Rechtsstaat: Bayerns Polizeigesetz vor dem Bundesverfassungsgericht
Strittig: Maßnahmen vor Tathandlung erlaubt
Vor dem BVerfG geht es um weitreichende Präventivbefugnisse der Polizei – von Eingriffen bei „drohender Gefahr“ bis zu längerem Gewahrsam und umfangreicher Überwachung. Kritiker warnen vor Willkür, die Landesregierung beruft sich auf Schutzbedürfnisse.
von Kaspar Rosenbaum | 3
