04. Februar 2025 16:00

Beitragsblocker.de „Ein Leben ohne Zwangspropaganda“ (Teil 2)

Zwischenstand und Erfahrungsbericht

von Christian Paulwitz

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Bildquelle: beitragsstopper.de Gemeinsam im Kampf gegen aufgezwungene Staatspropaganda: Beitragsstopper

Anfang Mai vergangenen Jahres habe ich an dieser Stelle über das Angebot von „beitragsblocker.de“, inzwischen auch „beitragsstopper.de“, geschrieben und meine ersten damit verknüpften Schritte zur Einstellung der Zahlung von Propagandasteuer, genannt „Rundfunkgebühren“. Nach wie vor kenne ich die Betreiber – federführend ist der Anwalt Markus Bönig, der auch den Telegram-Kanal „t.me/MachenStattMeckern“ betreibt – nicht persönlich, bin nicht in die Steuerung des Projekts eingebunden und habe somit keine persönlichen Interessen daran außer der, die Zwangsabgabe nicht zuletzt aus Gewissensgründen zu vermeiden und zu bekämpfen.

Die Idee ist, grob gesagt,nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zur Rechtmäßigkeit des zwangsweise erhobenen Beitrags aufgrund angeblicher Vorteile für die Bürger durch den Auftrag einer authentischen, sorgfältig recherchierten und vielfältigen Berichterstattung (sic!), durch massenhafte Einsprüche und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten letztlich irgendwann eine Überweisung an das Verfassungsgericht und eine Revidierung seines Urteils zu erwirken, da die Voraussetzungen nicht (mehr) gegeben sind. Die Argumentation wird unterstützt durch die Sammlung von Belegen unangemessener Berichterstattung auf der Seite „rundfunkalarm.de“. Beispiele von Beschwerdepunkten sind zum Beispiel selektive Berichterstattung, Zensur, Falschmeldung, Panikmache, Werbemissbrauch, Verharmlosung von Gräueltaten, Kriegstreiberei und vieles andere.

So entsteht das Material, mit denen die anwaltlich vorbereiteten Widerspruchsschreiben und Klageformulierungen abgefasst werden, die man durch einen Beitrag bei den Betreibern von „beitragsblocker.de“ strukturiert zur Abrufung zur Verfügung gestellt bekommt. Gegliedert wird das in drei Wellen der Eskalation, vom Widerspruch eines Festsetzungsbescheids über die Einreichung der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht bis zur Abwehr von Zwangsvollstreckungen.

Seit meinem Einstieg im April letzten Jahres ist nun einiges passiert. Insgesamt drei Festsetzungsbescheide sind eingegangen, denen jeweils fristgerecht widersprochen wurde, wozu man etwa vier Wochen Zeit hat. Das ist das, worauf man immer unbedingt achten muss, dass hier keine Fristen versäumt werden. Aber die Widerspruchsschreiben findet man unter seinem Login je nach Situation passend vorformuliert und personalisiert zum Herunterladen. Der Ablauf des Schriftverkehrs unterliegt gewissen Variationen durch die Abfolge von Schreiben und Aufforderungen durch den „Beitragsservice“; bisher konnte ich mich da in der vorgefundenen Struktur ganz gut zurechtfinden und habe das passende Schreiben herunterladen können. Dazu gibt es die Möglichkeit der Kontaktaufnahme, um gezielt Fragen bei Unklarheiten zu stellen. Inhaltlich habe ich bisher auch nichts gefunden, was ich nicht hätte unterschreiben können – aber das ist natürlich wieder eine individuelle Sache. Sollte da etwas sein, was man in seiner Argumentation nicht in gleicher Weise mittragen möchte, sollte man über einen pdf-Editor zur Anpassung verfügen und aufpassen, dass der juristisch wesentliche Kern des Briefs nicht betroffen ist.

Eine interessante Neuerung seit Ende des letzten Jahres ist der Angriff auf den Staatfunk mit der Begründung der Datenschutzverletzung. So gehört zu den Widerspruchsschreiben nun die nach der Datenschutzgrundverordnung mögliche Auskunftsforderung der gespeicherten Daten. Es steht im Raum, dass die Weitergabe persönlicher Daten, zum Beispiel von einer Meldebehörde, an eine nicht-rechtsfähige Institution wie den Beitragsservice der Landesrundfunkanstalten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Die Betreiber des „Beitragsblockers“ halten das Datenschutzthema für ein sehr scharfes Schwert; das letzte Widerspruchsschreiben vom Dezember enthielt auch eine diesbezügliche Auskunftsforderung. Ich bin mir noch nicht sicher, wie gut dieses Schwert schneidet und halte mich mit der Bewertung noch zurück.

Im Oktober 2024 haben wir Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Knapp 230 Seiten umfasste diese Klage insgesamt aufgrund der umfangreichen Materialsammlung zum Nachweis der Staatsfunkpropaganda. Zu einer Verhandlung ist es bis jetzt noch nicht gekommen, und es ist auch noch völlig offen, ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt oder nicht erst eine Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht abgewartet wird. Jedenfalls würde für eine solche Verhandlung kein Anwalt benötigt, was die Kosten überschaubar macht. Derzeit sollen bereits an allen Verwaltungsgerichten der Länder Klagen gegen Festsetzungsbescheide anhängig sein. Eine (möglicherweise aber nicht vollständige) Liste der gerade angesetzten Verfahren ist auf der Seite des Beitragsblockers einsehbar. In den nächsten Wochen sollen vor allem in Hamburg, Magdeburg, aber auch Aachen, Bremen und Neustadt an der Weinstraße Infoveranstaltungen stattfinden. Vielleicht hat ja jemand, der in der Nähe lebt, Interesse?

Im letzten Schreiben, das wir erhalten haben, droht nun der „Beitragsservice“ mit einer Mahnung die Veranlassung der Zwangsvollstreckung an. Auch für diesen Schritt gibt es im Beitragsblocker entsprechende Unterstützung, über die ich dann vielleicht im nächsten Erfahrungsbericht schreiben kann.

Was die Kosten betrifft, so war nach dem Beitrag zum Beitragsblocker selbst von circa 55 Euro und dem Porto für die Widerspruchsbriefe – gezahlt aus der sprichwörtlichen Portokasse – nun die Gebühr für die Klageeinreichung beim Verwaltungsgericht von 114 Euro der bisher größte Posten. Weitere konkrete Kosten – außer Zeit und Porto – erwarte ich derzeit nicht. Demgegenüber stehen die nicht gezahlten Zwangsgebührenforderungen von in Summe bisher knapp 250 Euro. Natürlich gibt es da keine Sicherheit, dass diese illegitimen Forderungen am Ende nicht doch noch unter Zwang gezahlt werden müssen. Also werde ich wohl aus den vorerst eingesparten Zwangsabgaben eine goldgedeckte Rückstellung bilden müssen – mal sehen, vielleicht komme ich am Ende selbst bei letztlich dennoch gegen mich durchgesetzter Erpressung zur Zahlung noch mit einem Gewinn raus. Wer gleich zahlt, der hat jedenfalls schon jetzt verloren.

Quellen:

„Ein Leben ohne Zwangspropaganda (Teil 1)“ (Christian Paulwitz, Freiheitsfunken)

Beitragsblocker (Offizielle Webseite)

Rundfunkalarm (Offizielle Webseite)


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