Staatliche Ordnung: Der Kontroll- und Regulierungsstaat kennt keine freien Bürger
Die Grundordnung der Bundesrepublik ist auf dem Papier völlig unmissverständlich festgelegt: Der Bürger ist der Staat und bestimmt, wann, wo und in welchem Umfang die Organe dieses Staates tätig werden dürfen oder nicht. Doch wie sieht es in der Wirklichkeit aus?
von Thomas Jahn | 6 | 2