30. August 2024 18:00

Furcht vor der Wahrheit Zensur als neues Normal?

Die verzweifelten Attacken der Regierungen

von Thomas Jahn

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Bildquelle: alexskopje / Shutterstock „Am Ende siegt immer die Wahrheit: Aber leider sind wir erst am Anfang“ (Zarko Petan)

„Im Jahr 2021 haben hochrangige Beamte der Biden-Administration, darunter das Weiße Haus, unsere Teams monatelang wiederholt unter Druck gesetzt, bestimmte Covid-19-Inhalte, darunter Humor und Satire, zu zensieren.“

Dieses öffentliche Geständnis von Mark Zuckerberg, gerichtet an den Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses, kommt einem Erdbeben gleich. Allerdings blieb der öffentliche Aufschrei aus, nachdem nun feststeht, dass die US-Regierung unter Joe Biden massiven Druck auf Zuckerbergs Meta-Konzern ausgeübt hat, um die Meinungsfreiheit auf Facebook, Instagram und Co rechtswidrig zu unterdrücken und Inhalte der Nutzer zu politisch unliebsamen Themen zu zensieren.

In dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Schreiben Zuckerbergs räumt dieser auch ein, dass seine Firmen Inhalte, die sich auf die Berichterstattung der „New York Post“ über den Sohn des amtierenden US-Präsidenten, Hunter Biden, vor den Wahlen 2020 bezogen hatten, zurückgehalten haben. In den USA ist der Fall als „Laptop“-Affäre bekannt. Die Enthüllungen der „New York Post“ wurden damals kurzzeitig für die Nutzer blockiert und auch spätere Postings oft gelöscht oder in ihrer Reichweite eingeschränkt. Die Biden-Administration und das von ihr gelenkte FBI behaupteten damals, der gefundene Laptop mit zahllosen Beweismitteln für Steuerhinterziehung, Drogenmissbrauch und illegalen Waffenbesitz sei nicht der von Hunter Biden. Die Geschichte sei stattdessen Teil einer angeblichen „russischen Desinformationskampagne“. Mittlerweile ist jedoch klar, dass der Laptop und dessen Inhalte authentisch sind. Zuckerberg entschuldigte sich: „Inzwischen wurde klargestellt, dass es sich bei der Berichterstattung nicht um russische Desinformation handelte, und im Nachhinein betrachtet hätten wir die Geschichte nicht herabstufen sollen.“

Dieser Skandal, den die amtierende linke US-Regierung zu verantworten hat, reiht sich nahtlos ein in andere besorgniserregende Angriffe auf die Meinungsfreiheit, wie man sie in westlichen Gesellschaften bisher nicht kannte.

In der EU versucht die linksgerichtete EU-Kommission über ihren Kommissar Thierry Breton politisch unliebsame Nachrichten zu unterdrücken und Elon Musk als Betreiber der Plattform „X“ einzuschüchtern. Am 12. August drohte Breton Musk mehr oder weniger unverhohlen in einem Brief: „Wir werden nicht zögern, unser ganzes Instrumentarium einzusetzen.“ Anders als Zuckerberg hatte Musk gleich nach seiner Übernahme des früheren „Twitter“-Konzerns klargemacht, die Meinungsfreiheit zu achten und politisch unliebsame Inhalte nicht zu löschen oder deren Verbreitung zu unterdrücken.  

In Großbritannien werden Kritiker der linken Migrationsagenda wahllos verhaftet, zuletzt sogar ein elfjähriges Kind in der nordenglischen Stadt Middlesbrough. Wie häufig in diesen Fällen, lautet die Anklage auf „Hassrede“, womit staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet sind.

In Frankreich wird der Gründer der Plattform „Telegram“, Pawel Durow, kurzzeitig verhaftet und gegen eine hohe Kaution vorläufig wieder auf freien Fuß gesetzt. Er darf Frankreich bis auf Weiteres nicht verlassen. Die französische Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, Beihilfe für illegale Drogengeschäfte, Geldwäsche und Kindesmissbrauch geleistet zu haben, weil er nicht ausreichend mit französischen Behörden kooperiert habe, zum Beispiel zur Ermöglichung von Abhörmaßnahmen. Die Anklage ist in etwa ebenso dreist wie absurd, wie wenn man den Gründer von France Télécom mit der Begründung verhaftet hätte, Kriminelle hätten Telefonanschlüsse dieser Firma für die Verabredung von Verbrechen genutzt. Natürlich handelt es sich um eine nahezu zeitgleich mit der EU-Attacke auf Musk gestartete Einschüchterungsaktion der Regierung Macron, die nach dem bewährten maoistischen Motto „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“ verfährt und die auch anderen „Big-Tech“-Tycoonen signalisiert: „Wir kriegen dich, wo auch immer du sein magst.“  

Und Deutschland? Leider verfügt auch die deutsche Justiz seit Jahren über ein umfassendes Instrumentarium zur systematischen Kriminalisierung von Regierungskritikern, wie zum Beispiel ein User des Kurznachrichtendienstes Gab erfahren musste. Wie das Portal Nius vor wenigen Tagen berichtete, hatte das Bundeskriminalamt in einem an das Portal Gab gerichteten Schreiben die Herausgabe der Daten eines deutschen Gab-Nutzers gefordert, um ihn mit einem Strafverfahren zu überziehen, weil er die Vorsitzende der Grünen, Ricarda Lang. in einem sexuell anzüglichen Beitrag wenig vorteilhaft dargestellt und als „dick“ bezeichnet hatte.

Nahezu zeitgleich machte der Journalist Boris Reitschuster ebenfalls eine Strafanzeige öffentlich, den die Oberbürgermeisterin von Augsburg, Eva Weber (CSU), gegen ihn im März 2024 eingereicht hatte. Reitschuster hatte sich in einem Bericht auf seinem Internetportal Reitschuster.de im Februar erfrecht, Webers merkwürdige Personalführung zu kritisieren, denn die Oberbürgermeisterin hatte sämtliche Mitarbeiter ihrer Stadtverwaltung in einem internen Schreiben dazu aufgefordert, an einer von der linksextremen Antifa beworbenen und einem Stadtrat der Grünen organisierten Demo „gegen Rechts“ teilzunehmen. Sie bewarb diese politisch durchsichtige, gegen Andersdenkende gerichtete Aktion im Kontext des Correctiv-Märchens „Wannseetreffen 2.0“ auch auf den offiziellen Internetseiten der Stadt. Der neue „Majestätsbeleidigungsparagraph“ 188 des Strafgesetzbuches (StGB) erlaubte es Weber nun, Boris Reitschuster mit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede zu überziehen. Einzig denkbares Motiv: ein Einschüchterungsversuch gegen einen kritischen Journalisten. Die Regierung Merkel erschuf die Rechtsgrundlage für diesen Coup gegen die Meinungsfreiheit und sorgte mit dem schon am 3. April 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ auch für eine Privilegierung von Politikern. Der neue Paragraph 188 StGB gilt für Beleidigungen gegen „im politischen Leben des Volkes stehende Personen“ und sieht eine um ein Jahr längere Höchststrafe vor als für Beleidigungen gegen „Otto Normalverbraucher“, wenn die Tat (Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung) dazu geeignet ist, das öffentliche Wirken des Politikers erheblich zu erschweren, was immer auch unter dieser unbestimmten, der Willkür Tür und Tor öffnenden Diktion zu verstehen ist. Der neue Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ enthält auch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Während die „normale“ Beleidigung nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt wird, können die Strafverfolgungsbehörden die Beleidigung gegen einen Politiker auch ohne dessen Strafantrag „von Amts wegen“ anklagen, wenn sie ein entsprechendes Einschreiten „wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung“ für geboten halten.

Auch die Aktivitäten des Bundeskriminalamts gegen Gab entstammen dem im April 2021 in Kraft getretenen Gesetzespaket „gegen Rechts“, denn das Gesetz verpflichtet alle sozialen Netzwerke dazu, potenziell strafbare „Hass-Postings“ nicht mehr nur zu löschen, sondern in bestimmten Fällen auch dem Bundeskriminalamt mit der IP-Adresse des betreffenden Nutzers zu melden, damit die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht wird. Die Meldepflicht gilt für sämtliche Meinungsdelikte, wie vor allem für Straftaten nach dem sogenannten „Volksverhetzungsparagraphen“ 130 StGB und für das Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Paragraphen 86 und 86a StGB).

Die Flut der gegen bestimmte Meinungen gerichteten gesetzlichen Bestimmungen führt natürlich zu einer massiven Zensur, die zunächst als Selbstzensur, als Schere im Kopf wirkt. Die Zensur wirkt darüber hinaus durch die Flut an Anzeigen, die vor allem mit den staatlich geförderten Denunziationsportalen erzeugt werden, die in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden gesprossen sind. Die Justiz wirbt seit geraumer Zeit auch aktiv für diese Anzeigenflut, wie dem Bericht über die Denunzianten im Auftrag des Staates, der unten verlinkt ist, zu entnehmen ist.

Niemals seit dem Fall des Eisernen Vorhangs war die Meinungsfreiheit weltweit, aber vor allem auch und gerade in Deutschland derart unter Druck. Die immer verzweifelteren Attacken gegen Journalisten, Plattformbetreiber, aber auch gegen einfache Bürger beweisen allerdings, dass vielen Regierungen offenbar die Felle davonschwimmen. Sie lassen zensieren, was das Zeug hält, weil sie die Wahrheit fürchten und die Informationskontrolle über ihre ideologiegesteuerten Narrative nicht verlieren wollen. Robert F. Kennedy Jr. brachte dieses Motiv in seiner inzwischen berühmt gewordenen Rede auf den Punkt, als er am 22. August mit Blick auf Mainstreammedien, „Big Tech“ und seine einstige Partei sagte: „Aber Regierungen und Tyrannen zensieren keine Lügen. Sie fürchten die Lüge nicht. Sie fürchten die Wahrheit, und deshalb zensieren sie sie.“

Anzeige gegen Reitschuster

Oberbürgermeisterin bewirbt Demo „gegen Rechts“

Nius-Bericht zur BKA-Ermittlung wegen Beleidigung von Ricarda Lang

Bericht über das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Denunzianten im Auftrag des Staates

Rede von Robert F. Kennedy vom 22. August 2024


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