Gestahlfedert: Gesinnungsjustiz 7: Dancing To The Jailhouse Rock 2
Hinter den Kulissen einer spektakulären Flucht und Justizposse
Vor ein paar Monaten ging eine Story durch die Medien über einen Mann namens Sven Liebich, von den Medien unisono als „Rechtsextremist“ oder gar als „Neonazi“ geframt, der wegen einer Reihe von Äußerungsdelikten zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt wurde. Daraufhin wechselte er unter Berufung auf das berühmt-berüchtigte „Selbstbestimmungsgesetz“ der „Ampel“ kurzerhand sein Geschlecht, nannte sich fortan Marla-Svenja Liebich und forderte folgerichtig, im Frauenknast eingebuchtet zu werden. Der Haftantritt war bis Ende August 2025 angesetzt, doch diesem Vergnügen entzog sich Liebich in etwa so wie ein ausreisepflichtiger Asylbetrüger seiner Abschiebung und tauchte einfach unter, blieb jedoch im Untergrund sehr aktiv auf „X“ und „Facebook“. Die spektakuläre Flucht endete jäh, als Liebich nach langer Fahndung am letzten Donnerstag in Krásná, Tschechien, verhaftet wurde.
Die Empörung über den Stunt mit dem Geschlechtswechsel war seinerzeit groß: Da „missbrauchte“ doch jemand – vermeintlich offensichtlich – dieses Deppengesetz, um sich den Aufenthalt im Knast ein bisschen angenehmer zu gestalten. Und wohl auch, um damit das ganze System ad absurdum zu führen und ihm den Spiegel vorzuhalten.
Auch ich war zunächst ein wenig empört, jedoch aus einem anderen Grund, denn exakt dasselbe war auch mein Plan für den Fall, dass es mich wegen meiner regimekritischen Rants irgendwann doch mal erwischen sollte. Und nun war mir jemand kackendreist einfach zuvorgekommen! Nachdem mein kurzer Ärger darüber verrauscht war, äußerte ich mich dergestalt, dass ich zwar nie gedacht hätte, jemals einen Neonazi zu feiern, aber für diesen Stunt könnte ich irgendwie nicht anders.
Kurz darauf hielt ich inne, weil mir etwas an mir selbst übel aufgestoßen war, wofür ich ansonsten andere heftig kritisiere: Ich habe einen mir unbekannten Menschen, über den ich nichts weiß, einfach als „Neonazi“ bezeichnet, nur weil die Mainstream-Presse, der ich ansonsten kaum ein Wort glaube, mir das so vorkaut.
Also habe ich recherchiert, mit dem Resultat, dass Liebich in den 1990ern und frühen 2000ern wohl mal der Neonazi-Szene angehört haben soll. Hinweise, dass er das heute immer noch tut, fand ich jedoch keine. Und das ist für mich alles, was zählt, denn jeder hat das Recht auf Irrtum, sogar das Recht, früher mal extrem falsch gelegen zu haben, solange er das irgendwann einsieht und seine Meinung ändert. Wer von uns ohne Fehl und Tadel ist, also zum Beispiel noch nie als Jugendsünde CDU oder FDP gewählt hat, der werfe den ersten Stein!
Der Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 widmet unserem Protagonisten gleich ein ganzes Kapitel namens „Rechtsextremistische Aktivitäten von Sven Liebich“. Das schürt hohe Erwartungen, die jedoch weit unterboten wurden. Zur Verdeutlichung zitiere ich die Highlights, also die wenigen Stellen, die überhaupt inhaltlich etwas andeuten:
„Thematisch dominierte nach wie vor die aktuelle Flüchtlingspolitik der Bundesregierung Sven Liebichs Versammlungen.“
Es gibt dazu zwar noch kein höchstrichterliches Urteil, und es ist auch nicht herrschende Meinung unter Juristen, aber nicht wenige von ihnen – und noch mehr kritische Bürger – vertreten die Ansicht, dass seit dem Spätsommer 2015 jede Bundesregierung durchgehend verfassungswidrig agiert, weil sie permanent gegen Artikel 16a unseres Grundgesetzes verstößt, indem sie diese Vorschrift schlicht und ergreifend ignoriert, die da besagt, dass in Deutschland niemand einen Anspruch auf Asyl hat, der aus einem „sicheren Drittstaat“ (von denen Deutschland ausschließlich umgeben ist) eingereist ist. Der nächste Satz mag den einen oder anderen vielleicht schockieren, aber er beschreibt eine unumstößliche Wahrheit: Ein Staat, der sich nicht an seine eigenen Gesetze hält, ist per definitionem kein Rechtsstaat. Der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sprach sogar – unter Verwendung eines ursprünglich von Ulrich Vosgerau stammenden Bonmots – von der „Herrschaft des Unrechts“, was ihn aber nicht daran gehindert hat, dabei fleißig mitzuwirken. Selbst wenn man also sämtliche negativen Begleit- und Folgeerscheinungen der Flüchtlingspolitik seit 2015 komplett ausblendet (wenn Sie wissen wollen, wie man das hinkriegt, treten Sie bei den Grünen ein), ja, selbst wenn es diese negativen Begleit- und Folgeerscheinungen tatsächlich gar nicht gäbe, und sogar selbst dann noch, wenn all die versprochenen positiven Effekte wirklich eingetreten wären: Allein der im Raum stehende Verdacht, dass die Bundesregierung seit über zehn Jahren verfassungsbrüchig ist und Deutschland damit kein Rechtsstaat mehr ist, reicht vollkommen aus, um der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisch gegenüberzustehen. Wenn man dann aber noch die real vorhandenen desaströsen, zum Teil sogar tödlichen Begleit- und Folgeerscheinungen dieses staatlichen Amoklaufs mit in die Waagschale legt, dann ist es für jeden sauber denkenden Menschen fast schon eine Heilige Pflicht, diesen suizidalen Irrsinn auf ganzer Linie abzulehnen. Das Problem ist: Wenn Sie diese Haltung etwas zu rustikal ausformulieren oder sie gar in Verbindung mit den offiziellen Statistiken des Bundeskriminalamts über Einzel- und Gruppenvergewaltigungen, schwere Gewaltverbrechen, Messerattacken und Tötungsdelikte bringen, können Sie schneller und leichter als gedacht nicht nur im Strafverfahren landen, sondern zur Krönung auch noch im Verfassungsschutzbericht.
Viel aussagekräftiger als der lapidare Satz, dass Liebich beim Flüchtlingsthema einen gewissen Schwerpunkt setzt, ist alles, was nicht da steht, nämlich was Liebich inhaltlich dazu sagt. Beispiele? Belege? Oder auch nur eine grobe Richtung? Ach was! Wie aussagelos dieser Satz ist, wird einem erst klar, wenn man sich vor Augen hält, dass exakt derselbe Satz dort auch stehen könnte, wenn Liebich jede Woche irgendwo eine Spendengala für Flüchtlinge veranstalten würde, und genauso zutreffend wäre.
Der Verfassungsschutz will bereits an dieser Stelle, dass man ihm einfach glaubt, dass Liebich ein böser Rechtsextremist ist, nur weil er das sagt. Im Jahre des Herren 2024 war das auch noch eine mehrheitsfähige Annahme, doch zum Glück leben wir heute wenigstens diesbezüglich in einer anderen Welt, in der es sich mittlerweile bis zum letzten Normie herumgesprochen haben sollte, dass es sich beim Verfassungsschutz mitnichten um eine neutrale, unabhängige, über allem schwebende Institution handelt, sondern um eine weisungsgebundene Abteilung des Innenministeriums, und dass ein solcher Verfassungsschutz auch nicht davor zurückschreckt, auf Wunsch eines Dienstherren gerne mal die Einstufung „rechtsextrem“ vorzunehmen und diese mit tausend Seiten voller Nicht-Beweise zu beweisen.
„In Bezug auf den Angriff der palästinensischen Terrororganisation HAMAS auf Israel und die israelische Reaktion darauf bezog Liebich keine Partei; stattdessen nahm er die jüngste Eskalation des Nahostkonflikts zum Anlass, um Angst vor einer wachsenden Gefahr islamistischer Anschläge auf deutschem Boden infolge der Ereignisse zu schüren.“
Ein Staat, der mit PsyOps wie dem Klimaschwindel, der Clownsgrippe, der Wannseekonferenz 2.0, Russen-Drohnen und Deep-Fake-Pornos permanent derartige Ängste schürt, dass große Teile der Bevölkerung sogar schon Panik vor Worten schieben und deswegen nach Zensur schreien, mokiert in seinem Verfassungsschutzbericht allen Ernstes, dass ein Typ zur Abwechslung mal vor einer real existierenden Gefahr warnt. Lustiger wird’s heute nicht mehr…
„Zum völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nahm Sven Liebich weiterhin eine pro-russische Position ein.“ Meiner Ansicht nach muss es grundsätzlich erlaubt sein, sich bei einem Konflikt zwischen zwei anderen Ländern frei zu entscheiden, auf welcher Seite man stehen möchte, oder auch gar keine Meinung dazu zu haben. Wenn bei einem externen Konflikt stattdessen die Regierung entscheidet, wer „die Guten“ sind, um dann dem ganzen Volk vorzuschreiben, diese Meinung ebenfalls zu vertreten, und jene, die sich dem verweigern, strafrechtlich verfolgt, dann lebt man im Totalitarismus. Und so verhielt es sich auch zu Anfang des Ukraine-Kriegs: Wer öffentlich kundtat, dass ihn Putins Rechtfertigung des Einmarschs argumentativ überzeugen konnte, wurde gerne mal vor den Kadi gezerrt wegen des Vorwurfs der „Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs“. Dafür reichte es sogar schon, den Buchstaben „Z“ in den Schnee gepinkelt zu haben. Und Liebich war einer dieser Kandidaten. Auch wenn der Straftatbestand rein formell noch besteht, so hat der Verfolgungseifer arg nachgelassen, zum einen, weil sich gezeigt hat, dass die Parteinahme für die russische Seite keine Einzelfallstärke aufweist, sondern dieses Thema die Gesellschaft spaltet und man schlecht alle Putin-Versteher wegsperren kann. Zum anderen wurde die Bigotterie dahinter immer offensichtlicher, da man sich weder davor noch danach jemals darum geschert hatte, wer welche Kriege warum billigt. Und was von der inhaltlosen Worthülse „völkerrechtswidrig“ zu halten ist, entnehmen Sie bitte meiner Kolumne vom 3. März dieses Jahres.
Ein Widerspruch gesellt sich jedoch noch hierzu: Als einen entscheidenden Kriegsgrund hat Putin angegeben, in der Ukraine irgendwelche „Nazis“ bekämpfen zu wollen. Wie kann man dann behaupten, Liebich sei ein „Nazi“, und ihm gleichzeitig als „Beweis“ dafür ankreiden, jemanden zu unterstützen, der einen Krieg gegen „Nazis“ führt, ohne dass es dabei im Kopf quietscht?
„U. a. beteiligten sich Sven Liebich, dessen Lebensgefährtin und weitere Personen seines Umfeldes am 3. Oktober 2023 in Gera (Thüringen) an einer unter dem Motto ‚Tag der Deutschen Freiheit‘ durchgeführten Kundgebung mit ca. 1.300 Teilnehmenden, die neben rechtsextremistischen sowohl Bezüge zum Phänomenbereich der ‚Reichsbürgerszene‘ als auch zur ‚Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates‘ aufwies.“
Hier demaskiert sich das Ding nun endgültig: Das klingt nicht wirklich nach „rechtsextrem“ oder „Neonazi“, sondern nach Leuten, die den Staat nicht allzu sehr mögen – aus Gründen. Nazis delegitimieren den Staat nicht, ganz im Gegenteil: Nazis lieben den Staat, sie beten ihn an; ihr Verhältnis zum Staat hat daher sowohl religiöse als auch erotische Komponenten. Nazis sind Maximalstaatler – Sie können gar nicht genug vom Staat kriegen! „Reichsbürger“ sind auch Etatisten, halten jedoch die Bundesrepublik entweder nicht für einen echten Staat oder zweifeln zumindest deren Legitimation an. (Letzteres tun Libertäre auch, nur aus völlig anderen Gründen.) „Reichsbürger“ sind davon überzeugt, das Deutsche Reich existiere noch, jedoch gibt es intern unterschiedliche Strömungen, denn sie können sich nicht auf die genaue Version des real existierenden Deutschen Reichs einigen. Jedenfalls nicht das Dritte, denn dann wären sie ja „Nazis“. Der vom Verfassungsschutz 2021 anlässlich der Corona-Proteste eingeführte Phänomenbereich der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ diente als Auffangbecken für alles, was damals unbequem war und die staatlichen Maßnahmen zur angeblichen Eindämmung eines angeblichen Killervirus bis hin zum geplanten Impfzwang für genau das hielten, was sie auch tatsächlich waren: Dystopisch und totalitär. Und in weiten Teilen auch massiv übertrieben, unverhältnismäßig, nicht zielführend, nicht – wie behauptet – alternativlos, weitgehend wirkungslos und insgesamt sogar schädlich. Die Geschichte hat den Schwurblern, den Aussätzigen, den Aluhutträgern, den Ratten, den Blinddärmen der Gesellschaft und wie sie sonst noch diskreditiert wurden, in den entscheidenden Punkten Recht gegeben. In der Zeit war ich auf zahlreichen Demos, Spaziergängen, illegalen Veranstaltungen und konspirativen Treffs im Untergrund. Dabei habe ich die unterschiedlichsten Menschen kennengelernt, die oftmals nur ihr kleinster gemeinsamer Nenner einte, nämlich der Widerstand gegen das faschistoide Covid-Regime. Jedoch habe ich in der gesamten Zeit bei sämtlichen Aktivitäten nicht eine einzige Person wahrgenommen, die man auch nur ansatzweise in der Neonazi-Abteilung verorten könnte. Was aber weder die Politik noch ihre Hofberichterstatter-Medien daran hinderte, die gesamte Corona-Protest-Bewegung als „Nazis“ zu bezeichnen. Ich war also mal ein „Nazi“, weil ich weniger Staat wollte. Klingt lustig? Klingt sogar irre? Ja, Staat ist halt irre!
Wie ich nun feststellen muss, stand Liebich damals auf derselben Seite wie ich und hat sich ebenfalls aktivistisch betätigt. Dann haben wir jetzt wenigstens einen vermeintlichen „Grund“ gefunden, ihn auch weiterhin einen „Nazi“ zu nennen. Weil auch er weniger Staat wollte.
Mein Fazit zum Verfassungsschutzbericht 2023 von Sachsen-Anhalt: Auch nach zweimaligem Durchlesen der entscheidenden Stellen war ich nicht schlauer als vorher, nach dem dritten Lesen fühlte ich mich sogar dümmer, weil diese stupide Lektüre die eine oder andere meiner Gehirnzellen an Langeweile hat sterben lassen. Von einem ganzen Kapitel über Liebich, das an keiner Stelle auch nur ansatzweise das hält, was die Überschrift so großmäulig verspricht, bleibt bei Lichte betrachtet nur eine völlig aussage- und inhaltlose Buchstabensuppe, die ein von Steuergeldern bezahlter Rufmörder in eine ebenfalls von Steuergeldern bezahlte Tastatur erbrochen hat. Eigentlich hätte man das aber auch vorher wissen können, sogar wissen müssen, denn in dem Bericht wird gegendert. Das ist ein todsicherer Indikator für einen Text, der garantiert keinen einzigen lesenswerten Gedanken enthält, und mit Sicherheit auch keine neue Information, deren Relevanz die Prägung auf dem Blechboden einer Cracker-Dose zu übersteigen vermag.
Auch wenn es für regelmäßige Leser dieser Kolumne leider eine Wiederholung ist, so möchte ich der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass selbst der Begriff „rechtsextrem“ nur eine inhaltslose Worthülse ist. Rein rechtlich (und darauf kommt es letztendlich an) existiert dieser Begriff beziehungsweise diese Kategorie nicht; entsprechend gibt es auch keine allgemein anerkannte, geltende Legaldefinition für „rechtsextrem“. Tatsächlich handelt es sich um einen Begriff aus der Politikwissenschaft, also um Voodoo-Science aus dem linksgrün dominierten Laber-Rhabarber-Geschwätz-Akademie-Biotop, wo man sich ständig neue Wortschöpfungen für immer denselben geisteskranken Ideologiemüll einfallen lässt oder Begriffe mit seit Urzeiten feststehender Definition zuerst entkernt und dann beliebig umdefiniert, damit sie fortan nicht mehr zur präzisen Beschreibung eines bestimmten Teils der Realität taugen, sondern stattdessen die von den kulturmarxistischen Gesellschaftsklempnern erwünschte Realität beschreiben. An die Hoffnung, auf diese Weise die ach-so gemeine Realität endlich ihrer Ideologie anpassen zu können, klammern sie sich mit nahezu rührseliger Verzweiflung wie an einen letzten Strohhalm. Dass es für das Wort „rechtsextrem“ gar keine offizielle Legaldefinition gibt, was gefühlte 99 Prozent der Bevölkerung leider gar nicht wissen, weshalb dieses Wort auch einen so immensen Impact hat, nutzen die Kulturmarxisten schamlos aus, indem sie diese Definition immer mal wieder ein bisschen nachjustieren, so dass zwischenzeitlich so ziemlich alles darunterfällt, was ihnen in die Suppe spucken könnte oder auch nur Fakten klar benennt, die ihnen die Suppe sogar versalzen. Wenn also behauptet wird, jemand sei „rechtsextrem“, dann ist das genauso aussagekräftig, als würde man ihn als „hützlipützli“ bezeichnen. Der einzige Unterschied zwischen beiden Begriffen besteht darin, dass bei dem einen jeder weiß, dass er Nonsens ist und keine Bedeutung hat, während es beim anderen fast niemand weiß. Noch nicht mal die meisten von denen, die ihn gezielt zur Desinformation, Zersetzung und Manipulation missbrauchen.
Ein weiterer Nebelwerfer ist der Umstand, dass alldem die von oben zum offiziellen Narrativ erklärte Einordnung des Nationalsozialismus als „rechtsextreme Ideologie“ zugrunde liegt. Man weiß zwar mangels Legaldefinition nicht, was „rechtsextrem“ genau bedeutet, denn das ändert sich immer wieder mal, aber ungeachtet dessen behauptet man steif und fest, die Nazis fallen auf jeden Fall immer darunter. Ich bin mir sicher, dass Adolf und Josef hier vehement widersprochen hätten, und was beinharte Sozialisten und fanatische Antikapitalisten auf der rechten – also marktwirtschaftlich und kapitalistisch geprägten Seite – zu suchen haben, konnte mir bisher noch niemand schlüssig erklären, abgesehen von diversen unbeholfenen und krachend scheiternden Versuchen, die Nazis zu Kapitalisten umzulügen.
Aber nicht doch, die waren sehr wohl „rechts“, natürlich wegen „nationalistisch“, „völkisch“, „rassistisch“ und insbesondere „antisemitisch“, heißt es dann immer. Keine Ahnung, mit welcher Begründung einfach festgelegt wurde, diese ganzen Eigenschaften auf die rechte Seite zu packen. Und komisch, dass sich auf der linken Seite keinerlei derartig negativ konnotierte Attribute finden, sondern nur das Gute und Menschliche, aber sämtliche Umsetzungsversuche linken Ideologiemülls trotzdem ausnahmslos nichts als maximale Unfreiheit, maximale Grausamkeiten, maximale Verarmung und Verelendung und die beeindruckendsten Massengräber der Menschheitsgeschichte hervorgebracht haben. Und überhaupt: Nach dieser Definition war der Rassist und glühende Antisemit Karl Marx gesichert rechtsextrem! Viele sozialistische oder kommunistische Strömungen teilten den Antisemitismus der Nationalsozialisten – gesichert rechtsextrem! Der Marxismus basiert sogar auf Antisemitismus, denn wenn Marx von „Kapitalisten“ sprach, meinte er in Wahrheit „Juden“ – genauso wie Hitler. Der Antisemitismus der Nazis war bei Lichte betrachtet gruppenbezogener Antikapitalismus. Ach ja: Der Kommunistenführer Ernst Thälmann war übrigens überzeugter völkischer Nationalist – gesichert rechtsextrem!
Man merkt schon hier, wie lächerlich, willkürlich und entsprechend widersprüchlich dieses Top-Down-Definitions-Diktat ist. Der dem zugrunde liegende Irrsinn hat auch bereits die Blüte getrieben, Libertäre ebenfalls als „rechtsextrem“ einzuordnen. Der erste, der mir in sich schlüssig und widerspruchsfrei erklären kann, was höchst aggressive, völkische, nationalistische, antikapitalistische, sozialistische, antifreiheitliche, antiindividualistische, totalitäre Maximalstaatler mit nichtaggressiven, friedfertigen, weltoffenen, antinationalistischen, hardcore-kapitalistischen, marktradikalen, freiheitlichen, individualistischen, voluntaristischen Anarchisten gemeinsam haben, kriegt von mir eine Flasche Moët & Chandon Brut Impérial.
Ein letztes Wort zum Verfassungsschutzbericht 2023 von Sachsen-Anhalt: Zum Zeitpunkt seines Erscheinens hatte das Amtsgericht Leipzig Liebich gerade zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll auf einer Corona-Demo einen Fotografen „angegriffen“ haben, der in manchem Bericht auch als „Journalist“ bezeichnet wird. Das Urteil war bei Drucklegung des Verfassungsschutzberichts jedoch noch nicht rechtskräftig, was dort korrekterweise auch erwähnt wird. Es sollte auch nicht mehr zu Rechtskraft gelangen, denn bei der Berufungsverhandlung im letzten Juli wurden vor dem Landgericht Leipzig Videoaufnahmen des Vorfalls vorgelegt, die zeigten, dass der Fotograf wohl zuerst zum Schlag ausgeholt hatte, wohingegen Liebich angab, den Mann lediglich festgehalten zu haben. Somit wurde die Sache erst mal eingestellt.
Zahlreiche Medien und Kommentatoren scheint jedoch das kleine schmutzige Detail des Fehlens eines rechtskräftigen Urteils nicht daran zu hindern, weiterhin so zu tun, als wäre Liebich ein gefährlicher, brutaler Schlägertyp, indem sie diese Geschichte immer wieder geschickt mit in die Berichterstattung über seine sonstigen Gesetzesverstöße einfließen lassen.
Ich vermute, dass das gezielte Desinformation ist, um Menschen mit meiner Auffassung von Meinungsfreiheit hinters Licht zu führen. Menschen, die die Überzeugung vertreten, dass ein Staat, der seine Bürger wegen Worten – also wegen Luftwellen, Druckerschwärze oder gar nur temporär aufflackernder Pixel auf einem Display – strafrechtlich verfolgt und sogar einsperrt, ein totalitärer, faschistoider Unrechtsstaat ist. Also Menschen, die Liebich – selbst wenn er tatsächlich ein beinharter Neonazi wäre – allein schon aufgrund ihrer freiheitlichen Grundhaltung verteidigen, weil die Haftstrafe, die er nun anzutreten hat, ausschließlich für Äußerungsdelikte verhängt wurde, also für vom Staat frei erfundene Wort-, Meinungs- und Gedankenverbrechen ohne Opfer und ohne bezifferbaren Schaden, die vornehmlich der Unterdrückung unliebsamer Meinungen sowie der Einschüchterung und Kriminalisierung ihrer Vertreter dienen. Und um solche wie mich ruhigzustellen, wird indirekt insinuiert, Liebich sei kein reiner Meinungsverbrecher, sondern aggressiv-gewalttätig.
Bei den Straftatbeständen, die zu Liebichs Verurteilung führten, handelt es sich laut übereinstimmender Berichterstattung jedoch tatsächlich nur um Äußerungsdelikte, nämlich Volksverhetzung (§ 130 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Das kann heute theoretisch jedem passieren, der sich etwas zu unvorsichtig überspitzt-regierungskritisch äußert, dafür muss man beileibe kein Neonazi sein. Zumal dieser Verurteilung, um einen berechtigten Anlass zu liefern, Liebich auch heute noch als „Neonazi“ zu bezeichnen, bereits die Minimalvoraussetzung fehlt, nämlich der Klassiker schlechthin, für waschechte Neonazis bereits integraler Bestandteil des täglichen Frühsports, wenn der rechte Arm an der Reihe ist: § 86a StGB, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Unter Volksverhetzung fällt zwar auch so mancher echter Nazi-Move, unter anderem sowohl der Aufruf zu einem neuen Holocaust als auch die Leugnung des alten, aber hätten sie Liebich wegen sowas drangekriegt, dann wüssten wir das. Tatsächlich weiß man jedoch rein gar nichts, keine der Äußerungen, die zur Verurteilung geführt haben, ist wörtlich bekannt, noch nicht mal paraphrasiert. Nur zwei konkrete Tatvorwürfe sind bekannt: Ein tätowierter Judenstern mit dem Zusatz „Ungeimpft“ und die beworbenen oder vertriebenen Baseballschläger mit dem Schriftzug „Abschiebehelfer“.
Während der Covid-Proteste haben sich einige Ungeimpfte tatsächlich selbst als so etwas wie die verfolgten Juden im Dritten Reich betrachtet und das auch laut kundgetan. Das kann man für lächerlich, dumm, geschmacklos, unangebracht oder auch ekelerregend und pietätlos halten, weshalb mir so etwas im Traum nicht einfiele, aber Verharmlosung oder Relativierung der NS-Verbrechen und somit strafbare Volksverhetzung ist es nur, wenn man die Ausgrenzung Ungeimpfter mit dem industriellen Massenmord an den Juden gleichsetzt. Also mit dem Endzustand. Allerdings hat das Dritte Reich nicht mit Auschwitz angefangen – das war, wie gesagt, der Endzustand. Angefangen hat es mit komischen Blicken, dann folgten Sticheleien, später kam es zu ersten Ausgrenzungen vom sozialen Leben und vom Erwerbsleben, und dann eskalierte es immer weiter. Wenn man sich für das Covid-Gerichtsverfahren einen guten Anwalt genommen hätte, der vorgetragen hätte, der Vergleich habe sich nicht auf den Holocaust bezogen, sondern auf die ersten Ausgrenzungen aus dem sozialen und beruflichen Leben, hätte er die Nummer damit noch unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit geschubst und den Prozess gewonnen. Doch selbst wenn ein historisch versierter Staatsanwalt gekontert hätte, der Judenstern wurde im Sommer 1941 zeitgleich mit dem Beginn der organisierten Massenvernichtung eingeführt, hätte ein guter Anwalt dagegengehalten, dass auch bei Corona etliche Hardliner öffentlich gefordert hatten, Ungeimpften zur Strafe für ihr asoziales Verhalten im Fall einer Covid-Erkrankung medizinische Hilfe zu verweigern und sie bei einer möglichen Triage einfach abkratzen zu lassen. Das klingt schwer nach „Ungeimpfte haben den Tod verdient“, damit wäre man mit etwas Glück auch aus der Nummer noch heil wieder rausgekommen.
Doch leider nehmen sich etliche Angeklagte keinen guten Anwalt, und nicht gerade wenige überschätzen sich maßlos und versuchen es ganz ohne kompetenten rechtlichen Beistand, mit dem Resultat, dass sie sich vor Gericht um Kopf und Kragen reden und alles noch schlimmer machen. Daher gab es damals wegen der Judenstern-Armbinde mit der Aufschrift „Ungeimpft“ einige Verurteilungen. Daran erinnere ich mich noch so gut, da ich zu der Zeit selbst vor Gericht stand, weil ich auf Facebook den Post eines Typen, der eine richtig saftige, schmerzende Geldstrafe für all die asozialen Impfverweigerer forderte, kommentierte mit „Am besten alle Ungeimpften ins KZ!“ Und da warf man mir eben jene Verurteilungen an den Kopf, mit dem Vorwurf, ich hätte schließlich auch die Sanktionen gegen Ungeimpfte mit dem Massenmord an den Juden gleichgesetzt. Daraufhin haben mein Anwalt und ich dem Gericht erst mal den Unterschied zwischen einem KZ und einem Vernichtungslager wie Auschwitz erklärt, und dass es im Dritten Reich auch noch andere Verfolgte gab, nicht nur Juden: Ins KZ kamen auch alle möglichen anderen Gestalten, die dem Regime lästig waren, zum Beispiel Aufmüpfige, Kritiker und Widerspenstige. Die wurden aber nicht vergast, sondern nur interniert. Schließlich hatte ich geschrieben „Ungeimpfte ins KZ“, nicht „Ungeimpfte in die Gaskammer“ – selbstverständlich habe ich den Prozess gewonnen!
Liebich ist unter anderem offensichtlich für den Judenstern mit Covid-Bezug verurteilt worden. Ansonsten ist nur noch der von Liebich angeblich vertriebene Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ bekannt, der mit in die Verurteilung eingeflossen ist. Wahrscheinlich fiel das auch unter Volksverhetzung, vermutlich als Aufruf zur Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen eine geschützte Gruppe oder zumindest Teile der Bevölkerung. Hier wäre man zunächst versucht, den Volksverhetzungsparagraphen mit dem Einwand plattzumachen, Illegale gehören doch nicht zur Bevölkerung. Das Folgende mag für einen normalen Menschen zunächst einmal völlig absurd klingen, jedoch auch ausreisepflichtige Ausländer unterfallen grundsätzlich dem Schutzbereich des § 130 StGB, da die Rechtsprechung den Begriff der „Teile der Bevölkerung“ weit versteht. Zweifel bestehen allerdings hinsichtlich der hinreichenden Bestimmbarkeit einer solchen Gruppe sowie der Frage, ob die konkrete Äußerung über eine bloße polemische Zuspitzung hinausgeht. Somit wäre der beste und vielleicht auch einzige realistische Ausweg, die Aufschrift des Baseballschlägers zu entkräften.
Es gibt in diversen Online-Shops frei verkäuflich zahlreiche Baseballschläger mit ähnlich provokativen Aufschriften wie „Zahnfee“, „Hausordnung“, „Meinungsverstärker“, „Karma Bitch“, „Deutsches Mädel“, „Schöne Grüße aus dem Osten“ oder „Pussy Destroyer“. Auch das sind streng genommen latente Gewaltandrohungen: Zahnverlust, Schläge bei Verstößen gegen die Hausordnung oder wegen des Äußerns einer unerwünschten Meinung et cetera. Jedoch ist jedem klar, dass in keinem dieser Fälle eine ernstgemeinte Gewaltandrohung vorliegt, sondern ein offensichtlicher Gag, der jeden, der die Aufschrift liest, zum Schmunzeln bringt.
Machen wir uns nichts vor: Auch Liebichs beschrifteter Baseballschläger soll einen solchen Gag darstellen, das ist brüllend offensichtlich. Und während man die „Hausordnung“ notfalls tatsächlich mit einem Baseballschläger durchsetzen könnte, gibt es kein denkbares realistisches Szenario, in dem man als Zivilist mit einem solchen Baseballschläger bewaffnet einer Abschiebung assistieren könnte: Abschiebungen sind staatliche Hoheitsakte, der Staat ist der Gewaltmonopolist, und bei einer Abschiebung übt er direkt oder indirekt Gewalt aus. Die mit der Abschiebung betrauten Beamten sind bewaffnet, und zwar mit scharfen Schusswaffen. Eindeutig eine Stufe über einem Baseballschläger. Und sie haben das Recht, bei Weigerung Waffengewalt anzuwenden, notfalls auch tödliche. Als „Aufruf zur Gewalt“ taugt der Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ also nicht, denn die staatlichen Abschieber sind stärker bewaffnet und müssen notfalls eh Gewalt anwenden. Also selbst bei schärfster Auslegung dieser Äußerung fordert sie zu nichts auf, das nicht eh im Rahmen dessen wäre, das das Recht vorsieht.
Doch selbst wenn man diesen Baseballschläger unbedingt als „Aufruf zur Gewalt“ interpretieren will, und das sogar konkret gegen einen klar definierten Teil der Bevölkerung gerichtet, gibt es immer noch eine andere Interpretation: Es kann sich dabei auch um eine äußerst pointierte Kritik an der mehr als laxen Abschiebepraxis handeln, da sich bekanntlich mehrere hunderttausend ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufhalten, die aber nicht abgeschoben werden. Jedenfalls habe ich, als ich davon hörte, herzlich gelacht und es als eine originelle Kritik an den Behörden aufgefasst, aber nicht eine Sekunde als Aufruf zur Gewalt.
Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei Mehrdeutigkeit einer Äußerung stets die „harmloseste“ (also nicht strafbare) Auslegung zugrunde zu legen, weil es nicht möglich sein soll, dass jemand wegen der schlimmsten Auslegung einer Äußerung einfach in den Knast gesteckt wird, solange es noch eine weniger schlimme oder gar harmlose gibt. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, wonach bei mehrdeutigen Äußerungen die nicht strafbare Deutung zugrunde zu legen ist, hat jedoch einen kleinen Haken: Er greift nur, wenn mehrere Interpretationen in etwa gleich naheliegen. Die Gerichte haben im vorliegenden Fall ersichtlich angenommen, dass die gewaltbezogene Deutung des Begriffs „Abschiebehelfer“ im politischen Kontext überwiegt.
Entscheidend ist, dass der objektive Aussagegehalt nicht eindeutig ist: Neben einer aggressiven Deutung liegt auch eine systemkritisch-ironische Lesart nahe. Ob unter diesen Umständen die Annahme einer volksverhetzenden Qualität tragfähig ist, erscheint zumindest diskussionswürdig.
Angreifbar ist diese Bewertung jedoch insoweit, als auch eine systemkritisch-ironische Lesart – als polemischer Kommentar zur tatsächlichen Abschiebepraxis – nicht fernliegt und im politischen Meinungskampf üblich ist. Ob die Gerichte diese Deutung hinreichend gewürdigt haben, lässt sich mangels veröffentlichter Urteilsgründe leider nicht überprüfen.
Zu gerne hätte ich die Begründung gelesen, mit der beim Baseballschläger die satirische Auslegung ins Reich des Fernliegenden abgeschoben wurde. Doch leider findet man dazu nichts, daher muss jetzt der Fantasie freier Lauf gelassen werden:
Man stelle sich die gedankliche Architektur eines solchen Urteils vor, das sich – getragen vom offenkundigen Bedürfnis, ein bereits feststehendes Ergebnis juristisch einzuhegen – Schritt für Schritt an einem Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ abarbeitet.
Zunächst wird das Offensichtliche aus dem Verkehr gezogen: Nein, es handle sich keineswegs um einen jener derben, aber im Alltag weithin tolerierten Scherzartikel, wie sie in einschlägigen Online-Shops zu finden sind, versehen mit Aufdrucken wie „Meinungsverstärker“ oder „Zahnfee“. Der entscheidende Unterschied, so die gedankliche Volte, liege nicht im Gegenstand, sondern in seiner „Zielrichtung“. Während jene Exemplare gewissermaßen ins Leere drohen, wende sich der hier zu beurteilende Schläger gegen eine konkret bestimmbare Personengruppe – nämlich gegen Ausländer im Kontext von Abschiebungen. Damit sei die Schwelle vom Groben ins Strafbare überschritten.
Sodann wird der Begriff „Abschiebehelfer“ einer semantischen Tiefenbohrung unterzogen, die ihn aus dem Bereich des Politisch-Polemischen in den der Gewalt rückt. Abschiebung, so die Prämisse, sei ein staatlicher Zwangsakt. Wer sich nun selbst – auch nur in Form einer ironischen Selbstzuschreibung – als „Helfer“ dieses Vorgangs inszeniere, suggeriere damit die Beteiligung privater Gewalt an einem staatlichen Vollzug. Der Baseballschläger fungiere hierbei als Symbol unmittelbarer physischer Einwirkung. Aus der Kombination beider Elemente ergebe sich, so die Konstruktion, eine implizite Billigung oder gar Aufforderung zur Anwendung von Gewalt gegenüber einer bestimmten Bevölkerungsgruppe.
Dass diese Lesart nicht zwingend ist, wird nicht etwa bestritten, sondern elegant relativiert. Zwar sei eine andere Deutung – etwa als polemische Kritik an der praktischen Durchführung von Abschiebungen oder als bewusst überspitzte Provokation im politischen Meinungskampf – theoretisch denkbar. Sie trete jedoch, so das Urteil, hinter der „naheliegenderen“ Interpretation zurück. Maßgeblich sei nicht, was ein wohlwollender Betrachter hineinlesen könne, sondern wie ein „verständiger Durchschnittsrezipient“ die Äußerung im konkreten Kontext verstehe. Und dieser Kontext – politische Kundgebung, einschlägig vorbelasteter Akteur, aufgeheizte Debattenlage – lasse die harmlosere Deutung als fernliegend erscheinen.
Damit ist der entscheidende Schritt vollzogen: Die Mehrdeutigkeit wird nicht geleugnet, sondern hierarchisiert. Was noch als gleichwertige Interpretationsalternative erscheinen könnte, wird zur bloßen theoretischen Möglichkeit herabgestuft. Die verfassungsrechtlich gebotene Zurückhaltung im Umgang mit mehrdeutigen Äußerungen löst sich auf in einer Gewichtungsentscheidung, die – einmal getroffen – jede weitere Abwägung obsolet macht.
Schließlich wird das Ganze in den größeren Rahmen gestellt: Es gehe nicht um einen isolierten Gegenstand, sondern um dessen Einbettung in ein Gesamtverhalten, das geeignet sei, aggressive Haltungen gegenüber bestimmten Gruppen zu verstärken und damit den öffentlichen Frieden zu gefährden. Der Baseballschläger wird so vom kuriosen Einzelstück zum Baustein einer umfassenderen Deutung – und das Urteil findet zu sich selbst.
Am Ende steht keine spektakuläre juristische Innovation, sondern ein vertrautes Muster: Aus einer mehrdeutigen, interpretationsbedürftigen Äußerung wird durch Kontextualisierung, Gewichtung und semantische Zuspitzung eine eindeutige. Nicht weil sie es zwingend wäre, sondern weil sie es im Ergebnis sein soll.
Damit wäre abgearbeitet, was wir wissen, und das ist verdammt wenig. Über alles andere, was Liebich so an Wortverbrechen auf dem Kerbholz haben soll, erfahren wir rein gar nichts.
Das ist insofern bemerkenswert, als gerade bei politisch aufgeladenen Verfahren üblicherweise die besonders drastischen oder eindeutigen Äußerungen zitiert werden – schon aus publizistischem Eigeninteresse. Wenn aber selbst in einem medial intensiv begleiteten Fall im Kern immer wieder nur ein einzelnes, interpretationsbedürftiges Objekt als Beleg herangezogen wird, plus im Nebensatz der Judenstern, drängt sich zumindest die Frage auf, ob die öffentliche Darstellung mit der tatsächlichen Breite und Eindeutigkeit der vorgeworfenen Äußerungen Schritt hält.
Vor diesem Hintergrund entsteht eine eigentümliche Asymmetrie: Auf der einen Seite eine drastische strafrechtliche Sanktion und eine maximale politische Etikettierung, auf der anderen Seite eine auffallend schmale, kaum konkretisierte Tatsachengrundlage im öffentlichen Raum. Diese Diskrepanz zu benennen, heißt nicht, die gerichtlichen Entscheidungen inhaltlich zu verwerfen – wohl aber, ihre Nachvollziehbarkeit aus der Perspektive des unbeteiligten Beobachters kritisch zu hinterfragen.
Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich Ihnen meine ganz persönliche Erklärung nicht vorenthalten, warum wir nicht mehr erfahren, und die liegt eigentlich auf der Hand: Der zuvorderst geschmacklose Judenstern und der für jeden, der nicht zum Lachen in den Keller geht, lustige Baseballschläger sind das „Beste“, was sie haben. Das sind die zwei einzigen Anklagepunkte, von denen sich das Medienkartell wenigstens einem Ansatz von Empörungspotential versprochen hat, wobei streng genommen eigentlich nur der Judenstern einigermaßen performt, und selbst bei der Nummer ist heute, über vier Jahre nach der heißen Zeit dieser Thematik, die Luft sowas von raus, dass jedes Furzkissen mehr Wind machen würde. Der Baseballschläger war vielmehr ein beherzter Griff ins Klo, denn die meisten Rezipienten wurden darüber eher geschmunzelt haben und verstehen nunmehr die Welt nicht mehr, dass man wegen sowas anderthalb Jahre einfahren soll. Über den Basey ernsthaft aufregen können sich allenfalls a) humorbefreite Nerds, die – von stalinistischen Säuberungen träumend – als „Trusted Flaggers“ den ganzen Tag lang das Internet nach allzu witzigen Witzen durchforsten, b) vom Selbsthass zerfressene Linkspartei-Hexen, die die alten Haare von Pumuckl auftragen und vor lauter Sehnsucht nach dem deutschen Volkstod durch Open Borders komplett verdrängt haben, dass ihre Klitsche einst weltbekannt wurde mit dem exakt gegenteiligen Geschäftsmodell: Very Closed Borders und Flüchtlingen in den Rücken schießen, und c) untervögelte Mittvierzigerinnen mit Helfersyndrom, die sich statt für eine Katze für einen edlen Wilden aus der Levante entschieden haben.
Vielleicht ist es sogar noch schlimmer, und den restlichen Aussagen, für die Liebich verknackt wurde, mangelt es nicht nur an Empörungspotential – nein, sondern der Schuss würde massiv nach hinten losgehen, weil diese Äußerungen das Neonazi-Narrativ endgültig zerficken könnten! Ich habe da nämlich so einen leisen Verdacht: Seit dem Untertauchen folge ich Liebich in den sozialen Medien, und was ich da so zu lesen bekam, strunzte förmlich vor libertären Denkansätzen. Natürlich nicht so Ancap Ultra wie ich, sondern eher so „Minimalstaat mit Kanzlerin Weidel“, aber das ist ja schon mal ein guter Anfang, und wäre ein verdammt weiter Weg vom Neonazi zum absoluten Gegenteil – Respekt!
Und plötzlich ergibt das auch alles Sinn: Ein „Neonazi-Liebich“ ist für das System und seinen Machterhalt von großem Nutzen, weil es so endlich mit einer realen, greifbaren Person (statt immer nur mit abstrakten oder gar imaginären Akteuren) den Nazi-Popanz bespielen kann. Ein „Libertär-Liebich“ hingegen mutiert für das System zum veritablen Alptraum.
Erklärt das vielleicht sogar, welch ein Aufwand betrieben wurde, nur um jemanden einzukassieren, dessen einziges „Verbrechen“ in Worten bestand? Einen Mann mit überschaubarer Haftstrafe, von dem für niemanden eine akute Gefahr ausging – es sei denn, man zählt die Gefahr, dass andere Menschen durch ihn auf falsche Gedanken kommen.
Schauen wir aufs große Ganze: Rund 150.000 offene Haftbefehle gibt es in Deutschland. Zehntausende Gesuchte, die man angeblich nicht findet, nicht greift, nicht beibringt. Ein Dauerzustand, den man verwaltet wie schlechtes Wetter: unerquicklich, aber leider nicht zu ändern.
Und dann dieser eine Fall.
Dann geht es plötzlich. Dann funktioniert der Apparat. Dann wird gesucht, gefunden, zugegriffen – sogar grenzüberschreitend. Dann zeigt der Staat, dass er sehr wohl handlungsfähig ist, wenn er nur will. Nur eben auffällig oft dort, wo von dem Betroffenen keine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum ausgeht, sondern bloß für das Meinungsklima der Regierenden.
Das ist der eigentliche Befund: Nicht, dass der Staat Urteile vollstreckt. Das muss er. Sondern welche Urteile er mit besonderem Eifer vollstreckt. Wen er mit Nachdruck verfolgt. Wo er plötzlich die Zähne zeigt und wo er sich seit Jahren mit erstaunlicher Gelassenheit in Ohnmacht übt.
Ein Staat, der zehntausende offene Haftbefehle hinnimmt, aber jemanden, der sich falsch äußert, noch im Ausland aufspürt, sendet eine Botschaft. Keine juristische. Eine politische.
Und diese Botschaft lautet nicht: Wir setzen Recht durch.
Sie lautet:
Bei Worten kennen wir kein Pardon.
Bei allem anderen sehen wir weiter zu.
Das erinnert nicht zufällig an Aron Pielka alias „Shlomo Finkelstein“, der – ebenfalls wegen harmloser Wortverbrechen – mit einem Aufwand gejagt und einem Showdown gestellt wurde, der Hollywood vor Neid erblassen lässt. Das System verrät sich in solchen Momenten selbst. Es zeigt unfreiwillig, wovor es wirklich Angst hat:
Nicht vor Gewalt.
Nicht vor Kriminalität.
Nicht vor offenen Haftbefehlen.
Sondern vor Dissens.
Und genau deshalb hat das BRD-Regime mit der Verhaftung Liebichs womöglich das Gegenteil dessen erreicht, was es wollte. Aron Pielka wurde durch den martialischen Zugriff zur Legende. Liebich hingegen hatte sich bereits selbst zur Legende gemacht: Mit der Geschlechternummer, mit der Flucht, mit dem Untertauchen und mit dem Husarenstück, sich so lange dem Zugriff zu entziehen und zugleich in den sozialen Medien maximal präsent zu bleiben.
Am Ende hat das Regime nur noch den letzten Feinschliff besorgt, fast wie nach Plan:
Es hat Liebich nicht entzaubert, sondern die Legende unsterblich gemacht.
Quellen:
We call it Völkerrecht, my ass!
2024-11-26_Broschur_MI_Sachsen-Anhalt_VSB_2023_barrierefrei
Kommentare
Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.
Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.

