Rechtsmedizin: Was Ärzte auch ohne Anfassen wissen können
Die abirrende Rechtsprechung zu Gesundheitszeugnissen
Aus der inzwischen schier unabsehbaren Corona-Kasuistik sticht eine medizin- und strafrechtliche Frage besonders hervor: Muss ein Arzt, der ein „Gesundheitszeugnis“ ausstellt, seinen Patienten zuvor unmittelbar selbst gesehen und untersucht haben?
von Carlos A. Gebauer | 8
