Gestahlfedert: Gut geachtet: Ein neuer Player im AfD-Parteiverbots-Game
Die wahre Sensation des GFF-Gutachtens ist eine Zäsur
Es gibt ein neues Gutachten über die AfD beziehungsweise deren Verfassungstreue beziehungsweise zum Potential eines möglichen Parteiverbotsverfahrens.
Hörten wir bisher von solchen Gutachten, so stammten sie immer von einer der Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder, und bei näherer Betrachtung hat sich stets zuverlässig herausgestellt, dass ihr einziger Nutzen erst im Rahmen einer Zweitverwertung als Klopapier zum Tragen käme. Inhaltlich handelte es sich nur um ein Sammelsurium öffentlich zugänglicher Statements von AfDlern, meist aus den sozialen Medien, die mehrheitlich völlig harmlos und im schlimmsten Fall höchstens dumm oder meinetwegen auch unappetitlich waren, aber auch in geballter Ladung keinerlei Anlass für ein mögliches Parteiverbot hergaben. Vor dem Hintergrund, dass Bund und Länder in diese Stasi-Substitute im laufenden Jahr insgesamt wohl etwa eine Milliarde an Steuergeldern hineinpumpen (und damit schätzungsweise etwa 150 Millionen mehr als noch vor zwei Jahren), ist das eine mehr als schwache Leistung für das viele Geld. Oder sagen wir mal so: Es ist typisch Staat, also: business as usual.
Das nun vorliegende neue Gutachten stammt hingegen von der in Berlin ansässigen „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Das ist rechtlich ein eingetragener Verein, sogar mit anerkannter Gemeinnützigkeit, was aber ziemlich bieder und altbacken klingt, eher so nach einer Herrenrunde, die ein paar Karnickelställe aufgestellt und ein Vereinsheim mit einer besonders großen Theke darum gezimmert haben, weil sie noch einen Vorwand suchten, sich bereits am Dienstagabend mit Jägermeister den Arsch zuzuknallen. Nehmen wir lieber ein moderneres Wort: Es ist eine NGO! Und jetzt werden Sie entsetzt ausrufen: „Ah, also größtenteils bis ganz direkt vom Staat finanziert“ – aber nein, die postulieren auf ihrer Homepage ganz eindeutig: „Damit die GFF politisch unabhängig arbeiten und mit der Erhebung von Klagen langfristige Verpflichtungen eingehen kann, muss sie finanziell unabhängig sein. Wir akzeptieren deshalb keinerlei staatliche Förderung.“ Stattdessen generieren sie ihre Einnahmen über Fördermitgliedschaften, Einzelspenden und institutionelle Zuwendungen, insbesondere durch Stiftungen.
An der Stelle sind die meisten Rezipienten dieser Zeilen beruhigt und von der Unabhängigkeit dieser Einrichtung überzeugt. Doch auf dieser Plattform wird knallharter Investigativ-Journalismus betrieben und alles hinterfragt, denn beim Wort „Stiftungen“ klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken. Der Verein listet unter „institutionellen Zuwendungen“ dreißig Stiftungen auf, denen ich dann mal auf den Zahn gefühlt habe, mit dem Ergebnis, dass fünf dieser Stiftungen (Bertelsmann Stiftung, Digital Freedom Fund, Liberties, Mozilla Foundation und New Venture Fund) nachweislich oder ausweislich öffentliche Zuschüsse erhalten. Nur vier dieser Stiftungen geben explizit an, keine staatlichen Gelder zu erhalten: Campact e. V., Chaos Computer Club e. V., Robert Bosch Stiftung GmbH und Stiftung Mercator GmbH. Das bedeutet jedoch nicht zwingend null Euro, denn nicht ausgeschlossen sind einzelne Zahlungen bis einschließlich 10.000 Euro, da diese nicht ausgewiesen werden müssen, öffentliche Aufträge gegen konkrete Gegenleistung, mittelbare Förderungen über Projektpartner, Steuervergünstigungen und kostenlose Überlassung von Räumen oder sonstigen Sachleistungen. Wahren Feinschmeckern des NGO-Themas geht bei Bertelsmann, Campact, netzpolitik.org und insbesondere bei Open Society Foundations (George Soros) längst das Klappmesser auf – es gibt tatsächlich Dinge unter Gottes schöner Sonne, die noch schlimmer sind als ein bisschen Steuerkohle für ordentlich Bambule.
Kenner des NGO-Games wissen nun anhand der Auflistung der beteiligten Stiftungen bereits alles, was sie wissen müssen: Hier sind die „üblichen Verdächtigen“ am Werk, daher dürfte der Laden dezent linkslastig sein. Hahaha, ich beliebe zu scherzen – sagen wir mal lieber „gesichert linksextrem“. Und wer daran bisher noch den Hauch eines Zweifels hatte, dem dürfte ein Blick auf die Zusammensetzung der Leitungsebene dieses politischen Kaninchenzüchtervereins letzte Klarheit verschaffen: Eine Professorin mit Schwerpunkt Gender Legal Studies, früher Refugee Law Clinic; ein Professor mit Schwerpunkt Völkerstrafrecht und European Center for Human and Constitutional Rights; einer aus dem Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj); eine Professorin in Genderkompetenz, Legal Gender Studies, Recht der sozial-ökologischen Transformation, feministische Rechtspolitik; ein Ex-Europaparlamentarier der Grünen; eine Professorin für Strafrecht und Geschlechtertheorie; ein Ex-Bundestagsabgeordneter der Grünen und ein Mitglied von Volt. Die halten sich noch nicht mal, um wenigstens den Schein von Ausgewogenheit anzutäuschen, einen Alibi-CDUler, obwohl man diese Schrottwichtel bekanntlich nachgeschmissen kriegt.
Halten wir fest: Eine selbst im dichtesten Nebel auf hundert Meter eindeutig als solche erkennbare linksextreme Kasperbude, engstens verbandelt mit dem linksextremen Förder-Netzwerk, erstellt ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit der AfD – was genau soll dabei bitte anderes herauskommen als dass die AfD verfassungswidrig ist und daher verboten gehört? Bevor eine derartige Konstellation ein anderes Resultat abliefert als das vorliegende, kommt eher der Großmufti vom Oman in seiner nächsten Fatwa zu dem Schluss, dass nur der Papst unfehlbar ist.
Eins muss man ihnen jedoch lassen: Humor haben sie – ganze dreimal betonen sie explizit, dass sie an die Sache völlig ergebnisoffen herangegangen sind.
Allerdings will ich fair bleiben: Ein paar Stellen zeugen wirklich von einer möglichen Ergebnisoffenheit. Eine davon ist sogar der absolute Oberknaller, aber Sie werden es mir sicher nachsehen, verehrte Leserschaft, dass ich mir diesen bis zum Schluss aufspare.
Das Gutachten unterscheidet sich grundsätzlich von den bisher geleakten und daher öffentlich bekannten Peinlichkeiten der Verfassungsschutzämter: Es ist eben keine Bildchensammlung von Social-Media-Posts aus dem Dunstkreis der AfD, jeweils versehen mit einem empörten Einzeiler, woraus dann am Ende in einer Kurzzusammenfassung das gewünschte Ergebnis zusammengesponnen wird. Vielmehr haben wir es hier mit 3.060 Seiten voller Fließtext und massenhaft Fußnoten zu tun, der nur selten von einer illustrierenden Grafik aufgelockert wird. Das Ding hat Struktur, der Text hat Niveau, er klingt eher wissenschaftlich und juristisch als moralisierend und emotional, kein allzu augenfälliges oder gar aufdringliches Framing, das einen sofort anspringt – mit einer einzigen Ausnahme: Es wird gegendert. Daran erkennt man die Schlagseite dann doch, und das macht dann leider vieles kaputt, insbesondere die Lesbarkeit. Sie können es einfach nicht lassen…
Bliebe ich jetzt knallhart meinen Prinzipien treu, könnte ich die Kolumne bereits an dieser Stelle ganz einfach beenden, denn schließlich lasse ich keine Gelegenheit aus, um zu konstatieren, dass ich gegenderte Texte grundsätzlich nicht lese, da dem Gehirn eines Autors, der diese geisteskranke kulturmarxistische Sprachverkrüppelung goutiert und selbst gehorsam oder gar überzeugt zur Anwendung bringt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein einziger hörenswerter oder gar kluger Gedanke entfleuchen kann. Und dieses Finale war auch mein ursprünglicher Plan: In dem Gutachten wird gegendert, also kann man damit allenfalls im Winter den Kamin und im Sommer den Grill anzünden. Burn, Motherfucker, burn – case closed!
Doch beim neugierigen Herumstöbern in den Statements geschätzter Kommentatoren meines Umfelds poppte immer häufiger die Vermutung auf, dass da streckenweise gar kein Mensch gendert, sondern eine Maschine, weil das Gutachten in mehr oder weniger weiten Teilen für so manchen Analytiker nach eigenen Angaben schwer nach künstlicher Intelligenz klingt. Und auch im Gutachten selbst wird der Einsatz von KI offengelegt, teilweise sogar samt Prompts. Allerdings kam es zum KI-Einsatz an entscheidender Stelle, was den ersten Stargast in die Show geholt hat – der renommierte Medienanwalt Ralf Höcker schrieb dazu auf „X“: „Das neue @AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das einen Verbotsantrag vorbereiten soll, wurde mit KI erstellt. Und zwar im absoluten Kernbereich juristischer Tätigkeit, nämlich der Subsumtion. Die Prompts werden dabei ebenso wenig offen gelegt wie der Umfang der Überarbeitung. Damit ist das Gutachten bereits methodisch derart fehlerhaft, dass es schlicht unbrauchbar ist.“
Höckers Partner in der Kanzlei, Rechtsanwalt Carsten Brennecke, legte den Finger gleich in ganze Ansammlung offener Wunden, als er auf „X“ schrieb: „Das Gutachten ist methodisch an mehreren Stellen angreifbar.“ Da ich es nicht besser formulieren könnte und es nur eine inhaltliche Verschlechterung zur Folge hätte, würde ich diese Punkte in meinen eigenen Worten wiedergeben, zitiere ich in Form des nächsten Absatzes ausnahmsweise mal eine längere Fremdpassage, mit respektvollen Grüßen an den geschätzten Urheber:
1. Keine neutrale Begutachtung, sondern eine Partei in eigener Sache: Die #GFF ist keine staatliche Stelle, sondern eine zivilgesellschaftliche Organisation, die ein #AfDVerbot aktiv anstrebt. Ein #Gutachten von einem Akteur mit erklärtem politischen Interesse am Ergebnis ist kein Ersatz für eine unabhängige, ergebnisoffene Prüfung. Wer in eigener Sache urteilt, ist kein unparteilicher Schiedsrichter.
2. Die behauptete Validierung überzeugt nicht: Als Absicherung wurden Zweitgutachten von Christoph Möllers und Sophie Schönberger angeführt, die laut GFF die Ergebnisoffenheit „bestätigt“ hätten. Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete jedoch, Moini habe eingeräumt, Schönberger sei bei der Menschenwürdeverletzung „kritischer“ gewesen und habe nur teilweise mitgetragen. Trifft das zu, ist die einhellige Bestätigung irreführend. Eine bei der zentralen Frage nur halbherzig getragene Validierung ist keine.
3. Die KI-Vorselektion ist eine Black Box: Von rund 3 Mio. Texteinheiten wurden nur 33.000 Treffer manuell geprüft, 2.500 Belege flossen ein. Die übrigen knapp 3 Mio. wurden algorithmisch vorgefiltert, bevor ein Mensch draufschaute. Welche Kriterien dabei griffen und wie viele relevante Belege fälschlich aussortiert wurden, ist öffentlich nicht nachvollziehbar – das macht einen erheblichen Teil des Befunds angreifbar. Eine seröse Untersuchung muss diese Black Box offenlegen.
4. Die Finanzierungsdarstellung verschleiert die Nähe zur Verbots-Agenda: Die GFF betont, das Gutachten sei „ausschließlich durch private Spenden“ finanziert – über eine eigene 2025 gestartete Kampagne. Bemerkenswert: Zur Verbreitung dieser Kampagne kooperierte die GFF u. a. mit der „Demokratie-Stiftung Campact“. #Campact führt aktuell selbst eine Petition „Merz muss jetzt ein AfD-Verbot anstoßen“ – gestützt auf eben dieses Gutachten – und kampagnt seit Mai 2025 für ein Verbotsverfahren. Campact steht zudem auf der GFF-Förderliste. Das Gutachten wurde also nicht nur von einer Organisation mit Eigeninteresse erstellt, sondern zur Spendenwerbung mit einer Organisation verknüpft, die parallel für genau das Ziel kämpft, das es rechtlich vorbereiten soll. Die behauptete Distanz zwischen Wissenschaft und Verbotskampagne ist so nicht glaubwürdig.
5. Der entscheidende Bruch: das Verhältnis zur Entscheidung des VG Köln: Das wiegt am schwersten. Der Verfassungsschutz scheiterte mit nachrichtendienstlichen Mitteln beim niedrigeren Tatbestand der „gesicherten rechtsextremistischen Bestrebung“ (§ 4 BVerfSchG) – das VG Köln stoppte die Hochstufung vorläufig, weil verfassungsfeindliche Tendenzen die Gesamtpartei nicht prägen. Die GFF kommt beim deutlich strengeren Verbotstatbestand (Art. 21 Abs. 2 GG, inkl. „kämpferisch-aggressiver“ Grundhaltung und Potenzialität) zu einem uneingeschränkt positiven Ergebnis. Selbst der „Spiegel“ weist darauf hin, dass die Hürden für ein Parteiverbot noch höher liegen als für das VS-Siegel, und nennt die VG-Köln-Entscheidung einen „Dämpfer“. Eine NGO mit offenen Quellen und KI-Vorselektion soll also bei der höheren Hürde reüssieren, wo die Fachbehörde mit besseren Mitteln bei der niedrigeren vorläufig scheiterte.
Fazit: Umfang und Datenmenge sind kein Ersatz für Unabhängigkeit, Transparenz der Auswahlkriterien und die Auseinandersetzung mit abweichenden Befunden. Wer eine „neue wissenschaftliche Grundlage“ für die Verbotsdebatte beansprucht, muss sich daran messen lassen – und genau hier bleibt das GFF-Gutachten Antworten schuldig.
Sodann habe ich mir den Spaß erlaubt, meine KI (derzeit die Plus-Version von ChatGPT) mit dem Gutachten zu füttern und zum Thema „KI-Einsatz“ zu befragen. Mein neuer Freund Chatty kam zum selben Ergebnis wie Rechtsanwalt Brennecke:
„Das eigentliche Problem ist meines Erachtens weniger die Formulierung einzelner Absätze durch Claude, sondern die KI-gesteuerte Selektion der Beweise. Menschlich geprüft wurden nur die von der KI ausgesonderten Treffer. Das schützt einigermaßen gegen falsch positive Treffer: Die KI hält einen harmlosen Text für extremistisch; ein Mensch verwirft ihn anschließend. Es schützt aber nicht hinreichend gegen falsch negative Treffer: Die KI stuft eine wichtige Textstelle als irrelevant ein; kein menschlicher Bearbeiter sieht sie anschließend.“
Chatty wies noch auf ein weiteres Problem hin: „Das Modell konnte nur Material in Kategorien einordnen, die zuvor von den Gutachtern definiert worden waren. Das Gutachten erkennt diese deduktive Begrenzung selbst an. Das ist als Suchverfahren grundsätzlich legitim. Es bedeutet aber, die KI hat nicht ergebnisoffen ‚herausgefunden‘, welche politischen Grundtendenzen in der AfD bestehen. Sie wurde darauf programmiert, Material für zuvor festgelegte Belastungskategorien zu suchen. Soweit ersichtlich, gab es keine gleichwertige KI-gestützte Gegenprüfung, die systematisch nach Folgendem suchte: Zurückweisung radikaler Forderungen, rechtsstaatliche Einordnung mehrdeutiger Aussagen, innerparteilichem Widerspruch, ausdrücklich ethnisch neutralen Positionen, Distanzierungen, mäßigenden Beschlüssen sowie Äußerungen, die die belastende Interpretation widerlegen oder relativieren. Damit kann die KI eine bereits bestehende Untersuchungshypothese außerordentlich wirksam verstärken.“
Nun konnte ich es mir natürlich nicht verkneifen, Chatty eine juristisch fundierte Zusammenfassung und Analyse der Aussagekraft des Gutachtens abzuverlangen, sowie ihn einschätzen zu lassen, ob es mithilfe dieses Gutachtens erstmalig möglich wäre, sich nicht schon beim Ausformulieren des Parteiverbotsantrag vorstellen zu müssen, wie dessen offensichtliche Substanzlosigkeit in Karlsruhe bereits dem Gerichtsboten so brüllend laut ins Auge springt, dass er sich in Grund und Boden schämt, diesen Bettel dem Zweiten Senat überhaupt zur Entscheidung vorzulegen.
Kleiner Einschub in eigener Sache: Selbstverständlich habe ich die dreitausend Seiten nicht gelesen – das wäre zeitlich nicht zu schaffen gewesen, aber auch mental nicht. Ich bin das Inhaltsverzeichnis durchgegangen und habe einige Stellen nachgelesen, die mich persönlich interessierten, sowie einige Stellen überflogen, die Teil der öffentlichen Diskussion waren. Es gibt jedoch zwei Dinge, die ich aus Prinzip ablehne: Hier über etwas zu schreiben, das ich selbst nicht wirklich kenne, oder mich gar von einer KI vertreten zu lassen. Daher erzähle ich Ihnen zu diesem Punkt nur eine kurze Anekdote und komme dann endlich zum heiß erwarteten Schlussgag.
Chatty lieferte mir eine umfangreiche Analyse des Gutachtens, aber nur dahingehend, dass er methodische und argumentative Schwächen und Stärken herausarbeitete, ohne jedoch die Kernaussagen juristisch zu hinterfragen, noch nicht mal Nebenaussagen. So vertrat er wie selbstverständlich die Ansicht, die Haltung der AfD zur Staatsbürgerschaftsfrage, nämlich dem Abstammungsprinzip („ius sanguinis“) den Vorzug zu geben, sei bereits ein valider Verbotsgrund, weil das Gutachten ausführlich darauf herumreitet, da man das schließlich auch der NPD im damaligen Verbotsverfahren vorgehalten hatte. Daraufhin musste ich mir Chatty mal ordentlich zur Brust nehmen und ihm erklären, dass das Abstammungsprinzip in etwa einem Viertel der Staaten dieser Welt als einziges Kriterium zur Erlangung der Staatsbürgerschaft gelte, darunter bis 1999 auch in Deutschland, und sogar in sämtlichen Ländern der Erde wenigstens als eine der Möglichkeiten, zum Staatsbürger zu werden. Zur Rechtslage der 51 Jahre aus der Zeit vor dem Jahrtausendwechsel zurückkehren zu wollen, ist weder rechtsextrem noch verfassungswidrig – und erst recht ganz sicher kein Grund für ein Parteienverbot. Warum erzähle ich das? Weil ich meine Freude über die Erkenntnis, dass mein gepflegtes juristisches Halbwissen gepaart mit meiner natürlichen Dummheit stellenweise und situativ einer künstlichen Intelligenz immer noch überlegen ist, unbedingt mit Ihnen teilen wollte.
Wer die Aufregung und die damit verbundene Diskussion über dieses Gutachten in den sozialen Medien, insbesondere auf „X“, auch nur oberflächlich verfolgt hat, dem wird keinesfalls entgangen sein, in welchem Freudentaumel sie sich seit der Veröffentlichung des Gutachtens befinden, all die verstrahlten Anhänger der „Unsokratie“ – also „unserer Demokratie“, einem Derivat jener etwas antiquierten Form der Demokratie, die noch ohne Possessivpronomen auskam, wohingegen die „Unsokratie“ stattdessen ohne Opposition auszukommen beabsichtigt. All diese peinlichen Clowns haben jetzt ein massives Problem, von dessen Existenz die meisten wahrscheinlich noch nicht einmal etwas ahnen, weil sie sich gar nicht mit dem Inhalt ihres „bacon of hope“ (pun intended) auseinandergesetzt haben:
Auf Seite 1.507 des Gutachtens wird als Fazit der Ausführungen der vorherigen fünf Seiten explizit festgestellt, dass zwischen der AfD und dem Nationalsozialismus keinerlei Wesensverwandtschaft vorliegt. (Bitte lesen Sie diesen Satz mehrmals!)
Das ist der Kracher schlechthin: Ausgerechnet das Gutachten, an dem sie jetzt alle wie an einem letzten Grashalm ihre gesamte Resthoffnung festbinden, zum Machterhalt ihrer Genossen doch noch auf den letzten Meter die Opposition verbieten zu können und damit die lästigen Restbestände der „alten“ Demokratie abzuschaffen, zerfickt gleichzeitig ihr komplettes Weltbild, wo die AfD als blaugefärbter Wiedergänger der NSDAP kurz vor der Machtergreifung steht, mitsamt ihrer verschrobenen Selbstwahrnehmung als kleine Stauffenbergs, die diesmal ihre Aktentasche lieber vorsichtshalber schon unter der Nuckeldecke in Baby-Hitlers Maxi-Cosi verstecken.
Nun isses also weg, tot, zerdeppert in eine Million Bruchteile – ihr heißgeliebtes, bisher einziges Haupt-„Argument“ (also aus deren Sicht) gegen die AfD, bereits am Gründungstag der Partei gegen Lucke in Dienst gestellt und seitdem im nimmermüden Dauereinsatz. Es hat jede „gute“ Demo dominiert, jedes zweite Wahlplakat, jede Böhmermann-Sendung, jede gequirlte Dummheit in Bosetti-Blond, und selbst Olivers welker Pipi-Kaka-Humor kam keine Sendung ohne aus. Es war das Lebenselixier der gesamten steuergeldsubventionierten Kleinkunst-Szene sowie Herz und Nieren des milliardenschweren NGO-Komplexes. Der „Kampf gegen rrrääächz“ ist die größte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, seit das Original damals die Autobahnen bauen ließ. Wenn man all den pseudo-journalistischen One-Trick-Ponys wie einem Thilo Jung oder artverwandten IQ-Abstinenzlern die Worte „Nazi“, „Faschist“ sowie sämtliche Komposita mit „rechts“ einfach wegnähme, wären von diesen Kretins nur noch Knacklaute zu vernehmen.
Eigentlich müsste jeder Linke, der dieses Gutachten wirklich ernst nimmt oder gar feiert, spätestens jetzt seine Nazikeule rituell verbrennen. Und streng genommen müsste er sich auch bei allen (vermeintlichen und echten) AfD-Anhängern, die er in den letzten 13 Jahren als „Nazi“ bezeichnet oder gar mit so infantilen, unkreativen Peinlichkeiten wie „Blaubrauner“ beschimpft hat, für diesen unsäglichen, geschichtsvergessenen und NS-verharmlosenden Vergleich entschuldigen.
Wir sollten uns jedoch keiner Illusion hingeben, dass irgendetwas davon jemals eintreten wird. Schließlich haben wir es hier mit Menschen zu tun, deren gesamtes Denken bereits ihr Leben lang ausschließlich auf Logikbrüchen, Widersprüchen und Fehlschlüssen basierte. Die sind das also gewohnt, daher macht es ihnen absolut nichts aus, ein Gutachten als ihre größte und letzte Hoffnung zu betrachten und jeden Buchstaben darin bis aufs Messer zu verteidigen, und dabei komplett wegzuignorieren, dass ebendieses Gutachten gleichzeitig ihren wirkmächtigsten Kampfbegriff widerlegt und damit delegitimiert.
Das Gutachten zu begrüßen und im Rahmen dessen auch einzusehen, dass die Nazi-Nummer mangels jedweder Substanz endgültig durch ist und es daher sein zu lassen, setzt zunächst voraus, dass man ehrlich zu sich selbst und auch kein Heuchler nach außen ist, und zudem noch über so etwas wie ein Mindestmaß an Anstand, Ehrgefühl und Charakterstärke verfügt.
An der Stelle heißt es dann naturgemäß für Linke: „The Left has left the building.“
Kommentare
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