live“-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg einen Ehrenplatz in der illustren Runde der unberührbaren Widerlinge, mit ihrer eingangs zitierten Anmoderation, die nun hoffentlich in die Geschichte eingehen wird – vielleicht als der Scheinwerfer, der vom „Himmel“ fiel, vielleicht aber auch als die Landung an Omaha, Utah, Juno, Sword oder Gold Beach.

Go, Elon, go!


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