Verhandlungen in Karlsruhe: Was darf die bayerische Polizei?
Präventivgewahrsam, Überwachung und Sprengmittel in der Kritik
Vor dem BVerfG wird das bayerische Polizeirecht auf seine Verhältnismäßigkeit geprüft – Kläger bemängeln unklare Eingriffsschwellen, lange Präventivgewahrsamfristen und weitreichende Befugnisse.
von Oliver C. Racke
