06. Oktober 2025 21:00

Deutsche Einheit Es bleibt eine Schande

35 Jahre wiedervereinigt, 35 Jahre verweigertes Recht

von Klaus Peter Krause drucken

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Bildquelle: Raimond Spekking | Credit: Bundesarchiv (CC BY-SA 4.0) 35 Jahre Deutsche Einheit: Für die Opfer der Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone kein Grund zum Feiern

Nach nunmehr 35 Jahren Deutsche Einheit darf bei aller Freude über sie ein schwerer Fehler nicht vergessen werden. Die Wiedervereinigung beider Restteile Deutschlands (DDR und BRD) jährt sich vergangenen Freitag, den 3. Oktober 2025 zum fünfunddreißigsten Mal. Zu diesem Jahrestag wurde wieder viel geschrieben und geredet. Aber wie stets wurde dabei ausgeklammert, was der bundesdeutsche Rechtsstaat seitdem an schwerem Verstoß gegen das Eigentumsrecht und Wiedergutmachungsansprüchen begangen hat. Dabei sehen es die zur deutschen Einheit beschlossenen Regelungen und die dann entstandenen Gesetze anders und rechtsstaatlich vor.

Doch rechtsstaatlich ausgeführt wurden sie nicht. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden waren, hat der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger behandelt als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR ebenfalls solche Opfer gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, ist unterschiedlich und schwer diskriminierend ausgefallen.

Der erste Raub und der zweite Raub

Die Opfer politischer Verfolgung aus der Zeit vor der DDR, aus der Besatzungszeit von 1945 bis 1949, als dieser Teil Deutschlands Sowjetische Besatzungszone (SBZ) war, sind zweimal ihres Eigentums beraubt worden: das erste Mal von den Kommunisten in der SBZ, das zweite Mal durch die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl, anschließend durch die nachfolgenden Bundesregierungen, durch die Parlamentarier im Bundestag und durch die Justiz. Der deutsche Rechtsstaat hat sie schmählichst im Stich gelassen und ihnen die Rückgabe ihres von den Kommunisten geraubten Eigentums verweigert. Siehe hierzu unten verlinkt auch meinen Beitrag von 2016 zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) „Deutschland verurteilt“. Der erste Raub geschah vor über 75, der zweite vor 35 Jahren. Obwohl es lange her ist, ist vor allem an diesen zweiten immer wieder zu erinnern.

Rechtsstaatlich aufgearbeitet sind auch die Vergehen der staatlichen Treuhandanstalt nicht

Was in der Sowjetischen Besatzungszeit (SBZ, 1945 bis 1949) und in der ihr folgenden DDR-Zeit an privaten Unternehmen in Staatshand übergegangen oder kollektiviert in Volkseigene Betriebe, in Volkseigene Güter (VEG) oder in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) umgewandelt worden ist, musste nach der Wiedervereinigung wieder von Privathand geführt und bewirtschaftet werden. Diese Reprivatisierung war der bald weithin berüchtigten staatlichen Treuhandanstalt (THA) aufgegeben, die verhasst und gefürchtet war. Es gab bei ihrer Arbeit auch Korruption, Skandale und Bereicherungen. Rechtsstaatlich aufgearbeitet ist dies nach wie vor nicht.

Rehabilitierung und Wiedergutmachung missachtet oder verbogen

Ausgespart wird bisher stets – woran ich schon wiederholt erinnert habe –, dass die Wiedervereinigung für einen Teil der Deutschen abermals schweres staatliches Unrecht zur Folge hatte. Es sind jene Deutschen, die durch die Kommunisten in der Zeit von 1945 bis 1949 in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone unschuldige Opfer politischer Verfolgung mit einhergehender Enteignung sämtlicher Habe geworden waren. Dieses Verfolgungsunrecht hat der wiedervereinigte deutsche Staat fortgesetzt, indem er deren Rehabilitierung und die Wiedergutmachung, soweit geboten und möglich, mit wenigen Ausnahmen versagt hat und damit kommunistische Verbrechen fortgeschrieben und folglich mitbegangen hat. Dies geschieht, obwohl vertragliche Regelungen und Gesetze Rehabilitierung und Wiedergutmachung vorsehen. Aber Regierung, amtliche Stellen und Gerichte haben sie missachtet oder verbogen. Diese staatlichen Rechtsverstöße sind, wie ich schon einmal schrieb, im Fleisch des deutschen Rechtsstaats ein weiterhin schmerzhafter Stachel.

Vertrieben, inhaftiert, verschleppt, umgebracht, des Vermögens beraubt

Begangen wurden und werden diese Rechtsverstöße an den Gruppen der selbständigen Gewerbetreibenden, der Handwerker, der Industriellen, der größeren und großen Landwirte, darunter auch alle adligen Gutsherren, die von den Kommunisten, Sozialisten, Linken, Unwissenden und vielen kleinbürgerlichen Neidern als „Junker“ geschmäht wurden. Sie alle standen als Unternehmer – sei es des Mittelstands, sei es der Industrie – der kommunistischen Ideenlehre politisch im Weg. Um sich ihrer flächendeckend zu entledigen, wurden sie pauschal beschuldigt, „Kriegsverbrecher und Nazi-Aktivisten“ zu sein. Sie wurden – falls nicht rechtzeitig geflüchtet – vertrieben, inhaftiert, verschleppt, umgebracht, ihres Vermögens und sogar fast sämtlicher persönlicher Habe beraubt.

Der deutsche Rechtsstaat als Hehler

Weder rückte der deutsche Rechtsstaat ihr Eigentum heraus, noch wurden sie, obwohl unschuldig, rehabilitiert. Er hat den Vermögensraub der SBZ-Kommunisten behalten und als Hehler verhökert. Näheres darüber kann man in vielen früheren Beiträgen von mir nachlesen. Noch 2013 hielt ein „FAZ“-Leser beklagend fest: „Die Bundesregierung hat den enteigneten Immobilien- und Industriebesitz nach der Wiedervereinigung 1990 nicht zurückgegeben und nur mit etwa fünf Prozent des Wertes ausgeglichen. Die Bundesregierung hat die damaligen Enteignungen sanktioniert und es dadurch einer Vielzahl von Unternehmern und Eigentümern unmöglich gemacht, zurückzukommen und ihre Betriebe wieder aufzubauen. Die Einbuße an Humankapital war enorm.“ Und auch die Schicksale der Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten, die es in die SBZ, dann DDR verschlagen hat, und das, was sie verloren haben, wurden am Tag der Deutschen Einheit auch diesmal nicht gedenkend erwähnt und als schweres Unrecht beklagt. An den Opfern hat sich der deutsche Staat menschenrechtsverletzend und rechtsstaatswidrig auf schlimme Weise vergangen. Für einen Rechtsstaat, wie Deutschland es sein will, ist und bleibt das eine Schande.

Klaus Peter Krause: Deutschland verurteilt

Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Blog des Autors.


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