20. Mai 2024 11:00

Gestahlfedert: Gesinnungsjustiz, Teil 2 Der wahre Grund der Angst vor der AfD

Was wirklich hinter dem „Kampf gegen Rrrrääächz“ steckt

von Michael Werner

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Bildquelle: nitpicker / Shutterstock.com AfD: Woher rührt die Panik vor dieser etwas linkeren Version der CDU von 2002?

Nachdem Marie-Thérèse Kaiser vorgelegt hatte (siehe letzte Kolumne), begann die neue Woche mit gleich zwei Justizpossen rund um die AfD:

Am Montag schmettere das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung der Bundes-AfD gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ab, womit sich die Partei gegen die Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wehren wollte. Hierzu muss man ein paar Dinge wissen, um die Berichterstattung der Lügenpresse richtig einzuordnen:

Für das Wort „rechtsextrem“ gibt es keine Legaldefinition. Es ist daher eine reine Meinungsäußerung, eine Wertung, die jeder über jeden ablassen kann, genauso wie die gegenteilige. Weshalb ich auch keine Gelegenheit auslasse, unsere Regierung und einzelne Mitglieder derselben als „linksextrem“ zu bezeichnen, ohne von diesen „Anzeigenhauptmeistern“ irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen. Also ist auch die Einstufung einer Person, Gruppierung oder Partei als „rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz nur eine Meinungsäußerung. Oder um es klarer auszudrücken: Reine Willkür.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz – eine Behörde, die der meiner Ansicht nach gesichert linksextremen Nancy Faeser weisungsgebunden untersteht – hat nach dem Rauswurf von Dr. Hans-Georg Maaßen wegen Wahrheitsagens nicht nur mit „verfasssungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates“ (das heißt übersetzt: Kritik an der Regierung) einen neuen Grund erfunden, um inzwischen sogar aufmüpfige Einzelpersonen zu überwachen (was früher ein Unding war), sondern rein zufällig auch noch die hausinterne Definition für „rechtsextrem“ so lange erweitert, bis sie irgendwie auf die AfD passt. Damit wäre auch die CDU aus der Ära vor Merkel ein „rechtsextremer Verdachtsfall“ gewesen, genauso wie die SPD unter Helmut Schmidt.

Ein Beispiel für „rechtsextrem“ und folglich „verfassungsfeindliche Bestrebungen“: Der Volksbegriff nach dem Abstammungsprinzip, das „ius sanguinis“ („Recht des Blutes“), wie der Jurist mit großem Latinum zu sagen pflegt. Damit ist das Grundgesetz wegen Artikel 116 verfassungsfeindlich. Lustiger wird’s heute nicht mehr! Und die Bundesrepublik Deutschland war bis zum Ende der Ära Kohl ein rechtsextremer Staat – so bekommt die DDR, deren Führung das stets behauptet hat, posthum doch noch Recht. Dieser Volksbegriff gilt übrigens in den meisten Ländern, die keine expliziten Einwanderungsländer sind (was Deutschland – trotz gegenteiliger Behauptung der linken Deutschenhasser – auch nicht ist). Die wären dann alle „gesichert rechtsextrem“, insbesondere der jüdische Staat Israel. Wer sagt’s ihnen? Ich trau mich nicht…

Die rechtlichen Hürden für eine Einstufung als „Verdachtsfall“ sind recht niedrig, die für eine Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ jedoch deutlich höher, und die für ein Parteiverbot sogar äußerst hoch. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster auch klar zum Ausdruck gebracht und damit sagen wollen, dass das, was Mecki Haltungszwangs „Horch & Guck“-Gesinnungsschnüffel-GeStaSiPo sich da an „Beweisen“ zusammengegoogelt hat, gerade mal für den Verdachtsfall reicht, für mehr aber auch nicht. Was trotz des Unterliegens in der Sache ein Sieg für die AfD war.

Der Skandal ist jedoch ein anderer: Bei den etwa 470 „Beweisen“ handelte es sich nicht etwa um offizielle Inhalte, vornehmlich aus dem Parteiprogramm! Dieses hatte das Gericht nicht zu beanstanden – wie auch, da es nur eine etwas linkere Version des CDU-Parteiprogramms von 2002 ist. Nein, es waren lediglich irgendwelche Äußerungen, die einzelnen Mitgliedern oder dem Umfeld der AfD zugerechnet wurden, laut Angaben der Partei meist zweifelhafter Herkunft, von unbedeutenden Personen stammend („Stammtischgelaber“) und/oder sinnentstellend aus dem Kontext gerissen. Daher hatten die Verteidiger dazu auch 470 Beweisanträge gestellt, um jede dieser Äußerungen einzeln auseinanderzuklamüsern: Wer genau hat was, wann, wie, wo und in welchem Gesamtzusammenhang gesagt? Wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht Köln, hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster sämtliche Beweisanträge vorsichtshalber abgelehnt. Denn dann hätte man es nicht mehr geschafft, noch pünktlich kurz vor der Europawahl ein Urteil rauszuhauen, was der erkennbare Sinn des „kurzen Prozesses“ war, wenn man hier eine politische Justiz unterstellen will, wozu es durchaus valide Anhaltspunkte gibt. We call it „Rechtsstaat“!

Die Revision wurde vorsichtshalber nicht zugelassen. Die AfD kann jetzt nur noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, was in aller Regel abgeschmettert wird, und dann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, weil durch die verweigerten Beweisanträge ihr Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt wurde.

Am Dienstag ging es dann nahtlos weiter: Erwartungsgemäß wurde der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke vom Landgericht Halle (Saale) wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (Paragraph 86a Strafgesetzbuch) zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro, also 13.000 Euro, verurteilt. Wie schon im Fall Kaiser (siehe letzte Kolumne) sind auch hier nicht die dreizehn Riesen das Problem, sondern der Umstand, dass man ab 90 Tagessätzen vorbestraft ist, was für Höcke spätestens dann zum Problem wird, wenn er wegen des nächsten Äußerungsdelikts vor den Kadi gezerrt wird. Ein weiteres Verfahren ist bereits anhängig, wo ihm – ähnlich wie in der Causa Kaiser – für das Aussprechen unbequemer Wahrheiten „Volksverhetzung“ vorgeworfen wird.

Höcke wurde verurteilt, weil er die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet haben soll. Eine Parole, die als solche kaum jemand kennt, selbst zahlreiche Historiker nicht, die sich deshalb öffentlich zu Wort gemeldet haben, und die auch nicht auf der seinerzeit aktuellen Auflistung der verbotenen Parolen des Verfassungsschutzes zu finden war. Sie war auf den Dolchen der SA eingraviert, und das wissen nur echte Fanboys. Es gab dazu nach meinen Recherchen bisher auch nur eine einzige Verurteilung, die kaum mediale Aufmerksamkeit erfuhr.

Höcke beteuerte, das nicht gewusst zu haben, doch aufgrund der Tatsache, dass er Geschichtslehrer ist, unterstellte das Gericht ihm das einfach, ohne es ihm nachweisen zu können. Zudem hat Höcke diese Parole auch nicht als solche benutzt, sondern in einen längeren Satz eingebunden: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Allein damit ist der Straftatbestand von seinem Sinn her meines Erachtens nicht erfüllt. Zumal auch hier der notwendige Vorsatz fehlt (siehe meine Kolumne letzte Woche zur Causa Kaiser), damit einen Bezug zum Nationalsozialismus herstellen zu wollen, und das Gericht hat diesen Höcke ebenfalls einfach unterstellt, ohne ihn nachweisen zu können. Im Zweifel für den Angeklagten? Am Arsch!

Nicht strafbar ist „alles für Deutschland“ übrigens, wenn der „Spiegel“ es als Überschrift benutzt. Darüber habe ich in meiner Kolumne vom 4. Dezember 2023 ausführlich berichtet. Oder wenn die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär das auf Twitter postet. Aber bei Höcke ist das natürlich NS-Sprech, wenn es in einen Dreiklang eingebettet ist und weder dieser noch die dazugehörige Rede irgendeinen NS-Bezug aufzuweisen hat. Daher ist dieses Urteil in meinen Augen ein Skandal.

Leider liegen in beiden Fällen noch keine ausführlichen schriftlichen Urteilsbegründungen vor, und endgültig rechtskräftig sind die Urteile eh noch lange nicht, weshalb ich hier die beiden Prozesse nur kurz besprochen habe, um nun auf den eigentlichen Punkt zu kommen, nämlich die Frage aller Fragen:

Wozu das Ganze? Warum diese missbräuchliche politische Instrumentalisierung der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden und des Inlandgeheimdienstes, was allesamt eine Quasi-Aufhebung der Gewaltenteilung und damit antidemokratisch und verfassungsfeindlich ist? Warum nennen sich jene, die der AfD permanent die demokratische Teilhabe verwehren (Bundestagsvizepräsident, Finanzierung der parteinahen Stiftung, Sitze in Rundfunkräten et cetera), „Demokraten“, und bezeichnen die Partei, die als einzige mehr Demokratie in Form von Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild einführen will, als „Antidemokraten“ oder gar „Gefahr für die Demokratie“? Warum erfindet man ein „Geheimtreffen“, das in Wahrheit eine Privatveranstaltung (zudem nicht von der AfD!) war, auf dem angeblich die „Massendeportation“ von „Millionen deutscher Staatsbürger“ „beschlossen“ worden sei, wovon dort jedoch nie ein Wort gesagt wurde? Warum nimmt man diese Lüge zum Anlass, mit großem Aufwand bundesweit alle Regierungstreuen auf die Straße zu treiben, um gegen eine machtlose Opposition zu demonstrieren – etwas, das man nur aus totalitären Systemen kennt, denn in Demokratien demonstriert die Opposition gegen die Regierung? Warum verballert man Milliarden an Steuergeldern für den „Kampf gegen Rrrääächz“, was nur ein Tarnname für den Kampf gegen die Opposition ist – und da sind die jährlich rund neun Milliarden für den zwangsgebührenfinanzierten Staatspropaganda-Lügenfunk, der rund um die Uhr Anti-AfD-Hetze rausballert, noch nicht mit eingerechnet? Warum tut man alles, um auf ein Verbot der AfD hinzuwirken?

Wenn man die programmierten Sprechpuppen des Blockparteien-Kartells fragt, warum sie all das tun, antworten sie wie auf Knopfdruck: „Weil die AfD eine Nazi-Partei ist!“

Damit dieser Vorwurf zutreffend wäre, müsste es berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass die AfD im Fall, dass sie in Regierungsverantwortung gelangt, zunächst die Demokratie abschafft und dann Polen überfällt, um Auschwitz zurückzuerobern, wieder in Betrieb zu nehmen und allen rund hunderttausend in Deutschland lebenden Juden ein One-Way-Ticket dorthin zu spendieren, während sie parallel den nächsten Weltkrieg anzettelt, um möglichst den gesamten Planeten zu einem „braunen Reich“ umzumodeln oder zumindest mehr „Lebensraum“ für die paar Millionen verbliebenen reinblütigen Rest-Arier zu schaffen. Dann – und nur dann! – wäre die AfD eine Nazi-Partei. In allen anderen Fällen ist sie irgendwas anderes – was auch immer, aber eben keine Nazi-Partei. Außer man will die Nazis verharmlosen. Wofür man schnell mal vor den Kadi gezerrt werden kann – außer man gehört zu den „Guten“, dann darf man alles, einfach alles, sogar für Deutschland!

Das mit den „Nazis“ ist also hanebüchener Mumpitz und dient nur dazu, die politisch nicht gebildete und informierte Mehrheit gegen die AfD aufzuwiegeln oder sie zumindest davon abzuhalten, diese zu wählen. Und das wissen alle auch ganz genau, die diesen Unsinn verbreiten, außer vielleicht eine kleine Randgruppe von Vollverstrahlten, die ihre eigenen Lügen glauben. Aber die hat man überall…

Was ist also der wahre Grund für die Panik vor der AfD? Derer gibt es gleich drei:

Zunächst einmal die Angst vor Machtverlust, eingehend mit der berechtigten Angst vor Jobverlust dieser ganzen Vollversager, die auf dem freien Markt noch nicht mal eine Anstellung als Kloputzer in einer Dönerbude bekämen. Schluss mit fetten Diäten fürs Nichtstun, Schluss mit Panzer-Limousine, Chauffeur, Bodyguards, Sekretärinnen, Mitarbeitern und Luxusbüros. Schluss mit schicken Häusern und hochdotierten Nichtsnutz-Jobs für die ganze Verwandtschaft, sämtliche Trauzeugen und alle ehemaligen Kumpels aus der Hausbesetzer-Zeit. Allein diese Aussicht auf ein Restleben als Bürgergeldempfänger reicht schon, um alle Register zu ziehen, die AfD um jeden Preis zu verhindern.

Des Weiteren hätte die AfD ab einem Anteil von 25 Prozent der Mandate die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzuberufen. Zum Beispiel zur Aufarbeitung des Corona-Schwindels. Und dann könnte plötzlich Peter Hahnes (und auch mein) feuchter Traum vom Geräusch klickender Handschellen in Erfüllung gehen. Wer will das schon? Sie haben doch fast alle mitgemacht, außer der AfD! Bei der großen Anzahl von Mittätern des korrupten, etablierten Parteienapparats müsste man wohl extra irgendwo einen Strafplaneten installieren…

Last but not least der wohl schwerwiegendste politische Grund. Dafür stellen wir uns mal kurz vor, die AfD stellt die Regierung, entweder in einem Bundesland oder gar auf Bundesebene. Was wird wohl passieren? Hier ein paar sehr wahrscheinliche Szenarien:

Der erste AfD-Ministerpräsident kündigt den Rundfunkstaatsvertrag und zieht damit dieser linksgrünen Scheißhauspropagandaschleuder einfach den Stecker – wummms, finito amore, Sendeschluss, Testbild around the clock!

Der erste AfD-Innenminister lässt die Kriminalstatistiken der letzten zehn Jahre aufarbeiten. Nicht mehr nur unterteilt in „Nicht-Deutsche“ und „Deutsche“ (also alles, was irgendwie einen deutschen Pass hat), sondern letzteres wird dann in „ohne Migrationshintergrund“ und „mit Migrationshintergrund“ aufgeschlüsselt, und letzteres wiederum noch nach den einzelnen Herkunftsländern. Was ja angeblich nicht geht, was aber dreist gelogen ist, da es bei den Statistiken zu den Bürgergeldempfängern komischerweise problemlos geht. Also muss es auch bei den Kriminalitätsstatistiken gehen, wenn man denn will. Und dann erfährt die Bevölkerung endlich die ganze Wahrheit, die dem aufgeweckten Teil eh schon längst bekannt ist. Selbst wenn das nur in einem einzigen Bundesland passieren sollte, ist der Drops damit endgültig gelutscht, denn dann wissen die Bewohner der restlichen fünfzehn Bundesländer, dass es bei ihnen nicht viel anders aussehen dürfte, und die Lüge „aber Deutsche sind doch genauso kriminell“ ist für alle Zeiten vom Tisch, es gibt kein Zurück mehr.

Alle Akten werden veröffentlicht, die gesamte Korruption und Klüngelei zwischen Regierung, Behörden und Justiz wird schonungslos offengelegt. Das dürfte dann der Moment sein, wo wir den zweiten Strafplaneten brauchen…

Damit sollte ausreichend erklärt sein, warum man die AfD um jeden Preis und mit allen Mitteln kleinhalten oder beseitigen möchte, und jedem sollte klar sein: Der „Kampf gegen Rrrrächz“ ist in Wahrheit der „Kampf gegen das Recht“.

Quellen:

Lehrjahre einer Kaiserin (Kolumne von Michael Werner auf „Freiheitsfunken“)

Artikel 103 Grundgesetz („Gesetze im Internet“ – Website des Bundesministeriums der Justiz)

§ 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen („Gesetze im Internet“ – Website des Bundesministeriums der Justiz)

Alles für den A… (Kolumne von Michael Werner auf „Freiheitsfunken“)

Höcke und die speziellen drei Worte (Tichys Einblick)


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