Urteil zur Wahlrechtsreform: Der Marsch in den Parteienstaat
Wettbewerb und Auswahl bleiben auf der Strecke
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der linken Bundesregierung bis auf die sogenannte „Grundmandate-Regelung“ bestätigt. Die sogenannte Erststimme wird damit erheblich entwertet. Hauptverlierer ist künftig die CSU.
von Thomas Jahn | 2 | 5
