Gestahlfedert: Gesinnungsjustiz (Teil 5): Faeser auf Betäubung (Teil 2)
Eine neue Dimension des Staatsterrors gegen aufmüpfige Bürger
von Michael Werner

Just in der Woche, die den neuen Koalitionsvertrag über das homöopathisch verlangsamte Siechtum Deutschlands gebar, kam es auch zum bisher absurdesten Auswuchs des staatlichen „Lawfares“ gegen kritische Stimmen: David Bendels, Chef des Medienportals „Deutschland-Kurier“, das in den Systemmedien nie ohne das Gütesiegel „AfD-nah“ erwähnt wird, wurde wegen des Verbreitens eines Memes, auf dem Noch-Innenministerin Nancy Faeser ein Schild mit der (hineinretuschierten) Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in die Kamera hält, vom Bamberger Amtsrichter Martin Waschner zu sieben Monaten Haft verurteilt, die aufgrund der Tatsache, dass Bendels nicht vorbestraft ist, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie zu einer schriftlichen Entschuldigung bei der bedauernswerten Geschädigten. Hier weiß ich nicht, was ich schlimmer finden soll – die unverhältnismäßig hohe Strafe für nichts oder die erzwungene Demütigung, sich für ebenfalls nichts entschuldigen zu müssen. Aber was will man anderes erwarten bei einem Gerichtsbezirk, der auch die unsägliche Hausdurchsuchung bei dem Rentner Stefan Niehoff wegen des Schwachkopf-Memes zu verantworten hat?
Die bisher als Kurzzusammenfassung kursierende Begründung klingt wie aus Freislers Lehrbuch für schäbige-Lumpen-Urteile mit Rechtsstaatlichkeits-Tarn-Anstrich: Es handele sich um die Verleumdung einer Person des politischen Lebens gemäß Paragraph 188 Strafgesetzbuch, weil Menschen, die dieses Meme sehen, es für echt halten könnten, also irrtümlich glauben könnten, Faeser habe tatsächlich ein Schild mit dieser Aufschrift in die Kamera gehalten. Dabei könne sie so etwas niemals sagen, da sie doch ihren Amtseid auf die Meinungsfreiheit geschworen habe, also könne sie die Meinungsfreiheit logischerweise gar nicht hassen!
Beim Originalbild stand auf dem Schild die Schuldkult-Parole „We remember“, das Bundesministerium des Innern und für Heimat postete dieses Foto am 26. Januar 2023 anlässlich des damaligen 78. Jahrestags der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz auf seinem X-Account. Warum die abfällige Bezeichnung „Schuldkult“, die mir sonst fernliegt? Das hat nichts mit dem Gedenktag oder gar dem zugrunde liegenden Anlass zu tun, sondern mit Faeser und ihrer widerwärtigen, heuchlerischen Art, diesen Tag für ihre eigene linksradikale Agenda zu instrumentalisieren. Zum Foto postete sie (oder einer ihrer Mitarbeiter) nämlich folgenden Text:
„Wir gedenken der Opfer des Nationalsozialismus.
Wir stehen für Demokratie und Pluralismus ein.
Wir treten Hass und Hetze entschlossen entgegen.
Wir bekämpfen Antisemitismus.“
Gegen die erste Zeile hat niemand etwas einzuwenden, darum ging es schließlich, und aufgrund des dahinterstehenden singulären Ereignisses, was gerade die Kreise, denen auch Faeser zuzuordnen ist, bei jeder Gelegenheit betonen, hätte diese Zeile dann auch singulär bleiben sollen.
Absurd und peinlich wird es allerdings, wenn sie in der zweiten Zeile ungefragt und ohne jedweden Zusammenhang postuliert, dass „wir“ (wer genau soll das sein?) für „Demokratie und Pluralismus“ stehen, um zumindest den Teil mit dem Pluralismus gleich in der folgenden Zeile zu widerlegen, denn mit dem linksradikalen Kampfbegriff „Hass und Hetze“ meint sie tatsächlich Meinungsäußerungen, die ihr nicht genehm, also nicht ausreichend linksradikal, sind. Faesers Vorstellung von „Pluralismus“: Alle sehen extrem unterschiedlich aus, teilen aber bis in die kleinste Nuance exakt dieselbe linksradikale Einheits-Deppenmeinung.
Doch selbst diese Peinlichkeit kann man noch toppen, nämlich mit der letzten Zeile: „Wir bekämpfen Antisemitismus.“ Ja, schön wär’s! Denn wenn in dieser Behörde überhaupt irgendeine Form von Antisemitismus bekämpft wird, dann der allenfalls noch in homöopathischen Dosen auftretende und sich auf vereinzelte Wort- und Gestenverbrechen beschränkende „rechte“ Antisemitismus. Gestalten wie Faeser interessieren sich nämlich nur für Juden, die bereits tot sind, und selbst das auch nur, wenn diese toten Juden zwischen 1933 und 1945 durch Deutsche ums Leben kamen. Alle anderen toten Juden sind ihnen wurscht, da gibt’s kein „We remember“. Und wofür sich Faeser und Konsorten am allerwenigsten interessieren: Für lebende Juden, die gerne am Leben bleiben möchten. Ich würde sogar behaupten, sie sind ihnen scheißegal. Wer unkontrolliert und illegal Millionen beinharter und in Teilen gewaltbereiter Antisemiten ins Land lässt und diese sogar noch großzügig alimentiert, aber dann am Auschwitz-Gedenktag postuliert, Antisemitismus zu bekämpfen, ist entweder dümmer als ein Meter Feldweg oder charakterlich abgrundtief verkommen und verlogen – tertium non datur.
Entsprechend fiel der redlich verdiente Shitstorm unter dem Tweet auch aus, aber das ist dann natürlich wieder einmal nur „Hass und Hetze“. Keine Ahnung, wie abgehoben und von der Realität entkoppelt dieses Leben im Elfenbeinturm der Macht ist, dass man das nicht hätte ahnen können, und dann noch nicht einmal versteht, was die Leute hier so auf die Palme bringt. Si tacuisses, philosophus mansisses!
Angesichts dieses Umstands will ich nicht ausschließen, dass es Bendels – entweder seitens Faesers oder seitens des Richters oder gleich beiderseits – extra übelgenommen wurde, dass er ausgerechnet das ultimative Schuldkult-Posing-Meme für seine Zweitverwertung verwurstet hat, und vielleicht beinhalten die sieben Monate daher einen saftigen Auschwitz-Aufschlag. Jedenfalls war Faesers Leidensdruck groß genug, dass sie persönlich den Strafantrag gestellt hat. Wer vierundzwanzig Stunden am Tag sieben Tage die Woche so aufopfernd und entbehrungsreich gegen den Antisemitismus kämpft wie unsere von der Schlacht ausgemergelte Innenministerin, muss sich auch mal eine kleine Auszeit gönnen, um zur Entspannung die eine oder andere Anzeige gegen aufmüpfige Bürger rauszuhauen, die sich partout weigern, ihren unermüdlichen Einsatz gegen den Antisemitismus angemessen zu würdigen. Vielleicht kann man das renitente Steuersklaven-Pack mit einer saftigen Strafe ja wieder auf Linie bringen…
Ernst beiseite: Keine Ahnung, was diesen Richter da geritten hat, denn jedem, der über drei korrekt verdrahtete Synapsen verfügt, ist völlig klar, dass das ein Fake ist, weil eine Frau in ihrer Position eine solche Eselei niemals beginge – noch nicht mal als Sozialdemokratin! Man muss schon kernbehindert sein, um das auch nur ernsthaft in Betracht zu ziehen. Insofern scheint der Maßstab für Waschners Urteilskraft die Perspektive eines massiv Intelligenzgeminderten zu sein. Das kann man in der IT-Branche so halten, da gibt es nicht ganz zu Unrecht den Begriff „DAU“, was für „dümmster anzunehmender User“ steht. Aber in der Rechtsprechung bedient man sich des Konstrukts des „durchschnittlich verständigen Rezipienten“, und ein solcher würde die Satire in diesem Meme, die einen förmlich anbrüllt, sofort verstehen.
Wenn die Begründung, dass Faeser so ein Satz allein deshalb schon nicht in den Mund gelegt werden darf, weil sie ihn niemals sagen könnte, da sie ihren Amtseid schließlich auf die Meinungsfreiheit geschworen hat, tatsächlich so gefallen ist, wie mir berichtet wurde, dann wird dieser Satz wohl eine sehr lange Zeit meine „das Dümmste, was ich jemals von einem Juristen gehört habe“-Greatest-Shit-Charts anführen.
Erstens wäre diese Aussage inhaltlich falsch, da der Amtseid nicht auf die Meinungsfreiheit, sondern auf das Grundgesetz allgemein geleistet wird. Und zweitens wäre diese Aussage auch völlig substanz- und sinnlos, denn es gibt da ein kleines, schmutziges Geheimnis über Amtseide: Sie sind nur eine völlig bedeutungslose Inszenierung, reine Show. Weder ist die Einhaltung eines Amtseids einforderbar, noch ist ihr Bruch justiziabel. Der Straftatbestand des Meineids oder der falschen Versicherung an Eides Statt gilt nur für den Bürger, wenn dieser gegenüber der Staatsmacht nicht ganz ehrlich war. Politiker hingegen können Sie schallend auslachen, während sie vor Ihren entsetzten Augen genüsslich ihren Amtseid brechen, und Sie können nichts dagegen tun, außer ein bisschen schimpfen – und selbst das bald nicht mehr, von wegen „Hass und Hetze“.
Die Regierung hingegen darf alles, folgenlos. Zum Beispiel hat jede Bundesregierung der letzten 10 Jahre durchgehend Artikel 16a des Grundgesetzes (der besagt, dass niemand in Deutschland ein Recht auf Asyl hat, wenn er über einen sicheren Drittstaat gekommen ist) einfach ignoriert, so als gäbe es ihn gar nicht. Und das völlig ohne Konsequenzen! Sie können die Bundesregierung nicht auf Einhaltung von Artikel 16a Grundgesetz verklagen, und Sie können sie wegen des dadurch entstandenen Schadens weder strafrechtlich verfolgen noch zivilrechtlich haftbar machen lassen. Wenn Sie hingegen ein Gesetz brechen und damit – so wie hier geschehen – einen Schaden in Höhe von Abermilliarden plus weit über zweitausend Tote verursachen, dann dürfte der einzige Spaß, der Ihnen für den Rest Ihrer Tage noch zuteil wird, stets in einem untrennbaren Zusammenhang mit einer in der Dusche heruntergefallenen Seife stehen. Unter diesem Aspekt ist es nahezu zynisch, Bendels Faesers Amtseid vorzuhalten, als habe dieser irgendeinen Wert jenseits der dabei verbrauchten Luft.
Irgendwie passt es auch wieder zusammen, dass ein Richter, der sich nicht vorstellen kann, dass jeder normale Mensch die Satire dieses Memes erkennt und versteht, sich ebenfalls nicht vorstellen kann, dass eine Innenministerin auf ihren Amtseid scheißen und die Meinungsfreiheit hassen könnte, weil sie selbst, ihre Gesinnung, ihre Partei und ihre Politik beim Gebrauch dieser Meinungsfreiheit immer so schlecht wegkommen. Womit sie ja keine Ausnahme unter Machtpolitikern darstellt.
Bendels wurde unterstellt, Faeser den Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in den Mund gelegt zu haben, den sie nicht gesagt hat und auch niemals sagen würde, um sie dadurch in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, weil man ihr diese Aussage zurechnet, womit der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt sein soll.
Ja, er hat ihr diesen Satz zwar so in der Form in den Mund gelegt, oder besser gesagt, aufs Schild geschrieben, und vielleicht hat sie ihn niemals expressis verbis gesagt. Aber so gut wie ihr gesamtes politisches Wirken in ihrem Amt brüllt diesen Satz in ohrenbetäubender Lautstärke hinaus:
Frau Faeser hat diktatorisch unter Missbrauch des Vereinsrechts ein ihr inhaltlich nicht genehmes Presseerzeugnis verbieten lassen und versucht, den Herausgeber und alle seine Mitstreiter in den wirtschaftlichen Ruin zu stürzen. Diese totalitäre Maßnahme, wie man sie sonst nur aus Bananenrepublik-Shitholes mit Fantasieuniform-Diktatoren oder aus Netflix-Dystopien kennt, wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren kassiert. Faeser befürwortet die Einrichtung von Meldestellen für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze – also die Verfolgung und Bespitzelung unschuldiger Menschen wegen „Meinungsverbrechen“, die sie noch nicht mal begangen haben. Faeser hat die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ bei der Staatsanwaltschaft Göttingen einrichten lassen, die neulich weltweit zu trauriger Berühmtheit gelangte, als sich drei der dort die Bürger terrorisierenden Horrorclowns feixend vor laufender Kamera darüber amüsierten, wie geschockt unschuldige Menschen sind, wenn man ihnen sämtliche Kommunikationsgeräte unterm Arsch wegbeschlagnahmt und damit vielleicht sogar deren Existenz ruiniert.
Diese GeStaSiPo 2.0 ist Faesers Herzensangelegenheit, ihr Lebenswerk und damit gleichzeitig ihr politisches Vermächtnis!
Sie befürwortet die Zahlung von jährlich mehreren hundert Millionen Steuergeldern an linksradikale sogenannte „NGOs“ sowie an gewaltaffine Schlägertrupps namens „Antifa“, die allesamt nur eine einzige Aufgabe haben: Menschen mit nicht-linken Meinungen zu bekämpfen, einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, gegebenenfalls auch mithilfe brachialer Gewalt oder anderer Straftaten gegen die Freiheit, das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit des politischen Gegners. Sie droht Kritikern ihrer Regierung offen in einer Pressekonferenz mit den Worten: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Eine Aussage, die eindeutig verfassungsfeindlich ist, denn das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wurde nicht geschaffen, damit wir uns im Restaurant über eine misslungene Pizza beschweren können, sondern es existiert hauptsächlich, um Machtkritik – auch in scharfer oder gar verhöhnender Form – zu ermöglichen und zu schützen. Darum geht es in erster Linie! Und wenn Frau Faeser Menschen, die von diesem Grundrecht Gebrauch machen, einschüchtern und mit staatlichen Maßnahmen terrorisiert, dann spricht dieses Verhalten für sich und entlarvt sie de facto als Feindin der Meinungsfreiheit, ohne dass sie dies noch ergänzend verbal bestätigen müsste. Wie sagt die Bibel so schön? „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!“ Jede Pore ihres immer ausladenderen Körpers, den man nicht als „aufgedunsene Dampfnudel“ bezeichnen darf, wie Tim Kellner kostenpflichtig erfahren musste, schreit es heraus: „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“
Insofern kann man den eingeschmuggelten Text, wenn auch nicht als wörtliches Zitat, so aber inhaltlich durchaus als Tatsachenbehauptung beziehungsweise faktisch zutreffende Beschreibung ihrer Geisteshaltung einordnen. Tatsachenbehauptungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie einer Überprüfung zugänglich sind, und eine solche sollte allein schon anhand der oben aufgeführten Beispiele von Erfolg gekrönt sein.
Dass man Nancy Faeser als Hasserin der Meinungsfreiheit bezeichnet, kann aber auch als Wertung eingeordnet werden, womit diese dann von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre. Wenn man dann noch ein bisschen Sachbezug einschmuggelt, wovon sich jede Menge förmlich aufdrängt, ist man gleich auf der sicheren Seite.
Der größte Witz an der Geschichte ist allerdings, dass Faeser mit ihrem Strafantrag gegen Bendels die Aussage des Memes auch noch unfreiwillig bestätigt hat. Aber für diesen Hammer-Gag fehlte in Bamberg das essentielle Starter-Set „Lachen mit Freisler“.
Abschließend zu diesem Fall noch kurz die gute Nachricht: So ziemlich jeder deutsche Jurist mit Expertise im Äußerungsrecht, der diese Causa kommentiert hat, geht zweifelsfrei davon aus, dass dieses schändliche Urteil keine höhere Instanz überleben wird. Allerdings wäre das mir persönlich zu wenig – an Bendels Stelle würde ich jetzt einen Feldzug führen, den dieses Land noch nicht gesehen hat, einen Mehrfrontenkrieg gegen das Innenministerium, gegen Frau Faeser persönlich und gegen die korrupte, befangene Bamberger Strafjustiz. Eine Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen Verfolgung Unschuldiger und gegen den Richter wegen Rechtsbeugung wären nur die Ouvertüre; ich würde aus allen Rohren schießen, es gäbe den totalen Krieg, und ich würde erst aufhören, wenn jeder, der an dieser widerwärtigen Aktion beteiligt war, den Tag seiner Geburt verflucht.
All all das tut Herr Bendels noch nicht einmal. Er ist kein Terrier, der sich festbeißt und nicht lockerlässt. Er will nicht den totalen Krieg. Er ist kein Haudrauf. Er hat keinen Spaß daran, bei Gerichtsverhandlungen eine schräge Show abzuziehen und gerne auch mal Richter oder Staatsanwälte anzupöbeln. Er hatte die tollsten Angebote, in reichweitenstarke Nachrichtenformate zu gehen und dort seine Story zu erzählen, womit er eine Riesenwelle hätte auslösen können – hat von alldem aber keinen Gebrauch gemacht und damit auf die ganz große Oper verzichtet. In dieser Hinsicht ist er quasi das Gegenteil von mir.
Vielmehr ist er zutiefst erschüttert über das, was da passiert ist, und will lediglich erreichen, dass das Unrechts-Urteil in zweiter Instanz aufgehoben wird und der Horrortrip, die psychische Belastung eines solchen Verfahrens, endlich ein Ende hat. Ansonsten will er einfach nur endlich wieder in Ruhe seine Arbeit machen.
Dass dieses Dreckssystem eine solche Nummer mit so einem freundlichen, defensiven Journalisten abzieht, oder mit einem so bewundernswerten Mann wie Stefan Niehoff, der als Rentner noch nebenher arbeitet, um seine schwerbehinderte Tochter im eigenen Haushalt versorgen und pflegen zu können, demaskiert die unmenschliche Fratze dieses Unrechtskonstrukts.
Hätten sie das mit mir abgezogen, wäre das okay gewesen – ich bin ein kleines Arschloch, suche den Ärger mit der Staatsmacht und bettele förmlich darum, denn ich habe keine Angst, sondern tierischen Spaß daran, mich mit denen zu kloppen. Doch sie gehen lieber gezielt auf jene, die mehr zu verlieren haben, die angreifbar sind und von denen sie glauben, sie damit brechen zu können. Das hat schließlich eine viel nützlichere Außenwirkung, als wenn sie mich vor den Kadi zerren und mir damit nur jede Menge frischen Stoff frei Haus liefern, um hier montags pünktlich um 11 Uhr ganze Containerladungen an Spott und Verachtung über sie zu ergießen.
An der Stelle möchte ich jedoch nicht versäumen, unserer scheidenden Innenministerin auch mal ein dickes Lob, verbunden mit einem aufrichtigen Dank, auszusprechen, denn sie hat es dank ihrer exorbitanten Fantasiebegabung geschafft, für mein allerliebstes Hobby einen neuen, total hippen Namen zu kreieren: Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. Do it, baby, do it!
Als wäre die Posse aus Bamberg nicht schlimm genug, machte zeitgleich die Meldung die Runde, man wolle den unsäglichen, totalitären Volksverhetzungs-Paragraphen 130 Strafgesetzbuch erneut aufblasen und dahingehend verschärfen, dass ein mehrfach Verurteilter sein passives Wahlrecht verliert. Zeitgleich übrigens auch mit der Meldung, dass die AfD die CDU erstmalig in einer Umfrage überholt hat. Jeder mit einem Restbezug zur Realität weiß natürlich, dass ein Verbotsverfahren keine ernsthafte Aussicht auf Erfolg hat und die AfD am Ende nur zur einzigen von unserem höchsten Gericht als demokratisch und verfassungstreu zertifizierten Partei machen würde, was für alle anderen Parteien die ultimative Katastrophe wäre. Da ist es doch viel einfacher, die politischen Positionen der AfD zur „Volksverhetzung“ zu erklären und jeden, der diese zweimal aufsagt, von der Wahl auszuschließen.
In Rumänien hatte das Verfassungsgericht eine höchstwahrscheinlich beanstandungsfrei abgelaufene Wahl auf Druck von Brüssel aufgrund von aus Brüssel gestreuten Gerüchten über russische Wahlbeeinflussung (die erstunken und erlogen waren) für ungültig erklärt, weil mit Călin Georgescu der „falsche“ Kandidat gewonnen hat, nämlich ein EU-Gegner. Und weil zu befürchten war, dass er wiedergewählt würde, wurde er von der „Wahlkommission“ unter fadenscheinigen Gründen von der nächsten Wahl ausgeschlossen.
In Frankreich wurde die aussichtsreiche Kandidatin für die nächste Präsidentschaftswahl, die von der Brüsseler Bürokratur ungeliebte Marine Le Pen, ebenfalls durch ein Gericht von dieser Wahl ausgeschlossen. Auf der Basis einer Verurteilung wegen angeblicher Veruntreuung von EU-Geldern, wobei dieses Urteil noch nicht einmal rechtskräftig ist. Dass jemand eine Strafe bereits vor Ausschöpfung des Rechtswegs und Rechtskraft des Urteils verbüßen muss, ist unter allen Aspekten der Rechtsstaatlichkeit völlig undenkbar.
Und jetzt sollen auch in Deutschland Strafrichter Politiker einer ganz bestimmten Partei, die dem korrupten Sumpf in Berlin und Brüssel immer gefährlicher wird, von demokratischen Wahlen ausschließen.
Falls Sie jetzt denken, dass es vielleicht gar nicht so verkehrt ist, Kriminelle von hohen öffentlichen Ämtern fernzuhalten, gebe ich vier Dinge zu bedenken:
Erstens: Politiker sind Kriminelle, da sie ausschließlich kriminelle Dinge tun. Also Dinge, für die jeder Nicht-Politiker sofort für sehr lange Zeit in den Knast käme: Sie erheben Steuern – das ist räuberische Erpressung. Sie geben Steuergelder ausschließlich für nutzlose Scheiße aus – das ist Veruntreuung. Mit Gesetzen zwingen sie uns gegen unseren Willen zu einem Verhalten, das größtenteils gegen unsere eigenen Interessen gerichtet ist, weshalb wir es freiwillig niemals an den Tag legen würden – das ist Nötigung. Im allerschlimmsten Fall zetteln sie sogar einen Krieg an – das ist Massenmord. Wobei, das stimmt nicht, da die Politiker ja niemanden erschießen. Das sollen die anderen für sie tun. Also ist es nur Anstiftung zum Massenmord.
Zweitens: Die wegen Begünstigung der Veruntreuung von Steuergeldern während ihrer Amtszeit als französische Finanzministerin rechtskräftig schuldig gesprochene Christine Lagarde hat deswegen noch nicht mal ihren seinerzeitigen Chefposten beim Internationalen Währungsfonds (IWF) verloren, sondern sich mit dieser „Referenz“ auch noch zur Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB) qualifiziert. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Frau ist nicht wegen irgendwas Artfremden verurteilt worden, wie zum Beispiel Autofahren im Suff oder Sachbeschädigung, sondern wegen Untreue in einem Amt, in dem sie für Finanzen verantwortlich war. Dafür wurde sie mit dem höchsten Amt mit Finanzverantwortung, das es in Europa gibt, belohnt, aber niemand stört sich an der Vorstrafe, und niemand hat irgendwelche Bedenken wegen einer Wiederholungsgefahr. Das ist ungefähr so absurd, als würde man einen vorbestraften Kinderschänder als Babysitter engagieren.
Drittens: Die Französin Le Pen ist noch nicht rechtskräftig verurteilt und gilt damit unter international anerkannten rechtsstaatlichen Prinzipien als unschuldig. Dennoch wird bereits eine Strafe an ihr exekutiert, was insofern besonders problematisch ist, da man die Strafe mitsamt all ihrer Kollateralschäden im Falle eines Freispruchs in letzter Instanz nicht mehr rückgängig machen kann, anders als beispielsweise eine Geldstrafe, die erstattet werden kann. Die für diese totalitäre Maßnahme herangezogene Begründung „Wiederholungsgefahr“ ist hanebüchen, weil Frau Le Pen diese Straftat als Staatspräsidentin Frankreichs gar nicht mehr begehen kann. Dem Rumänen Georgescu wird gar keine Straftat vorgeworfen, sondern nur die „falsche Meinung“, also ein „Wortverbrechen“. Und in Deutschland geht es ebenfalls um von der Regierung frei erfundene „Wortverbrechen“, letztendlich also reine Willkür.
Viertens: In einer Demokratie steht niemand über dem Souverän; das Volk hat das alleinige, uneingeschränkte Sagen! Dass ein Gericht, oder wie in Rumänien gar nur eine „Wahlkommission“ – aus welchem Grund auch immer! – einzelne Kandidaten von der Wahl ausschließt und sich damit über den Souverän stellt, ist ein politischer und rechtsstaatlicher Skandal, der seinesgleichen sucht. Dass Gerichte – oder gar noch weniger dazu legitimierte Gremien – dem Souverän nach erfolgtem Ausschluss unerwünschter Kandidaten eine Vorab-Auslese „wählbarer“ Kandidaten vorsetzen, ist mal eben die Umgehung und damit Abschaffung des Demokratie-Prinzips! Denn selbst wenn es so wäre, dass es hier um echte Kriminelle ginge, wäre das letztendlich wurscht! Um es mal mit einem krassen Beispiel auf die Spitze zu treiben: Wenn das Volk mehrheitlich einen Massenmörder zum Präsidenten wählen will, dann ist das sein verdammtes Recht, denn es ist der Souverän – Ende der Durchsage!
Ja, liebe Freunde des gepflegten Horrors, das ist es, was sie meinen, wenn sie immer von „unserer Demokratie“ schwadronieren: Ein linksgrün-extremes Einheitsregime mit uneingeschränkten Machtbefugnissen und ohne störende Opposition. Bildet sich trotz aller Verhinderungsversuche versehentlich doch eine Opposition, kommen die Spezialwerkzeuge „unserer Demokratie“ zum Einsatz: Lawfare, Schmutzkampagnen, Lügen, Betrügereien, Mauscheleien, Korruption, Vorteilsnahme, Begünstigung, die Aushöhlung und Pervertierung der Rechtsstaatlichkeit und die faktische Aussetzung des Demokratieprinzips. An diesem Punkt sind wir gerade angelangt.
Ich frage euch: Wollt ihr die totale Demokratie? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt noch vorstellen können?
Ja? Echt?
Dann ruft mal „Fotzenfritz“!
Quellen:
Original-Tweet des Bundesinnenministeriums mit Nancy Faeser vom 26.01.2023 (X)
HAFT wegen Faeser-Kritik – Werner & Flesch über das SKANDALurteil gegen DK-Chef Bendels (Deutschland-Kurier, Youtube)
„Das Urteil ist furchterregend!“ – Publizist Matissek über das Skandalurteil gegen DK-Chef Bendels (Deutschland-Kurier, Youtube)
Faeser auf Betäubung, Teil 1 (Michael Werner, Freiheitsfunken)
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