Stockers riskantes Manöver: Wehrdienst: Pflicht oder Zwang
Verlängerung der Wehrpflicht in Österreich
von Andreas Tögel drucken
Nicht nur in den europäischen Nato-Staaten, sondern auch im neutralen Österreich ist seit Ausbruch des Krieges zwischen Russland und der Ukraine vielen klar geworden, dass es deutlich größerer Anstrengungen für die militärische Landesverteidigung bedarf. Mit der Beschaffung von Waffen, Munition und Gerätschaften alleine ist es dabei nicht getan. Es braucht auch das zur Bedienung des Materials geeignete, gut ausgebildete Personal. In Ländern mit bestehender „Wehrpflicht“ ist die Frage einer Ausdehnung derselben so gut wie unvermeidlich.
„Stockers riskantes Manöver“ titelt die größte Tageszeitung Österreichs mit Bezug auf die Kanzlerankündigung, zur von Fachleuten geforderten Verlängerung der Wehrpflicht eine Volksbefragung durchführen zu lassen.
An dieser Stelle bleiben Fragen hinsichtlich der taktischen Überlegungen des schwarzen Kanzlers, der damit seine roten und rosaroten Koalitionspartner SPÖ und NEOS überrumpelt, unberücksichtigt.
Eine keineswegs nur semantische Frage wird bei der Debatte um den Wehrdienst interessanterweise nie gestellt: Handelt es sich nicht weniger um eine Pflicht zum Dienst mit der Waffe, sondern vielmehr um einen Zwang? Der Unterschied zwischen Pflicht und Zwang ist nämlich eklatant. Eine Pflicht setzt Entscheidungsfreiheit voraus. Man geht eine Verpflichtung aus freien Stücken ein, oder man weigert sich. Ein Kaufmann verpflichtet sich gegenüber seinem Kunden zur Warenlieferung – oder eben nicht. Niemand kann ihn zur Lieferung zwingen, zu der er sich zuvor nicht verpflichtet hat.
Der Zwang lässt indes keinerlei Entscheidungsspielraum. Es gibt keine Wahl. Zwang beruht auf Druck, Bedrohung oder physischer Gewalt. An dieser Stelle ist ein Hinweis auf den Umgang mit Kriegsdienstverweigerern zur Zeit des NS-Regimes angebracht. Exemplarisch sei Franz Jägerstätter genannt, der 1943 wegen „Wehrkraftzersetzung“ hingerichtet wurde, weil er aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert hatte (im Jahr 2007 wurde der Mann von der katholischen Kirche seliggesprochen).
Wenn also Menschen gegen ihren Willen zum Dienst an der Waffe eingezogen werden, ist der Begriff „Wehrpflicht“ ein Euphemismus. In Wahrheit geht es dann nämlich um einen Wehrzwang.
Ein Blick ins Geschichtsbuch – namentlich auf den Beginn des Krieges der 13 amerikanischen Kolonien gegen die britische Herrschaft – zeigt, dass es auch ohne Zwang möglich ist, gegen einen scheinbar übermächtigen Feind zu bestehen. Die amerikanische „Kontinentalarmee“ bestand nahezu ausschließlich aus Freiwilligen. Beispielhaft seien die „Minutemen“ genannt, eine Truppe von besonders schnell einsatzbereiten Milizionären, die eine Schlüsselrolle in den siegreichen Gefechten der Kolonisten bei Lexington und Concord im Jahr 1775 spielten. Diese Männer riskierten ihr Leben nicht gezwungenermaßen, sondern aus freien Stücken im Kampf um ihre Freiheit.
Gänzlich anders stellte sich die Situation zur Zeit des Vietnamkrieges dar (die USA engagierten sich ab 1955, nach der entscheidenden Niederlage der Franzosen bei Dien Bien Phu im Jahr 1954, auf Seiten des prowestlichen Südens Vietnams). Ab den 1960er-Jahren verstärkten die Amerikaner ihre Militärpräsenz immer weiter, was zu einer massiven Ausweitung der Einberufungszahlen während der Regierungen Kennedy-Johnson und Verteidigungsminister McNamara führte. Zwischen 1964 und 1973 wurden rund zwei Millionen Amerikaner für den Krieg in Südostasien eingezogen. Bis zum schmachvollen Ende ihrer Präsenz im Jahr 1975 fielen rund 58.000 von ihnen im Kampf, und 150.000 wurden zum Teil schwer verletzt.
Nicht nur in Österreich wird die Frage der „Wehrpflicht“ gegenwärtig heiß diskutiert. Auch in Deutschland gibt es ähnliche Debatten. Die „Wehrpflicht“ in Deutschland wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Seit diesem Datum werden keine Wehrpflichtigen mehr eingezogen. Im Zuge der nun beginnenden Aufrüstung wird es dabei voraussichtlich nicht bleiben.
In Österreich fand am 20. Jänner 2013 eine bundesweite Volksbefragung über die Zukunft der Wehrpflicht statt, die ein Ergebnis von 59,7 Prozent für ihre Beibehaltung ergab. 40,3 Prozent votierten damals für ein Berufsheer.
Die nun angekündigte Volksbefragung zur Verlängerung des Wehrdienstes (und der damit mutmaßlich verbundenen Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen) begründet der Kanzler damit, eine so wichtige Frage nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entscheiden zu wollen. Das ist eine durchaus interessante Feststellung.
Denn wenn es zu einer Volksabstimmung kommt, wird die moralisch-ethische Grundsatzfrage, die schon im Jahr 2013 nicht gestellt wurde, mit Sicherheit wieder ausgeblendet werden. Es handelt sich dabei um ein Grundprinzip des demokratischen Systems, das auf eine Diktatur der Mehrheit hinausläuft: Inwieweit ist eine Mehrheit dazu berechtigt, eine Minderheit zu etwas zu „verpflichten“ – im gegenständlichen Fall dazu, gegebenenfalls ihr Leben aufs Spiel zu setzen? Soll eine Mehrheit derjenigen, die selbst vom Wehrzwang nicht betroffen ist (Frauen und die über 50-Jährigen, die eine satte Mehrheit der Bevölkerung stellen), junge Männer zum Militärdienst „verpflichten“ dürfen? Schlimm genug, wenn eine Mehrheit von Nettosteuerprofiteuren eine Minderheit von Nettosteuerzahlern über den Tisch zieht. Aber um vieles ärger ist es, wenn Frauen und alte Männer junge Männer gegen deren Willen zum Kriegsdienst zwingen!
Fazit: Wer sich mit dieser Frage ernsthaft, unvoreingenommen und ideologiefrei beschäftigt, dürfte keine geringen Probleme damit haben, für einen Wehrzwang zu plädieren. In einer liberal-freisinnigen Gesellschaft ist für Zwang und initiierte Gewalt nämlich kein Platz – schon gar nicht, wenn es um die Entscheidung geht, ob jemand sein Leben für eine Sache aufs Spiel setzen soll oder nicht! In einer solchen Gesellschaft führt kein Weg an einer aus Berufskadern und Milizionären gebildeten Freiwilligenarmee vorbei.
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